Protokoll der Sitzung vom 24.10.2018

Aber dann machen wir das hier vorn vom Mikro aus. Wir nehmen zur Kenntnis, dass Herr Schumann jetzt doch aufsteht und noch einmal nach vorn kommt und die Frage beantworten kann.

Lieber Kollege Krull, natürlich halte ich es für ausgesprochen wichtig, solche Veranstaltungen zu besuchen. Ich finde es auch ausgesprochen wichtig, dass Vertreter aller Fraktionen Einladungen zu solchen Veranstaltungen folgen. Eine nächste Gelegenheit dazu wäre um Beispiel gegeben, wenn wir die erste Kerze im Hundertwasserhaus entzünden. Dazu sind Sie bestimmt alle herzlich eingeladen. Kommen Sie hin. Wir machen dann wieder Musik, und dann können Sie zeigen, dass Sie der jüdischen Gemeinde solidarisch zur Seite stehen. - Danke schön.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Zum Abschluss der Debatte spricht für die einbringende Fraktion der Abg. Herr Lippmann.

Ich verzichte.

Gut, dann können wir schon in das Abstimmungsverfahren eintreten. Wir haben einen Ursprungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/3463 vorliegen. Dann haben wir einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 7/3414 vorliegen. Dieser Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ist aber in seinem Wesen eine Ergänzung,

er setzt sozusagen dem Text des Ursprungsantrages einen Satz voran und er fügt noch weitere drei Beschlusspunkte an.

Die den Ursprungsantrag einbringende Fraktion hat, so habe ich Herrn Lippmann verstanden, gesagt, dass sie den Änderungsantrag übernimmt. Wenn die einbringende Fraktion dies tut, brauchen wir aus meiner Perspektive nicht extra noch einmal darüber abzustimmen; es sei denn, es wird dagegen Widerspruch erhoben. Wir würden, wenn ein solcher Widerspruch nicht erfolgt, den Ursprungsantrag in Drs. 7/3463, der um den Änderungsantrag in Drs. 7/3515 ergänzt wird, jetzt zur Abstimmung stellen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.

Wer dafür stimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE, die Koalitionsfraktionen und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist dieser Antrag in der so beschriebenen geänderten Form angenommen worden.

Damit sind wir am Ende des Tagesordnungspunkt 5 angelangt. Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, gibt es einen kurzen Wechsel in der Versammlungsleitung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 4

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Blinden- und Gehörlosengeldes sowie weiterer tariflicher Anpassungen

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/3490

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/3511

Einbringerin ist die Abg. Frau Dr. Späthe. Frau Dr. Späthe, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir als Koalitionsfraktionen legen Ihnen ein Gesetzespaket mit vier zu ändernden Gesetzen vor.

Ich möchte mich bei den Koalitionsfraktionen bedanken, die dies trotz intensiver Haushaltsberatungen und anderer zu beratender Gesetze im sozialen Bereich, wie dem Kinderfördergesetz, für

diese Landtagssitzung noch auf den Weg gebracht haben.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Was haben wir vor? - Wir wollen Ihnen eine Erhöhung des Blinden- und Gehörlosengeldes, eine Änderung des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes, eine Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und eine Änderung des Insolvenzordnung vorschlagen. Ich komme zu den Gesetzesvorhanden im Einzelnen.

Zum ersten Gesetz, der Erhöhung des Blinden- und Gehörlosengeldes. Meine Damen und Herren! Wenn man blind oder gehörlos ist, muss man sich in einer Welt zurechtfinden, die meistens auf Hörende und Sehende ausgerichtet ist. Viele technische Erfindungen und Hilfsmittel erleichtern die Orientierung, die Sinneswahrnehmung, die Bewältigung des Alltags und bieten somit zunehmend gesellschaftliche Teilhabe statt Ausgrenzung. Diese Hilfsmittel sind manchmal kostenlos und schnell einzurichten, wie zum Beispiel die heutigen Apps für das Smartphone. Aber andere technische Geräte sind recht teuer. Mitunter ist es mit technischer Unterstützung nicht getan. Assistenzleistungen oder Dolmetschleistungen für Behördengänge und Hilfe beim Einkaufen werden gebraucht.

