Protokoll der Sitzung vom 04.04.2019

Rechtliche Bedenken gab es zum Beispiel gegen die vorgesehene Transparenzregelung zur Offenlegung der Bezüge vor dem Hintergrund, dass sich das Land ja nur im formellen Sparkassenrecht bewegt, das lediglich das Verfassungs- und Organisationsrecht der Sparkassen betrifft, nicht aber für das materielle Sparkassenrecht zuständig ist. Letzteres unterliege der konkurrierenden Bundesgesetzgebung nach § 74 Abs. 1 Nr. 11 des Grundgesetzes, da hierbei Fragen des Wirtschafts- und des Bankwesens offenbar betroffen seien.

Bundesgesetzlich wurde im Handelsgesetzbuch eine entsprechende Regelung vorgeschrieben, aber eben keine individuelle Offenlegung der Vorstandsgehälter. Vielmehr werden die Vorstandsgehälter in einer Gesamtsumme dargestellt und veröffentlicht.

Neben diesen kompetenzrechtlichen Bedenken wurden auch verfassungsrechtliche Aspekte geltend gemacht, unter anderem von den Sparkassenvorständen. Auch die kommunalen Spitzenverbände haben sich dem seinerzeit angeschlossen. Hierbei ging es möglicherweise um die Verletzung des Rechts auf informelle Selbstbestimmung.

Im Ergebnis des Beratungsgangs wurde damals die Regelung aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Die Fraktion DIE LINKE bringt dieses Thema nun erneut auf.

In den letzten dreieinhalb Jahren haben einige andere Bundesländer vergleichbare Regelungen in ihre Sparkassengesetze aufgenommen. Einige beabsichtigen, es noch zu tun.

Aus der Sicht der Landesregierung sollte daher der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in die

zuständigen Fachausschüsse überwiesen werden. Im Rahmen dieser Ausschussberatung können wir dann über die rechtlichen Fragestellungen erneut diskutieren und gegebenenfalls zu einer möglichst guten Lösung kommen. - Vielen Dank.

Herr Minister, Herr Knöchel hat sich zu Wort gemeldet. - Herr Knöchel, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Vielen Dank, Herr Finanzminister, dass wir gemeinsam nach einer Lösung suchen.

Aus Ihrem Redebeitrag ging ein Stück weit hervor - vielleicht ist es falsch angekommen -, dass damals festgestellt worden ist, dass der Entwurf verfassungswidrig sei. Geben Sie mir darin recht, dass wir damals lediglich nicht genügend Zeit hatten, diese Bedenken zu prüfen und nach einer Regelung zu suchen? - Denn es war tatsächlich lediglich ein dreimonatiger Beratungszeitraum und wir haben damals gesagt: Es überfordert uns, in dieser kurzen Zeit eine konforme Regelung zu finden bzw. die Bedenken, die der GBD zu Recht vorgetragen hat, zu prüfen. Deshalb muss es in dieser Legislaturperiode passieren.

Herr Knöchel, so ist es gewesen. Ich habe nicht gesagt, dass die Verfassungswidrigkeit festgestellt worden war. Vielmehr wurden - ich denke, so habe ich es auch gesagt - rechtliche Bedenken, nicht nur, was die Kompetenzregelung unter Bundesrecht betrifft, sondern auch verfassungsrechtlicher Art, vorgetragen.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, Vertreter des Ostdeutschen Sparkassenverbandes und auch die kommunalen Spitzenverbände haben sich damals diesen Bedenken im Wesentlichen angeschlossen. Dann hat man von dieser rechtlichen Fixierung Abstand genommen. So war es.

Wir können, wie gesagt, über das Thema erneut diskutieren. Deswegen ist, glaube ich, die Ausschussüberweisung ganz zweckmäßig. - Danke schön.

