Protokoll der Sitzung vom 21.06.2018

sondern die des Bundesinnenministers Horst Seehofer. Insofern ist es geboten, sich mit dieser Ankündigung zu beschäftigen. Wenn man sich mit dieser Ankündigung beschäftigt, dann muss man sich mit der Haltung dieses Landes zu den im bayerischen Polizeigesetz vorgesehenen Befugnissen für die Polizei beschäftigen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

In der Tat wäre es notwendig, sich hierzu zu verständigen, bevor es beschlossen ist und bevor sich eine Landesregierung dazu positioniert. Um nichts anderes geht es in unserem Antrag.

Wenn es so ist, dass wir alle uns einig sind und die inhaltlichen Punkte, die wir zur Verständigung fordern, unstrittig sind, dann könnten wir doch einfach beschließen, gegenüber dem Bund eine solche Haltung in die Debatte zu tragen. Und wenn wir als Landtag miteinander verabreden, dass wir bei einer Neufassung des SOG die Punkte, die wir in unserem Antrag auflisten, beispielsweise den Grundrechtsschutz und den Datenschutz und eine Absage an die Verschärfung des Polizeigesetzes oder des SOG, umsetzen wollen, dann können wir das heute hier festhalten.

Ich bin sehr gespannt, ob diese Einigkeit noch herrscht, wenn wir uns in der politischen Debatte um eine SOG-Novelle befinden. Daran habe ich meine Zweifel.

Ich habe nicht gesagt, dass die IMK ein Musterpolizeigesetz beschlossen hat. Ich habe gesagt, dass es eine Aufgabe der IMK sei, sich mit der Verbesserung der Arbeit der Sicherheitsbehörden zu beschäftigen. Ich bin in der Tat gespannt, wie die Haltung aussehen wird, wenn es mit dem Musterpolizeigesetz auf der Bundesebene konkreter werden wird. Genau deshalb wollten wir die Debatte hier vorher führen; denn es geht nie nur um die einzelne Maßnahme, sondern immer auch um den Diskurs. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Frau Abg. Quade. Es gibt eine Nachfrage. Möchten Sie sie beantworten? - Herr Erben. Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter.

Frau Kollegin Quade, Sie haben in Ihrem Antrag richtigerweise festgestellt, dass sich die Innenministerkonferenz die Aufgabe gestellt hat, einen Musterentwurf für ein neues Polizeigesetz zu erarbeiten. Sie haben eben ausgeführt, dass der Bundesinnenminister Seehofer den Entwurf des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes - mittlerweile ist das Gesetz beschlossen - quasi als Vorbild für den Musterentwurf verwendet hat. Ist Ihnen bekannt, dass der Bundesinnenminister nicht Mitglied der IMK ist?

Herr Erben, wir erleben eine politische Debatte, die Sicherheitspolitik mit zwei wesentlichen Motoren betreibt: Der eine ist das Schüren von Unsicherheit und Angst, um damit plausibel zu machen, welche Maßnahmen notwendig sein sollen; der andere ist die Ignoranz gegenüber tatsächlichen Baustellen.

Ich habe einerseits über das geredet, worüber eine Innenministerkonferenz unserer Meinung nach reden sollte. Andererseits habe ich über eine Verschärfung von Sicherheitsgesetzen zulasten der Freiheit - im Übrigen ohne einen konkreten Sicherheitsgewinn - geredet, die aus der Sicht unserer Fraktion zu problematisieren und zu kritisieren ist. Wir haben beantragt, dazu einen Beschluss des Landtages zu fassen.

Ich verstehe nicht, worin das Problem liegt, wenn die Punkte, die wir aufgelistet haben, inhaltlich unstrittig sein sollen. Sie sind nicht unstrittig und das ist der Punkt. Dazu muss man in der politischen Debatte stehen.

Es ist doch kein Geheimnis, dass die Union die Mehrheit der Innenminister stellt. Es ist in der Tat eben nicht auszuschließen, dass die Träume des Horst Seehofer auch in Sachsen-Anhalt ihre politischen Protagonisten finden werden. Dagegen wollen wir uns positionieren - nicht mehr und nicht weniger. Das kann man tun oder das kann man lassen. Sie haben sich entschieden, es zu lassen. Auch das ist eine politische Aussage, Herr Erben.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Herr Abg. Erben, Sie haben eine kurze Nachfrage?

Bitte.

Ich bin jetzt etwas verwirrt. Meine Frage hätten Sie mit einem Ja oder Nein beantworten können. Ein zweiminütiger Vortrag war dazu nicht nötig.

Herr Erben, mir scheint, manchmal ist es ganz gut, ein paar Sätze mehr zu sagen. Wenn Sie unseren Antrag schon nicht lesen, sondern sich einfach hinstellen und in gewohnter Staatssekretärsmanier von oben herab reden, was Ihnen gerade in den Sinn kommt,

(Oh! bei der CDU - Jens Kolze, CDU: Er weiß wenigstens, wovon er spricht!)

dann ist das Ihre Sache. Wenn Sie mir eine Frage stellen, dann müssen Sie mit meiner Antwort leben.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Minister Herr Stahlknecht hat noch einmal um das Wort gebeten. Bitte, Herr Minister.

Ich wollte dem Kollegen Erben, weil Frau Quade ihm die Frage nicht beantworten konnte, die Frage beantworten. Der Bundesinnenminister ist nicht Mitglied der Innenministerkonferenz, sondern er ist Gast.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Er ist gedul- deter Gast!)

Das wäre die Antwort gewesen, relativ kurz.

