Im Handlungsfeld „Verkehr“, das sowohl den Personen- als auch den Güterverkehr umfasst, ist die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern am größten. Der Verkehrssektor ist derzeit für ein Fünftel der Treibhausemissionen Deutschlands verantwortlich. Spätestens zur Mitte des Jahrhunderts sollte auch der Verkehr nahezu vollständig treibhausgasneutral sein.
Angesichts eines knappen verbleibenden Emissionsbudgets, das noch mit den Pariszielen vereinbar ist, ist ein schnelles Umsteuern erforderlich. - Ich sollte etwas langsamer sprechen; dann kann ich es auch leichter lesen.
So kann aber aus meiner Sicht die Elektromobilität nur eine Übergangslösung sein. Ein hoher Verbrauch an seltenen Erden, teilweise unter fragwürdigen Umweltbedingungen gewonnen, Silizium, Kobalt in Afrika unter unmenschlichen Arbeitsbedingungen bzw. durch Kinderarbeit geschürft, setzt hinter die Produktion von Elektromotoren zumindest deutliche Fragezeichen. Auch der Energiebedarf bei der Herstellung dieser Motoren ist eindeutig viel zu hoch. Hier müssen dringend noch andere Antriebsmöglichkeiten, zum Beispiel Wasserstoffmotoren, in den Blick genommen werden.
Die Luxusreisen auf den Schiffen sind umwelttechnisch noch immer eine Perversion. Die Schiffsverkehre müssen dringend sauberer werden. Hierbei muss dringend umgesteuert werden. Der Umstieg auf emissionsarme und emissionsfreie Antriebssysteme muss unterstützt werden. Eine Verringerung des Schadstoffausstoßes und des Energieverbrauches während der Schiffsliegezeiten muss möglich sein. Dazu müssen möglichst schnell die Voraussetzungen für die Nutzung des Landstromes während der Liegezeiten geschaffen werden.
Die Verkehrssysteme müssen effizienter und der Nahverkehr in den großen Städten muss deutlich attraktiver werden. Dabei sind der Ausbau des ÖPNV, die Förderung der Elektrosäulen, die Unterstützung des Carsharings sowie etwaige Änderungen im Personenbeförderungsgesetz angemessen zu berücksichtigen.
Sehr verehrte Damen und Herren! Der „Klimaschutzplan 2050“ der Bundesregierung hat dem Verkehr das ambitionierte Zwischenziel einer Treibhausgasminderung von 40 bis 42 % bis zum Jahr 2030 gesetzt. Dafür muss aber auch ein technologieoffener Ansatz bei Antrieben mit Kraftstoffen berücksichtigt werden.
Gegenwärtig lässt sich nicht sagen, welches künftig das sinnvollste Antriebskonzept sein wird, weshalb beispielsweise auch die Wasserstoff- und die Brennstoffzellentechnologie sowie weitere alternative Antriebstechniken gefördert werden
müssen. Gleichzeitig sollten im Sinne der Technologieoffenheit innovative synthetische Kraftstoffe weiterentwickelt werden.
Fahrverbote für Verbraucher oder Produktionsverbote sind für die Wirtschaft falsche Maßnahmenansätze. Der Dieselantrieb wird weiterhin notwendig sein, da er mit seinen vergleichsweise geringen CO2-Emissionen mittelfristig ein wesentlicher Baustein für den Klimaschutz bleiben wird. Es muss daher das Ziel sein, pauschale Fahrverbote für Diesel-Pkw zu verhindern. Die Autoindustrie ist gefordert, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen.
Industrie und Wirtschaft. Der Industriesektor ist nach der Energieerzeugung der zweitgrößte Verursacher von Treibhausgasemissionen in
Deutschland. Für den Sektor Industrie ist in Deutschland eine Halbierung der Emissionen bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 vorgesehen. Große Teile dieses Ziels haben wir durch die teilweise Deindustrialisierung nach 1990 in einigen Teilen unseres Landes erfahren müssen.
