Protokoll der Sitzung vom 28.09.2018

Diese Verwaltungsvorschrift war notwendig, um einen möglichst einheitlichen bundesweiten Vollzug durchzusetzen. Ein möglichst einheitlicher bundesweiter Vollzug liegt, denke ich, im besonderen Interesse des Personenkreises, dessen Umgang mit Waffen sich häufig nicht auf ein einzelnes Bundesland beschränkt. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Danke, Frau Ministerin. - Für die Fraktion der SPD spricht der Abg. Herr Erben.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was die AfD beantragt, scheitert bereits, wie eben auch von Frau Ministerin Keding ausgeführt, an rechtlichen Erwägungen. Weder der Innenminister noch der Landtag von SachsenAnhalt können die von der AfD gewollte Regelung überhaupt herbeiführen. Das ist auch überhaupt nicht notwendig.

Wer nämlich zur Ausübung seines Sports eben mehr Kurzwaffen oder mehr Langwaffen als das Grundkontingent benötigt, als es das Grundkontingent vorsieht, der hat auch ein Bedürfnis und er

kann das Bedürfnis nachweisen und wird die entsprechenden waffenrechtlichen Erlaubnisse bekommen.

Ich will nur die rhetorische Frage stellen: Wer sind denn die Bediensteten von Waffenbehörden, die sagen, das sei alles Unsinn und das könne man keinem erklären? Diese Regelung kann man sehr einfach erklären, aber wahrscheinlich ist das so ähnlich wir mit den - ich zitiere Herr Lehmann - leitenden Kommunalbediensteten, die auch als Standesbeamte tätig sind und in Sachsen-Anhalt im Akkord Ehen zwischen über 50-jährigen Frauen und 20-jährigen Männern aus dem Ausland schließen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Als Nächste spricht für die Fraktion DIE LINKE die Abg. Frau Quade.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! In den Augen meiner Fraktion kann Bürgernähe beim Thema Waffenrecht nur einen möglichst großen Schutz der Bevölkerung vor Waffen bedeuten.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei den GRÜNEN)

Insofern wäre das Waffenrecht, das am nächsten an den Interessen der Bevölkerung in diesem Sinne wäre, eines, das möglichst viel dafür tut, dass Waffen im privaten Besitz unterbunden werden.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Mit dem vorliegenden Antrag soll zwar nicht unmittelbar ermöglicht werden, den Besitz im quantitativen Sinne zu steigern, aber das Waffenrecht soll flexibilisiert werden.

In den Augen meiner Fraktion ist das explizit ein falscher Ansatz. In den Augen meiner Fraktion braucht es nicht mehr Flexibilisierung, sondern mehr Regulierung. Mal ganz abgesehen davon - das ist bereits gesagt worden -, dass die Möglichkeit, sportbedingt mehr als drei Langwaffen zu erwerben und damit zu trainieren, schon heute gegeben ist.

Ja, keine Frage, Sportschützen sollen Sportschützen sein können. Sie sollen trainieren können, sie sollen gute und sichere Trainingsbedingungen haben. Aber wer sagt, es geht hierbei nur um eine Frage des Sports und nicht auch um die Waffen und die Gefahr, die davon ausgeht, der irrt und blendet entscheidende Punkte aus.

In der Tat ist das schreckliche Attentat am Gutenberg-Gymnasium in Erfurt 2001 ein solches Bei

spiel. Es waren die Waffen eines Sportschützen, die ein Sportschütze gegen Menschen wendete.

(Jens Kolze, CDU: Züge entgleisen auch!)

Im Jahr 2009 ereignete sich der Amoklauf von Winnenden, bei dem 16 Menschen starben und elf mit den nicht sachgemäß gelagerten Waffen eines Sportschützen schwer verletzt wurden. Allein diese Beispiele zeigen, dass Waffen, egal zu welchem Zweck sie erworben werden, gefährlich sind.

Dass jemand Sportschütze ist, ist eben leider keine Garantie dafür, dass seine Waffen nicht gefährlich werden können, dass die Waffen nur zum Sport verwendet werden, dass sie richtig gelagert werden und nicht missbraucht werden können. Meines Erachtens und in den Augen meiner Fraktion sind die Regelungen im Waffenrecht nicht zu wenig flexibel, sondern zu lax. Und wir haben zudem ein Problem mit der Kontrolle. Maßgeblich müsste das auf der Bundesebene angegangen werden.

Maßgeblich müsste dann über die Situation der Waffenbehörden zu reden sein, ob sie überhaupt in der Lage sind, die Anträge entsprechend zu prüfen, und wie sie personell ausgestattet sind. Das ist aber eine völlig andere Debatte. Wir brauchen unseres Erachtens eine strikte Begrenzung des Waffenbesitzes. Es ist notwendig, das Waffenrecht grundsätzlich anzugehen.

In den Augen unserer Fraktion gibt es keinen einleuchtenden Grund dafür, warum Waffen überhaupt in privatem Besitz sein sollten, auch nicht bei Sportschützen. Insofern führt der Weg, der im Antrag der AfD aufgezeigt wird, in eine völlig falsche Richtung.

Der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen

unternimmt eine Feststellung des Status quo; das ist nachvollziehbar. Da aber unsere Fraktion der Auffassung ist, dass auch dieser Status quo in eine Richtung verändert werden müsste, werden wir dem auch nicht zustimmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Striegel.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist bereits gesagt worden: Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion zielt auf eine Liberalisierung des Waffenrechts ab.

