Protokoll der Sitzung vom 19.06.2019

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN)

Punkt. Aber Sie haben noch eine Chance, denn Herr Raue hat sich gemeldet, um Ihnen eine Frage zu stellen. - Dazu haben Sie jetzt die Chance.

Herr Raue hat eine Frage, und zwar möchte er gern wissen, ob Sie der Auffassung sind, dass die Deutschen wegen der Motorenentwicklung von Nikolaus August Otto und Rudolf Diesel eine besondere Schuld am Klimawandel und an der Erderwärmung auf sich geladen haben.

Ich bin dankbar dafür, dass Sie mir eine Frage stellen; denn das gibt mir die Gelegenheit, dar

auf einmal grundsätzlich zu antworten. Mit Menschen, die uns nicht nur beschimpfen - das gehört zu meinem Job, das halte ich im Zweifel aus -,

(Zuruf von der AfD: Wir auch!)

sondern die sagen, dass alle, die sich im Kampf gegen die Klimakrise engagieren, einer Religion anhängen und fehlgeleitet und was weiß ich sind, mit denen kann ich nicht über Fakten diskutierten. Das macht für mich keinen Sinn. Ich konzentriere mich auf die Menschen, die ernsthaft bemüht sind, die Klimakrise für unsere Kinder und Kindeskinder wenigstens einzudämmen. Ihre Frage zeigt auch, dass es wirklich keine ernsthafte faktenbasierte Frage ist. So werden wir die Klimakrise nicht eindämmen.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der LINKEN und bei der SPD - Zurufe von der AfD)

Ich sehe keine weiteren Fragen mehr. Deshalb sind wir am Ende der Debatte angelangt. Wir müssen trotzdem noch eine Aufgabe erledigen, und zwar haben wir noch den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/4494. Frau Schindler hat namens der Koalition beantragt, diesen zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Umwelt - ich mache es jetzt einmal kurz - und zur Mitberatung in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Gibt es dazu alternative Vorschläge? - Das sehe ich nicht.

Dann würde ich das genau so zu Abstimmung stellen. Wer dem folgt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind die Fraktion der AfD und ein fraktionsloser Abgeordneter. Somit ist dieser Antrag in die genannten Ausschüsse überwiesen worden.

Damit sind wir am Ende des Tagesordnungspunktes 3 angelangt. Wir können in die Mittagspause eintreten. Diese dauert genau bis 15:05 Uhr. Ich bitte darum, dass wir danach pünktlich fortsetzen können; denn wir sind schon wieder erheblich in Verzug geraten. - Danke.

Unterbrechung: 14:19 Uhr.

Wiederbeginn: 15:06 Uhr.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind schon im Verzug. Deshalb fahren mit der Sitzung fort.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 4

Zweite Beratung

a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des

Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/1535

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 7/4474

(Erste Beratung in der 28. Sitzung des Land- tages am 20.06.2017)

b) Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Ände

rung des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/2990

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 7/4484

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/4534

(Erste Beratung in der 50. Sitzung des Land- tages am 20.06.2018)

Berichterstatter zu a) und b) ist der Abg. Herr Meister. Herr Meister, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Dem Ausschuss für Finanzen lagen zwei Entwürfe zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes vor. Zum einen handelt es sich um einen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/1535, zum anderen um einen Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/2990.

Der Landtag überwies den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der 28. Sitzung am 20. Juni 2017 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Finanzen. Der Ausschuss befasste sich in der 32. Sitzung am 14. Februar 2018 mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich darauf, eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen, sobald der entsprechende Gesetzentwurf der Landesregierung vorliegt, der zum damaligen Zeitpunkt angekündigt gewesen war.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 50. Landtagssitzung am 20. Juni 2018 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen.