Die weitere Digitalisierung industrieller Prozesse bietet die Möglichkeit zur Identifizierung und Hebung von Effizienzpotenzialen. So können zum Beispiel mit multifunktionalen Energiemanagementsystemen anlagengenaue Verbräuche verschiedener Medien wie Wärme oder Druckluft erreicht und somit Energieverbräuche maßgeblich reduziert werden.
Landwirtschaft, Landnutzung, Forstwirtschaft und Ernährung ist die fünfte Gruppe. Sachsen-Anhalt ist ein Agrarland. Mehr als 50 % der Fläche des Landes wird von der Landwirtschaft genutzt. 85 % dieser Flächen sind Ackerland; das ist der prozentual höchste Wert in Deutschland. Im Vergleich mit den anderen Ländern hat unser Bundesland aber wenige Nutztiere, sodass der Hauptanteil der Treibhausgasemissionen von der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Böden verursacht wird.
Der stetig ansteigende Ökolandbau in unserem Land steht dem Willen zur Einsparung von Treibhausgasemissionen gegenüber, da man im Gegensatz zum konventionellen Landbau für gleiche
Ernteergebnisse mehr Fläche benötigt. Der konventionelle Landbau muss aber über den restriktiveren Einsatz von Düngemitteln nachdenken, eine zu hohe Nitratbelastung der Böden langfristig ausschließen. Es sollte in unserem Bundesland ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Ökolandbau und konventionellem Landbau vorgehalten werden.
Die Ernährung verursacht beachtliche Dimensionen an Treibhausgasen. Sie steht am Ende einer langen Wertschöpfungskette von Erzeugung über Verpackung, Lagerung und Transport.
Die Waldfläche in Sachsen-Anhalt beträgt ca. 26 % der Landesfläche. Der Wald ist CO2-Senker Nr. 1 und muss dringend wieder stärker als Freund und Partner des Klimaschutzes verstanden werden. Durch Stürme der letzten Jahre sind 15 000 ha Kahlfläche entstanden. Die Wiederaufforstung würde 200 000 t CO2 kurzfristig binden. Das wäre doch mal ein großer Schritt in Richtung CO2-Ziel 2030. Der Wald muss gepflegt und der Kampf gegen den Borkenkäfer endlich gezielt aufgenommen werden, damit unser CO2Senker Nr. 1 auch weiterhin zur Verfügung stehen kann.
Die Zeitschrift „Umwelt- und Naturschutz“ hat in ihrer jüngsten Ausgabe von voriger Woche gewarnt: Der Wald ist in akuter Gefahr. Der Klimawandel begünstigt die Ausbreitung von Schädlingen. Einige Arten wie die Esche werden wohl bald verschwinden. Der Borkenkäfer hat auch im Harz bei dem umliegenden Holz leichtes Spiel. Wenn bis Mitte Juli in den Wäldern nicht zumindest die toten Fichten entfernt sind, passiert eine Katastrophe. Dann schwärmt die zweite Generation Borkenkäfer aus, danach die dritte und womöglich eine vierte. Eine Generation Borkenkäfer befällt einen Baum. Seine Nachkommen schon 20 Bäume, die dritte Generation im Sommer bereits 400 Bäume. Und wir schauen den Bäumen beim Sterben zu.
Frau Ministerin, Sie haben erwähnt, dass für den Waldumbau 8 Millionen € in den Haushalt eingestellt worden sind. Leider sind diese Mittel sehr schleppend abgeflossen; weit weniger als 1 Million € ist bisher abgeflossen. Das hat Ursachen. Hier müssen wir die - -
Wir freuen uns, wenn der Waldumbau fortgesetzt werden kann. Wir als CDU werden hier nachdrücklich im Haushalt darstellen, wie wichtig uns
In den letzten Wochen ist eine öffentliche Diskussion über eine mögliche CO2-Steuer aufgekommen. Diese Steuer soll klimaschädliches Verhalten verteuern und einen Anreiz zu effizienter Treibhausgasvermeidung oder -bindung schaffen. Beides stimmt übrigens. Der Plan dahinter klingt zunächst sehr logisch, hat aber - wie viele Sofortlösungen - ein kleines Problem: Sie greifen langfristig nicht.
