Protokoll der Sitzung vom 31.08.2018

Und rechts ist auch die CDU in diesem Koordinatensystem. Das ist die Überschreitung der Grenze und dafür hat der Verein keine Berechtigung.

(Beifall bei der CDU)

Dafür hat der Verein auch in der Satzung keine Berechtigung. Solange es an dieser Stelle kein Umdenken gibt, wird es mit uns keinerlei Erhöhung der Finanzmittel für diesen Verein geben.

(Zustimmung bei der CDU - Zustimmung von Robert Farle, AfD)

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

Da ich keine weiteren Wortmeldungen sehe, sind wir am Ende der Debatte angelangt. Beschlüsse in der Sache werden naturgemäß nicht gefasst.

Wir kommen jetzt zu den irdischen Dingen des Lebens. Es ist jetzt 14:20 Uhr. Möglicherweise hat der eine oder andere wirklich noch nicht Mittag gegessen, dazu zähle ich. Deswegen machen wir trotzdem genau eine Stunde Mittagspause, nämlich bis um 15:20 Uhr. Dann sehen wir uns hier wieder.

Unterbrechung: 14:20 Uhr.

Wiederbeginn: 15:22 Uhr.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist 15:22 Uhr. Wir liegen ohnehin schon etwas hinter dem Zeitplan zurück. Deshalb würde ich jetzt darum bitten, dass wir - zumindest diejenigen, die im Raum sind - uns auf die Tagesordnung konzentrieren, die vor uns liegt.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 11

a) Beratung

Bibliotheken in Sachsen-Anhalt

Große Anfrage Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/2446

Antwort Landesregierung - Drs. 7/3064 neu

b) Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bibliotheksgesetzes des Landes SachsenAnhalt

Gesetzentwurf Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/3271

Für die Aussprache zur Großen Anfrage wurde die Debattenstruktur D, also eine Redezeit von 45 Minuten, vereinbart. Eine gesonderte Einbringung des Gesetzentwurfes ist nicht vorgesehen. Die Reihenfolge der Fraktionen ist wie folgt: SPD vier Minuten, AfD zehn Minuten, GRÜNE zwei Minuten, CDU zwölf Minuten und DIE LINKE sechs Minuten.

Gemäß § 43 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Landtages erteile ich zuerst der Fraktion DIE LINKE das Wort. Für DIE LINKE ergreift der Abg. Herr Gebhardt das Wort. Herr Gebhardt, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Aus der Antwort auf die Große Anfrage zu den öffentlichen Bibliotheken zeigt sich eine für uns deutliche Tendenz, nämlich die, dass die Anzahl der öffentlichen Bibliotheken in den vergangenen Jahren dramatisch abgenommen hat. Waren es im Jahr 1991 noch 689 in Sachsen-Anhalt, so sind es im Jahr 2017 nur noch 182 kommunale Bibliotheken. Das entspricht einem Rückgang um ca. 75 %. Diese Zahl klingt auf den ersten Blick schon dramatisch.

An dieser Stelle ist es notwendig, zwischen den hauptamtlich geleiteten und den neben- bzw. ehrenamtlich geführten Bibliotheken zu unterscheiden. Von 182 Bibliotheken, die es noch gibt, bestehen noch 73 hauptamtlich geführte Bibliothekseinrichtungen. Betrachtet man nur die Anzahl der öffentlich und hauptamtlich geführten Bibliotheken, ist der Rückgang bzw. das Schrumpfen des Bibliotheksnetzes in Sachsen-Anhalt besorgniserregend. Wir als LINKE denken, dass es jetzt an der Zeit ist, dem entgegenzusteuern.

(Beifall bei der LINKEN)

Aber, meine Damen und Herren, es gibt auch erfreuliche Zahlen. Erfreulich ist, dass die Nutzerzahlen proportional zum Schwinden der Bibliotheken keinen so starken Rückgang erfahren haben. In den letzten Jahren blieb die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer der Bibliotheken weitgehend sogar stabil. In einigen Bevölkerungsgruppen wurde gar ein Anstieg der Zahl an Bibliotheksnutzern verzeichnet. Das wiederum zeigt, dass es nach wie vor einen großen Bedarf am Vorhalten öffentlicher Bibliotheken zu geben scheint. Und das ist auch gut so.

