Entschuldigung. - Beteiligung des Landtages findet fortlaufend statt. Der Haushaltsgesetzgeber wäre im Fall einer Kapitalmaßnahme, wenn sie dann umgesetzt würde, zu beteiligen und bei der Staatsvertragsänderung im Zweilesungsverfahren ebenfalls.
Zur Zeitachse. Das ist jetzt schwierig. Ich kann Ihnen die Zeitachse von gestern Abend bzw. mit Stand von heute Morgen 8 Uhr sagen. Vor dem Hintergrund des Bankenaufsichtsgespräches in Frankfurt am kommenden Montag, wo der Kapital- und Geschäftsplan, aktualisiert und abgestimmt, noch einmal vorzulegen ist, dann entsprechende Tiefenprüfungen mit Blick auf die Anerkennung von kapitalentlastenden Maßnahmen, würde ein Abschluss noch im Monat März möglich sein. Das heißt, wir würden im Monat März beginnen und für das parlamentarische Verfahren zu den Staatsvertragsänderungen den April vorsehen. Wir würden auf jeden Fall die zwei Monate als die Monate sehen, in den die entsprechenden Vorläufe für die Entscheidung im Parlament geschaffen werden müssen. Das ist aber, lieber Kollege Gebhardt, der Stand von heute Morgen 8 Uhr.
Ich weiß nicht, ob die EZB, die Bankenaufsicht oder beihilferechtlichen Fragen an dieser Zeitkette noch einmal etwas ändern. Das werden Sie aber wissen: Wir sind mit einem Minderheitsanteil an der Norddeutschen Landesbank Akteur, aber wir sind nicht der einzige Akteur und wir bestimmen die Zeitketten nicht allein.
Sehr geehrter Herr Schröder, ich gehe davon aus, dass Ihnen unsere grundsätzliche Position bekannt ist, dass wir einen weiteren Nachschuss von 200 Millionen € für die angebliche Rettung dieser Bank, die schon seit 15 Jahren nicht gerettet worden ist, ablehnen. Dazu haben wir einen Antrag gestellt und ihn werden wir ausführlich begründen.
Sie haben vorhin richtig mitgeteilt, dass im Finanzausschuss mehrfach über die Situation der NordLB gesprochen wurde. Sie haben aber dabei nicht erwähnt, dass Sie jedes Mal, wenn dort gesprochen wurde, gesagt haben, bis vor ganz Kurzem, dass Sie davon ausgehen, dass das Land Sachsen-Anhalt keine Mittel einschießen wird. Das haben Sie mehrfach erklärt, auch bei einer Befragung hier im Parlament. Dann konnten wir in der Zeitung lesen, dass sich diese Position im Rahmen eines Gesprächs, das angeblich zwischen Herrn Haseloff und Ihnen stattgefunden hat, irgendwie geändert hat, und dann wurde darüber spekuliert oder geredet, dass doch Geld aus Sachsen-Anhalt eingebracht wird.
Jetzt meine Frage: Haben Sie in diesen Verhandlungen - das ist meine persönliche Auffassung, wie man das Problem hätte angehen müssen und auch lösen können - über ein Ausscheiden aus der Trägerschaft dieser NordLB ernsthaft verhandelt, nach den gleichen Grundsätzen, wie Mecklenburg-Vorpommern das Ganze im Jahr 2005 angegangen ist und meines Erachtens auch erfolgreich angegangen ist? - Das wäre der einzige Vorwurf, den ich außer demjenigen hätte, dass wir bis heute keine belastbaren Zahlen über verschiedene Alternativen bekommen haben, die das Land Sachsen-Anhalt gehabt hätte, um diese Finanzlast am Ende loszuwerden. Aber dazu spreche ich nachher noch.
