Protokoll der Sitzung vom 23.11.2018

Vorausgesetzt, Herr Lange als Antragsteller sieht das auch so, könnten wir darüber insgesamt abstimmen.

(Zuruf: Wie war die Formulierung noch mal?)

Herr Lange, ich würde Sie bitten, nochmals an das Mikrofon zu treten und den Änderungsvorschlag vorzutragen, damit er allen ins Gedächtnis gerufen wird.

Das ist eine Ergänzung des zweiten Absatzes. Diesem soll folgender neuer Satz 4 angefügt werden: Ergibt die Prüfung die Möglichkeit eines Ein

lagerungsstopps, wird dieser unverzüglich umgesetzt.

Danke, Herr Lange. Ich glaube, es ist überall angekommen. - Wir stimmen jetzt über den Antrag in der Drs. 7/3609 mit der von Herrn Lange vorgetragenen Ergänzung ab. Wer für den entsprechend ergänzten Antrag ist, den bitte um das Kartenzeichen. - Das ist das ganze Haus. Gibt es Gegenstimmen? - Das sehe ich nicht. Enthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Damit hat der Antrag die Zustimmung des Hauses erhalten und der Tagesordnungspunkt 7 ist erledigt.

Wir kommen nunmehr zu dem

Tagesordnungspunkt 17

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes über das Sondervermögen „Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege“

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/3597

Einbringerin ist die Ministerin Frau Grimm-Benne. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein weiterer Zwischenschritt auf der Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes. Dieses Gesetz fasst die bisherigen einzelnen Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Kranken- sowie der Kinderkrankenpflege in einer einheitlichen und generalistischen Pflegeausbildung zusammen. Damit sollen die Pflegeberufe zukunftsgerecht weiterentwickelt werden.

Diese Zielstellung verfolgend, ergibt sich der Auftrag, die Einführung der neuen Ausbildung so zu steuern, dass die geänderte Ausbildungsorientierung perspektivisch gut angenommen wird. Vor allem sind die Ausbildenden bestmöglich auf ihre künftigen Aufgaben vorzubereiten.

Das Land geht derzeit von bis zu 450 ausbildenden Einrichtungen aus, bei einer Gesamtschülerzahl von ca. 3 500. Perspektivisch soll das Gesetz dazu führen, dass Kapazitäten für bis zu 4 500 Berufsschülerinnen und -schüler erreicht werden.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Für die Prozesssteuerung der Umsetzung der Pflegeberufereform haben sich das Ministerium für Bildung,

das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration sowie das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung bezüglich der Zuständigkeiten dahin gehend geeinigt, dass für die schulische Ausbildung das Bildungsministerium, für die praktische Ausbildung und für Fragen der Finanzierung das Sozialministerium und für die hochschulische Ausbildung das Wirtschafts- und Wissenschaftsministerium zuständig zeichnen.

Die Landesregierung beschloss am 12. Juni 2018, für den begleitenden Steuerungsprozess eine ressortübergreifende Lenkungsgruppe auf Abteilungsleitungsebene einzurichten. In der konstituierenden Sitzung der Lenkungsgruppe wurde die Gründung von Arbeitsgruppen beschlossen, die die Themenfelder Schulen, ambulante, teilstationäre, stationäre Einrichtungen, Finanzierung, Personal, Organisation und Pflegeassistenz abdecken.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Ausgangslage des Umsetzungsprozesses der Pflegeberufereform vorangestellt, komme ich nun zum Kern des vorliegenden Gesetzentwurfs. Die Kosten der Ausbildung werden zukünftig, nach dem Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes, gemäß § 26 des Pflegeberufegesetzes durch Ausgleichsfonds finanziert.

Die Einzelheiten der Finanzierung der neuen Pflegeausbildung sind in der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung geregelt, die am 1. Januar 2019 in Kraft treten wird. In dieser Neuregelung auf der Bundesebene ist eine Abkehr von den aktuellen Finanzierungsströmungen zur Kostentragung der Ausbildungskosten zu sehen.

Zur administrativen Umsetzung ist für die Verwaltung der Ausgleichsfonds auf Landesebene eine zuständige Stelle zu bestimmen, die gemäß § 26 Abs. 7 des Pflegeberufegesetzes auch länderübergreifend erfolgen kann. Dafür ist gemäß § 26 Abs. 4 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes ein Sondervermögen zu errichten. Dies wird gemäß § 26 der Landeshaushaltsordnung Sachsen-Anhalt

durch ein Gesetz geregelt.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf eine Verordnungsermächtigung zur Bestimmung der zuständigen Stelle, die das Sondervermögen verwaltet. Zu den wesentlichen Aufgaben der zuständigen Stelle gehört zum einen die Erhebung der Umlagebeträge auf der Basis des Finanzierungsbedarfs, zum anderen zahlt sie aus diesen Beiträgen die Ausgleichszuweisungen an die Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschulen aus.

