Sehr geehrter Herr Kurze, Sie haben kein einziges verfassungsrechtliches Bedenken gegen die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses vorgetragen. Allein damit, dass man eine Sprechblase von sich gibt, macht man keine verfassungsrechtlichen Bedenken geltend. Es gibt materiell keine. Es hat sie auch niemand vorgetragen.
Ich sehe aber in Ihrem Vortrag, den Sie für die CDU halten, tatsächlich den Versuch, einen Absatz des Untersuchungsausschussgesetzes zu unterlaufen. Darin heißt es: „Ein Einsetzungsantrag wird vor anderen Beratungsgegenständen auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Landtages gesetzt.“ Das haben wir im Ältestenrat besprochen. Die Tagesordnung, die heute vorliegt, beinhaltet diesen Tagesordnungspunkt. Der Antrag ist mehr als eine Woche vor dieser Landtagssitzung eingereicht worden.
Weiter heißt es in dem Gesetz: „Andernfalls ist über den Antrag innerhalb von drei Wochen nach der Einreichung zu entscheiden.“ „Andernfalls“ - das ist ein eindeutiger Wortlaut. Das heißt, das, was Sie vortragen und fordern, ist ein eindeutiger Bruch unserer Geschäftsordnung.
Es ist kein Bruch der Geschäftsordnung, sondern des Untersuchungsausschussgesetzes, Entschuldigung. Das ist ein Gesetz; danach haben Sie sich zu richten.
Herr Farle, ich habe heute die Aufgabe, für die Koalition in Gänze zu sprechen. Ich habe daher versucht, schon einmal einige Gründe vorzutragen. Es gibt auch noch einen weiteren Grund. Wenn Sie sich Ihren Antrag genau anschauen, dann werden Sie feststellen, dass Sie mit dem Untersuchungsauftrag versuchen, Dinge zu beleuchten, deren Untersuchung uns als Landtag von Sachsen-Anhalt nicht zusteht, weil das über unsere Kompetenz hinausgeht. Das betrifft andere Landesparlamente, die das machen könnten, oder sogar den Deutschen Bundestag. Dafür gibt es eindeutige Regeln. Das führte bei uns dazu, dass wir diese verfassungsrechtlichen Zweifel haben.
Wir möchten diesen Antrag, wie es in anderen Parlamenten üblich ist, in dem zuständigen Ausschuss prüfen lassen. Ich glaube, dagegen kann nichts sprechen. Denn ich habe auch vorgetragen, dass nach dieser Prüfung im nächsten Plenum eine abschließende Entscheidung zu vollziehen ist. Da Sie den Untersuchungsausschuss erst im August 2019 einsetzen wollen, haben wir die Zeit, das in einer Ausschussrunde zu prüfen. Das ist in anderen Ländern ganz legitim. In Thüringen hat man es zum Beispiel im Untersuchungsausschussgesetz direkt verankert, dass jeder Antrag juristisch geprüft wird, bevor er am Ende zur abschließenden Beratung in das Plenum eingebracht wird.
Daher glaube ich, dass wir mit unseren Bedenken richtig liegen. Diese Bedenken stützen sich auch auf verschiedene Gutachten und Kommentare. Ich verweise hierzu auf „Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und
Ländern“ von Glauben und Brocker, dritte Auflage von 2016. Des Weiteren gibt es einen schönen Kommentar von Waldhoff und Gärditz aus dem Jahr 2015; darin sind Anmerkungen zu den einzelnen parlamentarischen Untersuchungsausschüssen, die es schon gab, enthalten.
Daher teile ich Ihre Aufregung nicht und wünsche mir, dass wir den Antrag heute - so wie eben vorgetragen - in den zuständigen Ausschuss überweisen. Dann kann er juristisch geprüft werden.
Wir haben eine Enquete-Kommission. Die Unterstellung - ich rede jetzt einmal für die CDU -, dass wir kein Interesse daran hätten, dieses Thema zu beleuchten, weise ich für uns als Fraktion aber zurück.
Denn wir haben damals dazu beigetragen, dass diese Enquete-Kommission eingesetzt wurde, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich sage zum Schluss: Es kann nicht die Aufgabe der Mehrheit sein, die Anträge der qualifizierten Minderheit dahingehend auszugestalten, dass sie am Ende juristisch standhalten und zulässig sind. Das ist Ihre Aufgabe. Sehen Sie es doch einmal als Chance an. Sie können noch einmal vier Wochen daran arbeiten, sodass es am Ende passt. Wenn es so bleibt, wie es ist, dann haben wir diese juristischen Zweifel. Dann wird es natürlich eng. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kurze. Es gibt eine weitere Wortmeldung, und zwar von Herrn Rausch. - Herr Rausch zieht zurück. Dann ist Herr Roi an der Reihe.
