Protokoll der Sitzung vom 04.04.2019

(Zuruf von der AfD)

Uns in Bezug auf den Boden Wahlkampf vorzuwerfen, das finde ich absurd, das finde ich nun wirklich absurd. Gerade Landwirte in SachsenAnhalt haben damit zu kämpfen, dass große Fonds anfangen, bei den Pachten anzuziehen. Deshalb war unsere Idee, dass das Land ein solider Verpächter sein kann.

Herr Knöchel, Sie müssen zum Ende kommen.

Also wirklich: Keine Ahnung! - Vielen Dank, Herr Präsident.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Wunderbar. Es gibt eine Wortmeldung von Herrn Farle.

Eine Kurzintervention, tippe ich.

Das obliegt seiner Entscheidung. Ob Sie darauf reagieren, obliegt Ihrer Entscheidung, wenn ich es denn zulasse. - Aber ich lasse es zu.

Vielen Dank. - Ich will eigentlich nur ganz kurz darauf reagieren. Ihre Feststellung, dass ich keine Ahnung habe, trifft mich nicht sonderlich.

Die zweite Sache ist einfach, Sie haben keine Ahnung davon, dass es wenig Sinn macht, wenn man einen Pensionsfonds überhaupt abschaffen will,

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Der hat mir mein Spielzeug weggenommen!)

dann in das Gesetz zu schreiben, dass Anlagen nach moralisch-ethischen Grundsätzen getätigt werden. Das ist wirklich absurd, was Sie gemacht haben. - Danke.

(Hendrik Lange, DIE LINKE: Der hat es noch nicht verstanden!)

Wenn Sie wollen, können Sie darauf reagieren, Herr Knöchel.

Wir haben erhebliche Zweifel daran, dass es sinnvoll ist, einen Pensionsfonds zu bilden. Sie kommen aus dem Wirtschaftsprüferbereich. Sie haben GmbHs und kleine Aktiengesellschaften geprüft. Da macht ein Pensionsfonds Sinn, weil diese Formen von Gesellschaften tatsächlich untergehen können.

Aber der Untergehensglaube unserer ganz großen Koalition, dass Sachsen-Anhalt untergehen wird, den teilen wir als LINKE nicht. Wir sind Optimisten.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Deswegen sagen wir, wir müssen heute investieren, damit wir morgen die Pensionen unserer Bediensteten bezahlen können.

(Minister André Schröder: Optimisten brau- chen keine Vorsorge! - Zurufe von der AfD)

So funktioniert das, lieber Herr Finanzminister, in unserem Deutschland schon seit 200 Jahren.

(Unruhe bei der AfD)

Dann sind wir am Ende der Debatte. Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es einen Antrag aus

dem Haus, diesen Gesetzentwurf in den Finanzausschuss zu überweisen. Das habe ich jedenfalls so vernommen.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalition und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? - Zwei fraktionslose Abgeordnete. Damit ist das notwendige Quorum erreicht und der Gesetzentwurf ist in den Finanzausschuss überwiesen worden.

Damit können wir diesen Tagesordnungspunkt für heute abschließen. Wir werden hier vorn wieder einen Wechsel vornehmen.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 14

Erste Beratung

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/4141

Einbringer ist der Abg. Herr Knöchel. Herr Knöchel, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Der vorliegende Gesetzentwurf ist - das werden die Damen und Herren von der CDU, der SPD und den GRÜNEN gemerkt haben - ein Erinnerungsposten an die letzte Legislaturperiode. Damals brachte die Landesregierung in letzter Minute, nämlich am 7. Oktober 2015, einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Sparkassengesetzes ein, in dem die Transparenz für Sparkassenvorstände und deren Bezüge geregelt war.

Eine kurze Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes führte zu der Erkenntnis, dass die von der Landesregierung damals angestrebte Regelung mutmaßlicherweise verfassungswidrig war. Aber bereits im Dezember sollte die Novellierung verabschiedet werden. Vor dem Hintergrund dieser kurzen Beratungszeit war das Haus damals nicht in der Lage, eine verfassungskonforme Regelung zu finden.