Meine Frage ist direkt: Wie intensiv haben Sie verhandelt und gesagt: Liebe Sparkassen, wenn ihr die NordLB retten wollt, liebe Landesregierung Niedersachsen, wenn ihr sie retten wollt, dann bringt bitte auch das Geld dafür auf; wir schießen kein Geld nach und sind einverstanden, unseren Anteil auf 1 % oder was weiß ich abwachsen zu lassen, aber wir geben kein frisches Steuergeld da hinein, weil das vor dem Steuerbürger nicht zu verantworten ist?
Das ist meine Frage: Ist diese Position klar benannt worden, und warum wurde sie nicht durchgesetzt? - Danke.
Vielen Dank, Herr Farle. Ich kann die Frage mit Ja beantworten. Für die komplexe Entscheidung ist ein Abwägungsprozess erforderlich. Im Wege dieses Abwägungsprozesses ist auch eine Nichtbeteiligung an einer Auffanglösung zu betrachten und genau zu bedenken, natürlich ebenso die entsprechenden Folgen, als Träger der Bank zum jetzigen Zeitpunkt auszuscheiden, und dies mit den entsprechenden Wirkungen auf die dritte Säule im Bankensystem und vor allen Dingen, was ja für uns immer wesentlich war, auch auf das Fördergeschäft unserer Investitionsbank. Insofern ist es also eine komplexe Entscheidung, die wir zu treffen haben. Sehr wohl sind Alternativen zu prüfen.
Ich habe das Gefühl, dass die andere Herangehensweise, sich zwar aktiv an den Gesprächen zu beteiligen - ich darf Ihnen versichern, auch mit dem Ministerpräsidenten hat es dazu mehr als zwei Gespräche gegeben -, Akteur zu sein, sich aber als Land Sachsen-Anhalt nicht frühzeitig auf eine Stützungsmaßnahme festzulegen - ich betone, auch jetzt ist eine abschließende Entscheidung des Kabinetts in dieser Frage noch nicht gefällt -, dafür spricht, dass genau das, was Sie in Ihrer Frage anklingen lassen, sehr wohl in unserer Abwägung eine Rolle spielt.
Auch im parlamentarischen Kontext wurde ja immer folgende Frage aufgeworfen: Was passiert denn, wenn wir das nicht tun? - Genau hinsichtlich dieser Abwägung hatten wir die vertiefende Beratung in einer Sondersitzung des Kabinetts. Zu dieser Frage hatten wir ja auch die Sondersitzung des Finanzausschusses und die schriftlichen Anfragen der Fraktionen zu beantworten, ebenso zu den Auswirkungen auf unsere Sparkassen, auf den Geschäftsbetrieb der Investitionsbank; dies sind ja nur einige Beispiele.
Diese Entscheidung ist also schwierig, und die Situation ist auch nicht so, dass man dies mit Vergnügen macht.
Ich habe eine klare Vorranglösung definiert, die ja erst Anfang dieses Jahres letztlich nicht zum Tragen kam, und diese Vorranglösung war eindeutig die Zuführung externen Kapitals, ohne dass wir uns beteiligen, und ich habe auch immer gesagt: möglichst keine direkte Zuführung aus dem Landeshaushalt. Das war das Ziel.
Wir müssen aber auch sehen, dass wir als Träger der Bank eine entsprechende Verantwortung haben, die wir dann an andere delegieren müssten - es müsste also jemand anderes für uns auffangen -, oder wir müssten bei der Abwägungsent
scheidung eben die geordnete Abwicklung der NordLB in Betracht ziehen. Bei der geordneten Abwicklung der NordLB entstehen nach Risikoeinschätzung zum jetzigen Zeitpunkt deutlich mehr Probleme als im Falle einer aktiven Beteiligung.
Das Mandat dafür, über einen aktiven Beitrag des Landes zu reden, habe ich vom Kabinett am 29. Januar 2019 erhalten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Jede Antwort provoziert tausend Fragen. Aber eine Ihrer Antworten war besonders interessant. Sie haben nämlich noch einmal die Genese Ihrer Informationen im Finanzausschuss kundgetan und berichtet, dass Sie unter Empörung im Frühjahr vergangenen Jahres mitgeteilt haben, dass es keine Ausschüttung der NordLB gebe, weil das zur Kapitalisierung notwendig sei.
