Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist selbstverständlich auch die schulische Realität. Das zeigt ja gerade auch der Fall an der halleschen Berufsschule. Die Schulen wissen natürlich, dass die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole nicht ohne Sanktionen bleiben kann und verfassungsfeindlicher Propaganda konsequent entgegengetreten werden muss. Da müssen wir auch nicht, wie man so sagt, Eulen nach Athen tragen.
fälle in den Schulen an Häufigkeit und Intensität zunehmen. Daten darüber gibt es vermutlich nicht, aber die massiven Versuche der AfD und anderer Akteure der neuen Rechten, Sprache und Denken des Dritten Reiches wieder gesellschaftsfähig zu machen, machen natürlich auch vor den Schultüren nicht Halt.
Deshalb kommt es darauf an, die Schulen zu bestärken, hier keine Gewöhnung eintreten zu lassen und solche Vorfälle nicht zu bagatellisieren oder gar zu übersehen. Deshalb ist es wichtig, dass der Landtag genau diese Erwartung an die Schulen formuliert und der Bildungsminister die Schulen auch darüber informiert. Die Schulen müssen wissen, dass ihr Handeln gegen verfassungsfeindliche Propaganda wichtig und richtig ist, heute mehr denn je.
Deshalb kommt es darauf an, die Schulen in die Lage zu versetzen, besser auf solche Vorkommnisse vorbereitet zu sein und angemessen darauf reagieren zu können. Hierzu soll das Bildungsministerium konkrete Initiativen entwickeln und einen Leitfaden erstellen, mit dem den Schulen aktuelles Wissen und Kompetenzen zur Verfügung gestellt werden. Die Schulen sollen verantwortliche Lehrkräfte benennen können, die durch Fortbildung in besonderer Weise befähigt werden, Situationen zu erkennen, zu bewerten, Handlungsvorschläge zu unterbreiten und in der erforderlichen Weise mit anderen Behörden den Kontakt zu suchen oder als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.
Unser Schulgesetz fordert die Schulen auf, bei Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern immer und zuerst mit pädagogischen Maßnahmen zu reagieren. Dass dabei die Eltern einzubeziehen sind, ist eine Selbstverständlichkeit. Es ist aber ebenso darauf hinzuweisen, dass das Schulgesetz in § 44 auch die Anwendung von Ordnungsmaßnahmen vorsieht, wenn die schulischen Gremien dies zur Durchsetzung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit für angemessen und erforderlich halten. Ordnungsmaßnahmen können dabei etwa im Fall eines Berufsschülers auch bis zur völligen Verweisung von der Schule reichen. Es gibt also auch ohne Strafgesetzbuch Sanktionsmöglichkeiten in der Schule, die auch durchgreifend sind.
Aus unserer Überzeugung steht aber nicht die Bestrafung im Zentrum der schulischen Arbeit, sondern die Bildung und Erziehung der Heranwachsenden. Die Schule ist und bleibt ein ganz wichtiger Ort, um demokratische Haltungen zu entwickeln und menschenverachtenden Einstellungen
Fraglos wachsen die Herausforderungen für die Schulen, wenn sich in der Gesellschaft insgesamt, insbesondere aber in den sozialen Medien, Aggressivität und Hass immer weiter ausbreiten und wenn es politische Kräfte gibt, zu deren Strategie es gehört, Tabus zu brechen und die Verrohung von Sprache und Umgangsformen voranzutreiben.
Deshalb brauchen die Schulen mehr Unterstützung und unser Vorbild. Sie brauchen auch das Bewusstsein, dass diese Aufgaben erfolgreich gemeistert werden können. Es gibt viele gute Beispiele, die bekannt und verfügbar gemacht werden müssen, damit andere von diesen Ideen und Erfahrungen profitieren können. Es gibt eine ganze Menge, was hier bei uns konkret gegen rechten Ungeist getan werden kann.
Wir sind für unsere Schulen verantwortlich. Wir müssen es anpacken und dürfen nicht warten oder uns hinter dem Strafgesetzbuch verstecken.
Wir sehen in dem Alternativantrag der Koalition unser Anliegen weitgehend aufgenommen und wollen hier gern zustimmen. Wir beantragen aber, dass der Alternativantrag noch um einen Punkt 6 ergänzt wird. Dieser soll folgendermaßen lauten:
„Die Landesregierung wird gebeten, in den Ausschüssen für Bildung und Kultur sowie für Recht, Verfassung und Gleichstellung ab dem vierten Quartal 2019 über das Angebot von Fortbildungen und den Stand der Erarbeitung des Leitfadens zu berichten.“
In diesem Sinne danke ich für die Aufmerksamkeit und ich danke auch der Koalition dafür, dass sie sich des Anliegens angenommen hat. - Vielen Dank.