Alle Fraktionen dieses Hauses haben damals erklärt: Das ist die Aufgabe in der nächsten Legislaturperiode. Diese ist nun schon weit über die Hälfte vorbei. Deshalb legen wir heute einen Gesetzentwurf vor, der die Klippen der damaligen Regelung umschifft, und der Transparenz schafft,

was die Vergütung von Sparkassenvorständen angeht.

Sparkassenvorstände sollen keine Ausnahme von den Transparenzregelungen sein. Wir haben diese Transparenzregelungen im Aktienrecht, im Handelsrecht. Wir haben sie im Übrigen im öffentlichen Recht. Wir haben sie für unsere Beteiligungen festgeschrieben.

Ich denke, gerade Sparkassen, die im Wesentlichen die „normale“ Bevölkerung sowie kleine und mittelständische Unternehmen als Kunden haben, sollten hierbei keine Ausnahme bilden.

Die Umsetzung der Transparenzpflichten legen wir in die Hände der Träger, die diese Aufgabe im Einzelnen ausfüllen sollen.

Die Frage der Verfassungsgemäßheit bzw. die Frage, ob dies in der Regelungskompetenz des Landes liegt, können wir dahin gehend beantworten, dass diese Regelung, wie Sie sie hier vorfinden, in mehreren Bundesländern bereits Praxis ist und aus diesem Grund aus unserer Sicht rechtlich gefestigt ist. Dem widersprach auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst nicht, dem wir den Entwurf vorgelegt haben.

Deswegen: Erinnern Sie sich an die letzte Legislaturperiode, an die Aufgabe, vor der wir alle stehen, nämlich hier Transparenz zu schaffen, und begleiten Sie unseren Gesetzentwurf bei den Ausschussberatungen wohlwollend.

Wir schlagen vor, über den Gesetzentwurf im Ausschuss für Finanzen zu beraten. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Knöchel für die Einbringung.

Bevor wir in der Debatte fortfahren, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, die zweite Gruppe der Damen und Herren des Kreisverbandes Jerichower Land des Deutschen Gewerkschaftsbundes in unserem Hohen Haus begrüßen zu dürfen. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

In der Debatte sind drei Minuten Redezeit je Fraktion vorgesehen worden. Für die Landesregierung spricht Minister Herr Schröder. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE greift, was die Änderung des Sparkassengesetzes betrifft, einen Themenkomplex auf, über den wir bereits Ende 2015 intensiv

im parlamentarischen Raum diskutiert haben. So soll in § 20 des Sparkassengesetzes eine Hinwirkungspflicht der Träger zur Veröffentlichung der den Sparkassenvorständen gewährten Bezüge und Leistungen fixiert werden.

Ich darf daran erinnern, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Sparkassengesetzes, über den im Oktober 2015 hier in erster Lesung beraten wurde, bereits eine vergleichbare Regelung enthielt. Die damalige Regelung der Landesregierung folgte den Public Corporate Governance Kodex des Landes SachsenAnhalt.

Allerdings haben sich damals im Anhörungsprozess im Rahmen der Ausschussberatung doch mehrere rechtliche Bedenken ergeben, die unter anderem vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages, aber auch von Vertretern des Ostdeutschen Sparkassenverbandes vorgetragen wurden.

Rechtliche Bedenken gab es zum Beispiel gegen die vorgesehene Transparenzregelung zur Offenlegung der Bezüge vor dem Hintergrund, dass sich das Land ja nur im formellen Sparkassenrecht bewegt, das lediglich das Verfassungs- und Organisationsrecht der Sparkassen betrifft, nicht aber für das materielle Sparkassenrecht zuständig ist. Letzteres unterliege der konkurrierenden Bundesgesetzgebung nach § 74 Abs. 1 Nr. 11 des Grundgesetzes, da hierbei Fragen des Wirtschafts- und des Bankwesens offenbar betroffen seien.