Das Interesse an Bibliotheken hängt allerdings auch von anderen Parametern ab. Die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage zeigt, dass es immer wichtiger wird, regelmäßige und nutzerfreundliche Öffnungszeiten vorzuhalten, aber auch fachliche Beratung in den Bibliotheken anzubieten. Genauso essenziell ist das Vorhalten wichtiger Angebote, wie zum Beispiel die virtuelle Nutzung des Bücher- und Medienbestandes, das heißt Fernleihe oder auch die Onleihe.

Bedenkt man aber, dass insbesondere für Kinder ab zwölf Jahren die physische Präsenz von Bibliotheken von größter Bedeutung ist, sind die dramatische Abnahme der Anzahl an Bibliotheken und auch die Tatsache, dass nur noch vier Fahrbibliotheken im Land Sachsen-Anhalt unterwegs sind, alarmierend.

(Beifall bei der LINKEN)

Hinzu kommt, dass die Öffnungszeiten im Land sehr unterschiedlich sind. Durchschnittlich haben die kommunalen Bibliotheken im Land 22,4 Stunden geöffnet. Aber was sagt uns denn hier der Durchschnitt? - Die Öffnungszeiten sind von Ort zu Ort sehr unterschiedlich. Während zum Beispiel in Weferlingen die Bibliotheksöffnungszeiten bei 7 Stunden pro Woche liegen, können in Magdeburg die Nutzerinnen und Nutzer 48 Stunden pro Woche ihre Bibliotheksangebote vor Ort nutzen.

Hinzu kommt, dass sich die hauptamtlich geleiteten kommunalen Bibliotheken mehr und mehr zu Ein- und Zwei-Personen-Einrichtungen entwickeln. Dieser Trend ist alles andere als positiv; denn bei Ein- bis Zwei-Personen-Betrieben lassen sich regelmäßige und nutzerfreundliche Öffnungszeiten wohl kaum realisieren.

Aber die Zugänglichkeit ist nun einmal ein zentraler Qualitätsindikator für Bibliotheken in Städten und Gemeinden. Somit gewinnt die Ausleihe virtueller Medien per Internet unabhängig von den Öffnungszeiten der Bibliothek immer mehr an Bedeutung. Der Onleihe-Verbund, ein Projekt des Landesverbandes im Deutschen Bibliotheksverband, macht sich in dieser Hinsicht sehr verdient. Dessen Ausbau und die landesseitige Förderung sind weiterhin zu unterstützen.

(Beifall bei der LINKEN)

Klar ist: In einem Flächenland mit schwindender Anzahl öffentlicher Bibliotheken sind die Vernetzung von Bibliotheksangeboten sowie die Beratung und Qualitätsentwicklung der vorhandenen Häuser von größter Bedeutung. Neben dem Onleihe-Verbund übernimmt der ehrenamtlich geführte Landesverband der Bibliotheken im Sinne der Vernetzung kommunaler Bibliotheksangebote in Sachsen-Anhalt seit Jahren besondere Aufgaben, die von größtem Landesinteresse sind. Seit

2011 erreicht das Kooperationsprojekt des Landesverbandes zur Zusammenarbeit zwischen Bibliotheken und Schulen landesweit jährlich etwa 33 000 Kinder und Jugendliche - eine stolze Zahl.

(Beifall bei der LINKEN)

Um aber den aktuellen Anforderungen und Themen gerecht zu werden, bedarf es einer Bündelung der Interessen der öffentlichen Bibliotheken. Die einzelne Bibliothek ist oft nicht in der Lage, besondere Themenfelder zusätzlich zum alltäglichen Betrieb zu bearbeiten. Beispielhaft sei hier das Thema Digitalisierung zu nennen.

