Die 182 Millionen € mehr werden den Haushaltsgesetzgeber stark fordern. Der Konsolidierungsrahmen des Landes ist schließlich gesetzt. Weder neue Schulden noch eine Gefährdung der an die Einhaltung des Konsolidierungspfades geknüpften Konsolidierungshilfe des Bundes sind akzeptable Optionen. Der jetzt eingeschlagene, für den Landeshaushalt schwierige Weg ermöglicht nun aber eine wirkliche gemeinsame Betrachtung der verschiedenen öffentlichen Haushalte, nämlich von Land und Kommunen, die wir nun zusammen denken wollen. Das sichert das partnerschaftliche Miteinander von Land und Kommunen und vor allem zum Wohle aller die Wahrnahme der öffentlichen Aufgaben der Kommunen. Es gibt wieder Spielräume für die kommunale Selbstverwaltung.
Der heute zur ersten Lesung vorliegende Gesetzentwurf enthält nur einen kleinen ersten, aber eben sehr schnellen Schritt. Im Prinzip ändern wir zunächst nur eine Zahl im Gesetz mit dem Ergebnis, dass noch in diesem Jahr 44 Millionen € mehr an die Kommunen ausgezahlt werden. Wir kassieren damit praktisch unmittelbar nach Amtsantritt der Kenia-Koalition die vielfach kritisierten Ansätze des sogenannten Benchmarks im Finanzausgleichsgesetz und die Kürzung des Tilgungsanteils; meine Vorredner sind bereits darauf eingegangen.
Das macht insgesamt diese 44 Millionen € aus. Den noch anstehenden Punkt Anrechnung der Bundesentlastung haben wir noch nicht berücksichtigt; denn das Verhandlungsergebnis bezüglich der Bundesentlastung steht noch aus.
Klar ist, dass wir damit nur e i n e n Schritt zur Umsetzung des Koalitionsvertrages und zur Verbesserung gegangen sind. Der größere Teil der Wegstrecke liegt noch vor uns. Wir müssen noch in diesem Jahr eine größere Novelle des FAG vorlegen. Der Ministerpräsident hat es vorhin in seiner Regierungserklärung dargelegt. Dort sind
nicht nur die finanziellen Angelegenheiten zu regeln, sondern auch die vereinbarten systematischen Veränderungen vorzunehmen. Vor allem müssen wir eine Situation herbeiführen, in der die Kommunen von den eigenen Konsolidierungserfolgen profitieren können.
Vereinbart haben wir aber auch weitere Veränderungen bis hin zu einer Änderung in der Binnenverteilung der Schlüsselzuweisungen. Herr Knöchel war auf spezielle Probleme eingegangen, die es dabei tatsächlich gibt und über die wir reden müssen. Lassen Sie uns heute den ersten notwendigen Schritt gehen. Ich bitte um die Überweisung des Gesetzentwurfes an die Ausschüsse. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abg. Meister. - Für die CDUFraktion spricht die sehr geehrte Abg. Frau Feußner. Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den vergangenen 25 Jahren haben wir als Land Sachsen-Anhalt - im Übrigen auch alle anderen ostdeutschen Bundesländer - intensive Anstrengungen unternommen, um teilungsbedingte Standortnachteile abzubauen, Unternehmen anzusiedeln und ihre bzw. unsere Wirtschaftskraft zu stärken.
Die wirtschaftlichen Erfolge schlagen sich bislang nicht ausreichend in der Steuerkraft unseres Landes und unserer Gemeinden nieder. Insbesondere aufgrund geringer Bemessungsgrundlagen - ich nenne nur Einkommen, Gewinne und Vermögen - und der Systematik der primären Steuerzuordnung bleibt die Finanzkraft weit hinter der Wirtschaftskraft zurück.
Unser Steueraufkommen je Einwohner liegt bei ca. 54 % des bundesdeutschen Durchschnitts. Bei den Gemeindesteuern ergibt sich ein ähnliches Bild. Charakteristisch für die ostdeutschen Länder ist also weiterhin eine flächendeckende Finanzschwäche.
Um dennoch bundesweit und auch landesweit annährend gleiche Lebensverhältnisse zu gewährleisten, müssen wir als Land über den Länderfinanzausgleich des Bundes und in unserem Land über unser Finanzausgleichsgesetz für die Gemeinden eine finanzielle Ausstattung gewährleisten, die sie dazu befähigt, die ihnen obliegenden Aufgaben zu erfüllen.
ten Sachverhalt vor? - Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass eine ausreichende Finanzausstattung unseres Landes, und hier vor allem unserer Kommunen, der Schlüssel für eine positive Entwicklung unseres Landes ist.
Eine auskömmliche Finanzierung unserer Kommunen ist die Voraussetzung dafür, dass unsere Kommunen ihre Aufgaben erfüllen können und weiter an ihrer Haushaltskonsolidierung arbeiten können. Deshalb bringen wir heute diesen Gesetzentwurf ein, wohl wissend, dass wir damit unserem eigenen Anspruch noch nicht vollständig gerecht werden. Das hat unser Finanzminister bereits erläutert.
Wir werden aber gemeinsam daran arbeiten, diesem Anspruch gerecht zu werden. Deshalb haben wir der Finanzausstattung der Kommunen in unserem Koalitionsvertrag die Priorität eingeräumt. Unsere Kommunen sind die Keimzelle unser Demokratie. Wenn unsere Kommunen aufgrund finanzieller Probleme nicht mehr bzw. kaum noch handlungsfähig sind, wird dies erhebliche Folgen haben und auch radikalen Gruppierungen Tür und Tor öffnen.
