Protokoll der Sitzung vom 30.08.2018

Eine Petition überwies der Landtag in der 19. Sitzung am 2. Februar 2017 auf Empfehlung des Petitionsausschusses an die Landesregierung zur Berücksichtigung. Dabei handelte es sich um die Bitte eines Bürgers um Unterstützung zur Erlangung des Abschlusses eines Altersteilzeitverhältnisses. Der Petent begründete seine Bitte mit seinem sich weiter verschlechternden Gesundheitszustand.

Die Landesregierung ist diesem Beschluss des Landtages bedauerlicherweise nicht gefolgt. Sie begründete ihre Ablehnung damit, dass ein außertariflicher Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung mit dem Petenten nicht möglich sei, weil die Einwilligung gemäß § 40 der Landeshaushaltsordnung nicht erteilt worden sei.

Im Berichtszeitraum führte der Ausschuss eine öffentliche Anhörung zu der Volksinitiative „Den Mangel beenden - Unseren Kindern Zukunft geben“ durch.

Zwecks Erfahrungsaustauschs besuchte eine Delegation des Ausschusses im November 2017 den Bayerischen Landtag. Die Reise diente dazu, sich über das Petitionsverfahren in Bayern, insbesondere die Beratung von Petitionen in öffentlicher Sitzung, und die Behandlung von Petitionen durch Fachausschüsse zu informieren. Die Delegation nahm an öffentlichen Sitzungen des Fachausschusses für Gesundheit und Pflege sowie des Eingabenausschusses teil und war von der dortigen Verfahrensweise positiv beeindruckt.

Als Beispiel für eine positive Vermittlungstätigkeit des Petitionsausschusses verweise ich auf eine Petition aus dem Bereich Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr. Ein Bürger wandte sich an den Petitionsausschuss und begehrte wegen der Verschlechterung seines Gesundheitszustandes die Anordnung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes vor seiner Haustür. Dies hat die zuständige Kommune jedoch mit der Begründung abgelehnt, er verfüge über einen Privatparkplatz hinter dem Haus. Der Bürger führte an, um diesen zu erreichen, müsse er die Treppe benutzen. Er könne nur noch wenige Meter laufen, Treppensteigen gehe überhaupt nicht, deshalb habe sogar ein Treppenlift eingebaut werden müssen.

Auf die Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes besteht kein Rechts

anspruch; vielmehr steht sie im pflichtgemäßen

Ermessen der Behörde. Dabei hat die untere Verkehrsbehörde insbesondere zu berücksichtigen, ob dem Petenten trotz seiner außergewöhnlichen Gehbehinderung in zumutbarer Entfernung eine Garage oder ein Abstellplatz außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes zur Verfügung steht.

In Ausübung dieses Ermessens durch die untere Verkehrsbehörde sowie nach nochmaliger Prüfung der Voraussetzungen und Abwägung der privaten Interessen des Petenten sowie des öffentlichen Interesses wurde die Ablehnung durch diese bestätigt. Um dem Petenten zu helfen, sei jedoch der Bordstein abgesenkt worden, um ihm den Zugang zum Privatparkplatz mit dem Rollstuhl zu ermöglichen. Vor seinem Wohnhaus sei ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet worden. Die Ehefrau des Petenten könne also das Auto vom privaten Pkw-Stellplatz im Innenhof holen und den Petenten vor der Haustür ein- bzw. aussteigen lassen.

Die Landesregierung stellte fest, dass die Voraussetzungen zur Errichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes für den Petenten im öffentlichen Verkehrsraum vor seiner Haustür nicht erfüllt sind. Die Entscheidung der unteren Verkehrsbehörde war zunächst nicht zu beanstanden.

Der Ausschuss kam nach intensiver Beratung zu dem Ergebnis, einen Ortstermin durchzuführen, um sich selbst ein Bild von den örtlichen Gegebenheiten zu machen und nach Hilfsmöglichkeiten für den Petenten zu suchen.

Nach eingehender Inaugenscheinnahme der örtlichen Gegebenheiten und ausführlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage während des Ortstermins seitens der anwesenden Vertreter der zuständigen Straßenverkehrsbehörden hat die untere Straßenverkehrsbehörde eine verkehrsbehördliche Anordnung zur Einrichtung eines Behindertenparkplatzes erlassen. Dem Anliegen des Petenten konnte damit entsprochen werden.

