Insofern gehen wir jetzt weiter in der Debatte. Für die Landesregierung spricht der Finanzminister Herr Schröder.
(Minister André Schröder hält einen Kugel- schreiber hoch - Minister Thomas Webel: Er liegt dort schon eine Weile!)
(Minister Marco Tullner: Zur allgemeinen Verfügung! - Sebastian Striegel, GRÜNE: Der Finanzminister darf alles behalten, was er findet! - Eva von Angern, DIE LINKE: Nein! - Swen Knöchel, DIE LINKE: In den Haushalt eingestellt hat!)
Gut. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt bezieht sich auf zwei Drucksachen. Auch ich muss Sie jetzt mit Zahlen und komplexen Fragen des Haushalts-, Besoldungs- und Tarifrechts beglücken. Ich versuche, es in der gebotenen Knappheit zu tun.
In Drs. 7/261 liegt ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE mit drei Punkten vor, welche jeweils eine neue Bewertung von Ämtern von Lehrkräften betreffen.
Vorab möchte ich darauf hinweisen, dass das Besoldungsrecht eigentlich die Bezahlung von Beamten regelt. Im Tarifrecht der Lehrkräfte gilt jedoch die Besonderheit, dass sich die Eingruppierung einer tarifbeschäftigten Lehrkraft nach den besoldungsrechtlichen Einstufungen richtet. Von einer Änderung im Ämterkatalog des Besol
Die Lehrkräfte, die von den einzelnen Änderungen, die ich Ihnen nennen werde, betroffen sind, sind zu mehr als 90 % tarifbeschäftigte Lehrkräfte.
Erstens sollen die Eingangsämter für Lehrkräfte, die eine Ausbildung nach dem Recht der DDR aufweisen, in der Besoldungsgruppe A 12 gestrichen und in das Beförderungsamt der Besoldungsgruppe A 13 überführt werden.
Zweitens sollen die Funktionsämter an den Grundschulen wie Rektor, Konrektor und zweiter Konrektor mindestens nach der Besoldungsgruppe A 13 bewertet und die bisherige Ausbringung nach Besoldungsgruppe A 12 gestrichen werden.
Drittens sollen die Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung nach dem Recht der DDR für ein Fach den Lehrkräften mit einer Lehrbefähigung für zwei Fächer gleichgestellt werden.
Was den ersten Punkt betrifft, die Streichung der Eingangsämter für Lehrkräfte mit einer Ausbildung nach dem Recht der DDR aus der Besoldungsgruppe A 12, ist dies auch im Koalitionsvertrag der Landesregierung, und zwar, wer nachlesen möchte, auf Seite 43, vereinbart worden. Das Ansinnen wird daher unterstützt. Herzlichen Dank an die Einbringer, dass Sie die Ziele der neuen Koalition auch seitens der Opposition mit unterstützen.
Nach unseren Erkenntnissen würden 110 bis 120 Lehrkräfte von der höheren Bewertung des Amtes profitieren. Tarifbeschäftigte Lehrkräfte könnten dann in Entgeltgruppe 13 eingruppiert werden. Die jährlichen Mehrkosten belaufen sich auf 900 000 €.
Der zweite Punkt, die Anhebung der Funktionsämter an den Grundschulen, ist nicht Gegenstand der Koalitionsvereinbarung, und aus besoldungsfachlicher Sicht gibt es keinen zwingenden Grund, die Funktionsämter an den Grundschulen aus der Besoldungsgruppe A 12 zu streichen. Es wären Anschlussforderungen der Inhaber von Funktionsämtern an anderen Schulformen zu erwarten.
Von der vorgeschlagenen Änderung der Funktionsämter wären 56 Konrektoren an Grundschulen mit einer Größe von 180 bis 360 Schülern und 88 Rektoren an den Grundschulen mit bis zu 80 Schülern betroffen. In der Fallgruppe der zweiten Konrektoren an einer Grundschule mit mehr als 540 Schülern haben wir keinen einzigen Fall. Die jährlichen Mehrkosten würden sich, würde man dem Vorschlag der Fraktion DIE LINKE fol
Der dritte Punkt, die Gleichstellung des Amts einer Lehrkraft mit einer Ausbildung nach dem Recht der DDR, aber nur mit einer Lehrbefähigung für ein Fach mit einem Lehramt mit einer Lehrbefähigung für zwei Fächer war in der letzten Legislaturperiode bereits Gegenstand eines Gesetzentwurfs in Drs. 6/900, der am 18. Oktober 2012 nicht beschlossen worden ist.
