Protokoll der Sitzung vom 01.09.2016

Zweitens. Die Belastung einer Lehrerin oder eines Lehrers bemisst sich nicht daran, wie viele Fächer studiert wurden und am Ende unterrichtet werden, sondern im Wesentlichen daran, wie viele Stunden für die Vor- und Nachbereitung, Korrekturen sowie im Erziehungsbereich anfallen.

Drittens. Auch die Lehrkräfte mit einer Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR sind mit denselben Herausforderungen im Schulalltag konfrontiert wie ihre Kolleginnen und Kollegen, die ihre Ausbildung nach der Wiedervereinigung genossen haben. Im aktuellen Schulalltag setzen auch diese Lehrkräfte die Verpflichtungen der Lehrpläne um und müssen täglich den an sie gestellten Anforderungen gerecht werden.

Als sogenannte Stichtagsnichterfüller gehören sie aber einer Gruppe von Lehrerinnen und Lehrern an, die nicht die Bedingungen erfüllen, verbeamtet werden zu können. Sie haben somit auch keine Chance, ihre Eingruppierung zu verbessern. Je nach Qualifikation und Tätigkeit wurden sie ein bis drei Gruppen unterhalb der Erfüller eingruppiert. Im beruflichen Alltag leisten sie jedoch als Lehrkräfte eine adäquate Arbeit. Wir sehen also, dass es hierbei um das Verständnis und die Aufwertung dieser speziellen Gruppe von Pädagoginnen und Pädagogen geht.

Eine Änderung der Eingruppierung der Lehrkräfte mit einer Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR an Förderschulen, Gymnasien und an berufsbildenden Schulen ist nur über eine Anpassung des Landesbesoldungsgesetzes möglich. In diesem Zusammenhang gilt es natürlich auch, die dafür nötigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen.

Der Finanzminister erwähnte schon, die Koalitionspartner haben im Koalitionsvertrag auf Seite 43 vereinbart - ich zitiere -:

„… sind sich darüber einig, im Landesbesoldungsgesetz alle Hindernisse zu beseitigen, die eine Gleichstellung von Lehr

kräften allgemeinbildender und berufsbildender Schulen mit einer Ausbildung als Lehrer nach dem Recht der DDR (mit einer Lehrbefähigung für zwei Fächer) mit Lehrkräften neuen Rechts entgegenstehen.“

Das, was im Koalitionsvertrag steht, was DIE LINKE hier aufgerufen hat, das wird sich auch so umsetzen lassen. Die anderen Dinge, die nicht im Koalitionsvertrag stehen, Funktionsämter, Ein-Fach/Zwei-Fach-Lehrer, dazu wird es Diskussionen geben müssen, wie wir da Lösungen näherkommen können. Wir werden es sehen.

Insgesamt meine ich, dass die vorgeschlagene Überweisung zur federführenden Beratung in den Ausschuss der Finanzen und zur Mitberatung in den Bildungsausschuss der sachgerechte Weg ist, um diese Fragen fachlich zu diskutieren. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke, Herr Meister. - Dann kommen wir nun zur Abg. Frau Feußner, die für die CDU-Fraktion spricht. Frau Feußner, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion DIE LINKE wirft eine Problematik auf, die das Hohe Haus schon mehrfach in den verschiedensten Formen diskutiert und beschäftigt hat.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Also wirklich, mehrfach. - Mit dem Lehrergleichstellungsgesetz im Jahr 1995 sollte eine Gleichstellung der sogenannten - ich sage jetzt einmal so - Ostlehrkräfte in den verschiedenen Formen mit den Westlehrkräften nach dem Bundesbesoldungsgesetz erfolgen. Dies wurde weitestgehend auch so umgesetzt.

Weitestgehend deshalb, da die Lehrkräfte mit einer Ausbildung nach DDR-Recht, die sich zum Zeitpunkt des Lehrergleichstellungsgesetzes nicht im Schuldienst befanden, aus welchen Gründen auch immer - darauf will ich jetzt nicht eingehen -, nicht von diesem Gesetz erfasst wurden. Man spricht von den sogenannten Stichtagsnichterfüllern.

Für die Eingruppierung dieser Lehrkräfte mit einer Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR an Förderschulen, Gymnasien und an den berufsbildenden Schulen werden daher die abgesenkten Eingangsämter der Besoldungsgruppe A 12 des Landesbesoldungsgesetzes des Landes SachsenAnhalt zugrunde gelegt.

