Protokoll der Sitzung vom 01.09.2016

Ich will aber auch gegenüber Kollegen Kurze sagen, wir werden jetzt - Herr Präsident, vielen Dank für den entsprechenden Hinweis auf die Geschäftsordnung, dass eine Überweisung nicht möglich ist - den Entschließungsantrag wahrscheinlich ablehnen.

Ich hätte den Antrag gern aufgepeppt; denn im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart zu prüfen,

ob wir den Rundfunkbeitrag für die kleinen und mittelständischen Unternehmen und ihre Fahrzeugflotte künftig minimieren oder sie davon befreien können. Das hätten wir dort hineinpacken können. Dann hätten wir, glaube ich, eine runde Position gehabt. Das war leider nicht möglich - schade. Vielleicht können wir diese Themen bei künftigen Diskussionen noch einmal aufgreifen.

Für mich ist ein Thema noch von Relevanz und deshalb will ich es ansprechen, nämlich das Thema Jugendmedienschutz. Wir haben auch in der Anhörung erfahren, dass wir als Sachsen-Anhalt auf dem Gebiet wirklich gut sind und dass wir mit dem Angebot an Beratung für Kinder und Jugendliche, für Lehrerinnen und Lehrer, für Eltern und auch dezentral mit unseren Mobilen im Lande entsprechende Angebote unterbreiten können.

Wir sind uns an der Stelle darin einig - im Ausschuss waren wir uns darin einig, ich hoffe, wir sind uns auch im Hohen Haus darin einig -, dass wir dieses qualitätsvolle Angebot auch weiterhin in unserem Lande vorhalten wollen. Denn die aktuelle Entwicklung - ich will das Beispiel Pokémon Go nennen, das hat auch etwas mit Mediennutzung und Medienkompetenz zu tun - und was in diesem Lande gerade abgeht, ist zumindest bedenklich.

Es hat anderenorts, also Gott sei dank noch nicht in Deutschland, schwere Unglücke gegeben, bei denen Menschen nicht nur zu Schaden, sondern ums Leben gekommen sind. Auch da gehört Medienkompetenz hin. Wir wollen weiterhin daran festhalten, dass das gelingt. Die SPD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen und dem Entschließungsantrag nicht. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Der Kollege Gebhardt hat noch einmal das Wort. Herr Hövelmann, vielleicht will er sich an Sie wenden. Ich weiß es nicht.

Es ist eine Zwischenintervention. - Herr Hövelmann, ich wollte auf Ihre Aussage reagieren, dass wir unseren Entschließungsantrag hätten im Ausschuss thematisieren können. Wir hatten eine Anhörung im Ausschuss und haben unmittelbar nach der Anhörung über den Gesetzentwurf beraten und die Beschlussempfehlung erarbeitet. Die Gedankengänge, die Sie in unserem Entschließungsantrag wiederfinden, entstanden bei uns ausdrücklich während der Anhörung. Es ist also ein Ergebnis der Anhörung. Es war gar nicht möglich, im Ausschuss darauf hinzuweisen, weil danach keine Ausschusssitzung mehr stattfand.

Danke. - Herr Hövelmann erweckt bei mir nicht den Eindruck, darauf reagieren zu wollen. Das nehmen wir mit Gelassenheit zur Kenntnis. Ich will der Vollständigkeit halber darauf hinweisen, dass es natürlich noch die Möglichkeit gäbe, den Entschließungsantrag im Ausschuss zu beraten, allerdings würde das bedeuten, dass der gesamte Gesetzentwurf in den Ausschuss zurücküberwiesen werden müsste.

(Stefan Gebhardt, DIE LINKE: Das wäre ein Spaß!)

Ich sehe einen solchen Antrag nicht, gut. Dann können wir jetzt in das Abstimmungsverfahren eintreten. Bevor wir das tun, möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass in der Berichterstattung die Ergänzung erfolgt ist, dass die dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/44 beigefügte Protokollerklärung aller Länder ebenfalls Grundlage der heutigen Abstimmung ist. Insofern ist die Beschlussempfehlung um diese Passage ergänzt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die selbstständigen Bestimmungen. In Anwendung des § 32 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages schlage ich vor, über die Bestimmungen in der vorliegenden Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Verlangt ein anwesendes Mitglied des Landtages an einer Stelle eine getrennte Abstimmung? - Ich würde diese Gesamtabstimmung auch auf sämtliche Überschriften beziehen, sodass wir in einer einzigen Abstimmung über das gesamte Gesetz abstimmen würden.

Da niemand interveniert, frage ich jetzt, wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden.

Jetzt stimmen wir über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/262 ab. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen.