Jetzt frage ich Sie, den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden der NordLB: War Ihnen nicht bekannt, dass die NordLB seit vielen Jahren nicht ausschüttet, weil sie unterkapitalisiert war und Schiffe retten musste? - Das ist ja kein Thema, das über Nacht gekommen ist,
sondern eines, das wir seit zehn Jahren bearbeiten. Seitdem ich in diesem Landtag bin, waren Schiffe immer auf der Tagesordnung, wenn wir das Thema NordLB aufgerufen haben.
Ich habe keine Empörung gezeigt. Aber vielen Dank, dass Ihre Frage mir erlaubt, das richtigzustellen, was Sie jetzt offensichtlich falsch verstanden haben. Ich habe Ihnen einmal die Genese aufgelistet, was Sie ja auch im Protokoll finden:
Der Verzicht auf Dividenden ist von mir am 19. August 2016 zum ersten Mal problematisiert worden, und zwar im Zusammenhang mit der Aufstellung des Doppelhaushalts 2017/2018
Am 2. Mai 2018 habe ich mich nicht empört, dass keine Dividenden gezahlt werden - das ist also eine falsche Aussage -, sondern ich habe gesagt, dass wir als Träger die klare Erwartung an die NordLB, an den Vorstand der NordLB haben, dass die Umstrukturierung vorangebracht wird und Schiffsportfolios abgebaut werden, und wir haben bereits die Vorranglösung des Landes adressiert, die Kapitalmarktfähigkeit zu erreichen und die Kapitalstärkung durch privates Kapital herbeizuführen. - Das ist der 2. Mai 2018. Der Verzicht auf Dividende ist schon 2016 genannt worden. Das haben Sie jetzt wahrscheinlich miteinander verbunden.
Vielen Dank, Herr Minister. - Ich habe noch drei weitere Wortmeldungen auf der Liste, und zwar von Herrn Raue, Herrn Gallert und Herrn Lippmann. Ich gebe aber zu bedenken: Wir haben noch elf Minuten. Ob wir das genau schaffen, weiß ich nicht. Ich melde mich dann noch einmal. - Bitte.
Herr Minister, Grundlage für die Landeshilfe und die Millionenzahlung kann nur eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 der Landeshaushaltsrdnung sein; das haben Sie gesagt. Bestandteil ist eine Kosten- und Leistungsrechnung.
Dazu frage ich Sie erstens: Welche Alternativen werden Sie dann tatsächlich prüfen, um zu einer sicheren Abwägung der bestehenden Handlungsoptionen in Bezug auf Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu kommen? Welche Abwägung werden Sie treffen, welche Optionen stehen tatsächlich noch zur Verfügung, die Sie prüfen müssen?
Die zweite Frage. Die Wirtschaftlichkeit einer Investition kann natürlich nur unter Beachtung der Rendite und der Dividendenerwartung seriös geprüft werden. Die Voraussetzung, so sagten Sie, ist der Geschäftsplan. Die zukünftige Geschäftserwartung ist aber reine Spekulation. Die NordLB will frisches Steuergeld und wird alles versprechen. Wer haftet, wenn keine Dividenden zurückfließen oder die Dividenden den Finanzierungsaufwand der Betreibergesellschaft nicht decken?
Ich denke im Übrigen nicht, dass ein Ausstieg Sachsen-Anhalts zur Insolvenz der NordLB geführt hätte. Die Hauptanteilseigner haben ein sehr großes Interesse, die NordLB zu halten, und sie hätten definitiv die geringen Anteile Sachsen-An
halts übernehmen können und hätten sie auch übernommen. Aber Sie sind da eingeknickt und Sie haben aus meiner Sicht die Interessen des Landes Sachsen-Anhalt nicht glaubwürdig vertreten.
