Vielen Dank, Herr Thomas. - Herr Minister Willingmann wird diese Frage beantworten. Bitte, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, schönen Dank, das will ich gern tun. - Herr Abg. Thomas, nicht alles, was medial berichtet wird, ist eins zu eins richtig. Manches ist verwirrend, manches auch schwer verständlich.
Der Kontakt zu diesem Investor, von dem Sie reden, besteht seit vielen Jahren. Er wird sehr intensiv begleitet aus der Stadt heraus, aus der IB heraus, die für uns das Fördergeschäft abwickeln soll, und selbstverständlich auch dem Ministerium heraus.
Das Projekt selbst - das wissen Sie auch - wird von mir außerordentlich unterstützt, und zwar nicht nur, weil ich dort lebe, sondern weil ich es für die touristische Entwicklung unseres Landes für unerlässlich halte, dass wir auf solche Incentives setzen. Wir haben bereits einige in der Harzregion, die zeigen, dass solche neuen Angebote zusätzliche Touristen generieren.
Das Seilbahnprojekt ist in der Stadt selbst nicht unumstritten; das wissen Sie auch. Es ist auch insgesamt in der Politik nicht unumstritten. Aber das alles spielt im Moment überhaupt keine Rolle, denn wir sind in einem laufenden Raumordnungsverfahren, das in der Verantwortung des zuständigen Ministers Webel läuft und zurzeit ausgesetzt ist.
In diesem Raumordnungsverfahren muss festgestellt werden, ob das, was geplant ist, nämlich eine Seilbahn mit Tal-, Mittel- und Endstation, mit einer entsprechenden gastronomischen Einrichtung, mit einer Erlebniswelt - alles richtig toll, das muss man sagen - mit den raumplanerischen Zielen unseres Landes übereinstimmt. Das ist eine juristische Frage, die beantwortet werden muss. Das wird im Rahmen dieser Beurteilung durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr derzeit vorgenommen.
Die Entscheidung darüber ist deshalb wichtig, weil sie die unerlässliche Voraussetzung für den Investor ist, Fördermittel zu bekommen. Wenn wir die positive Nachricht bekämen, dass dieses Zielabweichungsverfahren positiv beschieden wird, dass also die Raumplanung unseres Landes mit dem Seilbahnprojekt in Einklang zu bringen ist, dann ist das die unerlässliche Grundlage für unseren Investor, sich bezüglich der Förderung seines Projektes Seilbahn und übrigens auch für die komplementären Maßnahmen durch die Stadt um Fördermittel zu bewerben. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Zum jetzigen Zeitpunkt muss das Verkehrsministerium mitteilen, dass die Prüfung noch ergebnisoffen ist, sodass wir sagen müssen: Wir wissen nicht, ob am Ende eine positive Entscheidung fällt - über die ich mich freuen würde, die ich aber juristisch überhaupt nicht determinieren kann - oder ob es eine negative Entscheidung geben wird, die dann dazu führt, dass sich das Projekt nicht realisieren lässt.
In dieser Phase hat der Investor darum gebeten, ihm einen Förderbescheid zu erteilen. Dieser Bitte konnte nicht entsprochen werden. Mit Blick auf die unsichere Lage oder auf den unsicheren Ausgang des Prüfprojektes konnte die IB an dieser Stelle keine positive Entscheidung fällen. Das haben wir dem Investor mitgeteilt. Dass der Investor darüber unglücklich war, verstehe ich. Es ist aber eine Rechtslage, die ihn genauso trifft wie die Stadt Wernigerode. Da es den einen oder anderen vielleicht interessiert: Es sind bislang noch gar keine Fördermittel geflossen.
Der Investor hat darauf verärgert reagiert und mitgeteilt, dass er das Projekt nicht weiter verfolgen wolle. Das ist in die Medien gelangt. Allerdings hat er das in den letzten Jahren wiederholt getan. Es ist ihm überlassen, wie er verhandelt. Ich persönlich schätze diesen Investor, einen rüstigen, sehr erfolgreichen Unternehmer, sehr. Aber ich kenne auch seine Verhandlungen. Wenn Verhandlungen jedes Mal mit einem Alles-oder-nichts-Prinzip geführt und abgebrochen werden, wenn irgendeinem Wunsch nicht Rechnung getragen wird, dann ist das für die andere Verhandlungsseite schwierig.
