Es ist doch völlig logisch: Je weniger der Wahlberechtigte über den Kandidaten weiß, desto geringer sind natürlich die Chancen. Deswegen wird jeder, der sich zur Wahl stellt, daran interessiert sein, möglichst viele Daten preiszugeben. Aber es gibt vielleicht auch gute Gründe dafür, zum Beispiel seinen Beruf nicht anzugeben. Niemand wird zum Beispiel als Beruf Polizist angeben. Er wird vielleicht sagen, er sei Diplomverwaltungswirt oder dergleichen. Aber im Grunde weiß jeder, was dahinter steht.
schützen. Wie würden Sie das beurteilen? Müssen diese Angaben unbedingt zwanghaft erfolgen? Oder sollte man das nicht ein Stück weit demjenigen überlassen, der sich zur Wahl stellt?
Das Wahlrecht ist eines der Herzstücke unserer Demokratie. Das betrifft nicht nur die sich zur Wahl stellenden Personen, sondern auch diejenigen, die wählen. Wir sind der Überzeugung, dass es schon notwendig ist zu wissen - wir sagen, das Parlament oder die Vertretung soll ein Abbild unserer Gesellschaft sein -, ob es junge Menschen, ob es ältere Menschen sind.
(André Poggenburg, AfD: Aber das Ge- schlecht muss er nicht angeben, nein? Da wird er dann sagen: Das macht nichts, wenn das fehlt! Stimmt's?)
- Vielleicht ist das heutzutage immer noch aus dem Namen erkennbar. - Also, ich sehe es hier im Interesse des Wählers, dass er wissen sollte, wer sich zur Wahl stellt und welche Person hinter dem Namen steht.
Frau Schindler, es ist keine Frage. Ich möchte nur kurz intervenieren und Ihre Ausführungen einfach als das bezeichnen, was sie sind: In meinen Augen ist das völliger Käse. Das beginnt schon am Anfang, wo Sie erzählt haben, dass es bei politischen Wahlen nur in zweiter Linie um Politik geht und in erster Linie um die Person. Das ist ja der größte Quatsch, den ich je gehört habe.
- Ich habe gesagt, es ist eine Intervention und keine Frage. Zuhören, liebe Kollegen, zuhören! - Ich denke, wir sollten einfach dafür sorgen, dass nicht die vollständige Adresse für jeden ersichtlich ist. Dann dürften solche Vorfälle, wie sie Herr Kohl angeführt hat, auch nicht mehr passieren. Wir legen sonst großen Wert auf Datenschutz.
Und jetzt stelle ich doch noch eine Frage: Sind Sie nicht der Meinung, dass der Datenschutz höhergestellt sein sollte?
Zuhören wäre für Sie wahrscheinlich ratsam gewesen, dann hätten Sie diese ganzen Argumente in meiner Rede gehört.
Ich danke Frau Schindler für die Ausführungen. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abg. Frau Buchheim. Frau Buchheim, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Regelungen im Kommunalwahlgesetz und in der Kommunalwahlordnung verfolgen das Ziel, dass der Wahlbewerber eindeutig identifizierbar ist. Der vorliegende Antrag in der Drs. 7/3275 ist darauf gerichtet, dass zukünftig nur noch der Vor- und der Familienname des Wahlbewerbers bekannt gemacht werden sollen. Würde man diesem Ansinnen folgen, wäre der Wahlbewerber nicht mehr eindeutig identifizierbar. Dieses Ansinnen widerspricht dem Informationsbedürfnis der Wahlberechtigten.
Das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt legen fest, dass die zu den Wahlen zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber öffentlich bekannt gemacht werden. Neben Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und Geburtsjahr sind auch die Wohnanschrift, nämlich die Hauptwohnung, und der Name der einreichenden Partei anzugeben.
Für den Fall, dass der Bewerber bis zum Ablauf der Einreichungsfrist nachweisen kann, dass für ihn im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Meldegesetz eingetragen ist, ist anstelle einer Anschrift eine Erreichbarkeitsanschrift zu verwenden.
