Wir möchten den Antrag überwiesen haben. Wir beantragen die Überweisung des Antrags zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres und Sport und in den Ausschuss für Finanzen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Es gibt keine Anfragen. - Wir kommen zum nächsten Debattenredner. Für die AfD-Fraktion spricht der Abg. Herr Büttner. Sie haben das Wort, bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Titel, „Gemeindlichen Straßenbau besser unterstützen - Bürger entlasten“, hört sich erst einmal super an. Wäre das Thema Straßenausbaubeiträge für die betroffenen Bürger nicht so ernst, müsste man den Antrag der Genossen der Fraktion DIE LINKE in der Kategorie „Nepper, Schlepper, Bauernfänger“ einordnen, meine Damen und Herren.
Uns ist völlig klar, dass es der Fraktion DIE LINKE nicht um die vollständige Entlastung der Bürger bei den Straßenausbaubeiträgen geht; denn dann hätte DIE LINKE dem Antrag der Fraktion der AfD am 9. März 2018 im Plenum zustimmen können. Das haben Sie aber nicht getan, meine Damen und Herren.
um eine Scheininitiative, die sie bei ihren Wählern und den Medien abrechnen kann und um nichts anderes.
Die frühzeitige Information der von Straßenbaumaßnahmen betroffenen Anwohner über Planungen und Kosten erfolgt in den meisten Gemeinden schon seit den 90er-Jahren. An dieser Stelle hatten und haben die Bürger selbst die Möglichkeit, durch Kommunalwahlen den Grad der vorherigen Beteiligung der Bürger an Straßenausbaumaßnahmen selbst zu wählen.
Das Satzungsrecht der Gemeinden, aber auch die Kommunalverfassung regeln bereits seit Anfang der 90er-Jahre den Beteiligungsumfang der von kommunalen Baumaßnahmen betroffenen Bürger.
Die von den LINKEN gewünschten Beschäftigungsmaßnahmen für die Landesregierung zur Entwicklung von Verfahrenshinweisen für eine frühzeitige Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit geht an den tatsächlichen Forderungen der Bürger und Gemeinden nach einer besseren Finanzausstattung für den Straßenbau und der Abschaffung der Straßenausbaubeitragspflicht
Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Aus- und Umbau hat in Härtefällen sogar eine mittelbare Enteignungswirkung, und zwar durch Zwangsverkäufe oder Zwangsversteigerung. Ursache dafür ist § 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. An dieser Stelle muss angesetzt werden.
ten Anstrich unter Punkt 2 Buchstabe a mittelbar, dass die Bauämter der Kommunen und die von den Kommunen beauftragten Ingenieurbüros für Straßenbauplanung die technischen Regeln für den Gemeindestraßenbau innerhalb bebauter Gebiete und deren Ermessensspielraum nicht kennen würden.
Ihnen schwebt vermutlich ein Leitfaden wie jener der Landesregierung des Landes Brandenburg vor, dessen Inhalt aber allen Straßenbaufachleuten in den Kommunen und den Ingenieurbüros Sachsen-Anhalts bereits bekannt ist. Sie werden feststellen, werte Genossen, dass auch durch viele Leitfäden der Landesregierung in Brandenburg der Hauptstadtflughafen BER weder besser noch schneller noch fertig gebaut werden konnte.
Welches Analyseergebnis erwarten Sie mit Ihrem Auftragswunsch unter Punkt 2 Buchstabe b? Es ist doch bekannt, dass die landesrechtliche Grundlage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Baden-Württemberg seit 2009, in Berlin seit 2012, in Hamburg seit 2016 und in SchleswigHolstein ab 2018 abgeschafft wurde.
Was soll also aus den fiskalischen Analyseergebnissen dieser Bundesländer für Sachsen-Anhalt folgen? Der Landtag von Sachsen-Anhalt muss die Finanzierung des gemeindlichen Straßenbaus selbst organisieren und sicherstellen, um die Bürger vollständig zu entlassen. Dabei helfen auch keine Analyseergebnisse aus anderen Bundesländern.
„Tarnen, tricksen, täuschen“ - unter diesem Titel muss der Antrag der Fraktion DIE LINKE aufgefasst werden, weil er eben keinen wirksamen Beitrag zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragspflicht für die Bürger in den Gemeinden und zur Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen für den Straßenbau leistet, meine Damen und Herren.
Bürger wirksam entlasten, das geht nur durch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Alles andere ist Augenwischerei und das wissen Sie auch. Darum ist Ihr Antrag nichts weiter als ein Blendwerk. - Danke.
Vielen Dank, Herr Abg. Büttner. Es gibt keine Anfragen. - Wir kommen zum nächsten Debattenredner. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Meister. Sie haben das Wort.
und Verfahrenshinweise für den gemeindlichen Straßenbau. Ich will nicht eine gewisse Skepsis verhehlen, ob eine Aufforstung des Vorschriftendschungels an dieser Stelle wirklich Teil der Lösung ist.
Die Suche der antragstellenden Fraktion nach kostendämpfenden Optionen und nach einer Möglichkeit, Betroffene besser einzubeziehen, ist allerdings zu teilen. Insofern finde ich es sinnvoll, dass der Antrag an die Ausschüsse überwiesen wird, um zu schauen, was genau Sie sich darunter vorstellen. Mir ist das nicht klar und ich habe durchaus gewisse Zweifel.
Wichtig ist aber auch festzuhalten, dass es ein Leitfaden etc. den Gemeinden nicht verwehren darf und soll, durchaus auch unterschiedlich beim Straßenbau vorzugehen, unterschiedlichen Anwohnerwünschen Rechnung zu tragen und dort, wo es sinnvoll ist, über Mindeststandards hinauszugehen oder zum Beispiel vernünftige Rad- und Fußwege mitzudenken.