Für uns ist völlig klar, dass wir mit dem Investor weiterhin im Gespräch bleiben. Ich bin mit ihm übrigens auch in Kontakt. Es wird am kommenden Montag sogar einen Gesprächstermin in der Staatskanzlei geben, zu dem der Ministerpräsident eingeladen hat. Wir werden ihn gemeinsam wahrnehmen.
Kurzum: Der Investor hat relativ kurz nach der Zeitungsmeldung, nun sei für dieses Projekt endgültig Schluss, erneut erklärt, dass es selbstverständlich weitergehe und das Raumordnungsprojekt abgewartet werde. Damit schafft er die Voraussetzungen dafür, dass wir das irgendwann auch einmal fördern können. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Rechtslage allerdings eindeutig. Genauso eindeutig sollte sich auch Politik verhalten. - Das ist meine Antwort auf Ihre Frage.
Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt eine Nachfrage von Herrn Abg. Thomas. - Sie haben das Wort, bitte.
Frau Präsidentin, mit Ihrer Genehmigung stelle ich zwei kurze Nachfragen. Die erste Nachfrage ist relativ einfach zu beantworten: Herr Minister, ist Ihnen erinnerlich, wann Sie das letzte Mal persönlich Kontakt zu dem Investor hatten?
Die zweite Frage: Sind Sie mit mir einer Meinung, dass es bei dem Vorgang eigentlich gar nicht um den konkreten Fördermittelbescheid geht, sondern lediglich um eine Zusage, dass das Vorhaben dann förderfähig sei, wenn alle Rahmenbedingungen dies zuließen? - Das ist bei Ansiedlungen üblich, damit der mögliche Investor für sich auch die entsprechende Finanzierung kalkulieren kann. Wir reden also nicht von einem Fördermittelbescheid - darin gebe ich Ihnen recht, das wäre viel zu früh -, sondern lediglich von einer Zusage. Neudeutsch nennt man das Letter of Interest. Das heißt für den Investor, wenn alles passt und das Raumordnungsverfahren wie auch immer zum Abschluss gebracht wird und alles möglich sein würde, dann hätte er eine förderfähige Investition vor Ort.
Vielen Dank, Herr Thomas. - Bevor ich Herrn Minister das Wort erteile, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Damen und Herren des Ameos Institutes Ost aus Aschersleben recht herzlich bei uns im Hohen Hause zu begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!
Schönen Dank, Herr Thomas, dass Sie mir die Gelegenheit geben, auch das noch zu erläutern. Denn auch das wurde in den Medien oder in der „Volksstimme“ etwas unscharf dargestellt. Die Forderung, jedenfalls die, die der Berater des Investors aufgestellt hat, lautete ganz konkret nach einem Bescheid, der ihm auszuhändigen sei, weswegen man sich auf den Weg nach Magdeburg gemacht habe. - Das war unzutreffend. Das muss man hier auch einmal deutlich sagen. Wir können so nicht miteinander umgehen. Ich gehe aber selbstverständlich davon aus, dass der Berater insoweit falsch zitiert wurde.
Die Zusage, dass es selbstverständlich eine Förderung gibt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, hat er; das versteht sich von selbst. Nur ist diese Erklärung zum jetzigen Zeitpunkt genauso viel wert, wie sie es vor zwei Jahren war. Wir müssen zwingend darauf warten, dass das Verfahren abgeschlossen ist. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir keinen Bescheid erteilen. Ein erneutes
Bekenntnis der IB oder des Ministers dazu, dass ein Bescheid erteilt werden kann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Selbstverständlichkeit. Diese Zusage hat er.
Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass wir die Sache jetzt vielleicht einfach so weiterlaufen lassen sollten, wie sie angelegt ist. Wir müssen das ausgesetzte Raumordnungsverfahren zu Ende bringen. Es sind noch maßgebliche Dinge nachzureichen. Die Stadt Wernigerode hat sich verpflichtet, dies in den nächsten Wochen zu tun. Man muss diesbezüglich auch einmal zu einem Ergebnis kommen. Aber es gibt eben den Schritt eins, der vor den Schritten zwei und drei kommt.