Sehr geehrter Herr Kurze, ich muss Sie an einer Stelle berichtigen. Sie haben gesagt, die Enquete-Kommission gebe es aufgrund der CDU. Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir sie mit unseren damals 22 Abgeordneten beantragt haben und dass Sie das nicht hätten verhindern können, auch wenn sieben Leute ausgeschert sind und Sie in der Öffentlichkeit Ihr Gesicht wahren wollten. Das wollen wir einmal ein bisschen - wie sagt es Ihr Fraktionsvorsitzender immer? - unter Legendenbildung abtun. Sie hät
Ich kann Ihnen ganz konkret sagen, was Sie in der Enquete-Kommission machen. Es hat in der sechsten Enquete-Kommission eine Überprüfung durch den GBD zu dem Thema Befassungsanträge gegeben. In den Fachausschüssen gibt es Selbstbefassungsanträge, damit muss umgegangen werden; das ist alles geregelt. Das ist für die Enquete-Kommission aber eben nicht direkt und umfangreich geregelt. Deswegen hat der GBD damals etwas dazu gesagt. Es ist in der sechsten Enquete-Kommission so gehandhabt worden, dass man dort auch aktuelle Themen zu dem Einsetzungstitel einbringen konnte. Das haben wir gemacht, zum Beispiel zu dem Vorfall hier vor dem Landtag. Das haben Sie, Ihre Fraktion, abgelehnt. Sie wollen dort keine aktuellen Themen besprechen.
Ja. - Das ist das Problem und der Grund, warum wir den Untersuchungsausschuss beantragen, Herr Kurze.
Sehr geehrter Herr Roi, Sie versuchen auch ein Stück weit, Legendenbildung zu betreiben. Sicherlich waren Sie die Initiatoren der Enquete-Kommission, aber es gab eine deutliche Mehrheit der CDU-Fraktion, die ganz klar gesagt hat, dass Linksextremismus wie auch jeglicher andere Extremismus Gift für unsere Demokratie ist. Dieses Gift darf natürlich nicht weiter versprüht werden. Deshalb müssen auch die Hintergründe beleuchtet werden.
Hier so zu tun, als ob Sie die Einzigen wären, die sich mit diesem Thema beschäftigen, ist nicht richtig. Das weise ich auch von uns. Wir lehnen solche Gewalttaten, wie Sie sie hier vorgetragen haben, genauso ab wie Sie.
- Nein, das sagen wir nicht nur so - da wächst mir auch gleich eine Feder -, wir lehnen das ab. - Wir sind dabei auch konsequent. Das muss auch einmal gesagt werden. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die AfD hat einen Antrag mit dem notwendigen Quorum eingereicht und beruft sich hierbei auf die verfassungsrechtlich garantierten Minderheitenrechte im Parlament. Grundsätzlich gilt für meine Fraktion: Minderheitenrechte sind ein hohes Gut und sie zu verteidigen ist ein ständiges Anliegen meiner Fraktion.
Wenn allerdings Missbrauch - und wie in diesem Fall klarer Rechtsmissbrauch - betrieben wird, können und werden wir dies so nicht mittragen.
Deshalb auch gleich vorweg: Wir werden den Antrag auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ablehnen.
Der vorliegende Antrag beschreibt nicht einen einzigen Fall, der untersucht und aufgeklärt werden soll. Denn wenn es einen gäbe, hätte die AfD ihn auch im Antragstext formulieren können. Da dies unterblieb, kann man nur schlussfolgern, dass es keine konkreten Fälle gibt, die hier untersucht werden müssen.
Der Antrag hat auch keinerlei Bezug zu SachsenAnhalt. Der Name Sachsen-Anhalt taucht im Beschlusstext nur ein einziges Mal auf, und zwar in dem vorletzten Punkt, wo es um den Verfassungsschutzbericht unseres Bundeslandes geht. Da musste man dann auch den Namen des Bundeslandes nennen.
Einige fragen nun zu Recht: Was bedeutet denn das Wort Rechtsmissbrauch? Dazu ist das Lexikon sehr hilfreich und sagt klar - ich zitiere -:
rechtswidrige Inanspruchnahme einer eigentlich zustehenden Rechtsposition. Auch wer über ein formal einklagbares Recht verfügt, darf dieses nicht missbräuchlich ausüben, wenn lediglich der Zweck verfolgt wird, einem anderen Schaden zuzufügen.“