Bei der Erhebung der CO2-Steuer legt der Staat eine einheitliche Steuer bzw. Abgabe pro freigesetzte Tonne CO2 fest. Eine CO2-Steuer könnte demnach als indirekte Verbrauchssteuer erhoben werden. Ein Vorteil dieser Variante der CO2Bepreisung ist, dass es CO2-Emissionen sektorenübergreifend über einen einheitlichen Preis gibt; das ist ökonomisch effizient.
Akteure reduzieren in allen Sektoren so lange, bis ihre CO2-Emissionen wie die Vermeidungskosten einer zusätzlichen Tonne CO2 die Steuern nicht übersteigen. CO2-intensive Energieträger wie Benzin, Diesel, Heizöl und in geringem Maße auch Erdgas werden verteuert. Eine CO2-Steuer wäre auch ökologisch effektiv, da sie vor teurem klimaschädlichen Verhalten Anreize zur CO2-Vermeidung setzt.
Allerdings ist die soziale Akzeptanz ein kritischer Punkt. Die durch die CO2-Steuer für den Endverbraucher entstehenden Kosten würden untere Einkommensschichten überproportional belasten. Experten fordern daher eine Kompensation oder Rückzahlung der CO2-Steuereinnahmen an die Bevölkerung. Um die Gesamtabgabenlast nicht zu erhöhen, könnten im Gegenzug zur Einführung der CO2-Steuer zum Beispiel existierende Steuern und Abgaben verringert bzw. abgeschafft werden.
Die größte Schwachstelle einer CO2-Steuer ist allerdings die umstrittene Effektivität hinsichtlich der Emissionsbegrenzung. Eine Steuer verringert die Menge an Emissionen nur indirekt, indem sie Anreize zur Vermeidung von Emissionen schafft. Das ist der entscheidende Nachteil einer CO2Steuer gegenüber dem Emissionshandel, der eine fixe Emissionsobergrenze festlegt.
Bei einer hohen Zahlungsbereitschaft bzw. geringerer Preiselastizität bestehender Nachfrage ist die Lenkungswirkung gering, da die Vermeidungsanreize der Steuer nicht stark genug sind. Dieser Effekt ist von Energiesteuern, beispielsweise der Ökosteuer, bekannt. Das Problem besteht insbesondere im Verkehrssektor, wo implizierte Steuern auf Diesel - 215 €/t -, und auf Benzin - 340 €/t - bereits hoch sind. Hier wäre eine CO2Steuer unter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten ein Tropfen auf dem heißen
Ein weiteres Problem der CO2-Steuer ist die Festsetzung einer angemessenen Höhe. Die Steuer passt sich nicht dem Markt an, sondern wird vom Staat festgelegt. Wird sie zu niedrig angesetzt, ist der Effekt gering. Wird sie zu hoch angesetzt, ist der soziale Zusammenhalt und gegebenenfalls auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit bestimmter Wirtschaftsbranchen gefährdet. Fest steht, dass die optimale Höhe der CO2-Steuer den Spagat zwischen ökonomischer Effizienz, ökologischer Effektivität und sozialer Akzeptanz schaffen muss.
Um eine Emissionsverlagerung in die Staaten mit geringeren Klimaschutzauflagen zu verhindern, ist eine internationale CO2-Besteuerung sinnvoll. Würde die CO2-Steuer nur national vorgesehen werden, könnten deutsche Firmen Teile ihrer Wertschöpfung und Emissionen ins Ausland verlagern, wodurch die globale Effektivität der CO2Bepreisung vermindert und der deutsche Arbeitsmarkt geschwächt werden würden. Eine solche internationale einheitliche Steuer wäre schwer umsetzbar.