Derzeit ist davon auszugehen, dass die Einziehung der Finanzierungsbeiträge ca. 1 300 Institutionen im Land treffen wird und dass die Auszah

lung der Ausbildungsbudgets an ca. 450 Ausbildungsträger zu erfolgen hat.

Das waren sehr technische Sachverhalte in dem Zwischenschritt zum Pflegeberufegesetz. Aber lassen Sie mich sagen: Dahinter stehen Menschen. Wir wollen, dass die Pflegeschulen nahtlos weiterhin ausbilden können. Deswegen bitte Sie ganz herzlich, uns im Landtag dahin gehend zu unterstützen, dass wir das alles fristgemäß umsetzen können, sodass wir keinen Einbruch bei den Schülerzahlen zu verzeichnen haben, damit wir auch ab März 2019, dann in der neuen Form, ausbilden können. Das ist unser Ziel und dafür brauchen wir jede Unterstützung. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei den GRÜNEN)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich der Frau Ministerin für die Ausführungen. - Wir treten in die Debatte ein. Es ist eine Redezeit von drei Minuten je Fraktion vorgesehen. Für die AfD spricht der Abg. Herr Siegmund. Herr Siegmund, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kollegen! Liebe Frau Ministerin! Die Situation in der Pflege ist katastrophal, das wissen wir alle. Das war seit Jahrzehnten absehbar. Das haben wir auch schon oft genug gesagt. Deswegen muss man das Problem natürlich langfristig an der Wurzel anpacken. Das ist gerade im Bereich der Pflegeausbildung notwendiger denn je. Die hier zugrunde liegende Vorlage ist dabei ein Schritt in die richtige Richtung, wenn auch nur ein kleiner Schritt.

Nichtsdestotrotz sind wir gemäß Pflegeberufegesetz dazu verpflichtet, dieses Sondervermögen einzuführen. Das heißt, wir kommen gar nicht darum herum. Das ist keine Frage. Über das Wie ist vielleicht noch ein bisschen zu debattieren.

Ich möchte darauf hinweisen, - das ging aus Kleinen Anfragen der werten Kollegin Zoschke hervor - dass die Landesregierung vor wenigen Monaten noch nicht definieren konnte, wo es denn überhaupt angesiedelt werden soll. Das haben Sie selbst gesehen. Auch ging daraus, glaube ich, nicht hervor, welche Behörde dafür zuständig wird. Das sind Punkte, die wir unbedingt noch klären müssen.

Ansonsten steht unserer Meinung nach dem Gesetz nichts im Wege. Wir werden uns dem nicht verschließen und dem entsprechenden Gesetzentwurf zustimmen. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen diese Situation in der Pflege zum Besseren zu bewegen. - Danke schön.

(Beifall bei der AfD)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Siegmund für die Ausführungen. - Für die CDU spricht der Abg. Herr Kolze. - Herr Kolze verzichtet.

Für DIE LINKE spricht die Abg. Frau Zoschke.

(Dagmar Zoschke, DIE LINKE: Ich verzich- te!)

- Sie verzichtet auch. - Für die GRÜNEN spricht der Abg. Herr Meister.

(Olaf Meister, GRÜNE: Ich verzichte!)

- Er verzichtet auch. - Für die SPD spricht die Abg. Frau Dr. Späthe.

(Dr. Verena Späthe, SPD: Ich verzichte!)

- Sie verzichtet auch. - Damit kommen wir direkt zum Abstimmungsverfahren. Einen Antrag auf Überweisung in einen Ausschuss habe ich bisher nicht wahrgenommen.

(Zuruf: Das ist ein Gesetzentwurf!)

Soll der in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen werden?

(Zuruf von Rüdiger Erben, SPD)

- Herr Erben, haben Sie einen Vorschlag?

(Rüdiger Erben, SPD: Ja, Überweisung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und In- tegration und zur Mitberatung in den Aus- schuss für Finanzen!)

- So ist es richtig. - Dann stimmen wir jetzt über eine Überweisung in die von Herrn Erben vorgeschlagenen Ausschüsse ab. Wer für eine Überweisung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe, das ist das komplette Haus. Stimmt jemand dagegen? - Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf in die genannten Ausschüsse überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 17 ist erledigt.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 29

Beratung

Verfahren der Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt nach