Vielen Dank, Herr Raue. Drei Bemerkungen. Wir haben bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, nicht nur die Dividendenfähigkeit und damit die Abhängigkeit vom neuen Geschäftsmodell, sondern zum Beispiel auch die Dauer des Betrachtungszeitraums. Davon hängt ja auch viel ab.
All das spielt dann bei der Variantenbetrachtung eine Rolle. Wir werden am 7. März in der Sondersitzung des Finanzausschusses zu drei Alternativvarianten nochmals nähere Ausführungen machen.
Über Ihre Äußerung - da Sie für dieses Land, für die Investitionsbank und für andere Themen wie die Sparkassen keine Verantwortung tragen -, wir könnten doch unsere Eigentümerpflichten auf andere delegieren, die dann statt unserer den Rettungsbeitrag schon stemmen würden, kann man spekulieren. Die Aussage der anderen, die zuschießen, war ganz klar, dass es nicht nur die Erwartungshaltung gibt, sondern dass es die Entscheidungsgrundlage der anderen Träger war, dass sich jeder Träger mit einem entsprechenden Betrag beteiligt. Das mögen Sie als Einknicken bezeichnen. Ich denke, es ist eine Form, Verantwortung für dieses Land wahrzunehmen. Die abschließende Entscheidung dazu steht noch aus.
Herr Minister, wir haben im Grunde genommen folgendes Problem: Sie verweisen auch heute darauf, Sie hätten doch im Finanzausschuss dazu etwas gesagt. Das Problem ist, dass wir nach wie vor keine öffentlichen Ausschusssitzungen haben, und wir Abgeordneten dürfen aus den entsprechenden Ausschussniederschriften auch nicht öffentlich zitieren. Sie hingegen dürfen das; Sie dürfen Ihr eigenes Zitat zitieren, aber ich darf das nicht.
Deswegen wollen wir es doch noch mal kurz sagen: Es ist einen Monat her, dass Sie sich hier hingestellt und gesagt haben, Ihr Ziel werde keinerlei Beteiligung Sachsen-Anhalts an Kapital
maßnahmen zur Rettung der NordLB sein. Das können wir im Protokoll nachlesen; das ist von Ihnen hier gesagt worden. Das ist Ihr Ziel. 14 Tage später war es im Finanzausschuss anders zu hören, heute ist es noch mal anders zu hören.
Wenn das alles schon seit 2016 bekannt gewesen ist, dann sagen Sie doch bitte den Leuten erstens kurz, was zwischen Ende Januar und Ende Februar passiert ist, sodass Sie dieses Ziel aufgegeben haben.
Zweitens. Wenn es denn diese ominöse Kapitalbeteiligungsgesellschaft geben soll, dann stellt sich ja die Frage: Soll sie neben dem Landeshaushalt bestehen? Weiter stellt sich die Frage: Was ist das Vorhaben der Landesregierung zur Einbeziehung des Landtages? Haben Sie die Absicht, diese Beteiligungsgesellschaft, falls sie denn so kommen wird, ohne eine gesetzliche Grundlage durch den Landtag einzurichten?
Die zweite Bemerkung ist: Sie kritisieren einen Mangel an Öffentlichkeit. Ich glaube, die Befragung hier schon in der letzten Landtagssitzung, Ihre Pressearbeit zu dem Thema und auch die Kommentierung im Anschluss an die Finanzausschusssitzung sprechen eher nicht für einen Mangel an Öffentlichkeit. Ihn muss man aber in dieser Frage auch aushalten. Ich denke, wir sollten ihn nicht kritisieren.
Vielleicht nochmals zur Richtigstellung: Ich habe ausgeführt, es war Ziel des Landes, keine direkten Kapitalzuführungen aus dem Landeshaushalt zu leisten. Das habe ich gesagt. Die Vorranglösung war, statt unserer Kapitalzuführung eine Kapitalzuführung durch externes Kapital vorzunehmen, die Kapitalmarktfähigkeit herzustellen.