Frau Ministerin Keding, warten Sie einen Moment! - Der Abg. Herr Höse hat eine Frage gestellt. Wenn aber die Fraktion die Beantwortung nicht zulässt, dann denke ich, sollten wir es auch lassen.
(Eva von Angern, DIE LINKE: Weil Sie die Antwort nicht interessiert! Das ist es! - An- dreas Steppuhn, SPD: Ohne Hirn und Ver- stand!)
- Nein, das hat damit nichts zu tun. Herr Höse hatte die Frage gestellt, und dann bitte ich die Fraktion auch, diese Frage wirklich beantworten zu lassen. Wenn Sie gleich laut losschreien, können Sie die Antwort nicht hören, zumindest nicht Herr Höse, der die Frage gestellt hat. - Bitte, Frau Keding.
Ich habe es eben schon gesagt. Es tut nichts zur Sache, ob ich es gesehen habe oder nicht, weil das die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden ist. Aber ich kann Sie beruhigen: Ich habe es mir angesehen.
Das ist das eine. - Dann das Zweite. Ich will das durchaus noch einmal sagen, damit hier kein Missverständnis aufkommt. In Köthen ist ein Haftbefehl beantragt und durch Richter bestätigt worden, und zwar wegen des dringenden Tatverdachts der Körperverletzung mit Todesfolge. Daran wird ermittelt. Ich habe Ihnen auch die einzelnen Schritte vorgetragen. Wegen des Vorfalls in Wittenberg wird auch noch weiter ermittelt.
Wenn dieses, wie von Ihnen behauptet, nach einem Tag beendet gewesen wäre, dann weiß ich nicht, warum wir jetzt noch ein Jahr ermitteln sollten.
Es ist gar nicht der Fall, dass dieses nicht berücksichtigt und nicht angesehen wird. Ich habe auch vorgetragen: Die Beweismittel werden ausgewertet. Es wurde auch noch versucht, die Wiedergabequalität der Videoaufnahmen technisch zu verbessern. Das alles sind weitere Möglichkeiten, um daraus Erkenntnisansätze zu gewinnen.
Wie gesagt, Frau Ministerin, ich habe schon gesagt, wenn sich die Staatsanwaltschaft Magdeburg jetzt dahingehend näher damit befasst, dann ist das ja auch gut. Das habe ich vorhin gesagt. Es ist schön, dass die - -
Ich wollte bloß sagen: Wenn die Ministerin gesagt hat, dass in Köthen jetzt wegen Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt wird, so sollte es angeblich in Wittenberg auch gewesen sein. Deshalb stellt sich die Frage, warum es dort nicht zur UHaft gekommen ist.
Weil es keine vergleichbaren Fälle sind. Jeder Fall ist unterschiedlich und jeder Fall muss in seinen Einzelheiten ermittelt und dann zur Anklage gebracht werden oder eben auch nicht, wenn die Ermittlungen aufgrund der strafprozessualen Vorschriften eingestellt werden. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen
Keinen Dialog bitte! Die Ministerin hat jetzt geantwortet. Auch wenn Sie nicht mit der Antwort einverstanden sind, können Sie es natürlich immer wieder erneut versuchen, aber Sie werden dann sicherlich wieder dieselbe Antwort bekommen.
Frau Ministerin, zunächst herzlichen Dank für Ihre klare Verteidigung des Rechtsstaats. Ich hätte nicht gedacht, dass das in einem deutschen Parlament des 21. Jahrhunderts notwendig sein würde.
Sie kennen bestimmt auch das Sprichwort: Was ich selber denk und tu, trau ich jedem anderen zu. Graut Ihnen nicht auch vor dem hypothetischen Tag, dass die AfD tatsächlich einmal ein Fitzelchen Macht in diesem Land bekommen würde? Würden Sie das nicht auch als Einstieg in den Abbau des Rechtsstaats sehen und als einen Einstieg in die politische Verfolgung und in den politischen Druck auf die Staatsanwaltschaft?
Das, was hier zum wiederholten Mal an Anwürfen gegen Staatsanwaltschaft, Polizei und die Justiz insgesamt vorgetragen worden ist, ist ein Skandal. Würden Sie meinem Eindruck folgen: Wenn die an der Macht wären, würden sie das abschaffen?
Die AfD-Parteimitglieder des Landtages sind bei der Landtagswahl 2016 gewählt worden. Ich kann nur sagen, dass ich froh bin, dass sie in der Opposition sind.
Es gibt keine weiteren Fragen, Frau Ministerin. Damit können Sie wieder vom Pult gehen und sich setzen.
Wir kommen zum nächsten Debattenredner. Für die Fraktion der SPD spricht der Abg. Herr Hövelmann. Sie haben das Wort. Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist mir ein Rätsel - das meine ich genauso, wie ich es sage -, wie die sogenannte Alternative für Deutschland meinen kann, sie sei eine Rechtsstaatspartei. Der Antrag für die heutige Aktuelle Debatte beweist - und das ein weiteres Mal -, dass Sie alles mit Füßen treten, was einen Rechtsstaat ausmacht.
Sie erklären - ich begründe Ihnen, wie ich zu dieser Auffassung komme - in der Begründung zu Ihrem Antrag jemanden zum Hauptverdächtigen im Fall Wittenberg, und auf dem Flugblatt, mit dem Sie zu einer Demonstration am morgigen Samstag aufrufen, lassen Sie den Verdacht gleich weg und erklären, der Täter sei bekannt, aber auf freiem Fuß.
Sie schreiben, das Todesopfer sei - ich zitiere - durch hemmungslose Schläge eines Syrers gestorben. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass eine Partei und ihre Fraktion im Landtag einen Menschen öffentlich für schuldig erklären, ohne Ermittlungen und Gerichtsverfahren abzuwarten, das ist ohne Beispiel in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.