Frau Quade, daraus ergibt sich, dass im Augenblick dieses Polizeimustergesetz durch die 16 Bundesländer auf der Arbeitskreisebene des AK II erarbeitet wird. Da dieser Arbeitskreis nicht überwiegend aus Mitgliedern der CDU, sondern auch aus Mitgliedern anderer Parteien besteht, können Sie davon ausgehen, dass das keine reine CDULinie haben wird.

Bis dieses Musterpolizeigesetz zur Beschlussfassung vorliegt - die Erarbeitung des letzten Polizeigesetzes hat mehr als zehn oder 15 Jahre gedauert -, werden wir - davon können Sie ausgehen - im Jahr 2021 noch einmal neu gewählt haben. Das heißt, Ihre Befürchtung ist durch nichts gerechtfertigt ist. Insofern seien Sie versichert, dass das bayerische Musterpolizeigesetz nicht die Grundlage sein wird, aber es liegt bei den Bayern. Die Bayern haben immer das Gefühl, dass das, was sie machen, für alle gilt. Aber das sehen wir nicht so; denn wir können das genauso gut wie die Bayern und wir brauchen in Sachsen-Anhalt

keine Nachhilfe aus Bayern. Wir sind manchmal wesentlich besser als die Bayern. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe keine weiteren Anfragen. - Ich habe auch nicht vernommen, dass der Antrag überwiesen werden soll.

Somit kommen wir zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/3007. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 26 ist erledigt.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 27

Beratung

Gerechte Bezahlung im Landesdienst schaffen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/3006

Einbringer ist der Abg. Herr Lippmann. Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Rolle der Landesregierung und letztlich auch unseres Parlamentes als Dienstherr und Arbeitgeber der Beschäftigten im Landesdienst ist in dieser Sitzungsperiode schon unter zwei verschiedenen Aspekten beleuchtet worden. Bei unserer gestrigen Aussprache zu der Großen Anfrage zur Personalentwicklung hatten wir schon Gelegenheit, einen Blick auf die Entwicklung des Personalbestandes im Verhältnis zu der Entwicklung der zu erledigenden Aufgaben im öffentlichen Dienst zu werfen.

Etwas später hat dann die Landesregierung nach ewig langer Vorbereitung endlich ihre Vorstellungen von einer Modernisierung des Personalvertretungsrechtes vorgelegt. Beide Debatten haben bereits gezeigt, dass es um die Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Dienst des Landes nicht sehr gut bestellt ist und dass auch für die Zukunft wenig Hoffnung auf Besserung besteht.

Der öffentliche Dienst des Landes ist in den letzten zwei Jahrzehnten immer unattraktiver geworden. Er kann deshalb in der Konkurrenz um das schrumpfende Fachkräftepotenzial und die klugen Köpfe immer weniger mit der Wirtschaft mithalten. Diese Einschätzung trifft in besonderer Weise auf die Bezahlung der Beschäftigten zu. Die vor mehr

als 15 Jahren eingeleitete Phase permanenter Einschnitte in die Entgelt- und Besoldungssysteme hat inzwischen tiefe Spuren hinterlassen. Triebkraft dieser Entwicklung war die durch die Steuergesetzgebung ab den 2000er-Jahren politisch herbeigeführte Verknappung der öffentlichen Einnahmen in Bund, Ländern und Kommunen.

Dies wurde in der Folge massiv an die Beschäftigten weitergegeben. Mit so wenig Geld wie nur möglich - das heißt dann eben ganz konkret: mit so wenig Beschäftigten wie möglich und mit einer so geringen Bezahlung wie nur möglich - sollten dennoch die Aufgaben des öffentlichen Dienstes umfassend und in guter Qualität erledigt werden. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben die Kürzungspolitik der letzten Wahlperioden zum größten Teil in ihrem Portemonnaie weggetragen. In der Sprache der Gewerkschaften heißt das: Tarif- und Besoldungspolitik nach Gutsherrenart.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Das bedeutet: Ihr bekommt das, was wir erübrigen können, und eben nicht das, was ihr verdient.

Im Zuge der allgemeinen Absenkung des gesamten Bezahlniveaus sind in der Abwärtsbewegung zusätzliche Ungerechtigkeiten entstanden, weil die Kürzungen im Laufe der Jahre in verschiedenen Beschäftigtengruppen unterschiedlich stark angekommen sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist längst an der Zeit, mit dieser Kürzungspolitik auf dem Rücken der Beschäftigten Schluss zu machen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Jetzt müssen in einem überschaubaren Zeitraum die aufgelaufenen Defizite aufgearbeitet und abgebaut werden. Dafür haben wir mit unserem Antrag heute ein ganzes Paket von Vorschlägen auf den Tisch gelegt. Wir sprechen damit eine ganze Fülle grundlegender Schieflagen im Bezahlsystem des Landesdienstes an, die möglicherweise auch noch nicht vollständig erfasst sind.

Dass die Themen aber relevant sind und dringend einer Regelung durch uns bedürfen, machen unter anderem die Aktionen Beschäftigter und ihrer Interessenvertretungen deutlich. Erst am Dienstag standen wieder einmal Kolleginnen und Kollegen der Gewerkschaft der Polizei vor der Staatskanzlei, um ihre berechtigte Forderung nach einem schnellen und vollständigen Abbau des Beförderungsstaus in ihren Dienststellen sehr nachdrücklich vorzubringen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, steht auch in unserem Antrag an erster Stelle.

Ich möchte hier bei allen Fraktionen dafür werben, dass wir uns ein Verständnis von einer gerechten Bezahlung unserer Beschäftigten zu eigen machen, in dem das Wort Beförderungsstau zu ei