Ich sehe keine weiteren Fragen. Dann danke ich Herrn Minister Schröder für die Stellungnahme der Landesregierung. - Für die SPD-Fraktion spricht der Abg. Herr Dr. Schmidt. Herr Dr. Schmidt, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mich noch nicht ausreichend in die rechtlichen Probleme, die bestanden haben, eingearbeitet, habe mir aber erzählen lassen, dass es wohl ein denkwürdiger Moment gewesen sei, als damals die Landesregierung ihren Versuch wieder einsammeln musste. Ich habe erfasst, dass es ziemlich schwierig ist, dem Wunsch nach Offenlegung der Gehälter von Sparkassenvorständen, der im Haus ganz breit getragen wird, so nachzukommen, dass er mit den Persönlichkeitsrechten und dem Datenschutz vereinbar ist. Das wird auch dieses Mal vermutlich nicht leichter sein, auch wenn wir etwas mehr Zeit haben. Dafür werden wir uns aber im Ausschuss Zeit nehmen.

Ich will an der Stelle nur auf eine Sache hinweisen. Wir als Fraktion sehen noch ein weiteres Problem hinsichtlich des Sparkassengesetzes, das wir auch gern geändert hätten und das auch etwas mit Transparenz zu tun hat.

Die Verschwiegenheitsregelung in § 23, die für die Mitglieder der Verwaltungsräte gegenüber dem sie entsendenden Gremium besteht, ist ja sehr karg. Sie besagt: Verschwiegenheit ist Verschwiegenheit und wir dürfen nichts sagen. Ende.

Wir wollen gern eine Anpassung an § 131 KVG erreichen, in dem geklärt ist, wer unter welchen Umständen wem berichten darf und dass der Gesellschafter als äquivalenter Teil des Verwaltungsrates auch gegenüber seinem Kreistag berichtspflichtig ist.

Das ist sogar das größere Stück Transparenz. Denn in der Tätigkeit der Sparkassen ist das Gehalt des Vorstands, obwohl das sicherlich ein total interessantes Thema sein kann, wenn es die Öffentlichkeit erreicht, nur ein ganz winziger Ausschnitt dessen, was diejenigen, die die Sparkasse steuern und verantworten, was die Bürgerinnen und Bürger eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt gern darüber wissen wollen, was ihre Sparkasse so tut und wie erfolgreich oder nicht erfolgreich sie wirtschaftet. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Dr. Schmidt für den Redebeitrag. - Für die AfDFraktion spricht der Abg. Herr Schmidt. Herr Schmidt, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Linksfraktion beabsichtigt, dass die vollständi

gen Bezüge der einzelnen Sparkassenvorstände stets veröffentlicht werden. Damit wollen die LINKEN eine Vorschrift erlassen, die deutlich über die gesetzliche Vorgabe des HGB hinausgeht.

Heute wollen die LINKEN also einmal nicht das Geld der Steuerzahler verteilen, sondern eine Neiddebatte entfachen.

(Thomas Lippmann, DIE LINKE: Wie lächer- lich!)

Anders lässt sich dieser Gesetzentwurf nicht erklären.

Die Sparkassen sind enormen Belastungen ausgesetzt. Die Europäische Zentralbank hat den Rohstoff der Kreditwirtschaft, die Zinsen, fast abgeschafft. Anders als private Großbanken können Sparkassen aber nicht irgendwelche Geschäfte in Übersee zum Ausgleich akquirieren.

Nur durch das verantwortungsvolle, zukunftsorientierte Handeln können unsere Sparkassen weiterhin flächendeckend Finanzdienstleistungen anbieten, den Mittelstand unterstützen und dann trotzdem noch etwas Gewinn erwirtschaften, der regionalen Vereinen sowie dem Haushalt der Kommunen und des Landes zugutekommt. Dafür möchte ich im Namen der AfD-Fraktion allen Mitarbeitern und Vorständen der Sparkassen danken.