Für Sekundarschullehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für zwei Fächer ist seit dem 1. Januar 2016

die Besoldungsgruppe A 13 als Eingangsamt maßgeblich. Hier haben wir als Parlament bereits eine Gleichstellung zu der damals vorgesehenen Quotierung vorgenommen, welche stufenweise erfolgt ist und jetzt mit dem 1. Januar 2016 beendet worden ist. Das war schon eine recht schwierige Situation, und es war nicht einfach, das im Parlament mehrheitlich zu beschließen. Dadurch sind auch die sogenannten Nichterfüller im Sekundarschulbereich erfasst.

Für die Lehrkräfte an Förderschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen wurden die dazu benötigten gesetzlichen Grundlagen noch nicht beschlossen. Aufgrund unserer Haushaltslage konnten wir dieses leider bisher noch nicht realisieren.

Die Koalition ist sich darüber einig - das wurde jetzt schon mehrfach angesprochen -, auch diese entsprechende Forderung aus dem Koalitionsvertrag in dieser Legislaturperiode so umzusetzen. Dieses Anliegen greifen Sie nun als Fraktion DIE LINKE in Ihrem Gesetzentwurf auf und haben diesbezüglich noch weitergehende Intentionen als die, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben.

Unabhängig von den rechtlichen Voraussetzungen der Änderung des Landesbesoldungsgesetzes sind aber auch die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Gesetz zu schaffen, worauf Sie als Oppositionspartei zugegebenermaßen nicht zwingend eingehen müssen, es lediglich in Ihrem Antrag natürlich einfordern.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nun zu den einzelnen Paragrafen Ihres Gesetzes. Sie möchten unabhängig von den Nichterfüllern - ich nenne das kurz Nichterfüller, es sind Stichtagsnichterfüller -, die Gegenstand Ihres Antrages sind, in Ihrem Gesetzentwurf auch die Grundschullehrer in die Besoldungsgruppe A 13 eingruppieren. Ebenso fordern Sie eine Höhergruppierung von Rektorinnen und Rektoren, Konrektorinnen und Konrektoren bei bestimmten Schulgrößen ein.

Ich zweifele nicht an, dass Grundschulkräfte mehr oder weniger leisten als Förderschullehrer oder Gymnasiallehrer oder Berufsschullehrer, aber dies entspricht nicht unseren Intentionen, auch nicht in Bezug auf die anderen Bundesländer. Wir sollten hier schon eine gewisse Vergleichbarkeit zu den anderen Bundesländern wahren, obwohl das - das ist mir total bewusst - durch die Aufhebung des Bundesbesoldungsgesetzes jetzt schon immer schwieriger wird, weil die Abstände immer weiter auseinander gehen.

Sie unterscheiden auch nicht mehr zwischen den Ein-Fach- und den Zwei-Fach-Lehrern. Heute werden alle Lehrkräfte in mindestens zwei Fächern

ausgebildet. Das ist so. Ein-Fach-Lehrkräfte bilden wir gar nicht mehr aus.

(Hendrik Lange, DIE LINKE: Das stimmt nicht!)

Manche DDR-Lehrkräfte haben zusätzliche Studien sogar für ein drittes oder ein viertes Fach absolviert. Wer in 26 Jahren nicht willens bzw. in der Lage war, aus welchen Gründen auch immer, als Ein-Fach-Lehrer zusätzlich ein zweites Fach zu belegen und zu absolvieren, ich denke, dem sollte man auch eine Höhergruppierung nicht zubilligen. Das wäre auf jeden Fall leistbar gewesen innerhalb dieser Zeitdauer.

Mit Ihrem Bestreben, alle Lehrkräfte gleichermaßen in die Besoldungsgruppe A 13 einzustufen, würden Sie wiederum einen Tatbestand Ihrer alten Forderung nach dem Einheitslehrer und dahingehend - das wissen wir ja - die Vorstufe der sogenannten Einheitsschule schaffen, den wir so leider nicht mittragen können,

(Zustimmung von Minister André Schröder - Zurufe von der LINKEN)

ohne auf schulpolitische oder schulinhaltliche Debatten eingehen zu wollen.

(Hendrik Lange, DIE LINKE: Ein bisschen Polemik muss sein!)

- Sie können das als Polemik bezeichnen, aber das ist ein Tatbestand.