Im Zentrum des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE steht vor allem eine stärkere Mitbestim

mung der Beschäftigten. Zudem sollen die Gruppe der Beschäftigten, die unter das Landespersonalvertretungsgesetz fallen, erweitert und die Quote der Personalräte erhöht werden. Daneben müssten nach Ansicht der Fraktion auch die Interessen der jungen Nachwuchskräfte zukünftig stärker berücksichtigt werden.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht Veränderungen in der Herabsetzung der Freistellungsgrenze für Mitglieder des Personalrates von bisher 300 Beschäftigten auf 250, die gerechtere Ausgestaltung bei der Wahl des Vorstands des Personalrats, die Erweiterung der Freistellungsmöglichkeiten auf vier Vollzeitstellen für Dienststellen mit mehr als 2 000 Beschäftigten, die Ausdehnung der Mitbestimmungstatbestände und die Ablehnung eines Antrags auf Tele- und Heimarbeit, sofern nicht durch Dienstvereinbarungen geregelt, das uneingeschränkte Teilnahmerecht für die ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten an den regelmäßigen Gesprächen des Personalrats mit der Dienststellenleitung sowie die Verankerung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte als Beratungsgremium vor.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich erstmals in der 38. Sitzung am 15. August 2018 mit beiden Gesetzentwürfen und verständigte sich darauf, eine Anhörung durchzuführen. Die Anhörung fand am 17. Oktober 2018 statt. Zur Anhörung wurden die mitberatenden Ausschüsse, die kommunalen Spitzenverbände, Gewerkschaftsvertreter, Vertreter der Hauptpersonalräte sowie Verbände eingeladen.

Die Anzuhörenden aus Gewerkschaften und Personalräten hatten einige Änderungs- und Verbesserungsvorschläge, die sich hauptsächlich auf den Gesetzentwurf der Landesregierung bezogen. Dabei ging es häufig um die geplanten Freistellungsregelungen, die Mitbestimmungsparagrafen sowie den neu eingefügten § 90, der den Vorstand der Lehrerstufenvertretung regelt.

Nachdem die Niederschrift über diese öffentliche Anhörung vorlag, befand sich der Ausschuss für Finanzen in den Beratungen zum Haushaltsgesetz 2019. Aus diesem Grund wurde auf eine weitere Beratung beider Gesetzentwürfe zunächst verzichtet und es kam zu einer Verzögerung der abschließenden Gesetzesberatung. Eine ursprünglich für den 10. April 2019 vorgesehene Beratung beider Gesetzentwürfe wurde auf die Maisitzung verschoben.

Zu dieser Beratung - sie fand am 8. Mai 2019 statt - lagen dem Ausschuss zahlreiche Stellungnahmen vor. Außerdem lag dem Ausschuss zum Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/2990 eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Auf der Grundlage dieser Synopse erarbeitete der Ausschuss für Finanzen

eine vorläufige Beschlussempfehlung für die mitberatenden Ausschüsse.

Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE kam ebenfalls zur Abstimmung und wurde im Ergebnis seiner Beratung mehrheitlich abgelehnt. Der Ausschuss für Finanzen kam überein, dem Landtag zu diesem Gesetzentwurf zunächst jedoch noch keine Beschlussempfehlung vorzulegen, sondern erst im Juni 2019, um eine gemeinsame Beratung beider Gesetzentwürfe zu ermöglichen.

Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in seiner Sitzung am 9. Mai 2019 mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Zur Beratung lag ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD vor, der im Verlauf der Beratung zurückgezogen wurde. Der Ausschuss für Inneres und Sport schloss sich im Ergebnis seiner Beratung mit 5 : 0 : 5 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.

Der mitberatende Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung entschied am 10. Mai 2019 in gleicher Weise mit 5 : 0 : 5 Stimmen.

Schließlich befasste sich der federführende Ausschuss für Finanzen in seiner Sitzung am 5. Juni 2019 mit den Gesetzentwürfen zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt.

Zur Beratung lag ein Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen vor. Dieser sieht Änderungen im Datenschutz, in der Gleichstellung bei den Lehrerpersonalräten sowie in der Absenkung des aktiven Wahlalters für die Personalräte auf 16 Jahre vor und wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst verwies auf das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen in der Drs. 7/4107, hier insbesondere auf Artikel 5, der auch eine Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes vorsieht. Er empfahl, den Artikel 5 in diesem Gesetzentwurf zu streichen und in die Beschlussempfehlung zum Landespersonalvertretungsgesetz aufzunehmen.

Außerdem empfahl er das Inkrafttreten des geänderten Landespersonalvertretungsgesetzes zum 1. September 2019.

Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sowie die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, die sich die Koalitionsfraktionen zu eigen machten, wurden mit 7 : 2 : 3 Stimmen beschlossen.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde im Ergebnis der Beratungen mit 7 : 2 : 3 Stimmen

beschlossen und liegt Ihnen in der Drs. 7/4484 vor.