Aufgrund der breiteren Ausbildung und der größeren Verwendungsbreite einer Lehrkraft mit einer Lehrbefähigung für zwei Fächer halte ich eine Einstufung in die Besoldungsgruppe A 12 weiterhin für gerechtfertigt. Für 95 % der Ein-FachLehrkräfte, die tarifbeschäftigt und nicht verbeamtet sind, bedeutet dies, dass sie weiterhin in Entgeltgruppe 11 eingruppiert sind.
Aufgrund der tarifvertraglichen Vereinbarungen ist in den künftigen Tarifverhandlungen bereits eine Anpassung an Entgeltgruppe 12 vorgesehen. Bis zu einer Höhergruppierung nach Entgeltgruppe 12 erfolgt die Angleichung bereits seit dem 1. August dieses Jahres schrittweise, und zwar in Form einer Zulage. Betroffen hiervon wären 400 Lehrkräfte. Die Mehrkosten belaufen sich auf 3 Millionen € bis 3,5 Millionen € jährlich.
Zu Drs. 7/268 ist auszuführen, dass für die Eingruppierung der Lehrkräfte mit einer Ausbildung nach dem Recht der DDR an Förderschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen die abgesenkten Eingangsämter der Besoldungsgruppe A 12 zugrunde zu legen sind. Für Sekundarschullehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für zwei Fächer ist dagegen seit dem 1. Januar 2016 die Besoldungsgruppe A 13 maßgeblich. Für Sekundarschullehrer mit einer Lehrbefähigung für nur ein Fach ist als Eingangsamt weiterhin die Besoldungsgruppe A 12 maßgeblich.
Eine rechtliche Anpassung der Eingangsämter ist nur über eine Änderung des Landesbesoldungsgesetzes möglich, und zwar in der Weise, wie sie sowohl der Koalitionsvertrag als auch der Vorschlag der LINKEN vorsieht. Das bedeutet, dass für die sogenannten Stichtagsnichterfüller - übrigens ein schreckliches Wort - als Lehrkräfte mit einer Ausbildung nach dem Recht der DDR an Förderschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen derzeit die abgesenkten Eingangsämter nach Besoldungsgruppe A 12 weiterhin zugrunde zu legen sind. Im Gegensatz dazu stehen die sogenannten Stichtagsnichterfüller unter den Sekundarschullehrkräften. Für diese hat bereits seit Anfang dieses Jahres die Tarifautomatik gegriffen. Sie sieht bereits eine Höhergruppierung nach Entgeltgruppe 13 vor.
heren DDR-Lehrkräften an Förderschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen. Höhergruppierungen für diese Lehrkräfte sind nach geltender Rechtslage nur im Rahmen eines sogenannten Höhergruppierungsverfahrens, vergleichbar einem Beförderungsverfahren, unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen möglich. Würde man diese Gruppe betrachten, so würde es sich bezogen auf den Stand 1. Juli 2016 auf 100 Fälle mit einem Finanzvolumen von 800 000 € handeln.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe versucht, es in der gebotenen Kürze zu schaffen. Der „Ringhotel“- Kuli hat mich ein bisschen Zeit gekostet.
Sehr komplexe Materie: Haushaltsrecht, Besoldungsrecht, Tarifrecht - alles kommt zusammen. Die Überweisung an den Finanzausschuss und an den Bildungsausschuss zur Mitberatung halte ich für sachgerecht. Dann können wir über das Thema unter den Experten ausgiebig beraten. - Herzlichen Dank.
Danke, Herr Minister. - Wir treten jetzt in die Debatte der Fraktionen ein. Ich will darauf hinweisen, dass der Minister zwei Minuten länger gesprochen hat. Das steht jetzt auch den Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen zu.