Um bei zukünftigen Wahlen die datenschutzrechtlichen Belange zu wahren, aber auch das Gebot der eindeutigen Identifizierung und den Verfassungsgrundsatz der Öffentlichkeit der Wahl zu beachten, soll eine eindeutige gesetzliche Regelung
sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene - das haben Sie hier nicht bedacht - geschaffen werden.
Anstelle der Wohnanschriften der Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber sollen zukünftig lediglich die Wohnorte der Kandidatinnen und Kandidaten veröffentlicht werden. Weitere Einschränkungen bei der öffentlichen Bekanntgabe halten wir für nicht verfassungsgemäß.
Änderungsbedarf in § 18 Abs. 4 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt sehen wir nicht. Nach § 18 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes hat lediglich der Wahlberechtigte ein Recht auf Einsicht und Prüfung der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten.
Unser Alternativantrag steht im Kontext zu dem Beschluss des Landtages mit dem Titel „Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) auf Landesebene“ in der Drs. 7/2936. Angesichts der im nächsten Jahr anstehenden Kommunalwahlen soll auf schnelle und geeignete Weise gewährleistet werden, dass die Wohnanschriften der Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber nicht mehr in Verkündungsblättern des Landes und in veröffentlichten amtlichen Bekanntmachungen der Kommunen einsehbar und damit auch nicht mehr im Internet verfügbar sind. Ich würde allerdings an dieser Stelle das Ansinnen der SPD-Fraktion aufgreifen. Wir können uns damit einverstanden erklären, dass bei Wahlen auf der Ebene des Landtages und des Kreistages der Wohnort veröffentlicht wird und, soweit Wahlen zur Gemeindevertretung stattfinden, anstelle der Wohnanschrift der Ortsteil bzw. der Stadtteil veröffentlicht werden. Dieses Ansinnen würden wir aufnehmen und unseren Antrag entsprechend korrigieren. Ich denke, damit würde Ihrem Anliegen auch Rechnung getragen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Zustimmung bei der LINKEN)
Ich sehe keine Nachfragen. Dann danke ich Frau Buchheim für die Ausführungen. - Für die GRÜNEN spricht der Abg. Herr Meister. Herr Meister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Frage der Adressangabe im Wahlverfahren beruhte ursprünglich auf der Idee, dass die gewählten Kandidaten als Ansprechpartner für die Wählerinnen und Wähler zur Verfügung stehen. Auch ihre räumliche Zuordnung, also ob die Kandidaten in meinem Stadtteil oder in meinem Dorf wohnen, sollte erkennbar sein. Auch Alter und Beruf sind für eine grobe Einschätzung einer Person
interessant. Anonymisierte Kandidaturen sind dabei selbstverständlich eher hinderlich, und Sie gehen sehr weit in dem, was Sie alles weglassen wollen.
Bei uns Bündnisgrünen wurde diese Frage vor etwa zehn Jahren diskutiert, als mit einem zeitweiligen Erstarken der NPD in den kommunalen Vertretungen in Sachsen-Anhalt die Arbeit nicht nur bündnisgrüner, aber auch anderer Mandatsträgerinnen und -träger erschwert wurde.
Die jetzt auch gerade mit dem Aufkommen rechtspopulistischer Strömungen einhergehende Entwicklung hin zu einer deutlich unsachlicheren politischen Auseinandersetzung - zumindest nehme ich das so wahr - lässt solche Überlegungen selbstverständlich tatsächlich wieder aktuell werden.
Wir sollten und können aber nicht von unseren Grundsätzen abweichen. Die Wahl ist geheim, nicht die Kandidaten. Trotzdem wird mit der aktuellen Rechtslage bestimmten Schutzbedürfnissen Rechnung getragen. Die Angabe einer von der Meldeanschrift abweichenden Erreichbarkeits
adresse ist möglich. Die Vorrednerinnen sind darauf eingegangen. Auf dem Stimmzettel wird auch jetzt gemäß entsprechenden Formalien der Wohnort angegeben.