Danke. Ich sehe keine Fragen. - Deswegen können wir jetzt in die Dreiminutendebatte eintreten, die vereinbart worden ist. Als Erster spricht für die Landesregierung der Herr Minister Tullner.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verfassungsfeindliche Propaganda und damit verbunden die Verwendung entsprechender Symbole hat in unserer Gesellschaft keinen Platz. Jegliche verfassungsfeindliche Symbolik darf an Schulen in keiner Weise akzeptiert wer
den. Hier hat Kollege Lippmann zu Recht auf das Schulgesetz verwiesen. Ich muss dieses Zitat deshalb nicht wiederholen.
Es ist die Aufgabe der Schule, erstens „die Schüler zur Achtung der Würde des Menschen, zur Selbstbestimmung in Verantwortung gegenüber Andersdenkenden, zur Anerkennung und Bindung an ethische Werte, zur Achtung religiöser Überzeugungen, zum verantwortlichen Gebrauch der Freiheit und zu friedlicher Gesinnung zu erziehen und zweitens die Schüler auf die Übernahme politischer und sozialer Verantwortung im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vorzubereiten.“
Um diese Aufgabe erfüllen zu können, ist die Ausbildung von Demokratiekompetenz in den Grundsatzbänden der Lehrpläne als gemeinsame fächerübergreifende Aufgabe benannt worden. Bei der Entwicklung von Schlüsselkompetenzen mit Schwerpunkt auf der Ausprägung der Demokratiekompetenz nehmen die Fächer Sozialkunde und Geschichte natürlich eine zentrale Stellung ein. Jedoch sind in allen Unterrichtsfächern Lerngelegenheiten zu schaffen, die der Analyse und Bewertung aktueller politischer Entwicklungen und der Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Grundwerten dienen.
Über den Lehrplan hinaus sind zahlreiche Schulen in Schulnetzwerken wie zum Beispiel dem Netzwerk „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“, den UNESCO-Schulen, den Europaschulen oder dem Programm Lernen durch Engagement aktiv. Sie fördern damit die Erziehung zu Demokratie an der Schnittstelle zwischen schulischen und außerschulischen Aktivitäten.
- Vielen Dank, liebe Kollegin Gorr. - Sie sehen, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, Ihre Forderung nach der aktiven Vermittlung der im Grundgesetz unseres Landes verankerten Werte und Normen findet bereits statt. Dieser Aufgabe stellen sich die Pädagogen in den Schulen in unserem Land tagtäglich.
Das Ministerium für Bildung mit seinen nachgeordneten Einrichtungen bietet zahlreiche Hilfestellungen in Form von Fortbildungen, Informationsveranstaltungen oder auch Publikationen an. Dazu gehören Fortbildungen mit einer Konzentration auf Prävention und die Vermittlung von Sachwissen, unter anderem über verfassungsfeindliche Erscheinungen, Positionen und Symboliken.
Auch Handreichungen wie der Maßnahmenkatalog zur Gewalt- und Suchtprävention an den Schulen Sachsen-Anhalts dienen der ganzheitlichen Prävention an Schulen. Des Weiteren werden auf dem Bildungsserver unter Berücksichtigung allgemeiner und spezifischer Präventionszu
gänge wesentliche Inhalte, Anregungen und Materialien schrittweise zugänglich gemacht und die vielfältigen Unterstützungen und Beratungsangebote sowie Möglichkeiten zur Vernetzung mit außerschulischen Partnern aufgezeigt.
Weitere Hilfestellungen befinden sich im Präventionsteil des Krisenordners, der allen Schulen im Land zur Verfügung steht. Auch die Arbeit der bereits existierenden schulischen Krisenteams wird mit dem ganzheitlichen Präventionsansatz verknüpft. Darüber hinaus enthält der Krisenordner ein sogenanntes Krisen-ABC, unter anderem auch Handlungsanweisungen, die den Schulen eine klare Orientierung zum Umgang mit Vorfällen geben, die im Zusammenhang mit verfassungsfeindlichen Einstellungen, Verleumdungen und daraus resultierender Gewalt stehen. So gibt es zum Beispiel für den Umgang mit verfassungsfeindlichen Vorfällen eine spezifische Handlungsempfehlung.
Beide Publikationen sind im Übrigen keine statischen Veröffentlichungen, sondern sie reagieren flexibel auf die Bedarfe an den Schulen. Ein Leitfaden und entsprechende Instrumente liegen den Schulen als Hilfestellungen bereits vor. Das zeigt auch das besonnene und richtige Verhalten des Lehrers an der Schule, indem er die Verwendung des Hitlergrußes durch einen Schüler sofort zur Anzeige brachte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Schulgesetz stößt aber an seine Grenzen. Sowohl die genannten pädagogischen Maßnahmen als auch die in § 44 Abs. 4 des Schulgesetzes genannten Ordnungsmaßnahmen gehören selbstverständlich zu den Instrumenten, die von den Pädagogen zuerst angewendet werden. Vor allem die pädagogischen Maßnahmen stehen an erster Stelle des pädagogischen Handelns bei solchen Problemlagen.