Deshalb können wir an dieser Stelle dem ausdrücklichen Wunsch nach einem Bescheid - auch nach einem Bescheid unter Auflagen; denn auch davon war in der Zeitung zu lesen - nicht Rechnung tragen. Ich bitte um Verständnis: In dem Moment, in dem wir einen Bescheid unter Auflagen erteilen, sind die Mittel gebunden. Sie bleiben es so lange, bis endgültig entschieden ist, ob das Projekt durchgeführt wird oder nicht. Sie wissen aber, dass wir diese Mittel im Moment auch für andere Projekte brauchen, die viel entscheidungsreifer sind und unmittelbar bevorstehen.
Ich will das an drei Beispielen deutlich machen. Im April durfte ich Ihnen mitteilen, dass es uns gelungen ist, Porsche/Schuler im Star Park in Halle anzusiedeln. Dafür brauchten wir Fördermittel. Selbstverständlich haben wir diese dort eingesetzt. Im Mai durfte ich Ihnen mitteilen, dass es uns gelungen ist, die Batteriefabrik Farasis in Bitterfeld anzusiedeln. Auch dafür brauchen wir Fördermittel, die gebunden sind. Und in diesem Monat durfte ich Ihnen mitteilen, dass es uns gelungen ist, DLR in Cochstedt anzusiedeln. Auch dafür werden wir in Zukunft Mittel brauchen.
Das alles sind Projekte, die im Grunde entscheidungsreif und so weit sind, dass sie vorangetrieben werden können. Wir sind hinsichtlich der Seilbahn in Schierke in einem etwas früheren Stadium. Deshalb bitte ich um Verständnis, dass wir von Rechts wegen nicht anders entscheiden konnten.
Was den Kontakt zum Investor betrifft: Wir haben wechselseitig unsere Handynummern und sprechen uns gegenseitig auf die Anrufbeantworter. Ich habe es schon gesagt: Wir treffen uns am Montag beim Ministerpräsidenten.
Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Fragen. - Wir kommen zur AfD-Fraktion. Auch sie hat jetzt die Möglichkeit, eine zweite Frage zu stellen, wenn sie denn noch eine hat.
- Sie verzichten. - Dann komme ich zur Fraktion DIE LINKE. Frau Hohmann signalisiert, eine Frage zu haben. Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich habe eine Frage zum Gute-Kita-Gesetz. Dabei geht es um Folgendes:
Wir haben im letzten Jahr, also 2018, unser KiFöG verabschiedet. Ein Bestandteil des KiFöG war, dass wir 100 zusätzliche sozialpädagogische Stellen schaffen wollen für Kitas in besonderen Räumen, sage ich jetzt einmal. Nun liegt uns seit gut 14 Tagen eine Vorlage zum Gute-Kita-Gesetz vor, nämlich die Vereinbarung, die das Land mit dem Bund schließen möchte. Darin lese ich, dass über das Gute-Kita-Gesetz 100 Stellen für Sozialpädagogen bereitgestellt werden sollen.
Meine Frage ist: Sind das 100 Stellen zusätzlich zu denen, die wir bereits im KiFöG beschlossen haben, oder sind das die 100 Stellen aus dem KiFöG? Wenn das so ist, frage ich, inwieweit das mit dem Gesetz des Bundes vereinbar ist. Darin heißt es, dass vorhergehende Beschlüsse nicht ersetzt werden sollen bzw. aus Haushalten praktisch kein Geld dafür herausgenommen werden soll. Vielmehr sollen die Leistungen aus dem Gute-Kita-Gesetz on top hinzukommen. - Das ist meine Frage, die ich gern beantwortet wissen möchte.
Vielen Dank, Frau Hohmann. - Ich schaue in die Regierungsreihen. Frau Ministerin Grimm-Benne wird hierzu antworten. Sie haben das Wort, Frau Ministerin.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Hohmann, wir haben in der Aktuellen Debatte der letzten Landtagssitzung sehr ausführlich darüber debattiert, wofür Sachsen-Anhalt die Mittel des Bundes nach dem Gute-Kita-Gesetz einsetzt. Wir haben auch dargestellt, welche Mittel das sind.
