Protokoll der Sitzung vom 22.06.2018

Das brächte im Umkehrschluss für die Haushalte der beteiligten Länder Freiräume, Alterssicherungsansprüche, die über das SGB XI hinausgehen und in Landeshoheit liegen, zu gewähren. Bundeshoheitliche Alterssicherungsansprüche müssten folglich in den Bundeshaushalt eingeordnet werden.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für die ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner starkzumachen

(Beifall bei der LINKEN)

und gleichzeitig die Haushalte der Ostländer durch eine Steigerung der Bundesfinanzierung zu entlasten. Die Regierungskoalition im Bund hat sich in ihrem Koalitionsvertrag eben genau dazu verpflichtet.

Der Ostbeauftragte der Bundesregierung dämpfte aber nun die Hoffnungen. Er verkündete, dass der Bund nicht genug Geld für diesen Posten habe. Ehrlich gesagt irritiert mich diese Aussage des Ostbeauftragten schon sehr, soll er doch das Sprachrohr des Ostens und nicht der Bundesregierung sein. Offensichtlich hat er seinen Beruf verfehlt.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich glaube, wir haben genug Geld, aber die Prioritäten werden falsch gesetzt. Ostdeutsche Belange haben keine ausreichende Lobby. Dafür hören wir mehr als genug Schmarrn von bayerischen Bundesministern.

Liebe Landesregierung, als Rechtsnachfolgerin der DDR ist die Bundesrepublik in der Pflicht, einen deutlich höheren Anteil bei den Erstattungen an die Rentenversicherung für die Ansprüche aus Sonder- und Zusatzversorgungssystemen der DDR zu übernehmen. Die ostdeutschen Bundesländer müssen von diesen Kosten, für die sie keine Rücklagen bilden konnten, entlastet werden. Setzen Sie sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür ein, dass die seit 28 Jahren bestehenden Ungerechtigkeiten endlich abgeschafft werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Zum Alternativantrag der Koalition. Ihre Bitten an die Landesregierung lesen sich sehr weich gespült und beinhalten nicht einmal eine Zeitschiene. Das klingt halbherzig und nach einer biologischen Lösung. Dem können wir so nicht zustimmen.

Meine Kollegin Katja Bahlmann wird nun zu Punkt 4 unseres Antrages weitere Ausführungen machen. - Vielen Dank.

Während hier vorn die Rednerinnen wechseln, habe ich die Wortmeldung von Frau Lüddemann zwar registriert, wir müssten diese aber hintanstellen und würden ein Rotationsprinzip bei den Rednerinnen einleiten; ansonsten bekommen wir das mit der Redezeit nicht geregelt. Bitte, Frau Bahlmann.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Wenn Sie das sagen!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! An meine Kollegin Kristin Heiß anschließend, möchte ich als seniorenpolitische Sprecherin meiner Fraktion DIE LINKE nicht weniger kritisch bemerken, dass die von uns in Punkt 4 unseres Antrages geforderte vollständige Angleichung des Rentenwerts Ost an den allgemeinen Rentenwert längst überfällig ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Wie sie sagte, sind wir es fast 30 Jahre nach der Wiedervereinigung den Rentnerinnen und Rentnern einfach schuldig, dass die im aktuellen Koalitionsvertrag im Bund festgeschriebene Forderung - Zitat: „Die Rente muss für alle Generationen gerecht und zuverlässig sein. Dazu gehören die Anerkennung der Lebensleistung und ein wirksamer Schutz vor Altersarmut.“ - endlich in die Tat umgesetzt wird, nicht schrittweise, sondern sofort, und zwar zum 1. Juli 2019.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich war geschockt, als ich als Ausbilderin feststellen musste, dass meine ehemalige Auszubildende, geboren im November 1989, mit Eintritt in die Erwerbsfähigkeit im Jahr 2006 noch immer den Stempel „Ostrentner“ aufgedrückt bekam. Genau das stand auf ihrer ersten Gehaltsabrechnung: Eingruppierung Rentenwert Ost. Was ist das für ein Signal an die junge Generation, frage ich sicher nicht zu Unrecht.

(Beifall bei der LINKEN)

Rente hat immer etwas mit der Anerkennung von Lebensleistungen zu tun. Seniorinnen und Senioren sowie die künftige Rentengeneration müssen endlich sehen, dass die Rente so gestaltet wird, dass ein würdiges Leben nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben möglich sein kann, ohne Grundsicherung und ohne ein Leben am Existenzminimum. Unsere Große Anfrage zur Altersarmut in Sachsen-Anhalt aus dem letzten Jahr hat deutlich gemacht, dass Altersarmut auch unser Land bestimmt.

(Tobias Rausch, AfD: Richtig!)

Die Fraktion DIE LINKE hält an ihren Forderungen aus der letzten Wahlperiode weiterhin fest. Der Landtag möge sich dafür einsetzen, dass die Rentenangleichung Ost-West jetzt erfolgt.

