Die Modernisierungsempfehlungen bieten dem Gebäudeeigentümer einen Einstieg in die energetische Optimierung des Gebäudes. Zunehmend ist auch die klimatechnische Qualität der Gebäude von Interesse. Großes Potenzial für die klimatechnische Qualität von Gebäuden liegt in der Verwendung der Baustoffe. Beispielsweise erspart ein Quadratmeter Außenwand in Massivholz unter dem Strich genau jene Menge, die eine vergleichbare Menge Wandaufbau aus Beton im Gegenzug verursachen würde.
Im Land bestehen vielfältige Beratungsangebote zur Anwendung ökologischer Baustoffe. Es wurde bereits die umfangreiche und kostenlose Informationsmappe für Bauherren erwähnt. Die sogenannte Bauherrenmappe ist gerade zu Beginn des Jahres erweitert und inhaltlich zum Thema nachhaltiges ökologisches Bauen vertieft worden.
Auch mit unserer Kampagne „Die grüne Hausnummer“ werden energieeffiziente und nachhaltige Gebäude öffentlich gewürdigt und dienen als nachahmenswerte Vorbilder. Auch hierbei spielen die ökologischen Baumaterialien eine Rolle.
Sehr verehrte Abgeordnete, lassen Sie mich letztendlich noch auf das Stichwort Recycling von Baustoffen eingehen. Hierzu möchte ich insbesondere auf die Aktivitäten meines Hauses, die wir zusammen mit der Industrie- und Handelskammer sowie dem Kompetenznetzwerk „Mitteldeutsche Entsorgungswirtschaft“ unternommen haben, hinweisen. Wir erarbeiten gerade gemeinsam einen - ich zitiere - Leitfaden zu Herstellung und Einsatz von güteüberwachten Recyclingbaustoffen.
Das ist uns wichtig, weil damit die Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass man qualitätsgesicherte Recyclingbaustoffe hat, die dann auch stärker in den Ausschreibungen berücksichtigt
werden. Wir sind inzwischen an dem Punkt, dass es um die Frage geht, wie man bereits recycelte Baustoffe, die man schon verbaut hat, wieder rückbaut und einer weiteren Verwendung zuführt.
Sie sehen also, wir sind auf einem guten Weg, aber es bleibt auch noch sehr viel zu tun. - Herzlichen Dank.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Frau Ministerin für die Ausführungen. - Für die AfD spricht der Abg. Herr Tobias Rausch. Herr Rausch, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Heute sprechen wir über die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 7/2010 mit dem Titel „Energieeffizientes, ökologisches und ressourcensparendes Bauen und Sanieren in Sachsen-Anhalt“.
Hierzu hat die Fraktion der GRÜNEN einen mehr oder weniger guten Fragenkatalog an die Landesregierung gestellt. Wie das die Abgeordneten im Einzelnen beurteilen, bleibt ihnen selbstverständlich selbst überlassen.
Ich habe die Große Anfrage sowie die Antwort der Landesregierung gelesen, und mir kommt es so vor, als ob die Fraktion der GRÜNEN diese nach dem Motto „Dienst nach Vorschrift“ gestellt hat, um ihre Klientel zu befriedigen. Dies lässt sich auch der Antwort der Landesregierung entnehmen.
Nun geht es jedoch um die Aussprache zu der vorweg genannten Großen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auf die ich nun eingehen werde. Ich habe meinen Debattenbeitrag analog Ihrer Anfrage sowie der Antwort der Landesregierung in drei Teile geteilt.
Zu Abschnitt I - Energieeffizientes Bauen und Sanieren. Hier wird in den 21 Fragen nach verschiedenen Bereichen gefragt, so etwa, welche Baumaßnahmen in den Jahren von 2010 bis 2016
seitens des Landes vergeben wurden oder wie stark die Aspekte der Energieeffizienz bei der Vergabe von Aufträgen berücksichtigt wurden usw.
welchem Zeitraum werden sich die Investitionen aufgrund des geringeren Energieverbrauchs und den damit verbundenen niedrigeren Energiekosten voraussichtlich amortisieren?“ Das ist eine der Hauptfragen in diesem Bereich. Das ist es eigentlich das Interessante, wenn man rechnet. Wenn ein Investor nach Standards wie zum Beispiel der NF 2023 saniert und dies überhaupt wirtschaftlich betreiben will, wage ich das aus meiner beruflichen Erfahrung heraus zu bezweifeln.
Dass meine Einschätzung richtig ist, sieht man dann, wenn man in die Antwort der Landesregierung schaut. Da heißt es dann: „Dass ein Zusammenhang von Investitionen zur Hinwirkung auf einen niedrigeren Energieverbrauch und damit zu erzielenden niedrigeren Energieverbrauchskosten besteht, ist unbestritten. Ein pauschaler Zeitraum zur Amortisierung solcher Investitionen kann jedoch nicht benannt werden.“ Damit ist man beim springenden Punkt. Wenn man will, dass Investoren investieren und diese Standards einhalten, muss es auch wirtschaftlich sein. Das ist hier nicht gegeben.
