Diesem Ziel diente aber bereits unser Änderungsantrag in der Drs. 7/2222 vom Dezember vergangenen Jahres zur letzten ÖPNV-Gesetzesnovelle. In der Beschlussfassung zur letzten Änderung am 19. April dieses Jahres konnte sich die Koalition noch nicht zu einer gesetzlichen Festschreibung
der Finanzierung aus Landesmitteln durchringen. Was die Ursachen dieser innerkoalitionären Befindlichkeiten sind, weiß ich nicht. Aber es ließ eine schnelle Regelung, die von uns erwartet wurde, nicht zu.
Erstens. Nicht zufrieden sind wir mit der fortgesetzten Fixierung der Mittel gemäß § 9 Abs. 1, also jenen berühmten 31 Millionen €, auf dem Niveau des Jahres 2010. Aus der Sicht des VDV Ost, und damit aus der Sicht der Leistungserbringer, müssten diese Mittel bereits jetzt um mindestens 10 % angehoben werden.
Zweitens. Darüber hinaus wäre auch für diese Mittel eine Dynamisierung sachgerecht, zum Beispiel entsprechend der allgemeinen Preissteigerungsrate oder äquivalent zu den allgemeinen Tarifsteigerungen der beiden Tarifverbünde.
Mit Punkt 3 sind wir dann bei dem anderen wesentlichen Änderungsziel aus unserem schon angesprochenen Änderungsantrag in Drs. 7/2222: der regelmäßigen Evaluation. Die bereits erfolgte Streichung des § 9 Abs. 2 war schon im Jahresbericht 2017 des Landesrechnungshofes für 2016 gerügt worden. Das ist eine Notwendigkeit, die unseres Erachtens wie vor besteht.
Seit Jahren sind wir bei den Ausbildungsverkehren im Blindflug unterwegs. Wie sich Dutzende Schulschließungen in den vergangenen Jahren auf die Reiseweiten und die Bedarfe ausgewirkt haben, weiß niemand genau. Die regelmäßige Anpassung der Mittel an die tatsächliche Entwicklung der Schülerzahlen und die Reiseweiten ist eine wesentliche Voraussetzung, um die im Gesetz geregelte Finanzierung des Ausbildungsverkehrs wirklichkeitsnah und somit wirksam zu gestalten.
Viertens. In den Text sollte unseres Erachtens auch eine Aussage zur Erhaltung der Beförderungsqualität aufgenommen werden. Denn das entspricht genau der Zielstellung des ÖPNVGesetzes. In diesem Punkt wäre nachzuarbeiten, weshalb wir der Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse zustimmen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Zukunft des ÖPNV ist mehr als dieser kleine Gesetzentwurf. Na ja! Im Übrigen, lieber Herr Dr. Grube, ist meine Fraktion dafür, ein landesweites Semesterticket und ein Azubiticket einzuführen. Außerdem sind wir der Auffassung, dass wir uns mittelfristig schrittweise auf einen fahrscheinlosen ÖPNV verständigen müssen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abg. Henke. Es gibt keine Fragen. - Wir kommen zur nächsten Debattenrednerin. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abg. Frau Lüddemann. Sie haben jetzt das Wort, bitte.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im Koalitionsvertrag war in Bezug auf die Zukunft der Entflechtungsmittel Folgendes vereinbart - ich zitiere -:
„Hierzu werden wir auch die landespolitischen Voraussetzungen schaffen, indem wir die bisherigen Mittel in den jeweiligen Fachgesetzen (zum Beispiel ÖPNV-Gesetz) binden.“
„Daher erfolgt die Finanzierung der Ausbildungsverkehre nach § 9 ÖPNV-Gesetz im bisherigen Umfang künftig aus Landesmitteln und nicht zulasten des Verkehrshaushaltes.“
Exakt diese beiden Punkte werden durch den heutigen Gesetzentwurf erfüllt. Wir gehen sogar noch ein bisschen über den Koalitionsvertrag hinaus, indem nicht nur die bisherigen Mittel gebunden werden, sondern auch eine Dynamisierung der Mittel festgeschrieben wird. Das ist eine allgemeine Richtschnur unseres politischen Handelns.
Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass wir als GRÜNEN-Fraktion in den Diskussionen über die ersten Haushaltspläne der vorherigen Legislaturperiode im Sozialbereich für eine Dynamisierung der Mittel entsprechend der Inflationsrate und der Tarifentwicklung sehr heftig geworben haben. Ich bin jetzt sehr froh darüber, dass das in den unterschiedlichen Einzelplänen des Haushaltplanentwurfs und in den Fachgesetzen allgemein Fuß fasst. Mit dem ÖPNV-Gesetz stellen wir Planungssicherheit her und die beiden Straßenbahnprojekte in Halle und Magdeburg im Rahmen des Bundesprogramms des GVFG - also des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes - können wir wie vorgesehen abschließen. Für uns GRÜNE steht außer Frage, diese Projekte im ÖPNV zu sichern.
Ich denke, damit, dass dieses Gesetz jetzt auf den Weg gebracht wird, liegen wir im Soll. Schließlich kann niemand erwarten, dass alle Vorhaben des Koalitionsvertrages in der ersten Hälfte der Legislaturperiode abgearbeitet werden.
MLV in den Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung wird somit definitiv ab dem Haushaltsjahr 2020 erfolgen. Die auslaufende Förderung mit Entflechtungsmitteln haben wir also in großen Teilen in Anschlussregelungen überführt bzw. wir sind mit diesem Gesetzentwurf aktuell dabei, dies zu tun. Ich darf daran erinnern, dass wir die zukünftigen Mittel für den kommunalen Straßenbau inklusive kommunaler Radwege bereits per Landtagsbeschluss gesichert haben.