Dann könnten wir in die Debatte einsteigen. Als Erster hat der Abg. Herr Schmidt von der SPDFraktion das Wort.
Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Wieder wäre ich in Versuchung, die zwei Minuten zu nutzen, um lange und ausschweifend über Tarifautonomie, ungleiche Qualifikationen und daraus folgende ungleiche Bezahlung und über den Umstand zu reden, dass das Besoldungsrecht nicht so besonders gut als Anker für das Schiff auf der hohen See der Tarifauseinandersetzungen geeignet ist. Das will ich aber gar nicht tun. Ich erspare es mir auch, hier noch einmal einzuführen, worum es geht. Das ist sehr ausführlich passiert. Der Minister hat sich mit dem Thema in seiner ganzen Kompliziertheit auseinandergesetzt.
Wir werden über das Thema Ein-Fach-Lehrer und Grundschulleitungen und deren Vergütungen im Ausschuss ganz intensiv beraten. Dessen bin ich mir ganz sicher. Das Thema ist ja auch nicht neu.
tig, dass eine gleiche Qualifikation zu ungleicher Bezahlung führt. Das ist ein Umstand, den sich die Koalitionsfraktionen im Koalitionsvertrag vorgenommen haben zu regeln. Insofern deckt sich an dieser Stelle jedenfalls die Absicht der Koalition mit der der LINKEN, sodass wir auch über etwas zu beraten haben werden, wobei wir gemeinsam und im Konsens zu etwas kommen werden.
In diesem Zusammenhang - ich will ansonsten gar nicht den Ausschussberatungen zu allen Einzelfragen vorgreifen - nur ein Wunsch an die Regierung, an das Finanzministerium und das Bildungsministerium: nämlich dass bereits im vorzulegenden Haushaltsplanentwurf 2017/2018 Vorsorge getroffen wird, damit wir für die Stichtagsnichterfüller das Vorhaben der Koalition auch einlösen können und nicht die Landesregierung an der Stelle zum Nichterfüller wird. - Vielen Dank.
Danke, Herr Schmidt. - Als Nächste hat die Abg. Frau Funke für die AfD-Fraktion in der Debatte das Wort.
Ich bedanke mich bei Herrn Schröder für die außerordentlichen Details der Vorhaben in dieser Sache und auch bei Herrn Lippmann. Er hat mir einiges vorweggenommen. Stichtagsnichterfüller wollte ich auch noch einmal erklären usw.
Letzten Endes sieht es die AfD genauso. Wir hatten auch beschlossen, dass wir den Gesetzentwurf und den Antrag in die Ausschüsse für Finanzen und für Bildung verweisen, um dort noch einmal neu darüber zu beraten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits zu Beginn der letzten Legislaturperiode im März 2012 hatte sich der Landtag mit einem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu befassen. Auch der Minister ist in seiner Rede kurz auf diesen Vorgang eingegangen. Damals ging es um die Gleichstellung, finanzielle Aufwertung der Ein-Fach-Lehrkräfte mit einer
Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR in einem Schulfach. Vom Grundsatz her geht es bei dem heutigen Antrag der Fraktion DIE LINKE jedoch um Ähnliches, und zwar auch um die finanzielle Aufwertung der Entlohnung von Lehrkräften mit einer Ausbildung nach dem Recht der DDR.
Bezüglich der Besoldung oder Entlohnung der Berufsgruppe der Lehrerinnen und Lehrer geht es nach Auffassung meiner Fraktion im Kern um drei Fakten.
Erstens. Ein abgeschlossenes Studium ist besoldungsrechtlich ein abgeschlossenes Studium, unabhängig von der aus der Historie bedingten Zusammensetzung des Studiums; zumindest sollte es so sein.
Zweitens. Die Belastung einer Lehrerin oder eines Lehrers bemisst sich nicht daran, wie viele Fächer studiert wurden und am Ende unterrichtet werden, sondern im Wesentlichen daran, wie viele Stunden für die Vor- und Nachbereitung, Korrekturen sowie im Erziehungsbereich anfallen.