Über den bisher international laufenden Emissionshandel muss ich wohl nicht viele Worte verlieren, da das System uns allen vertraut sein sollte. In der Festsetzung der Steuerbarkeit von maximaler Emissionsmenge besteht ein wesentlicher Vorteil eines Emissionshandels gegenüber der CO2-Steuer. Anders als Letztere orientiert sich der Emissionshandel strikt an den entsprechenden Klimazielen bzw. dem für CO2-Emmissionen vorgegebenen Deckel. Unabhängig von dem durch Angebot und Nachfrage bestimmten Zertifikatspreis gilt der Emissionshandel daher als ein treffsicheres und ökologisch effektives Klimaschutzinstrument.
Zudem bietet der Emissionshandel unter ökonomischen Gesichtspunkten den Vorteil, dass CO2Emissionen kosteneffizient an der günstigsten Stelle eingespart werden. Demnach wäre die effizienteste Lösung zur CO2-Reduzierung ein weltweit geltender Emissionshandel, da CO2-Einsparungen in Entwicklungs- und in Schwellenländern mit veralteter Produktionstechnik usw. am günstigsten sind. Dies würde allerdings eine rechtlich verbindliche und mit Sanktionsmechanismen versehende, international vertragliche Abmachung über die CO2-Reduktionsziele voraussetzen.
Sehr verehrte Damen und Herren! Ich möchte Sie noch auf einen Artikel der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 12. Juni 2019 hinweisen. Darin hat der GRÜNEN-Politiker Werner Schulz, ehemaliger Europa- und Bundestagsabgeordneter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ein Interview gegeben, aus dem ich kurz zitieren möchte:
„Man muss vorsichtig sein mit seinen Forderungen. Die müssen realitätstauglich sein. Das bedeutet für heute: Wir müssen unsere Ansprüche und die Wirklichkeit in Einklang bringen, sonst bringen wir große Enttäuschung unter die Leute. Vor allem müssen wir dieser Instant-Mentalität entgegentreten und der Forderung nach Sofortlösungen.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die im Klima- und Energiekonzept der Landesregierung veranschlagten Kosten sind sicher für den Finanzminister auch ein Grund für ein paar zusätzliche graue Haare. Es werden durch die Maßnahmen in den Jahren bis 2020 Mittel in Höhe von 160 Millionen € veranschlagt; bis 2030 sind es etwa 712 Millionen €.
Bei allen Maßnahmen sind zwingend die effektivsten und auch die finanziell maßvollsten Ansätze vorrangig umzusetzen, da wir zwingend das soziale Gleichgewicht im Blick behalten müssen.
Übrigens hat Deutschland 2,3 % der CO2-Emissionen weltweit, China hat 28 % und die USA haben 15 %; dies nur mal so zum Vergleich. Vorbildwirkung in Europa ja, aber ohne unsere wirtschaftliche, ökonomische und soziale Stärke zu gefährden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich sehe keine Nachfragen. Deswegen spricht nun für die SPD-Fraktion die Abg. Frau Schindler. Frau Schindler, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Klimaschutzabkommen von Paris, dem auch Deutschland zugestimmt hat, steht die Zielmarke für den internationalen Klimaschutz völkerrechtlich verbindlich fest. Die Erderhitzung soll deutlich auf unter 2 °C, möglichst auf unter 1,5 °C begrenzt werden.
Derzeit ringen die Beteiligten auf einer Konferenz in Bonn gerade wieder um die weitere Ausgestaltung der Details zu diesen Regelungen.
Die bisherige Unverbindlichkeit endet endgültig im Jahr 2021, wenn der EU-Klimaschutzaktionsplan greift. Dieser verteilt rechtsverbindlich die EUZiele im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens auf alle EU-Mitgliedstaaten, und zwar für den gesamten Zeitraum von 2021 bis 2030.