In aller Bescheidenheit kann ich sagen: Dass wir im ÖPNV und auch in Richtung nachhaltiger Mobilität einiges auf den Weg gebracht haben, hat auch viel mit der Regierungsbeteiligung der GRÜNEN zu tun.
Wir GRÜNE streiten für eine Mobilitätswende. Wir wollen einen tragfähigen ÖPNV, der mehr Menschen den immer häufigeren Umstieg vom einzelnen, eigenen Auto in den ÖPNV ermöglicht. Für die Mutter mit Kinderwagen oder die Oma mit Rollator brauchen wir mehr Barrierefreiheit. Für junge Menschen, Hartz-IV-Empfänger und Geringverdiener brauchen wir einen bezahlbaren ÖPNV. Für Menschen mit wenig Zeit - den Manager, der viel unterwegs ist - brauchen wir intelligente Schnittstellenlösungen. Wir brauchen für alle Menschen Lösungen für elektronische Tickets sowie für kurze und belastbare Taktzeiten. Mehr öffentlicher Nahverkehr ist gut für die Menschen und gut für die Umwelt. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abg. Lüddemann. - Wir kommen nunmehr zum letzten Debattenredner, und zwar wird für die CDU-Fraktion der Abg. Herr Scheurell sprechen. Sie dürfen jetzt erst einmal das Pult hochfahren und dann bekommen Sie das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich danke Ihnen ausdrücklich dafür. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst im April dieses Jahres haben wir mit der Änderung dieses Gesetzes dazu beigetragen - Herr Dr. Falko Grube erwähnte es bereits -, dass der Ausbildungsverkehr auch zukünftig finanziell vom Land unterstützt wird. Die Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs erhalten dafür 31 Millionen € - wir können die Summe schon singen -, und das mit Beschluss vom April und ohne weitere Frist. Damit wird die Finanzierung von Rabatten auf Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs sichergestellt.
Herr Henke, für den Fall, dass nachher meine Zeit nicht reicht, muss ich es jetzt loswerden: Das ist schön mit dem Ausbildungsticket und wir wollen das alle. Aber, lieber Herr Henke, da unterscheidet uns etwas. Sie sind in der Opposition und können immer fordern. Wir sind die, die das dann auch finanzieren müssen.
Mit dem jetzt vorgelegten Entwurf zur nächsten Änderung des ÖPNV-Gesetzes gehen wir einen weiteren Schritt. Vor allem kommen wir damit einer unserer Verpflichtungen aus dem Koalitionsvertrag - das sagte meine Kollegin, die sehr geehrte Frau Lüddemann - nach. Ab 2020 sollen diese Mittel laut Gesetzesänderung nämlich aus dem Einzelplan 13 kommen; und das mit Kabinettsbeschluss und Fraktionsbeschluss und das auch dank der großartigen Leistung unseres Finanzministers. Denn er hat sein Haus hinter sich bekommen. Das ist nicht immer so einfach; denn es muss ja alles finanziert werden. Ich verstehe unseren Finanzminister in diesem Punkt gut: Haushaltsklarheit und -wahrheit.
Nachdem das nun auch unser Finanzminister in seinen Abteilungen so durchgesetzt hat, wird des Weiteren mit dem heute hier vorgelegten Gesetzentwurf in § 8b eine Regelung eingeführt, die bis zu 20 Millionen € jährlich als Zuwendungen für Investitionen in den straßengebundenen ÖPNV vorsieht. Dieses Geld ist insbesondere für
die Komplementärfinanzierung des Bundesprogramms nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz vorgesehen. - Sie merken, dass sich jetzt alles wiederholt, aber wenn man als letzter redet, dann ist das so.
Das Tolle ist, dass ab 2021 eine jährliche Dynamisierung von 2,5 % erfolgt. Daran, meine Damen und Herren, müssten wir weiter arbeiten. Denn die 31 Millionen € liegen ja auch schon seit zehn Jahren fest und wir haben in diesen zehn Jahren schon mindestens 15 % Preissteigerung gehabt. Demzufolge müssten wir auch das noch dynamisieren. Das sind die Löcher, die wir in die großen Bretter und Bohlen bohren müssen. Eigentlich ist es schon ein Kantholz für unseren Haushalt.
Wenn wir das auch noch geschafft haben, dann muss ich sagen - - Lob, Dank und Preis an den Finanzminister habe ich schon gesagt.
Notwendig ist diese Änderung, weil das Entflechtungsgesetz des Bundes zum 31. Dezember 2019 ausläuft. Auf der Grundlage des Entflechtungsgesetzes stellt der Bund dem Land Finanzmittel in Höhe von insgesamt 135 Millionen € zur Verfügung.
Ja, ich merke auch, den großen Brüller bringe ich nicht, obwohl das ein ganz großer Wurf ist. Die Zahlen sind bereits von allen Rednern in der Debatte genannt worden. Sie brauchen es jetzt nicht noch einmal in meiner Tonlage zu hören.
Ich bin froh, dass wir das jetzt geschafft haben. Frau Lüddemann ging auch darauf ein, dass wir den Straßenbau und auch die Finanzierung der Radwege bereits extra fortgeschrieben haben. Wir waren also fleißig in unserem Ausschuss. Die Koalitionsfraktionen haben gut zusammengearbeitet. Es lohnt sich eben doch, Ideologie außen vor zu lassen und an Sachthemen zu arbeiten; dann kommt auch etwas dabei heraus.
Frau Lüddemann, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie das auch so sehen. Wir bekriegen uns auch innerhalb der Koalition nicht, sondern wir ziehen alle gemeinsam in eine Richtung.