Aus der Antwort auf die Große Anfrage geht hervor, dass hierfür zwar seit drei Jahren Landesmittel bereitstehen, diese aber nicht abfließen. Deshalb ist es unser Anliegen, Koordinierung und Beratung unbedingt auszubauen und dies auch von Landesseite stärker zu befördern.

Apropos Beratung und Koordinierung: Hierfür gibt es eigentlich die Landesfachstelle für Bibliotheken. Deren Aufgabe soll eigentlich genau das sein, was andere institutionell geförderte Vereine im Kulturbereich leisten, nämlich Beratung der Bibliotheken bzw. der Träger, Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen und Durchführung von Modellprojekten.

Bedenkt man aber, dass die Landesfachstelle bis 2004 noch zwölf Personalstellen hatte und aktuell nur noch über drei Mitarbeiterinnen verfügt, stellt man schnell fest, dass diese Aufgaben so gar nicht mehr wahrgenommen werden können. Mir kann jedenfalls niemand erzählen, dass mit drei Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern die gleichen Aufgaben bewältigt werden können wie mit zwölf Mitarbeitern.

Unser Anliegen ist es nun, hier zu korrigieren; denn bei den aktuellen Anforderungen an die Bibliotheksarbeit muss es eine Koordinierungsstelle geben, die berät, die vernetzt und das Bibliothekswesen mit den Trägern gemeinsam weiterentwickelt.

Wir schlagen daher in unserem Gesetzentwurf vor, die Aufgaben der Landesfachstelle für Bibliotheken klarer zu definieren. Außerdem wollen wir die Rolle des Bibliotheksverbandes gesetzlich festschreiben und somit den Verband und seine Arbeit stärken und vor allen Dingen die dort geleistete Arbeit langfristig absichern.

Das Hauptanliegen unseres Gesetzentwurfs ist aber ein anderes und hat viel mit dem Dauerthema Kinderarmut in unserem Land zu tun. Wir wollen, dass es gesetzlich geregelt ist, dass Kinder, Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende von Nutzungsgebühren in Bibliotheken vollständig befreit sind.

(Beifall bei der LINKEN)

Laut Deutschem Kinderschutzbund sind 4,4 Millionen Kinder in Deutschland von Kinderarmut betroffen. Das sind 1,4 Millionen mehr als bislang angenommen. Die Heinrich-Böll-Stiftung erklärte, dass 15 % bis 20 % der Kinder jedes Jahrgangs schlechtere Teilhabechancen haben als ihre Altersgenossen. Dabei ist hinlänglich bekannt: Je länger Kinder in Armut aufwachsen und unter Teilhabeverlusten leiden, umso weitreichender sind die Langzeitfolgen für deren persönliche Entwicklung.

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, das vor 25 Jahren von Deutschland mit ratifiziert wurde, ist in der Bundesrepublik damit geltendes Recht. Dieses Übereinkommen bindet Deutschland an vier Grundprinzipien: ein Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung für Kinder, die Vorrangigkeit des Kindeswohls, also das Recht, alle Kinder betreffende Maßnahmen zum Wohle des Kindes in den Vordergrund zu stellen, das Recht auf bestmögliche Entwicklungschancen und das

Recht auf freie Meinungsäußerung und Berücksichtigung des Kindeswillens.

Man muss sich vergegenwärtigen, dass 15 % bis 20 % der Kinder und Jugendlichen der Zugang zu diesen Rechten noch immer erschwert bleibt. Die Förderung dieser Kinder und Jugendlichen ist aber eine öffentliche Aufgabe. Die Rahmenbedingungen für Teilhabe müssen aus unserer Sicht deshalb gesetzlich festgeschrieben werden.

Genau hier wollen wir ansetzen. Wir wollen Kindern soziale Teilhabechancen ermöglichen.

Neben dem familiären und sozialen Umfeld geht es hierbei um die Veränderung gesellschaftlicher Rahmenbedingungen und damit um einen diskriminierungsfreien Zugang zu Bildungs- und Kultureinrichtungen.

(Beifall bei der LINKEN)