Das Blinden- und Gehörlosengeld gleicht blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen sowie gehörlosen Menschen die durch ihre Beeinträchtigung bedingten Mehraufwendungen teilweise, aber keineswegs vollständig aus.

Meine Damen und Herren! Viele von uns waren dabei, als das Blinden- und Gehörlosengeld im Rahmen der Haushaltskonsolidierung im Jahr 2013 von der Regierungskoalition gekürzt wurde. Es sei unabdingbar, unausweichlich und im Interesse des gesamten Haushaltes des Landes notwendig. Wir sind im Jahr 2013 als Regierungsfraktionen dieser Argumentation gefolgt. Das war nicht gut. Ich bin daher sehr froh, dass die bunte und manchmal milde belächelte Kenia-Koalition dies nun korrigiert und sich auf eine Erhöhung des Blinden- und Gehörlosengeldes von 320 € auf 360 € zum 1. Januar 2019 verständigt hat.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Das Land Sachsen-Anhalt bewegt sich nun im Mittelfeld der Leistungen. Dies ist ein erster Schritt. Auch blinde Menschen, die in Einrichtungen leben, werden wieder Blindengeld in Höhe von 50 % des Regelbetrages erhalten. Was besonders wichtig ist: Die Sätze werden jährlich dynamisiert. Die Steigerungen orientieren sich an der jeweiligen Änderung des Rentenwertes und

führen damit nicht jährlich zur Notwendigkeit einer Gesetzesänderung.

Zum zweiten Gesetz, der Änderung des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes. Die zweite Gesetzesänderung betrifft die Erhöhung des Mittelansatzes für die Suchtberatungsstellen und die der Ehe-, Lebens-, Familien- und Erziehungsberatungsstellen im Land, um die Beschäftigten angemessen zu bezahlen. Die Haushaltsansätze sind über mehrere Jahre nicht angepasst worden. Dies wird nun nachgeholt und auch hierbei wird für die Zukunft die Dynamisierung eingearbeitet, damit ich nicht in einem Jahr wieder vor Ihnen stehen muss, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Steigerung wird in diesem Ansatz 108 900 €, der Ansatz insgesamt 3 739 300 € betragen.

Die dritte Änderung bezieht sich auf die Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Auch mit dieser Gesetzesänderung sollen tarifliche Anpassungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den offenen Jugendeinrichtungen des Landes umgesetzt werden. Gute Arbeit im sozialen Bereich hat auch ein Recht auf gute Bezahlung.

Auch hierzu ein Blick in die Historie. Die Pauschalen waren seit dem Jahr 2014 konstant, sind seit Jahren nicht angehoben worden, und die tariflichen Steigerungen blieben unberücksichtigt. Da verdenkt man es dem gut ausgebildeten Fachpersonal nicht, wenn es darüber nachdenkt, die Stelle zu wechseln.

Mit dem Gesetzentwurf wird die sogenannte Jugendpauschale um 178 000 € auf nunmehr

7 570 000 € angehoben. Damit schaffen wir die Grundlage für eine bessere Bezahlung, da diese Erhöhung ausschließlich für die Förderung von Personalkosten eingesetzt werden kann.

(Zustimmung bei der SPD)

Meine Damen und Herren! Die vierte und letzte Gesetzesänderung betrifft das Ausführungsgesetz zur Insolvenzverordnung. Diese Änderung dient der Klarstellung und Vereinfachung. Das alte Gesetz sah vor, dass den anerkannten Beratungsstellen die Aufwendungen zu erstatten sind. Dieser Aufwendungssatz ist jetzt per Verordnung dem Grunde und der Höhe nach klar zu definieren.