Eines ist aber noch zu hinterfragen. Ich habe im Rahmen dieser Debatte bemerkt, dass wir von ganz unterschiedlichen Zahlen sprechen, was die Anzahl der Stichtagsnichterfüller angeht. Da bitte ich das Finanzministerium und das Kultusministerium, sich noch einmal miteinander zu verständigen, damit wir die genaue Zahl haben, um wie viele Personen es sich handelt.

Denn davon ist natürlich wiederum abhängig, welche Summe wir eventuell im Doppelhaushalt finden müssen oder in diesen einstellen müssen bzw. inwieweit wir diesen Beschluss jetzt in diesem Doppelhaushalt realisieren können. Wenn diese Zahlen ermittelt sind, haben wir eine sachliche, fachlich fundierte Grundlage. Ich denke, auf dieser Basis werden wir das dann im Ausschuss weiter diskutieren. Wir bitten um Überweisung des Gesetzentwurfes und des Antrages in die Ausschüsse. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank, Frau Feußner. Auch hierzu sehe ich keine Nachfragen. - Damit hat Herr Lippmann noch einmal das Wort für die Fraktion DIE LINKE, wenn er es denn möchte.

Bevor Herr Lippmann das Wort erhält, kann ich ganz herzlich die Damen und Herren des Druckereivereins aus Hettstedt heute auf unserer Besuchertribüne begrüßen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Herr Lippmann, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, Sie haben übrigens vorhin vergessen zu erwähnen, dass ich bei meiner Redezeit zwei Minuten liegen gelassen habe.

Da war ich so verwundert, das konnte ich gar nicht über die Lippen kriegen.

Deswegen wollte ich es einmal erwähnt haben. - Ich habe jetzt angeblich sieben Minuten, die werde ich aber nicht brauchen.

Ich erwidere sozusagen von hinten nach vorne. Frau Feußner, zum einen war da ein Missverständnis zu hören: Der Antrag fordert - in Klammern: leider - noch nicht die Eingruppierung aller Grundschulkräfte in die A 13. Das müssen wir irgendwann machen, aber das ist natürlich ein größerer Block als das, was wir jetzt hier gemacht haben. Es geht nur um die Leitungen, und zwar nur um ganz spezielle Leitungen von Grundschulen. Darauf komme ich gleich noch einmal.

Dass ich von Ihnen die Argumentation zu den EinFach-Lehrern hören muss, die einfach nur gemein ist, das bedauere ich ausdrücklich.

(Zustimmung von Hendrik Lange, DIE LIN- KE)

Die ist einfach nur gemein, und Sie als Lehrerin müssten das besser wissen als andere. Wenn es jemand anderes vorgetragen hätte, hätte ich es nicht so gesagt, aber dass ich das aus Ihrem Mund hören muss, das tut ein bisschen weh.

Wir wissen, wie viele Tausende Ein-Fach-Lehrer wir nach der Wende hatten. Wir wissen, wie viele Tausende diese Qualifikation gemacht haben. Wir wissen, dass es nur eingeschränkte Möglichkeiten gab, im Wesentlichen Sozialkunde, Ethik, gelegentlich noch Hauswirtschaft für die Polytechnik-Lehrer, und dass es einfach nicht jedem dieser 3 000 bis 4 000, die wir hatten, gegeben war, noch ein volles Studium mit Sozialkunde, Ethik oder Hauswirtschaft zu absolvieren.

Es gibt nun einmal Leute, die sich dafür partout nicht interessieren, partout nicht dafür eignen. Die haben 15 Jahre mit einer niedrigeren Besoldung dafür bezahlt, dass sie es nicht gemacht haben.

Die anderen haben die höhere Vergütung nämlich gleich gekriegt und diese warten sozusagen jetzt die ganze Zeit darauf.

Trotzdem kann man überhaupt nicht sagen - bei Herrn Schröder komme ich dann extra noch einmal darauf -, dass diese Ausbildung irgendetwas weniger ist. Die ist nichts weniger. Der Polytechnik-Lehrer, der vier oder fünf Jahre studiert hat, ist nichts anderes als der Mathe-Physik-Lehrer. Die hochausgebildete Musiklehrerin in Weimar - die machen das heute noch in fünf Jahren - ist nichts anderes als ich, der Mathe/Physik studiert hat. - Ich glaube, Sie haben auch Mathe/Physik studiert.

(Eva Feußner, CDU: Ja!)