Protokoll der Sitzung vom 25.10.2018

Zum Zweiten möchte ich noch kurz etwas zu dem Denkfehler sagen, der hier durch die Debatte schwirrt und dem auch der Herr Minister ganz klar erlegen ist. Dieser Denkfehler betrifft den Unsinn mit der Zieldifferenz, dass ich keinen Maßstab habe, dem sich die Schüler anpassen müssen, den sie erreichen müssen - dem einen macht es halt mehr Mühe, dem anderen weniger -, also die Vorstellung, dass man die Maßstäbe anpassen muss, wenn ich eine sechste Klasse in derselben Schulform und in derselben Jahrgangsstufe in einem schwächeren Kontext habe, dass man glaubt, dann müssten andere Lehrbücher als woanders verwendet werden. Nein, gelten muss ein Maßstab für alle, und alle müssen sich bemühen, diesen zu erreichen. Zielgleichheit - das ist das pädagogische Konzept.

(Beifall bei der AfD)

Noch einmal zurück zum Jahr 2010. Ich glaube nicht, dass sich in acht Jahren die gesellschaftlichen Bedingungen so radikal geändert haben, dass damals der Vorschlag von Annette Schavan noch diskutabel war und heute nicht mehr.

(André Poggenburg, AfD: Bundesweit!)

Es hat sich eher etwas anderes geändert: Das Niveau des politischen Diskurses und die politische Intelligenz haben sich geändert. Die politische Verkalkung, die politische Demenz schreitet mit Siebenmeilenstiefeln voran. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Dr. Tillschneider. - Ich habe eine Wortmeldung gesehen. Frau Gorr, Sie haben nun das Wort.

Herr Tillschneider, Sie haben in Ihrem Eingangsredebeitrag verkündet: Verschonen wir Schulen und Universitäten mit Demokratie! Darüber gibt es in diesem Hohen Hause nichts mehr zu debattieren.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN - Dr. Hans-Thomas Till- schneider, AfD: Doch!)

Das war eine Kurzintervention; aber Sie können natürlich darauf erwidern.

Ich lasse das natürlich nicht unkommentiert. Ich bin sehr für die Demokratie, jedenfalls dort, wo sie hingehört, im Parlament.

(Widerspruch bei der CDU und bei der SPD - Minister Marco Tullner: In Ihrem AfD- Kreisverband! - Eva von Angern, DIE LIN- KE: Ja!)

Im Parlament brauchen wir Demokratie. Es kann nicht sein, dass im Parlament Fragen, die die Bürger bewegen, nicht diskutiert, sondern abgebügelt werden, dass wir einen Allparteienkonsens haben: Das geht nicht und das geht nicht. Wir haben ja den paradoxen Zustand, dass es um die Demokratie im Parlament - wo sie eigentlich hingehört -, schlecht steht in diesem Land. Wie kann es denn sein, dass im Bundestag Entscheidungen getroffen werden, die den Interessen des Volkes eklatant widersprechen? Das ist eine tiefe Krise der Demokratie! Und dann spielt man an Universitäten Demokratie, wo sie nicht hingehört.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Langsamer! Sie müssen sich nicht so aufregen!)

Die Aufgabe der Universität ist nicht die Willensbildung, sondern die Wahrheitsfindung, und die 68-er haben aus den Universitäten Räterepubliken gemacht.

(Widerspruch bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

So funktioniert Universität nicht. Davon haben Sie überhaupt keine Ahnung. Die Hoch-Zeit der deutschen Universitäten, das war die Zeit der Ordinarien-Universität,

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Dahin wollen Sie wieder zurück!)

bis die 68-er kamen und ihr Zerstörungswerk verrichtet haben. Genau dahin müssen wir wieder zurück,

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Vorwärts! Es geht zurück!)

und das wird uns auch gelingen. - So, das war es.

(Beifall bei der AfD)

Wir sind am Ende der Debatte, meine sehr geehrten Damen und Herren; denn ich sehe keine weiteren Fragen. Ich habe auch keinen Überweisungswunsch vernommen. So werden wir direkt über den Antrag in Drs. 7/3476 abstimmen.

(Unruhe bei der AfD)

Ich bitte auch die Kollegen der AfD-Fraktion um etwas mehr Ruhe - es geht um Ihren Antrag -, damit wir zur Abstimmung kommen können. - Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die übrigen Fraktionen: die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt ist 13 erledigt.

Wir werden hier oben an dieser Stelle einen kleinen Wechsel vornehmen. Bevor wir jedoch wechseln, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Damen und Herren des Landesjugendwerkes der Arbeiterwohlfahrt aus Sachsen-Anhalt auf der Nordtribüne recht herzlich bei uns im Hohen Haus begrüßen zu dürfen. Herzlich willkommen bei uns im Hohen Hause!

(Beifall im ganzen Hause)

Wir fahren fort.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 14

Beratung

Abkommen zur Rechtsstellung von Flüchtlingen kündigen - Subsidiären Schutz einschränken

Antrag Fraktion AfD - Drs. 7/3477

Einbringer für die Fraktion der AfD ist der Abg. Herr Kirchner. Herr Kirchner, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Abgeordnete! Hohes Haus! Als das UN-Abkommen über die

Rechtsstellung der Flüchtlinge, gemeinhin „UNFlüchtlingskonvention“ genannt, im Jahr 1951 in Kraft trat, war die Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg noch frisch. Allein in den beiden deutschen Staaten lebten damals zwölf Millionen Flüchtlinge aus den Gebieten jenseits der Oder und Neiße. Deren Vertreibung und deren Umstände würden heute als Kriegsverbrechen eingestuft und wären ein Fall für den UN-Strafgerichtshof in Den Haag.

