Aber wir sehen es so, Herr Roi - Sie haben meinem Beitrag zugehört -, dass der Landesrechnungshof das bessere Mittel ist, als jetzt den großen Politknall zu probieren. Am Ende sind wir doch nachher in diesem PUA auch auf die Ermittlungen des Landesrechnungshofes angewiesen. Das sind doch erst einmal die Anhaltspunkte. Müssen wir alles dreimal panieren, damit es dann schmecken soll? Also, deshalb finde ich, dass dieser Untersuchungsausschuss zurzeit entbehrlich wäre. - Danke.
suchungsausschusses äußern. Aber Herr Roi, ich möchte dafür Sorge tragen, dass das, was Sie permanent und immer wieder falsch sagen, nicht noch dadurch verdichtet wird, dass die Presse, der man das nicht übel nehmen darf, diesen Unsinn, den Sie hier erzählt haben, noch veröffentlicht.
- Zuhören, einfach zuhören! - Spekulative Derivategeschäfte waren für Kommunen und Zweckverbände schon immer verboten. Die Grundlage dafür waren und sind gesetzliche Verpflichtungen der Kommunen zur sorgfältigen Vermögensverwaltung und zur Beachtung ausreichender Sicherheiten bei Geldanlagen gemäß § 112 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes SachsenAnhalt. Bis zum 1. Juli 2014 - damals ist nämlich das KVG in Kraft getreten - war es § 104 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Die galt vorher auch schon.
Und es war den Kommunen zur dauerhaften Sicherstellung der gemeindlichen Aufgabenerfüllung gemäß § 98 Abs. 1 Satz 1 KVG bis zum 1. Juli 2014 nach § 90 Abs. 1 Satz 1 GO LSA verboten. Des Weiteren sind sie zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung angehalten - das hat mein Kollege eben vorgetragen - gemäß § 98 Abs. 2 KVG LSA bis zum 1. Juli und vorher nach § 90 der Gemeindeordnung des Landes SachsenAnhalt.
- Herr Roi, zuhören! Herr Roi, hören Sie bitte zu, damit Sie das dann zukünftig nicht immer wieder falsch sagen. Nichts ist schlimmer, als wenn sich Falsches wiederholt. - Damit war die Lage in Sachsen-Anhalt so, dass es sowohl in der Gemeindeordnung bis zum Juli 2014 und von da an nach dem KVG verboten war, solche Geschäfte durchzuführen. - Punkt 1.
Ihre zweite Frage, warum es denn Erlasse gibt. - In der Normenpyramide steht ganz oben das Recht und ein Erlass bricht niemals das Recht. Aber es werden immer Erlasse gemacht, um Gemeinden auf die geltende Rechtslage hinzuweisen. Das ist ein völlig normales Verwaltungshandeln. Das können Sie nicht wissen, weil Sie noch nie in der Verwaltung gearbeitet haben. Das nehme ich Ihnen auch nicht übel. Ich will es Ihnen nur wenigstens erklären.
Insofern ist auch der Erlass nicht das Entscheidende. Selbst wenn es im Zeitraum von 2005 bis 2012 eine erlasslose Lage gegeben hat, weil er nicht fortgalt, war es immer noch verboten.
redet haben -, gilt die kommunale Selbstverwaltung. Die Kommunalaufsicht prüft nur anlassbezogen. Das gilt für die mittlere, obere und oberste Kommunalaufsicht. Es ist nicht so, dass wir ohne Anlass irgendwelche Untersuchungen in Gemeinden vornehmen. Das wäre ein völlig falsches Vorgehen und würde gegen Artikel 28 des Grundgesetzes verstoßen.
In dem Augenblick, in dem wir Kenntnisse davon haben, dass es irgendwo Unregelmäßigkeiten gibt oder dass das Gesetz nicht eingehalten wird, reagieren wir. Und das tun wir so schnell, so schnell können Sie gar nicht gucken.
Deshalb haben wir nämlich sofort einen Vorschlag unterbreitet. - Herr Roi, um auch Ihnen zu erklären, warum das heute beschlossen wird. Es ist noch schärfer formuliert als vorher. Das ist eine semantische Frage, eine deklaratorische Frage und keine konstitutive.
Das werden Sie mit einem Untersuchungsausschuss auch nicht wegkriegen, weil Sie mit einem Untersuchungsausschuss geltendes Recht und Verwaltungshandeln nicht beseitigen können. Insofern habe ich die herzliche Bitte, dass Sie hier nicht Dinge erzählen, die völlig falsch sind.