Für eine positive Erledigung einer Petition ist nicht immer ein Tätigwerden des Petitionsausschusses notwendig. Manchmal genügen das bloße Einreichen einer Petition und die Abforderung einer Stellungnahme bei der Landesregierung. Die dadurch eingeleitete Überprüfung des Anliegens durch die Behörden führt in manchen Fällen zu einer positiven Erledigung der Petition, bevor der Ausschuss sich mit dieser beschäftigt. Im Berichtszeitraum betraf dies 16 Fälle.

Als Beispiel möge der folgende Fall dienen: Ein Bürger bat um Hilfe bei der Suche nach neuem Wohnraum im Hinblick auf die Richtlinie der Landeshauptstadt Magdeburg zu den angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung im SGB II und SGB XII. Seine bisherige Wohnung wurde

wegen notwendiger Sanierungsarbeiten gekündigt. Im Rahmen des Petitionsverfahrens hat das Jobcenter der Landeshauptstadt Magdeburg den Vorgang des Petenten erneut überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass im Moment kein mietbarer Wohnraum im Rahmen der Angemessenheit verfügbar ist.

Daher wurde die Zusicherung zum Umzug im Wege einer Einzelfallentscheidung erteilt. Der Petent und seine Familie konnten somit kurzfristig umziehen und die Unterkunftskosten wurden vollständig übernommen. Dem Anliegen konnte damit voll entsprochen werden.

Weitere Themen, mit denen sich der Petitionsausschuss im vergangenen Berichtszeitraum befasste, können Sie den Seiten 10 ff. des Berichts entnehmen.

Meinen Dank möchte ich an dieser Stelle auch an die Mitglieder des Petitionsausschusses richten, welche sich überwiegend mit großem Einsatz und Engagement überparteilich für die Sorgen, Nöte und Anregungen der Bürger eingebracht haben.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Sehr geehrte Kollegin, kommen Sie jetzt bitte zum Schluss.

Mein besonderer Dank gilt Frau R. und den Mitarbeiterinnen des Ausschussdienstes. Sie widmen sich mit großer Mühe und Geduld der Bearbeitung, leisten Hilfestellungen und haben stets ein offenes Ohr für die Petenten. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abg. Buchheim. - Wir haben eine Debatte mit einer Redezeit von drei Minuten je Fraktion vereinbart. Die Landesregierung hat signalisiert, auf ihren Beitrag zu verzichten. Somit können wir sofort in die Debatte eintreten.

Der erste Debattenredner ist für die AfD-Fraktion der Abg. Herr Olenicak. Sie haben das Wort. Bitte.

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kein Ausschuss sollte so nah am Volk und an der Realität des Landes sein wie der Petitionsausschuss. Er ist quasi ein Seismograf für das Stimmungsbild im Land. Die Sorgen und Nöte der

Menschen erreichen uns unmittelbar und ungefiltert.

Mir persönlich macht es viel Freude, mich im Petitionsausschuss zu betätigen und für die Begehren unserer Bürger einzusetzen. Mit fortlaufender Zeit und zunehmender Zahl an Petitionen bekommt man im Petitionsausschuss durch die Häufung gleichartiger Petitionen ein Gespür dafür, ob aus einer Problematik politischer Handlungsbedarf abzuleiten ist.

Wir spüren beispielsweise unmittelbar die Empörung, wenn sich Bürger gegen die nachträgliche Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die vergangenen 20 Jahre zur Wehr setzen.

(Zustimmung bei der AfD)

Der Unmut der Bürger wächst, wenn die Kosten für immer mehr öffentliche Pflichtaufgaben nicht hinreichend finanziert sind. Die Kommunen müssen die Kosten umlegen und an freiwilligen Aufgaben, wie der Finanzierung der Vereinsarbeit, sparen.

Das muss natürlich Rückwirkungen auf unsere politische Arbeit haben. Unsere Anträge im Plenum sowohl zum Wassergesetz als auch zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes wurden durch die Bürger und ihre Anliegen inspiriert. Unsere wiederholten Anträge zur Aufkündigung des Rundfunkstaatsvertrags resultieren aus den Petitionen zur Rundfunkbeitragspflicht.

