Die zweite Frage bezieht sich auf die beiden vorgelegten Anträge, also den Antrag und den Alternativantrag.
Ich behaupte jetzt einmal, in der Zielsetzung ist man sich relativ einig: Man möchte, dass die Fachkräfte, die in Sachsen-Anhalt ausgebildet werden, auch hier bleiben und in diesem Bereich arbeiten. Deswegen steht ja auch in Ihrem Alternativantrag - das unterstelle ich einmal -, dass man möchte, dass die Rahmenbedingungen für Fachkräfte in den Kindertagesstätten verbessert werden. Das habe ich jetzt zitiert. Das ist eine allgemeine Forderung.
In unserem Antrag steht konkret drin, dass jede pädagogische Fachkraft eine Stunde Vor- und Nachbereitungszeit pro Woche erhält. Diese Stunden werden den Einrichtungen in Form eines zweckgebundenen Stundenpools zur Verfügung gestellt. Das ist doch jetzt ein konkreter Vorschlag, auf den Sie in Ihren Ausführungen nicht weiter eingegangen sind. Es ist aber ein konkreter Vorschlag, der dazugehören würde, um die Rahmenbedingungen für Fachkräfte in den Kitas weiter zu verbessern. Was halten Sie denn von dem
Zur ersten Frage: Ich habe ausgeführt, dass im ersten Halbjahr die Verträge geschlossen werden sollen. Die Bundesministerin plant, im April/Mai mit den meisten Bundesländern Verträge abzuschließen.
Deswegen haben wir schon Vertragsentwürfe, Vereinbarungsentwürfe. Wir sind fast jede Woche im Bundesministerium und gucken, welche Qualitätskriterien zusammen mit den anderen Ländern dazu führen würden, dass wir diese Mittel auch abrufen können.
Natürlich - das haben wir auch immer gesagt, das ist transparent - möchten wir das zusammen mit dem Landtag machen. Ich habe auch immer gesagt, dass wir es auch im Sozialausschuss vorstellen werden.
Zur zweiten Frage nach den Vor- und Nachbereitungsstunden: Das ist eine sehr alte Forderung. Ich kann mich an verschiedene Anhörungen erinnern, auch der GEW, dass man zugunsten des tatsächlichen Betreuungsschlüssels immer gesagt hat, uns ist die Verbesserung des Betreuungsschlüssels wichtiger als die Vor- und Nachbereitungsstunden. Deswegen haben wir im Kinderförderungsgesetz auch geregelt, dass wir die ersten zehn Ausfalltage anrechnen, um die Rahmenbedingungen hinsichtlich des Betreuungsschlüssels zu verbessern. Wir werden darüber diskutieren - weil wir gesagt haben, das ist der erste Schritt -, ob weitere Schritte in diesem Bereich folgen werden. Das finden wir effektiver, als auf Vor- und Nachbereitungsstunden zu gehen.
Frau Ministerin, ich frage jetzt einmal Folgendes: Sie haben gesagt, dass Sie ungefähr im April fertig sein wollen, damit Sie eines der ersten Bun
desländer sind, die den Vertrag unterschreiben. Wie wollen Sie es denn sicherstellen - laut Gesetz sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene, also auch die freien Träger, die Liga, die Sozialpartner und die Elternschaft in geeigneter Weise zu beteiligen -, wie haben Sie es ganz konkret vor, diese Personengruppen, die ich gerade genannt habe, zu beteiligen?
(Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD, und von Silke Schindler, SPD - Siegfried Borgwardt, CDU: Genau! Das ist immer so!)
Na ja. Heute wird es einen Prüfauftrag geben. Es wird geprüft. Ich vermute einmal, wenn das geprüft wurde, dann wird uns etwas vorgelegt werden, das wir sicherlich alle wohlwollend verabschieden werden. Aber zwischendurch müssen doch noch, denke ich, die kommunalen Spitzenverbände
und wie sie alle heißen mit einbezogen werden. Wenn Sie im April oder Mai schon fertig sein wollen, dann ist es für mich eine ziemlich hohe Hürde, die Sie innerhalb kürzester Zeit überwinden wollen.
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Dann danke ich Frau Ministerin Grimm-Benne für die Stellungnahme der Landesregierung. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Krull.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Mitglieder des Hohen Hauses! Als CDU-Landtagsfraktion begrüßen wir ausdrücklich, dass sich der Bund mit dem sogenannten GuteKita-Gesetz an der Finanzierung der Kinderbetreuung beteiligt. Auch wenn das Gesetz viel Gutes enthält, gibt es doch einige Kritikpunkte. Einige konnten bereits im Rahmen der Behandlung im Bundesrat beseitigt werden, so die Verpflichtung, Gebühren einkommensabhängig zu erheben. Es bleibt bei der Möglichkeit, dies zu tun. Diese ist im SGB VIII auch vorgesehen, also im Kinder- und Jugendhilfebereich. In Anbetracht des Aufwandes und der absehbar geringen Höhe der Mehreinnahmen kann man nur davon abraten.
Die zusätzlichen Mittel sollen, am Bedarf der jeweiligen Länder orientiert, in zehn Bereichen ausgegeben werden. Dazu zählen neben bedarfsgerechten Angeboten unter anderem auch die Gewinnung und Qualifizierung von Fachkräften oder auch die Förderung von Angeboten, die ein gesundes Aufwachsen ermöglichen. Damit wird auf die unterschiedlichen Bedingungen und Herausforderungen in den einzelnen Bundesländern eingegangen.
