Protokoll der Sitzung vom 24.10.2018

Herr Minister, eine Nachfrage noch; ich möchte Sie nicht enttäuschen. Wir beraten ja heute noch einmal das ÖPNV-Gesetz als eine notwendige Nachfolgelösung für das Entflechtungsgesetz. Meine Frage zum Stichwort Entflechtungsgesetz bzw. Entflechtungsmittel: Wann kommt die landesgesetzliche Regelung für den kommunalen Straßenbau?

(Siegfried Borgwardt, CDU, lacht)

Herr Minister, bitte.

Wenn es nach mir ginge, Herr Henke, schon in der nächsten Landtagssitzung. Aber wir sind eine Landesregierung, und hier geht es um den Ersatz der Entflechtungsmittel ab dem Jahr 2020. Wir stellen den Landkreisen zurzeit gut 30 Millionen € für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung. Diese sollen 40 % an die Gemeinden weiterleiten. Das ist schlicht und einfach zu wenig.

Deshalb waren die kommunalen Spitzenverbände bei mir und haben mich gebeten, in der Landesregierung und bei den Fraktionen dafür zu werben, diese Mittel ab dem Jahr 2020 auf 80 Millionen € für den kommunalen Bereich plus 20 Millionen € für den ÖPNV und die anteilige GVFGFinanzierung zu erhöhen.

Die Mittel in Höhe von 80 Millionen € sollen folgendermaßen aufgeteilt werden: Ein Betrag von 40 Millionen € soll den Landkreisen zur Verfügung gestellt werden. Diese haben einen Reparaturstau mit einem Volumen von 800 Millionen € angemeldet. In den regierungstragenden Fraktionen ist darüber diskutiert worden, die Kommunen zu verpflichten, in diesem Zusammenhang 8 % für den Radwegebau zur Verfügung zu stellen.

Weiterhin wollen wir einen Betrag von 20 Millionen € den kreisfreien Städten und einen Betrag von 20 Millionen € den kreisangehörigen Gemeinden zur Verfügung stellen; denn wir stellen zunehmend fest, dass die kreisangehörigen Gemeinden keine Mittel mehr zur Verfügung haben, um im innerörtlichen Straßenbau Maßnahmen gemeinsam mit der Landesstraßenbaubehörde oder den Landkreisen abzusichern. Sie haben schlicht und einfach nicht das nötige Geld für die Seitenbereiche.

(Zuruf von der AfD: Das haben Sie aber zeitig festgestellt!)

- Das wissen wir schon ein paar Tage länger. Aber wir leben in einem Land, in dem man den Euro nur einmal ausgeben kann. Vielleicht kann man das bei der AfD zweimal.

(André Poggenburg, AfD: Aber einmal rich- tig wäre gut!)

Vielen Dank, Herr Webel. Es gibt zwei Fragen. Als Erster hat der Abg. Herr Hövelmann das Wort. - Bitte, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Webel, Ihre Aussage zu den Planungsschwierigkeiten zur Umsetzung der 8 % für den bundes- und landesstraßenbegleitenden Radwegebau provoziert mich zu einer Nachfrage.

In den letzten Monaten haben mehrere Kolleginnen und Kollegen aus meiner Fraktion Kleine Anfragen zu konkreten Radwegen, die gebaut werden sollen und müssen, gestellt. Kollegin Schindler für den Bördekreis, Kollege Barth für den Altmarkkreis Salzwedel und ich für den Landkreis Wittenberg für die B 187. Die Antwort, die Sie uns schriftlich gegeben haben, lautete jedes Mal: Im Herbst 2018 soll es mit der Planung losgehen. Können Sie uns die frohe Botschaft bringen, dass es auch wirklich losgeht?

Herr Minister Webel, bitte.

Ja, Herr Hövelmann, wir haben in den Jahren von 2011 bis 2016 gemeinsam ein Personalentwicklungskonzept auf den Weg gebracht, das uns aber in eine personelle Notsituation in der Landesstraßenbaubehörde gebracht hat.