Diese ist immer weniger zu rechtfertigen und wird immer weniger nachvollziehbar. Wir können nicht erkennen, dass öffentlich-rechtliche Medien die Vielfalt bestehender Meinungen zutreffend wiedergeben und Informationen ausschließlich sachlich transportieren.

(Zustimmung bei der AfD)

Im Bayrischen Landtag werden geeignete Petitionen öffentlich erörtert, sofern der Petent es wünscht und zugleich Persönlichkeitsrechte Dritter nicht berührt werden. Das sind in der Regel Sammelpetitionen.

Die AfD tritt für die Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen im Landtag von Sachsen-Anhalt ein. In sehr vielen Fällen wäre eine öffentliche Erörterung im Petitionsausschuss denkbar. Mehr Transparenz würde der Politikverdrossenheit der Bürger entgegenwirken.

Zusammenfassend ist anzumerken, dass viele Petitionsanliegen nicht eingereicht werden müssten, wenn die Verwaltungen korrekt arbeiten und sich an die geltenden Gesetze halten würden. Behörden müssen sich wieder als Dienstleister begreifen, die natürlich auch die Belange der Bürger berücksichtigen müssen. Diesbezüglich besteht dringender Handlungsbedarf.

Herr Abg. Olenicak, kommen Sie bitte zum Schluss. Ihre Redezeit ist überschritten.

Jawohl. - Die Arbeit des Petitionsausschusses würde ich im letzten Jahr insgesamt als durchaus positiv bewerten. Aber es gibt mindestens zwei Petitionen, bei denen sich die Petenten berechtigt empört unzufrieden

Bitte jetzt den letzten Satz.

ob des Ergebnisses an mich wandten. Das sind bereits zwei zu viel. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. Ich sehe, es gibt keine Anfragen. - Die nächste Debattenrednerin wird von der SPDFraktion die Abg. Frau Dr. Späthe sein. Sie haben das Wort, Frau Dr. Späthe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Petitionen im Sachgebiet Inneres sind seit 2011 beständig die meisten Eingaben und Hinweise. Allein im Jahr 2017 waren es 91 Stück. Das ist der höchste Wert seit 2011.

Als zuständige Berichterstatterin für diesen Bereich musste ich feststellen, dass sich der überwiegende Teil der Petitionen - davon einige mit mehreren Seiten Unterschriften - auf die Erhebung von Ausbaubeiträgen, insbesondere die sogenannten Ausbaubeiträge II im Abwasserbereich, bezogen.

Es war aber auch festzustellen, dass ein erheblicher Teil der Petitionen deshalb überhaupt zustande kam, weil die Grundlagen und die Begrifflichkeit des Ausbaubeitrages II den Bürgern nicht verständlich waren, aber auch nicht verständlich gemacht wurden, wie der Kollege der AfD eben nachdrücklich unter Beweis stellte.

(Volker Olenicak, AfD: Was? - Zuruf von Florian Philipp, CDU)

Die Antwortschreiben und Darstellungen der zuständigen Sachbearbeiter in den Abwasserzweckverbänden, aber auch die des stellungnehmenden Innenministeriums, waren für die Bürger nicht verständlich, nicht nachvollziehbar und haben die Verbitterung eher noch verstärkt.

Meine Damen und Herren! Lupenreines Beamtendeutsch auf hohem Niveau ist juristisch in Ordnung, aber nicht bürgerfreundlich. Aber das ist keinesfalls unredlich und auch kein Zeichen dafür, dass die Behörden nicht ordentlich gearbeitet hätten, wie eben unterstellt wurde.

Herausragendes Beispiel anderer Art war die Telefonauskunft einer Zweckverbandsmitarbeiterin zum Ausbaubeitrag II: Das haben die im Landtag so beschlossen, dass die Altanschlussnehmer auch noch mal bezahlen müssen.

(Wolfgang Aldag, GRÜNE, Olaf Meister, GRÜNE, und Dr. Andreas Schmidt, SPD, lachen)

Bei solchen Antworten eines Zweckverbandes an die Bürger wird man als Mitglied des Landtags schon sehr betroffen.