(Tobias Rausch, AfD: Ja, genau so ist es!)

Es liegt uns fern, den Sportschützinnen und Sportschützen im Allgemeinen Unterstellungen

irgendeiner Art zu machen. Die allermeisten von ihnen gehen gewissenhaft mit Waffen um und auch mit der damit verbundenen Verantwortung. Doch kommt man nicht umhin festzustellen, dass jede Waffe, die zusätzlich im Umlauf ist, ein Gefahrenpotenzial birgt. Der schlichte Grund dafür liegt zunächst in der Fehlbarkeit des Menschen begründet.

Aktuell sind in Deutschland mehr als 19 000 Waffen als verloren registriert. Zusätzlich sind mehr als 5 000 Waffen als gestohlen gemeldet. Das bedeutet, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt mindestens 24 000 Waffen unkontrolliert im Umlauf sind.

Meine Damen und Herren! Das ist eine enorme Zahl, und die Dunkelziffer, das heißt auch die illegal beschafften und im Umlauf befindlichen Waffen, dürfte weit höher sein. Hinzu kommt, dass Unachtsamkeiten bei der Verwahrung von Waffen dramatische Konsequenzen haben können. Auf grausame Art und Weise wurde das uns allen vor Augen geführt, als ein Schüler in Winnenden im Jahr 2009 15 Menschen erschoss und elf weitere verletzte. Die dabei verwendeten Waffen hatte der Täter zuvor seinem Vater entwendet, einem Sportschützen, der seine Waffen nur unzureichend gesichert hat.

Jeder von uns handelt im Alltag hier und da nachlässig. Das ist menschlich, aber im Zusammenhang mit Waffen hat diese Nachlässigkeit unter Umständen dramatische Konsequenzen. Zudem kann auch die strengste Kontrolle der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nicht ausschließen, dass Waffen in die Hände von Menschen geraten, die dafür vollkommen ungeeignet sind.

Der Anhänger der rechtsradikalen Reichsbürger, der im Jahr 2016 in Georgensgmünd einen Polizisten erschoss, war zunächst vollkommen legal an seine Waffen gekommen. Die Erlaubnis, Waffen zu besitzen, wurde jedoch widerrufen. Bei dem Versuch, ihm diese Waffen wieder zu entziehen, wurde ein Beamter auf tragische Art und Weise getötet.

Diese wenigen Beispiele zeigen, dass es sich bei Schusswaffen eben nicht um ein Sportgerät wie jedes andere handelt.

Meine Damen und Herren von der AfD! Wirklich bürgernah - das ist auch schon gesagt worden - ist ein Waffenrecht, das die Bürgerinnen und Bürger wirksam vor Waffen schützt. BÜND

NIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich daher auf der Bundesebene für eine Verschärfung des Waffenrechtes ein.

Als Teil der hiesigen Landesregierung bitten wir als Kompromiss um die Zustimmung zum Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. Ich will auch sagen, wir sollten uns alle miteinander bemühen,

dass die Zahl von Waffen, die im Umlauf befindlich sind, reduziert wird. Deswegen sage ich an der Stelle auch, wir sind sehr offen dafür, erneut eine Amnestieregelung zu schaffen, wie wir sie erfolgreich im Land und im Bund schon hatten. Das, meine ich, wäre ein echter Beitrag für eine sinnvolle Geschichte im Waffenrecht.

Wenn ich sehe, dass Siegfried Borgwardt zustimmt, dann sollten wir prüfen, ob wir das nicht vielleicht wiederholen können. Denn wenn Waffen aus dem Verkehr gezogen werden, weil sie nicht mehr gebraucht werden, dann schafft das für uns alle Sicherheit; da sollten wir miteinander rangehen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die Fraktion der CDU spricht der Abg. Herr Kurze.

Sehr geehrter Herr Präsident! Schützenvereine genießen in Deutschland eine besondere Anerkennung und haben in ihrer jahrhundertealten Tradition bis heute immer eine besondere Bedeutung für unser Land.

(Zustimmung bei der CDU)

Dieses altehrwürdige bürgerliche Brauchtum ist Teil der regionalen und lokalen Identität. Auch unter uns sind hier im Hohen Hause zahlreiche Sportschützen und Jäger. In Deutschland haben wir ein sehr strenges Waffenrecht, und uns liegt es fern, weitere Verschärfungen vorzunehmen. Wir verwahren uns daher grundsätzlich dagegen, Sportschützen und Jäger immer wieder unter Generalverdacht zu stellen, wenn in unserem Land irgendetwas passiert.

(Zustimmung bei der CDU)

Passiert eine Straftat in Deutschland unter dem Einsatz von Schusswaffen, dann ist das in der überwiegenden Zahl der Fälle mit illegalen Waffen geschehen und hat nichts mit dem qualifizierten Schießsport unserer Schützen oder mit der Jagd zur Hege und Pflege unserer Heimat durch unsere Jäger zu tun, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Zustimmung bei der CDU)

Die von der AfD geforderte Lockerung versucht emotional, einen stillen Wunsch unter dem einen oder anderen Schützen aufzunehmen, der es aber aus unserer Sicht nicht wirklich bedarf.

Seit der Neufassung des § 14 Abs. 3 des Waffengesetzes im Jahr 2002 gilt: Jeder Sportschütze wird anerkannt, wenn er folgende Voraussetzungen erfüllt: Er muss Mitglied in einem Schützen