Gegen die Möglichkeit, darüber hinaus bei bestimmten Veröffentlichungen noch die Straße und Hausnummer wegzulassen, würde ich mich generell gar nicht sperren. Das kann ich mir vorstellen. Aber lösen Sie sich einmal von der Vorstellung, dass dies - wenn Sie in der Kommunalpolitik tätig sind - den Menschen in dem Umfeld, in dem Sie wohnen, nicht bekannt ist. Das ist einfach so, das bleibt nicht aus.
Dass wir jetzt in der Lage wären, in einem Eilverfahren eine Gesetzesänderung zu bewirken, halte ich für ausgeschlossen. Die Kommunalwahl steht unmittelbar bevor. Die Regelungen, die Sie formuliert haben, wirken vor der Kommunalwahl. Das ist nicht mehr zu erreichen. Man kann allerdings, wie ich finde, über diesen einen Punkt diskutieren. Aber ich würde dem Antrag der LINKEN jetzt nicht zustimmen wollen. Wir brauchen kein Änderungsverfahren für diese Kommunalwahlen auf den Weg bringen; das ist nicht mehr umsetzbar.
Der zweite Änderungswunsch ist mir rätselhaft geblieben. Die Wählerverzeichnisse liegen ja nicht öffentlich aus. Jeder kann in der Regel nur seinen eigenen Eintrag einsehen. Meinen eigenen Eintrag brauche ich für mich nicht zu schwärzen, den kenne ich ja. Bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit des Verzeichnisses muss die Behörde selbstverständlich die Möglichkeit haben, einen Abgleich der Daten vorzunehmen. An dieser Stelle hilft eine Schwärzung nicht.
Der ordnungsgemäße Ablauf des Wahlverfahrens und das Vertrauen darauf sind die Grundlage unseres demokratischen Gemeinwesens. Dabei darf es keine Einschränkungen geben. Wir sollten sehr, sehr vorsichtig sein. Insofern lehnen wir das ab.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Meister für die Ausführungen. - Für die CDU spricht der Abg. Herr Krull. Herr Krull, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Hohen Hauses! Als ich diesen Antrag der AfD gelesen habe, kam mir ein Gedanken: Die AfD und die Kommunalgesetzgebung in unserem Land werden in dieser Wahlperiode keine Freunde mehr.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst in der letzten Sitzung vor der Sommerpause, am 20. Juni 2018, haben wir uns mit dem Kommunalverfassungsgesetz und dem Kommunalwahlgesetz auseinandergesetzt. Sie hatten einen Änderungsantrag eingebracht, in dem die Vorschläge, die Sie heute hier einbringen, nicht enthalten waren. Also müssen Sie sich selbst die Frage stellen, warum Sie noch einmal nachsteuern müssen.
Jetzt möchte ich mich inhaltlich mit Ihrem Antrag beschäftigen. Auf die Grundsätze zur Einhaltung der Regelungen zum Datenschutz ist Minister Holger Stahlknecht bereits eingegangen. Deswegen werde ich an dieser Stelle auf detaillierte Ausführungen verzichten. Ich möchte aber noch einmal ausdrücklich betonen, wie wichtig der Datenschutz auch für die CDU-Landtagsfraktion ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem Willen der AfD sollen also zukünftig die Bewerberin oder der Bewerber darüber entscheiden, ob nur noch ihr Vor- und Nachname auf den Wahlvorschlägen bzw. auf den Wahlzetteln erscheint.
Die Bürgerinnen und Bürger sollten aus meiner Sicht wissen, wer auf dem Wahlzettel steht, um ihre Wahlentscheidung zu treffen. Dazu gehören neben dem Geburtsdatum auch eine Anschrift und der Beruf. Damit wird ihnen ermöglicht, gezielt Menschen aus ihrem Stadtteil, ihrer Gemeinde, aus einer bestimmten Altersgruppe oder nach einer beruflichen Qualifikation auszuwählen.