Für die Union war es dabei wichtig, dass vor allem Geringverdiener von den Kita-Gebühren entlastet werden. Dies wurde erreicht. Wer leistungsfähig ist, soll auch entsprechende Gebühren bezahlen. Die Steigerung der Qualität hat für uns mindestens die gleiche Bedeutung wie die Reduzierung der Kita-Gebühren.
Das elementarste Problem des Gute-Kita-Gesetzes ist aber nicht beseitigt worden. Das ist die zeitliche Befristung. Ich kenne die diversen Aussagen, dass eine Fortführung, das heißt Verstetigung, angestrebt wird. Aber die Haushaltsmittel sind auch beim Bund nicht unbegrenzt verfügbar. Deshalb muss man sich genau überlegen, welche Maßnahmen man mit den zusätzlichen Mitteln durchführt, und gegebenenfalls dazu bereit sein, nach einem möglichen Wegfall der Bundesmittel diese entweder selbst zu finanzieren oder darauf zu verzichten. Die letztgenannte Möglichkeit wäre wohl kaum im Sinne der Einrichtungen und des Personals, geschweige denn der Kinder und ihrer Eltern.
Wir begrüßen, dass sich auch die Fraktion DIE LINKE mit dem Gute-Kita-Gesetz beschäftigt hat. Aus der Sicht der Koalition greifen die unterbreiteten Vorschläge aber zu kurz und schränken den Handlungsspielraum bei den anstehenden Verhandlungen zwischen dem Bund und dem Land unnötig ein.
Mit unserem Alternativantrag greifen wir die Punkte auf, über die bereits bei unterschiedlichen Gelegenheiten hier im Hohen Hause in diesem Kontext diskutiert wurde. Diese sollen unter dem Aspekt geprüft werden, ob und wie sie mit den Bundesmitteln finanziert werden können.
Ein wichtiges Thema dabei ist die Gewinnung von zusätzlichem Personal. Es geht darum, Quereinsteigerrinnen und Quereinsteiger für diesen Bereich zu gewinnen und zu qualifizieren. Zusätzlich soll die Ausbildung gestärkt werden, unter anderem durch die Schulgeldfreiheit für diejenigen, die sich für das Berufsbild Erzieherinnen und Erzieher entscheiden, wobei, wie hier im Landtag bereits beschlossen wurde, die Einführung einer dualen Berufsausbildung und die Zahlung einer Ausbildungsvergütung für diesen Beruf natürlich unser Ziel bleibt.
Auch bedarfsgerechte Angebote im Sinne der Eltern, zum Beispiel durch Kitas mit verlängerten Öffnungszeiten, sind zu sichern. Ebenso ist zu prüfen, wie die Eltern, deren Einkommen nur ein wenig über den Grenzwerten zur Inanspruchnahme entsprechender Sozialleistungen liegt, entlastet werden können. Auf andere bundesgesetzliche Vorhaben, die dabei eine Rolle spielen, wurde bereits hingewiesen. Eine regelmäßige Berichterstattung über die Verhandlungen soll im zuständigen Ausschuss erfolgen.
In diesem Sinne bitte ich um die Beschlussfassung zum Alternativantrag der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich wollte eigentlich ein bisschen Rücksicht nehmen, aber ich muss doch noch nachfragen. In Ihrem Antrag steht, dass Sie einen Kita-Fachkräftepakt für Sachsen-Anhalt auf den Weg bringen wollen. Ich hätte nur ganz gern gewusst, was das für ein Pakt sein soll.
Dann habe ich noch eine zweite Frage. Wenn Sie diesen Fachkräftepakt auf den Weg gebracht haben, wie wollen Sie dann sicherstellen, dass diese Absolventen im Land Sachsen-Anhalt bleiben?
Sehr geschätzte Frau Kollegin! Ein solcher Pakt muss natürlich beinhalten, welche Maßnahmen notwendig sind, um das Personal, das wir hier ausbilden, auch zu halten. Natürlich sind Sie in Ihren Zahlenspielen oder Berechnungen, je nachdem, wie Sie es bezeichnen wollen, auf eine relativ hohe Anzahl gekommen, die hier abschließen. Die gehen doch aber nicht alle in den KitaBereich. Sie gehen auch in den Bereich von Jugendeinrichtungen. Sie gehen in andere soziale Einrichtungen oder sagen sich nach der Ausbildung vielleicht: „Es war ein Anfang, aber ich möchte vielleicht noch Pädagogik studieren.“ Das ist doch auch Ihr Ansatz sozusagen, sich danach noch weiter zu qualifizieren, also nicht automatisch in das Berufsfeld Kindertageseinrichtungen oder Hort zu wechseln.
In einem solchen Pakt müssen Ausbildungseinrichtungen, Träger, aber auch das Land zusammenarbeiten, um das Personal, das wir haben, auch hier zu halten. Dazu bedarf es aber keiner Einzelmaßnahmen, sondern eines Maßnahmenbündels.
Nur eine ganz kurze Nachfrage. Also heißt das im Klartext, wenn Sie diesen Kita-Fachkräftepakt für Sachsen-Anhalt auflegen, dann wollen Sie die Auszubildenden dazu verpflichten, hier in Sachsen-Anhalt zu bleiben
(Dr. Katja Pähle, SPD: Hat er nicht ge- sagt! - Sebastian Striegel, GRÜNE: Un- sachlich das Wort im Mund herumdrehen! - Siegfried Borgwardt, CDU: Hat er nicht ge- sagt!)