In der Tat haben wir gestern im Kabinett einen Beschluss gefasst, in dem die Verständigung, die wir mit dem Finanzministerium getroffen haben, dargestellt ist. Es geht zunächst um die Einschätzung der Höhe der Mittel, die wir vom Bund bekommen. Das sind nämlich nicht die 146 Millionen €, wie das Bundesministerium sagt, sondern das Finanzministerium hat eingeschätzt, dass die Umsatzsteuerpunkte aufgrund der demografischen Entwicklung geringer sind, sodass es nur ca. 139 Millionen € sein werden. Das haben wir festgesetzt.
Zudem sind wir gehalten worden, im Rahmen der Haushaltsberatungen noch einmal zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, die Mittel aus dem GuteKita-Gesetz einzubinden. Wir haben uns mit dem Finanzministerium insoweit verständigt, die Maßnahmen, diese 100 Stellen, die nach wie vor im Kinderförderungsgesetz stehen, deren Einsatz aber erst zum 1. August 2019 erfolgt, einzubeziehen. Wir haben bisher nur eine erste Verhandlungsrunde beim Bund gehabt.
Wir werden mit diesem Kabinettsbeschluss in die zweite Verhandlungsrunde gehen. Wir hoffen, dass wir so verhandeln können, dass man über die Mittel, die man jetzt im Haushalt sozusagen noch nicht verrechnet oder in Anspruch genommen hat, mit dem Bund verhandeln kann. Zum Beispiel können wir unsere gesamte Beitragsentlastung für Eltern nicht mehr in Ansatz bringen. Aber es stellt sich die Frage, ob man das ab dem 1. August 2019 nehmen könnte. Man könnte hinsichtlich des Gute-Kita-Gesetzes aufgrund der Fristen sagen, dass das noch aufgenommen wird. Wir werden diese 100 Stellen auf jeden Fall im Rahmen dieser Verhandlungen einsetzen.
Dazu habe ich eine weitere Frage. Wir haben den Haushalt und damit die 100 Stellen beschlossen. Was wird nun mit den freiwerdenden Mitteln, die nicht mehr aus dem Haushalt, sondern aus dem Gute-Kita-Gesetz kommen? Was wird mit diesen Mitteln gemacht? Sehen Sie persönlich Schwierigkeiten, bei den Verhandlungen im Bund so vorzugehen, wie Sie jetzt vorgehen wollen?
Eine letzte Frage noch: Wann soll der Abschluss mit dem Bund erfolgen, wann sollen also die Unterschriften gesetzt werden?
Um mit Letzterem anzufangen: Wir haben zunächst nur einen Kabinettsbeschluss. Mit dem Kabinettsbeschluss habe ich die Grundlage, mit dem Bund zu verhandeln. Wir werden jetzt einen Termin für die zweite Verhandlung vereinbaren. Der sieht so aus, dass danach die Einigung, die Verständigung, in einem Entwurf einer Vereinbarung festgehalten wird. Dieser Entwurf, wenn er dann paraphiert ist, wird dem Kabinett danach vorgelegt und dann beschlossen werden. Er wird dem Landtag dann auch noch zur Kenntnisnahme zugeleitet werden.
Ich denke, letztes Mal ist nicht verstanden worden, dass ich kein intransparentes Verfahren haben will. Aber ich brauchte erst einmal eine Grundlage im Kabinett, um tatsächlich verhandeln zu können. Der Vereinbarungsentwurf wird dem Landtag ebenfalls entsprechend zugeleitet.
Das Jahr 2019 ist bereits im Vollzug. Wir haben hinsichtlich der jetzt bestehenden Geschwisterregelung bereits überplanmäßig mehr Mittel in diesen Haushaltsansatz hineingenommen, weil wir mehr Geschwisterregelungen haben. Ich nehme an, diese Mittel werden dann nicht für weitere Maßnahmen genommen, sondern in dem Bereich mit dieser Haushaltsstelle verrechnet. Aber ich weiß nicht genau, ob das so passieren wird.
Vielen Dank, Frau Ministerin Grimm-Benne. Ich sehe keine weiteren Nachfragen. - Jetzt schaue ich in die Reihen der SPD: Gibt es von Ihnen noch eine weitere Frage? - Nein. - Dann schaue ich in die Reihen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben Sie noch eine Frage? - Auch nicht.