In diesem Sinne haben wir alle eine sehr hohe Verantwortung, welche auch in unserer Verfassung festgeschrieben ist. Das Parlament bzw. die Koalitionsfraktionen und unsere Landesregierung ebenso werden demzufolge die nötigen Voraussetzungen dafür schaffen, obwohl die finanziellen Voraussetzungen des Landes, wie ich sie bereits beschrieben habe, nicht viel Spielraum lassen.
Die Konsolidierungshilfevereinbarung mit dem Bund - auch darauf ist der Finanzminister eingegangen - wollen wir weiterhin einhalten - so haben wir es im Koalitionsvertrag festgehalten -, um den Anspruch auf eine jährliche Konsolidierungshilfe des Bundes in Höhe von 80 Millionen € in keiner Weise zu gefährden.
Lassen Sie mich nun am Ende noch eines bemerken: Für uns, das heißt für uns alle, für das Land und für die Kommunen, gilt der Grundsatz einer sparsamen und sehr umsichtigen Haushaltspolitik, und diese wollen wir betreiben, nicht nur im Sinne des Steuerzahlers, sondern auch im Sinne unserer nachfolgenden Generationen. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu einer Überweisung dieses Gesetzentwurfes in den Ausschuss. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abg. Feußner. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/68. Ich habe von allen Fraktionen gehört, dass eine Über
Es wurde beantragt, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Finanzen und zu Mitberatung an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Gibt es dagegen Widerspruch? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Wer der Überweisung des Gesetzentwurfes in der Drs. 7/68 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres und Sport zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenprobe! - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in die genannten Ausschüsse überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 6 ist erledigt.
Bestätigung der Benennung eines stellvertretenden Mitglieds im Ausschuss der Regionen der Europäischen Union (AdR)
Einbringer ist der sehr geehrte Staatsminister Herr Robra. Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Es ist verabredet worden, keine Debatte zu führen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Antrag, der Ihnen in der Drs. 7/59 vorliegt, begründe ich wie folgt: Im Ergebnis der Landtagswahl im April dieses Jahres sind zwei der vier Vertreter des Landes Sachsen-Anhalt im Ausschuss der Regionen neu zu benennen. Staatssekretär Herr Dr. Schneider und der Abg. Ralf Geisthardt üben die Funktion, auf deren Grundlage sie seinerzeit in den Ausschuss der Regionen entsandt worden sind, weiter aus und behalten daher gemäß Artikel 300 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auch ihr AdR-Mandat.
Der Abg. Tögel gehört dem Landtag nicht mehr an, wie alle wissen, und der Kollege Felgner hat eine neue Funktion übernommen, die einer Fortdauer seines Amtes im AdR entgegensteht, sodass diese beiden AdR-Mandate für die restliche Dauer der sechsten Mandatsperiode neu besetzt werden müssen.
bei der SPD und das für das stellvertretende Mitglied bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN liegt. Auf deren Vorschlag hin hat die Landesregierung am 24. Mai 2016 Frau Abg. Katrin Budde als Mitglied und den früheren Landtagsabgeordneten Sören Herbst als stellvertretendes Mitglied für den AdR benannt.
Frau Budde übt ein Wahlmandat aus und erfüllt damit die Voraussetzungen nach Artikel 300 Abs. 3 des genannten Vertrages. Das gilt für den früheren Abg. Herbst nicht mehr. Deswegen bedarf er, so wie im Übrigen auch die Vertreter der Landesregierung, einer Bestätigung durch den Landtag.
Infolge dieser Bestätigung wird er dann gehalten sein, so wie das auch für Dr. Schneider gilt, im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien regelmäßig über seine Tätigkeit im Ausschuss der Regionen zu berichten. Ich bitte darum, dem Antrag zuzustimmen. Ich möchte nicht versäumen, den früheren Mitgliedern Herrn Tögel und Jörg Felgner für ihre Arbeit im Ausschuss der Regionen herzlich zu danken.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Es gibt eine Nachfrage des Abg. Gallert. - Herr Vizepräsident, bitte.
Diesmal spreche ich aber als Abgeordneter. - Herr Robra, Folgendes: Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist es mit Blick auf die bisherige Besetzung so, dass Herr Felgner diese Funktion verlässt, weil er Minister geworden ist, dass Herr Tögel diese Funktion verlässt, weil er nicht mehr Mitglied des Landtages ist und Frau Budde von der Landesregierung benannt worden ist. Und heute stimmen wir darüber ab, ob Herr Herbst ein entsprechendes Mandat erhält.
Nein. Es ist differenzierter. Herr Herbst ist auch von der Landesregierung benannt worden. Wir haben seit jeher die Praxis, wenn die Landesregierung jemanden benennt, der nicht per se die Voraussetzungen dieses Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union mitbringt, der also MdL ist, dann bedarf er, um im Verhältnis zum AdR legitimiert zu sein, einer Zustimmung, einer Legitimation durch den Landtag, die wir in diesem Verfahren schon seit vielen Jahren herbeiführen.
Ich wollte genau auf dieses Verfahren eingehen. Ich habe die Drucksachen vom 10. September 2014, als wir das letzte Mal diese Besetzung realisiert haben, vor mir. Diese Besetzungen sind damals eigentlich bis zum Jahr 2020 realisiert worden, also für die gesamte Legislaturperiode des ADr. Dies hat bei mir tatsächlich den offensichtlichen Irrtum aufkommen lassen, dass zum Beispiel Herr Tögel auch bis zum Jahr 2020 Mitglied des AdR ist.
Interessant ist, Herr Robra, dass wir damals, im Jahr 2014, auch die Mitglieder des Landtages, nämlich den Kollegen Tögel und den Kollegen Geisthardt, hier im Haus gewählt haben.
Beziehungsweise haben wir einem Antrag auf Benennung zugestimmt. Das verstehe ich, ehrlich gesagt, nicht.