Zum Schluss, meine Damen und Herren, möchte ich noch Folgendes sagen. Dieses Gesetzespaket der Koalitionsfraktionen ist notwendig geworden, da Haushaltsanmeldungen des Ministeriums für Soziales bezüglich Tariferhöhung und Blindengeld zunächst auf der Regierungsebene keine Berücksichtigung fanden. Da wir Parlamentarier diese Änderung aber nunmehr für unabdingbar und unausweichlich halten, ha

ben wir den Weg über diesen Gesetzentwurf gewählt.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Ich danke den Koalitionsfraktionen für die konstruktive Beratung und den Fachreferenten für die gute Zusammenarbeit bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes. Ich bitte Sie, diesen nun auf den Weg zu bringen; denn, meine Damen und Herren: Kenia wirkt! - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Fragen hierzu sehe ich nicht. Dann danke ich Frau Dr. Späthe für die Einbringung. - Wir fahren in der Debatte fort. Fünf Minuten Redezeit je Fraktion sind vorgesehen. Für die Landesregierung spricht Herr Prof. Dr. Willingmann. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch hierzu bringe ich die Rede der erkrankten Ministerin Grimm-Benne zu Gehör.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gehen wir einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Die Landesregierung begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich. Endlich gelingt eine Verbesserung beim Blinden- und Gehörlosengeld.

Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen von Ihnen werden sich noch an die Diskussion erinnern, die wir hierzu im Jahr 2013 geführt haben. Ich gebe zu, dass auch mich die damalige Situation sehr umgetrieben hat. Neben weiteren Einschnitten in der Sozialpolitik stand damals die Kürzung des Blindengeldes auf der Tagesordnung. Nach heftigen Debatten konnte dieser Einschnitt zumindest verringert werden; dennoch sank der monatliche Nachteilsausgleich um 30 €.

Für Betroffene, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, ist das eine Menge Geld. Es ist Geld, das Blinde und Sehbehinderte dringend benötigen, um die Folgen ihrer Beeinträchtigung abzumildern.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir kennen die finanzpolitischen Rahmenbedingungen von damals und heute und wissen, dass sich diese klar verbessert haben. Aus diesem Grunde halte ich es für den richtigen Weg, die Sätze jetzt anzuheben und den Anschluss zu anderen Bundesländern zu finden. Letztendlich geht es aber um viel mehr. Es geht darum, Inklusion und Teilhabe zu ermöglichen. Zudem können wir mit dem vor

liegenden Gesetzentwurf das Zeichen setzen, dass Politik Fehlentwicklungen revidiert.

Daneben greift das geplante Artikelgesetz zwei weitere Vorhaben auf, die uns dabei helfen, den Leitgedanken „Gute Arbeit“ auch im Sozialwesen unseres Landes weiter zu verankern. So ist geplant, die Ansätze im Familien- und Beratungsstellenfördergesetz sowie im Kinder- und Jugendhilfegesetz tarifgerecht anzupassen. Seit mehreren Jahren sind in beiden Bereichen Tarifanpassungen ausgeblieben, sodass die Suche nach entsprechenden Fachkräften immer schwerer geworden ist. Hier müssen wir unbedingt gegensteuern.

Zukunftsweisend sind insbesondere die dynamischen Erhöhungen der Fördersummen ab dem Jahr 2020. Das gibt den Trägern Planungssicherheit und schafft Anreize für potenzielle Fachkräfte.

Sehr geehrte Damen und Herren! Rein formeller Natur ist hingegen die geplante Änderung des Ausführungsgesetzes zur Insolvenzordnung. Sie dient der Klarstellung. Aber auch hierbei gibt es einiges nachzuholen; denn bereits seit zehn Jahren befindet sich die Fördermittelsumme des Landes trotz steigender Personal- und Sachausgaben der Träger auf dem Stand von 2008. Hinzu kommt, dass eine deutliche Zunahme von Fällen mit vielen Gläubigern sowie eine höhere Komplexität der Fälle zu verzeichnen ist.