(Zustimmung von Dagmar Zoschke, DIE LINKE)

Mit unserem Antrag in Drs. 6/4718 und der daraus resultierenden Beschlussfassung in Drs. 6/4774 haben wir damals schon auf diese Defizite hingewiesen. Leider ist bis dato der letztgenannte Beschluss noch immer nicht realisiert worden. Dies können Sie heute mit der Zustimmung zu unserem Antrag ein Stück weit heilen, liebe Koalitionsparteien. Darum werbe auch ich um die Zustimmung zu unserem Antrag. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

So, Frau Lüddemann, wen wollen Sie fragen, Frau Heiß oder Frau Bahlmann?

Da ich mich gemeldet habe, als Frau Bahlmann noch nicht gesprochen hat, macht es Sinn, die Frage an Frau Heiß zu stellen.

Dann kommen Sie einmal nach vorn, Frau Heiß.

Wir haben Ihnen sehr aufmerksam zugehört, aber auch durch eine Nachfrage an den Kollegen Erben konnten wir eine Frage nicht klären, die ich gern an Sie richten möchte. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie sagen, wenn die Ost-WestAngleichung kommt, dann steigen auch die Sonderversorgungsrenten?

Nein, die Höhe der Renten steigt insgesamt.

(Rüdiger Erben, SPD: Was hat das mit der Ost-West-Angleichung zu tun?)

- Es sind Kosten, die trotzdem noch getragen werden müssen.

(Rüdiger Erben, SPD: Ja, aber was hat das mit dem Lastenausgleich zu tun?)

Warten Sie einmal. - Herr Erben, das ist insofern schwierig, als die anderen nicht gehört haben, welche Frage Sie stellen, die Frau Heiß beantworten soll. - Frau Heiß, konzentrieren Sie sich auf

die Frage von Frau Lüddemann; dann haben die anderen auch Chancen, mitzubekommen, worum es geht.

Ich kann versuchen, anders zu fragen. Die Sonderversorgungsrenten sind in ihrer Höhe festgelegt.

Dann hat man die Ost-West-Angleichung. Welchen erhöhenden Zusammenhang stellen Sie dabei her?

Zum einen sollen sich die Renten dadurch erhöhen, dass eine Ost-West-Angleichung erfolgt, was auf jeden Fall sinnvoll ist. Die Kosten für die Zusatzversorgung steigen zum anderen deshalb weiter, weil es immer mehr Rentner gibt. Das ist vielleicht falsch rübergekommen. Es sind zwei unterschiedliche Aspekte. Zum einen sind es mehr ältere Menschen, die in Rente gehen - ich glaube, es sind derzeit sechs Millionen -

Ja, ich verstehe jetzt, was Sie meinen.

und zum anderen ist die Ost-West-Angleichung dringend nötig ist. Das sind zwei unterschiedliche Aspekte. Falls es falsch herübergekommen ist, tut es mir leid, aber es sind zwei Aspekte, die ich gern trennen würde.

(Minister Marco Tullner: Dafür gibt es ja Fragen!)

Dann haben wir die Dinge erst einmal geklärt. Die Einbringung ist damit erfolgt. - Wir steigen jetzt in eine Fünfminutendebatte ein. Für die Landesregierung spricht die Ministerin Frau GrimmBenne.

Warten Sie einen Moment, Frau Ministerin. - Wir begrüßen zuvor Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaften der der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Sie befinden sich in einer Weiterbildung des Ministeriums für Inneres und heute sind sie bei uns, und zwar auf der Pressetribüne. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Jetzt haben Sie das Wort, Frau Ministerin.

Danke schön, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Rente ist das Spiegelbild der Lebensleistung. Insbesondere bei uns, wo die Altersvorsorge zu über 95 % von den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung getragen wird und Betriebsrenten sowie private Altersvorsorge nur eine untergeordnete Rolle spielen, ist eine auskömmliche gesetzliche Rente zwingend erforderlich.

Über das Thema Rente - das ist ein sehr wichtiges Thema - haben wir im Hohen Haus schon oft diskutiert. Insbesondere erinnere ich an die Debatte im März letzten Jahres, bei der sich die Landesregierung bereits deutlich für mehr Rentengerechtigkeit starkgemacht hat.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wie Sie sicherlich noch wissen, enthielt der von der damaligen Bundesregierung vorgelegte erste Referentenentwurf eines Rentenüberleitungsabschlussgesetzes die Angleichung der Rentenwerte in Ost und West in zwei Schritten, und zwar 2018 und 2020.

In dem zweiten Referentenentwurf war dieser Punkt nicht mehr enthalten. Dieser Entwurf, der letztendlich Gesetz geworden ist, sah die Angleichung in sieben Schritten und damit die Vollendung der Rentenangleichung erst zum 1. Juli 2024 vor.

Die Landesregierung hat mehrfach Kritik an der Rentenangleichung zwischen Ost und West geübt; auch in diesem Fall. Dazu haben wir einen Antrag in den Bundesrat eingebracht. Wir haben damals ganz klar betont, dass wir das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung unterstützen, die rentenrechtliche Differenzierung zwischen Ost und West zu beenden, aber auch deutlich gemacht, dass wir den Zeitpunkt für eine bundesweit gleiche Regelung im Umgang mit unterdurchschnittlichen Rentenanwartschaften gekommen sehen.