Der Antrag wirft - das ist vielleicht der Kernpunkt der Diskussion - die generelle Frage nach der Zukunft der Straßenausbaubeiträge auf. Tatsächlich wird diese Frage breit diskutiert. Ob diese Beiträge in einer Zeit, in der der Staat die Daseinsvorsorge sonst sehr weitgehend gewährleistet und anders, als es noch vor 120 Jahren war, der Ausbau bereits vorhanden ist und nicht der erstmalige Neubau von Straßenkörpern im Mittelpunkt steht, noch über einen hinreichenden gesellschaftlichen Rückhalt verfügen, wird unterschiedlich beantwortet und ist diskussionswürdig.
Der Antrag selbst ist diesbezüglich sehr offen und zurückhaltend formuliert, aber ich fand, er wird sehr sachlich vorgetragen, ganz anders als bei dem Antrag, der hierzu letztens in den Landtag eingebracht worden ist.
Letztlich ist es aber in Finanzierungsproblem. Zur Kernfrage, wie die Gemeinden den Straßenbau ohne Straßenausbaubeiträge finanzieren sollen, schweigt der Prüfauftrag, meint dies aber als zentrale Aufgabenstellung. Wenn ich in Richtung der beantragten Analyse denken darf, dann gibt es letztlich drei Wege, wie sich ein genereller Verzicht, den die AfD gefordert hat, auswirken wird.
Erstens. Die Gemeinden bauen noch weniger Straßen aus als bisher. Das Ergebnis wäre ein deutlich verschlechterter Zustand der Verkehrsanlagen.
Zweitens. Die Gemeinden ziehen das Geld anderweitig ab, also weniger Spielplätze, weniger Wirtschaftsförderung, was auch immer. Das finde ich nicht gut.
Drittens. Die Kommunen erhöhen die Einnahmen, also die nicht zweckgebundenen Steuern, durch höhere Hebesätze - die Grundsteuer wird in dem
Antrag angesprochen -, oder die Landeszuweisungen werden erhöht. Letztlich ist auch das eine verdeckte Steuererhöhung. Es zahlt ja nur ein anderer.
(Matthias Büttner, AfD: Sie müssen an an- derer Stelle weniger ausgeben! - Cornelia Lüddemann, GRÜNE: GEZ-Prinzip!)
Natürlich handelt es sich um eine Steuererhöhung. Das, was Sie fordern, ist letztlich das GEZPrinzip nur in Bezug auf Straßen. Sie sind doch sonst immer Gegner dieses GEZ-Prinzips, aber an dieser Stelle fordern Sie es ein, weil die Leute letztlich für etwas zahlen sollen, was sie gar nicht nutzen, und Sie legen es allgemein auf alle um. Ich weiß nicht, warum Sie bei der GEZ dagegen sind und es an dieser Stelle als Idee einführen.
Dann stellt sich die Frage, ob es wirklich sozial ist, wenn die Menschen in den Großwohnsiedlungen über Steuern stärker an den erheblichen Mehrkosten der Vorortsiedlungen beteiligt werden. Das darf man bezweifeln.
In allen drei Fällen - andere Fälle kommen logisch nicht vor - bekommt man gehörig Ärger mit populistisch gesonnenen Zeitgenossen, da der Zustand „beliebig viele Mittel für beliebig viele Aufgaben“ partout nicht eintreten will. Vor diesem Hintergrund finde ich das althergebrachte Prinzip, dass sich die Grundstückseigentümer, die direkt von der Maßnahme profitieren, an den Kosten beteiligen, diese Mittel aber zweckgebunden sind, erst einmal weiterhin nachvollziehbar.
Unser Kommunalabgabengesetz eröffnet in § 6a - Frau Schindler ist darauf eingegangen - aber bereits jetzt die Möglichkeit, wiederkehrende Beiträge zu erheben, also statt großer Einmalzahlungen für einige auf das Solidarprinzip zu setzen und kleine Zahlungen für viele zu ermöglichen. Das können die Kommunen vor Ort entscheiden. Natürlich kann auch der Ausbau der Straßen an sich vom Votum der Betroffenen abhängig gemacht werden - § 6d.
Der Werkzeugkasten der Kommunen ist also schon recht gut bestückt. Man kann dort einiges tun, um den Gegebenheiten vor Ort gerecht zu werden. Eine faire Finanzierung beim gemeindlichen Straßenbau ist möglich. An dieser Stelle den Eindruck zu erwecken, ausgebaute Verkehrswege gebe es umsonst bzw. die bezahlt irgendein reicher Gönner von auswärts, ist Unfug.
Kurz gesagt: Wenn man die Beiträge abschafft, dann hat man entweder schlechtere Straßen oder aber eben höhere Steuern. Eines von beiden geht nur.
An dieser Stelle müssen Sie sich entscheiden. Dabei werden auch die Analysen nicht helfen. Das muss man redlicherweise dazu sagen.
Danke, Frau Präsidentin. - Ich habe zwei Fragen an Herrn Meister bzw. eine Frage und gegebenenfalls eine Klarstellung.
Die erste Frage, die ich an Sie habe, ist, was genau an unserem Antrag, den wir am 9. März gestellt haben, unsachlich war. Das würde mich interessieren.
Ich habe ihn nicht mehr genau im Ohr. Man müsste gucken, wie Sie es formuliert haben. Es war sehr brachial vorgetragen, so wie Sie das gerne machen.
Das zentrale Problem habe ich angerissen. Heute ist das Thema vonseiten der LINKEN sehr sachlich dargestellt worden. Es war sehr ausgewogen dargestellt, weil die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge Auswirkungen, auch finanzielle und gesellschaftliche, hat, über die man sich Gedanken machen müsste, wenn man das denn wollte.