(Beifall bei der AfD)

Damit die Sparkassen im Wettbewerb um exzellente Manager die besten Köpfe bekommen, sind marktübliche Vergütungen zu zahlen und keine abschreckenden Hürden aufzubauen. Die Frage ist also: Was verspricht sich DIE LINKE von diesem Entwurf? Würden die Sparzinsen steigen? - Nein. Schon heute subventionieren die Sparkassen die Zinsen und Gebühren, weil sie bei der EZB Negativzinsen zahlen müssen.

Besteht ein öffentliches Interesse? - Nein. Die Gehälter werden, wie bei jedem anderen Unternehmen, aus den Einnahmen finanziert, nicht aus einem einzigen Steuereuro.

Sind die Gehälter unangemessen? - Nein. Millionengehälter gibt es bei Sparkassen nicht. Jeder Vorstandsvertrag muss vom Finanzministerium abgesegnet werden.

Sehen wir uns doch einmal die Transparenz einiger Abgeordneter der LINKEN genauer an.

Herr Knöchel, der finanzpolitische Sprecher, gibt schlichtweg gar nichts zu seinen Einkünften an.

Der Fraktionsvorsitzende Herr Lippmann hat auf seiner Website vorbildlich einen Reiter „Einkünfte und Spenden“, aber lässt diesen Reiter völlig ohne Inhalt.

Auf der Internetseite der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Frau von Angern stehen veraltete Angaben bezüglich der Mandatsbezüge. Da fehlen eben mal 20 %. Auch die Angaben zur steuerfreien Pauschale sind falsch.

Sie gibt jedoch auch ihre Ausgaben an. Dabei sind mir die monatlichen Kontoführungsgebühren für ihr Wahlkreisbüro aufgefallen. Wenn Sie ein Onlinekonto bei der örtlichen Sparkasse abschließen, können Sie die Gebühren mehr als halbieren.

Der Gesetzentwurf ist überflüssig. Er dient keinem sachlichen Zweck, sondern er fördert eine Neiddebatte.

Wir benötigen keine Offenlegung der Bezüge von Vorständen der Sparkassen, sondern eine entschlossene Finanzpolitik, die die EZB davon abbringt, die Finanzen südeuropäischer Staaten zu sanieren. Nur so gewährleisten wir das Überleben unserer Sparkassen und für unsere Wirtschaft verlässliche Partner. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Herr Schmidt, Herr Knöchel hat sich zu Wort gemeldet. Wenn Sie die Frage beantworten möchten, können Sie das tun. - Herr Knöchel, Sie haben das Wort.

Nur wegen der Verwirrung. Sie haben gerade das Hohelied auf die armen Sparkassen gesungen.

(Olaf Meister, GRÜNE, lacht)

Wie verträgt sich das mit dem Lied Ihres Fraktionskollegen Farle,

(Olaf Meister, GRÜNE: Ja!)

der im Finanzausschuss gerufen hat: Die NordLB sollen die Sparkassen allein retten; die sind reich genug, die haben Milliarden gebunkert. - Erklären Sie mir das einmal?

Wir sehen ja, dass unsere Sparkassen finanzkräftig sind. Ihr Gesetzentwurf bezieht sich ganz klar darauf, dass Sie nun eine Neiddebatte entfachen wollen, weil Sie nämlich wollen, dass die Vorstände der Sparkassen ihre Bezüge offenlegen. Nur darum geht es; darüber reden wir hier heute. Ich bin mit meinem parlamentarischen Geschäftsführer Herrn Robert Farle einer Meinung, dass wir das ablehnen. - Danke.

(Beifall bei der AfD)

Ich sehe keine weiteren Fragen. Dann danke ich dem Abg. Herrn Schmidt für den Redebeitrag. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Meister. Herr Meister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sollten Vorstandsgehälter von Sparkassen veröffentlicht werden? - Ja, das sollten wir tun.

(Zustimmung von Holger Hövelmann, SPD)