(Minister Marco Tullner: Sie müssen dazu sagen, dass es die Stimmen der LINKEN sind!)

- Die Fraktion DIE LINKE stimmt dem zu.

(Eva von Angern, DIE LINKE: Ah!)

- Herr Tullner, Sie sind ein wertvolles Mitglied dieses Hauses.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

Wer stimmt gegen den Entschließungsantrag?

(Minister Marco Tullner: Das sind die Koali- tionsfraktionen!)

- Das sind die Koalitionsfraktionen.

(Minister Marco Tullner: Ah!)

Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfDFraktion. Somit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt worden. Somit haben wir den Tagesordnungspunkt 11 beendet.

Bevor wir nunmehr weiter in unserer Tagesordnung fortschreiten, begrüße ich ganz herzlich die Damen und Herren vom Bundesfreiwilligendienst aus Teuchern.

(Beifall im ganzen Hause)

- Herr Erben, ich hätte gedacht, dass der Beifall etwas schneller kommt. - Zudem begrüße ich die Damen und Herren des CDU-Ortsverbandes Wanzleben-Börde. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 12

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/54

Beschlussempfehlung Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr - Drs. 7/253

(Erste Beratung in der 4. Sitzung des Landtages am 01.06.2016)

Der Berichterstatter für den Ausschuss ist der Abg. Herr Mrosek. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrtes Hohes halbvolles Haus! Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt - ein Gesetzentwurf der Landesregierung - hat der Landtag in der 4. Sitzung am 1. Juni 2016 zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen. Sie gestatten mir, dass ich im Folgenden die Abkürzung LEV verwende. Mitberatende Ausschüsse bestimmte der Landtag nicht.

Notwendig wurde die Änderung der Bauordnung aufgrund eines Urteils des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 16. Oktober 2014. Daraus resultierte eine Anpassung an das europäische Bauproduktenrecht. In Europa werden die Bauprodukte mit einer CE-Kennzeichnung versehen.

Zusätzlich dazu hat Deutschland aber ein Ü-Zeichen für deutsche Bauprodukte vorgesehen. Mit dem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union ist festgelegt worden, dass dieses zusätz

liche Qualitätssiegel, dieses Ü-Zeichen, auf keinem Produkt mehr vorhanden sein darf, welches nach der Bauproduktenverordnung ein CE-Zeichen tragen darf. - Herr Striegel, hören Sie zu, sonst twittern Sie wieder Unsinn.

Da alle 16 Bundesländer - -

Warten Sie bitte einmal, Herr Mrosek. Wir befinden uns gerade in der Berichterstattung eines Ausschusses. Ich würde an der Stelle um die gebotene Neutralität eines Berichterstatters bitten, die möglicherweise - und Sie sprechen jetzt für den gesamten Ausschuss - ansonsten zu Friktionen hier im Landtag führen würde. Ich glaube, das sollten wir uns gemeinsam so zugestehen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Zustimmung bei der CDU)

Ich nehme das zur Kenntnis. - Da alle 16 Bundesländer aufgrund des Urteils ihre Bauordnungen ändern müssen, wurde eine Musterbauordnung erarbeitet und auf der Bauministerkonferenz beschlossen. Für die Umsetzung des Urteils wurde eine Frist von zwei Jahren bis zum 16. Oktober 2016 gesetzt.

In der 2. Sitzung am 16. Juni 2016 hat sich der Ausschuss LEV erstmals mit diesem Gesetzentwurf befasst und einen Bericht der Vertreter des Ministeriums für LEV entgegen genommen. Der LEV-Ausschuss kam überein, den Gesetzentwurf in seiner nächsten Sitzung am 18. August 2016 abschließend zu beraten und eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst legte dem Ausschuss eine Synopse vor, die als Vorlage 1 zur Drs. 7/54 verteilt wurde. Diese Synopse enthielt die mit dem Ministerium für LEV einvernehmlich abgestimmten Vorschläge zur Änderung des Gesetzentwurfes. Bei den Änderungsempfehlungen handelt es sich überwiegend um Vorschläge zur rechtsförmlichen Anpassung und um sprachliche Änderungen zur Klarstellung bestimmter Regelungsinhalte.

Die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs fand in der Sitzung des Ausschusses am 18. August statt. Der Ausschuss für LEV verständigte sich, die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur Beratungsgrundlage zu erheben. Er übernahm die vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen rechtsförmlichen und sprachlichen Änderungsempfehlungen und verabschiedete einstimmig die Ihnen als Drs. 7/253 vorliegende Beschlussempfehlung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses LEV bitte ich um Ihre Zu

stimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der AfD)