Eigentlich hätte ich gar nichts dazu gesagt. Aber das ärgert mich erstens als Juristen und zweitens ärgert es mich, weil eine Zeitung die Pflicht hat, möglicherweise auch solche Wortbeiträge von Ihnen abzudrucken, und dann ist es Volksverblödung. Das wollte ich ganz gern verhindern. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Als letzter Debattenredner hat Herr Abg. Farle noch einmal die Möglichkeit, das Wort zu nehmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich gehe einmal auf einige Beiträge kurz ein. Herr Schmidt, ich frage mich manchmal, was Sie eigentlich noch wesentlich mehr können als andere Leute persönlich zu diffamieren. Das haben Sie heute versucht in Bezug auf meine Person. Das nehme ich Ihnen persönlich nicht übel. Man sollte aber gucken, wo man selbst sitzt, ehe man versucht, Steine auf andere Glashäuser zu schmeißen.
Sie den Finanzausschuss öffentlich. Das wird uns alle dazu verpflichten, uns noch besser auf die Finanzausschusssitzungen vorzubereiten und Sachargumente auszutauschen,
Zweitens. Die GRÜNEN haben einen wunderbaren Bogen geschlagen. Also, die Frage, ob der Untersuchungsausschuss Sinn macht, haben Sie mit einem klaren Nein beantwortet. - Natürlich macht der Sinn. Ein Untersuchungsausschuss ist dazu da, um Probleme aufzuklären. Sie wollen mir jetzt nicht ernsthaft klarmachen,
dass es kein Problem ist, wenn in dreistelliger Millionenhöhe mit spekulativen Derivaten gehandelt worden ist. Und nachdem der Herr Innenminister
aufgeklärt hat, dass das verboten war - das ist auch völlig korrekt, wenn man die verschiedenen Normen betrachtet, die Sie auch erwähnt haben -,
müssen Sie mir mal klarmachen, wenn das alles so ist, warum man dann keinen Untersuchungsausschuss braucht, der im Einzelnen durch Zeugenvernehmungen genau klärt, wie das zustande gekommen ist.
Da sind nämlich Bankenvertreter zu einzelnen Leuten, die geglaubt haben, sie verstünden etwas davon, gelaufen und haben den Leuten solche Dinge aufgeschwätzt, die dann gemacht wurden. Am Ende kamen Verluste dabei heraus, weil denen gar nicht klar war, worum es geht. Genau das wollen wir aufdecken, damit sich so etwas auf der Ebene niemals wiederholt.
Das nächste Problem sehe ich bei den LINKEN. Also, ich weiß nicht. Herr Knöchel war sicherlich auch da. Ich war auch in diesem Kapitalmarktausschuss. Ich habe mir die Ausführungen zu den ethischen Anlagemöglichkeiten schön angehört. Wo es geht, soll man das so machen. Aber das hat mit dem Untersuchungsausschuss, den wir jetzt hier betreiben wollen, eigentlich gar nichts zu tun.
ren, damit es auch wirklich jeder versteht. Das will ich aber nicht vorwegnehmen; die Aktuelle Debatte kommt ja noch.
Herr Scheurell hat den Unterschied zu spekulativen Derivaten ohne Grundgeschäft zur Absicherung, also wenn sie nicht als Versicherung eingesetzt werden, erläutert. Das war völlig richtig.
Aber Kollege Scheurell, eines war völlig falsch, und das wissen Sie natürlich im Grunde Ihres Herzens auch. Ich zumindest weiß, dass Sie das sehr genau wissen. Man kann keinen Gegensatz konstruieren zwischen den Untersuchungen, die der Landesrechnungshof mit seinen Mitteln durchführt, und dem, was ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss aufklärt.
Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss wird bei solchen Finanzfragen immer auf den Landesrechnungshof angewiesen sein. Und der Landesrechnungshof wird immer darauf angewiesen sein, dass ein Parlament wichtige Sachen, die schief gelaufen sind, auch mit einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufklärt.
Das ist eine so klare Sache über viele Jahre hinweg. Es hat fast in jeder Legislaturperiode Untersuchungsausschüsse in diesem Haus gegeben.
- Ja, das liegt vielleicht daran, dass so viel im Argen liegt, Herr Striegel. Wenn Sie das nicht begriffen haben …