(Andreas Höppner, DIE LINKE: Ist nicht wahr!)

Mit dem Haushalt 2017/2018 haben wir diese Situation ändern und wieder mehr Fachleute einstellen können. Deshalb können die Planungen jetzt zügiger vorangehen. Wir planen nicht nur Radwege, sondern auch Landesstraßen, Bundesstraßen, die dortigen Umgebungen und Autobahnen. Die Menschen können aber immer nur eines auf den Weg bringen. Das wird alles seine Zeit brauchen. Deshalb ist etwas Geduld gefragt. Aber wir sind auf einem guten Weg.

Vielen Dank, Herr Minister Webel. Die Abg. Frau Eisenreich hat ebenfalls eine Frage. - Bitte, Frau Eisenreich.

Sie sagten vorhin auf die Anfrage von Herrn Henke über den geringen Mittelabfluss, insbesondere im kommunalen Radwegebau, dass wir auch dort mit den Planungen im Stau seien und es Probleme bei der Umsetzung gebe.

Dazu lautet meine Frage, ähnlich wie sie Herr Hövelmann gerade zur Landesebene gestellt hat: Inwieweit beabsichtigt die Landesregierung, die Kommunen auch in der Planung und Umsetzung der Bauvorhaben von Radwegen besser zu unterstützen? - Das ist die erste Frage.

Herr Minister Webel, bitte.

Wir planen hierbei keine Unterstützung. Es gibt die kommunale Selbstverwaltung und die Kommunen werden die Planung auf den Weg bringen. Ich war selbst einmal in einer Funktion, in der ich für kreisstraßenbegleitende Radwege zuständig war. Es wäre für mich ein Armutszeugnis gewesen, wenn ich das Land oder irgendjemanden gebeten hätte, für mich die Planung zu machen.

Frau Eisenreich, ich sehe, Sie haben eine weitere Frage. Bitte.

Ein kurzer Kommentar: Wir kommen wieder zu dem Punkt der zu geringen Ausstattung der Kommunen und damit der personellen Engpässe, die dort herrschen. Dazu frage ich aber noch einmal ganz konkret hinsichtlich überregionaler touristischer Radwege: Wäre vonseiten der Landesregierung nicht ein sinnvolles Überdenken notwendig, sodass man sagt, dass das Land hierbei mehr Verantwortung übernimmt?

Wir haben dankenswerterweise im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass wir einen Radwegkoordinator bzw. eine Radwegkoordinatorin einstellen werden. Diese hat zurzeit die Kommunen eingeladen. Wir wollen eine Arbeitsgemeinschaft zum Thema „Fahrradfreundliche Kommune“ auf den Weg bringen, die all dies im Fokus hat, nämlich die Vernetzung von straßenbegleitenden Radwegen, von touristischen Radwegen sowie von Radwegen im ländlichen Wegebau; denn diese können auch von Radfahrern genutzt werden.

Vielen Dank, Herr Webel. Es gibt noch eine weitere Frage. - Herr Abg. Höppner, bitte.

Danke, Frau Landtagspräsidentin. - Herr Webel, der Landeshaushalt zeigt beim Radwegebau, dass ohne Zweckbindung die eingestellten Mittel real nicht abfließen und in diesem Jahr auch deutlich gekürzt werden. Wann erfolgt die Zweckbindung der Mittel für die Radverkehrsförderung im Landeshaushalt?

Herr Minister, bitte.

Ich glaube, die Frage hat Herr Henke schon gestellt, aber er hat sie in seine Fragestellung eingepackt, und ich habe sie auch schon beantwortet. Wenn wir den entsprechenden Planungsvorlauf abgearbeitet und die Planfeststellungsbeschlüsse gefasst haben - also Baurecht -, dann werden diese Mittel auch zweckgebunden für straßenbegleitende Radwege eingesetzt.

Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe keine weiteren Fragen.

Es steht noch eine Redezeit von drei Minuten zur Verfügung. Das heißt, die Fraktion der SPD könnte jetzt noch eine Frage stellen.

(Stefan Gebhardt, DIE LINKE: Aber für die Antwort reicht die Zeit nicht mehr!)

- Aber die Zeit reicht natürlich nicht mehr für Antworten. Daher schließe ich an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt 1.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 2

Aktuelle Debatte

Eingriffe in Programmhoheit beim öffentlichrechtlichen Rundfunk und in die Kunstfreiheit sind demokratiefeindlich und grundgesetzwidrig

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/3495

Die Redezeit beträgt zehn Minuten je Fraktion. Die Landesregierung hat ebenfalls eine Redezeit

 Auf der Grundlage des § 45 Abs. 4 GO.LT i. V. m. Nr. 7 des

Beschlusses des Ältestenrates in der Drs. 7/2896 werden die Fragen 1 bis 6 und die dazugehörigen Antworten zu Protokoll gegeben.

von zehn Minuten. Es wurde folgende Reihenfolge vereinbart: DIE LINKE, SPD, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU.

Zunächst hat die Antragstellerin, die Fraktion DIE LINKE, das Wort. Herr Abg. Gebhardt, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will gleich eines vorwegnehmen: Dass wir hier zum wiederholten Male eine Debatte zu diesem Thema führen müssen, weil von politischer Seite, von der Landesregierung, in die Kunst- und Medienfreiheit eingegriffen wurde, ist beschämend für das Land Sachsen-Anhalt insgesamt und für das Kulturland Sachsen-Anhalt im Besonderen.

(Beifall bei der LINKEN)

Aber es scheint notwendig zu sein, diese Debatte wieder und wieder zu führen, weil demokratische Selbstverständlichkeiten leider nicht immer zu Gewissheiten führen.

Was ist im aktuellen Fall geschehen? Worum geht es? - Seit dem Jahr 2011 etablierte das ZDF eine Musiksendung in seinem Programm, das aus Sachsen-Anhalt ausgestrahlt wurde. Die Reihe „zdf@bauhaus" aus dem Bauhaus in Dessau vereint international und national erfolgreiche Künstler, die sich in einer intimen Atmosphäre in der Mensa des Dessauer Bauhauses vor einem kleinen Publikum versammeln.

Mittlerweile fanden für dieses Format mehr als 100 Konzerte statt, die im Bauhaus Dessau aufgenommen und im linearen Fernsehen gesendet wurden. Man muss dazu wissen, dass sich das ZDF in Sachsen-Anhalt, was Produktionen bei uns betrifft, bisher eigentlich sehr zurückhält.

Bislang war man sich fraktionsübergreifend, also von CDU bis LINKE, darin einig, dass ein solches bundesweit einmaliges Format aus Sachsen-Anhalt gewinnbringend für unser Land ist. Man ermunterte das ZDF, dieses Format auch nach dem Wegfall des Senders ZDF Kultur fortzuführen. Am 20. Mai 2014 sprach Staatsminister Herr Robra gegenüber der „Mitteldeutschen Zeitung“ wörtlich von einer Erfolgsgeschichte, was „zdf@bauhaus“ betrifft, und kämpfte für eine Fortsetzung.

Vergangene Woche kam es nun zu jenen Vorgängen, die als fundamentaler Angriff auf die Kunstfreiheit und Programmhoheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewertet werden müssen. Anfang Oktober kündigte das ZDF für den 6. Novem

ber eine weitere Konzertreihe für „zdf@bauhaus“ in Dessau an, unter anderem mit der aus Mecklenburg-Vorpommern stammenden Punkrockband Feine Sahne Fischfilet, einer Band, die mittlerweile vor Tausenden von Menschen Livekonzerte spielt,