Dann sieht man weiter, dass Sie sich hierbei in einer ideologischen Blase bewegen, liebe Fraktion DIE GRÜNEN. Sie wollen eigentlich Gutes tun, wie zum Beispiel sauberen Strom, und wollen Kosten für die Verbraucher senken. Aber wie läuft es zum Beispiel mit der EEG-Umlage? Da steigen die Kosten für die Verbraucher stetig. Also: weniger Verbrauch, höhere Kosten. Und hierbei wäre es dann genauso: Weniger bauen, teurere Materialien, trotzdem teurer.
Weiter fragen Sie nach der energetischen Gebäudeoptimierung und nach Blockheizkraftwerken. Ein Blockheizkraftwerk eignet sich nicht besonders für die energetische Gebäudeoptimierung.
Im Weiteren geht es um die Solarstromerzeugung auf Dachflächen. Hierauf antwortet die Regierung, dass erst Voraussetzungen vonseiten der Landesregierung geschaffen werden müssen.
Eine der wenigen meiner Meinung nach sinnvollen Fragen ist die Frage 8: Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Energieeffizienz der privaten Gebäude in Sachsen-Anhalt weiter zu verbessern und zu fördern? Darauf bleibt die Landesregierung allerdings eine konkrete Antwort schuldig.
In Frage 9 geht es um die Denkmalpflege. Das ist sehr interessant; denn hierzu wird festgestellt, dass zwischen den Belangen des Denkmalschutzes und der Energieeffizienz ein Spannungsverhältnis besteht. Das heißt in der Realität, um auf das kostengünstigere Bauen zurückzukommen: Wenn ein denkmalgeschütztes Haus saniert werden soll, dann muss den Auflagen der unteren Denkmalbehörde gefolgt werden. Wenn also beispielsweise Holzfenster verbaut sind, dann müssen wieder Holzfenster verbaut werden, obwohl man zum Beispiel auch dreifach verglaste Isofenster verbauen könnte, die erstens kostengünstiger wären, zweitens nachhaltiger und drittens instandhaltungsärmer.
Diese dürfen dann aber wegen der Denkmalschutzauflagen nicht verbaut werden. So sieht es leider in der Realität aus, sehr geehrte Fraktion der GRÜNEN.
(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Es gibt mehrfach verglaste Holzfenster! - Matthias Lieschke, AfD: Die kann doch niemand be- zahlen!)
- Diese Fenster sind aber viel teurer, darum geht es doch. Es geht darum, dass diese Fenster teurer sind. Sie müssten zum Tischler oder zum Fensterbauer gehen. Diese fertigen dann solche Fenster an. Anderenfalls könnte man aber einfach Standardfenster verwenden. Das ist das Problem.
- Aber auch nur dann, wenn eine Sonderabschreibung möglich ist und wenn der erste Investor die Sonderabschreibung nicht in Anspruch genommen hat. Das müssen Sie dazu wissen.
Wenn Sie eine Sonderabschreibung in Anspruch nehmen können, dann können sie sieben bis neun Prozent bei der AfA gutmachen. Ist diese jedoch bereits gezogen worden, dann kann dies kein zweites Mal geltend gemacht werden. Das ist die Realität.
- Wir können noch im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr in einen Dialog einsteigen und darüber diskutieren.
Die Frage 10 befasst sich mit Energieausweisen. Bei einem Immobilienverkauf zum Beispiel weist der Notar auf diese Notwendigkeit hin. Dann ist es jedoch Gesetzeslage - dies dient dem Schutz der Mieter -, dass der Vermieter verpflichtet ist, dies auf Verlangen des Mieters vorzulegen. Meiner Erfahrung nach ist es so, dass dies alle mir bekannten Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften auch so handhaben.
Unter Abschnitt II - ökologisches Bauen und Sanieren - wird nach den Mengen von verbauter Dämmung gefragt. Die Landesregierung antwortet darauf, dass darüber keine Erhebungen durchgeführt werden. Es ist schon ein wenig skurril, eine solche Frage zu stellen. - Jetzt ist Herr Striegel rausgerannt; gerade eben hat er noch dazwischengequakt und hat gesagt, dies sei eine super Anfrage. Wenn man saniert und dann fragt, wie viele Dämmplatten verbaut worden sind, ist das für mich wenig sinnvoll.
Die wichtigste Frage von den 23 Unterfragen im zweiten Teil ist die Frage 3: Wie viele Altlasten durch bisherige Dämmmaterialien fallen in Sachsen-Anhalt an? Hierbei geht es um Altlasten wie Asbest. Das Schlimme ist, dass es hierbei auch um Dämmungen geht, die in den letzten Jahren, besonders Anfang der 90er-Jahre, verbaut worden sind, weil diese angeblich ökologisch und energieeffizient sind. Diese Dämmungen müssen heute, wenn ein Gebäude saniert wird, als Sondermüll entsorgt werden. Das ist ein Beispiel für totalen Irrsinn, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Am bezeichnendsten ist die Frage 5: Wie viele Gebäude mit ökologischen Baustoffen, zum Beispiel Holz, Stroh, Lehm, wurden bisher vonseiten des Landes gefördert? Der Fragesteller bittet um Auflistung der Fördersummen. Die Antwort der Landesregierung hierzu ist bezeichnend. Der Antwortende hat sich wahrscheinlich gefragt, was das soll, ähnlich wie ich.