Solche Zustände wollte man nie wieder. Das ist der Ursprungsgedanke der UN-Flüchtlingskonvention. Unvorstellbar waren damals globale Massenmigrationsbewegungen aus instabilen Großregionen in die sozialen Sicherungssysteme der Industriestaaten.

Allerdings waren die Flüchtlinge in den vier Besatzungszonen Teil der Solidargemeinschaft aller Deutschen. Sie waren kulturell kompatibel und Teil der Schicksalsgemeinschaft eines besiegten Volkes. Damit war ihre erfolgreiche Integration in die deutsche Nachkriegsordnung genauso nur eine Frage der Zeit wie die der Russlanddeutschen Jahrzehnte später.

Das alles gilt für die zu uns drängenden Flüchtlinge aus den Kriegsgebieten des Nahen und Mittleren Ostens oder Schwarzafrikas nicht.

Die UN-Flüchtlingskonvention sei Bestandteil des humanitären Völkerrechts. Man dürfe bei Krieg und Verfolgung nicht kleinlich nach der Integrationsfähigkeit der Flüchtlinge fragen, so hört man immer wieder. Die Frage muss aber gestellt werden, wenn Kriegsflüchtlinge in solchen Massen die Grenzen Europas überschreiten, weil sie das Gemeinwesen und die Stabilität der europäischen Staaten überfordern.

Wenn die Erfüllung eines Vertrages bei geänderten Rahmenbedingungen, auf die die Vertragsteilnehmer keinen Einfluss mehr haben, unzumutbar oder existenzbedrohend ist, spricht man auch im Völkerrecht vom Wegfall der Geschäftsgrundlage. Dann besteht keine Verpflichtung mehr, den Vertrag aufrechtzuerhalten, und das leitende Prinzip, Verträge müssen eingehalten werden, tritt zurück.

Eine weitere Frage muss erlaubt sein: Wenn die UN-Flüchtlingskonvention tatsächlich nur humanitäres Völkerrecht ist, bei dem es ausschließlich um Leben und Tod geht, warum regeln dann in der UN-Flüchtlingskonvention die Artikel 17 bis 19 zum Beispiel auch die Niederlassung und Integration in den Arbeitsmarkt des Aufnahmestaates und der Artikel 23 den Anspruch auf öffentliche Fürsorge ohne Unterschied zu den eigenen Staatsangehörigen?

Nicht akzeptabel ist es, wenn organisierte Zuwanderung in die Sozialsysteme mit humanitärem Völkerrecht bemäntelt und gerechtfertigt wird. Das

schafft sozialen Unfrieden in den Aufnahmestaaten und war so weder 1951 noch beim Zusatzprotokoll von 1967 beabsichtigt.

Wenn es um Leben und Tod geht, erfüllen Schutzzonen und Lebensmittelverteilung sowie Wiederaufbauhilfe ihren Zweck. Wer aus diesen sicheren Schutzzonen oder gar sicheren Drittländern trotzdem zu uns will und hier ankommt, ist kein Kriegsflüchtling mehr; denn er befand sich bereits in Sicherheit. Er ist dann vielmehr Bestandteil einer gewaltigen globalen Wanderungsbewegung aus den überbevölkerten, instabilen Regionen dieser Welt in die relative Wohlstandszone Europa. Diese Wanderungsbewegung gilt es, im Interesse unseres Sozialstaates und unserer sozialen Stabilität aufzuhalten.

Dass die UN-Flüchtlingskonvention nicht nur ein humanitärer Pakt zum Schutz von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen ist, zeigt übrigens auch Artikel 34. Danach sind alle Vertragsteilnehmer verpflichtet, die Einbürgerung von Flüchtlinge zu erleichtern. Das ist die Organisation von Zuwanderung, was so lange nicht aufgefallen ist, wie sich die Zahl der Konventionsflüchtlinge in Grenzen hielt. Artikel 34 der Konvention wird dazu führen, dass Personen mit subsidiären Schutzstatus einen Einbürgerungsanspruch haben. Den haben Asylbewerber mit einer viel stärkeren Rechtsstellung nicht.

Es wird behauptet, die UN-Flüchtlingskonvention erfasse gar keine Kriegsflüchtlinge, weil in Artikel 1 nur von der Verfolgung aufgrund der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder aufgrund von politischer Überzeugung die Rede sei. Was ist es denn, wenn der Islamische Staat Jesiden ermordet, versklavt und vertreibt? - Natürlich eine Kriegshandlung oder vielmehr ein Kriegsverbrechen. Natürlich ist dann die Konvention auf diese Menschen anzuwenden, mit allen Konsequenzen für Europa, das diese gewaltigen Ströme in eine noch sichere Wohlstandszone nicht aushält, ohne sich selbst zu destabilisieren.

Ganz wichtig ist mir, dass verstanden wird, dass uns nichts ferner liegt, als die Menschenrechte von Flüchtlingen zu beschneiden. Wir bestreiten aber, dass Migration, und in diesem Falle Migration nach Europa, ein Menschenrecht ist. Dieses gutmenschliche Missverständnis ist die Wurzel allen Übels seit dem Jahr 2015. Man gewinnt den Eindruck, es ist ein gewolltes Missverständnis.

Statt Familienzusammenführung in den Heimatländern zu fördern, wird durch Familienzuzug und geförderte soziale Verfestigung de facto Einwanderung in ein in Wahrheit labiles Land gefördert.

Glauben Sie bloß nicht, dass sich die indigenen Deutschen hier sang- und klanglos verdrängen

lassen. Es glimmt eine Lunte an einem Pulverfass, die Sie nur austreten können, wenn Sie das Trojanische Pferd des subsidiären Schutzes im Sinne unseres Antrages einschränken.