Jedoch handelt es sich bei der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eben nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Schulgesetzes, sondern laut § 86a des Strafgesetzbuches um eine Straftat. Und eine solche bleibt sie aus meiner Sicht auch, wenn sie an einer Schule geschieht. Wenn die bestehenden Gesetze dies nicht unmissverständlich abbilden, dann gehören sie auf den Prüfstand. Darum freut es mich, dass der Generalstaatsanwalt bzw. die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg diesen speziellen Fall nicht zu den Akten gelegt hat. Dafür bedanke ich mich außerordentlich.
Meine Damen und Herren! Unser Land ist im Bereich der Demokratieerziehung bei Jugendlichen sehr aktiv. Dieser Aufgabe stellen sich alle am Bildungsprozess Beteiligten durch die Erarbeitung und Umsetzung von Veranstaltungen, Konzepten und Netzwerken. Dieses Engagement wertschät
Ich sehe keine Fragen an den Minister. Damit können wir in die Debatte der Fraktionen eintreten. Ich teile Ihnen dazu allerdings mit, dass der fraktionslose Abg. Herr Poggenburg mir gerade mitgeteilt hat, dass er zu diesem Tagesordnungspunkt reden will. Das können Sie der Tagesordnung nicht entnehmen, weil er es mir eben erst gesagt hat.
Ich sage noch einmal, Herr Poggenburg, als fraktionsloser Abgeordneter haben Sie die Aufgabe, in der Sitzungswoche bis Montag 12 Uhr Ihren Redebeitrag anzumelden. Das haben Sie nicht getan. Bevor wir uns aber in einen verfassungsrechtlichen Streit begeben, werde ich es Ihnen heute ermöglichen, in der Rednerreihenfolge nach Frau Gorr zu reden. Ich bitte Sie aber, demnächst die Beschlüsse des Ältestenrats umzusetzen. Ansonsten gibt es keine Möglichkeit für einen fraktionslosen Abgeordneten, zu reden.
Jetzt beginnen wir mit der Debatte der Fraktionen. Es spricht für die Fraktion der SPD die Abg. Frau Prof. Dr. Kolb-Janssen. Bitte, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Zeigen des Hitlergrußes, wie es an der genannten Berufsschule passiert ist, ist kein Dummejungenstreich, es ist auch keine politische Meinungsäußerung. Ich bin dankbar dafür, dass in diesem Fall die Berufsschule so konsequent gehandelt hat, wie sie es getan hat. Wir müssen jetzt abwarten, wie die Gerichte sich neuerlich zu dem strafrechtlichen Tatbestand äußern, ob eine Schule ein öffentlicher Ort ist. Für mich ist eine Schule natürlich ein öffentlicher Ort und keine geschlossene Einrichtung.
Deshalb bin ich der Meinung, wir müssen die Gesetze nicht ändern, sondern wir müssen sie so anwenden, wie es nach dem Tatbestand geboten ist.
Die Schule ist eben nicht nur ein Ort, an dem Lesen, Schreiben und Rechnen gelernt und wo Musik und Sport gemacht werden, sondern auch ein Ort, an dem demokratisches Miteinander, gegenseitiger Respekt und Toleranz erprobt werden und an dem die Meinungsbildung gefördert wird. Ich bin dankbar dafür, dass sich viele Schulen intensiv dafür engagieren, insbesondere im Netzwerk „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“, die auch landesweit vernetzt sind. Wir können feststellen, dass das von Jahr zu Jahr mehr werden.
Der Hintergrund des Antrags der Fraktion DIE LINKE ist die nicht immer ganz leichte Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer, in solchen Situationen richtig zu handeln, zu wissen, wie man in einer konkreten Situation handeln muss. Wie gesagt, in dem Fall, der der Anlass für diesen Antrag war, war das nicht der Fall. Aber wir wissen ja nicht, welche andere Situationen es gibt, in denen eine Lehrerin oder ein Lehrer nicht weiß, ob ein bestimmtes Symbol oder ein bestimmtes Verhalten dem strafrechtlichen Kodex unterfällt.
Da ist der Hinweis auf den Krisenordner sicherlich eine Möglichkeit. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass unsere Lehrerinnen und Lehrer angesichts der Vielzahl der Aufgaben, die sie haben, und der Ad-hoc-Entscheidung, die sie dabei manchmal treffen müssen, sich nicht erst den dicken Krisenordner anschauen können, um herauszufinden, was in dieser Situation die richtige Entscheidung ist.
Deswegen setzen wir hier in unserem Alternativantrag auf ein Weiterbildungsangebot. Ich weiß, dass das dankbar in Anspruch genommen worden ist, weil es Zeiten gab, in denen sich auch das Justizministerium sehr engagiert hat, in denen durch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie durch Richter Angebote in den Schulen gemacht worden sind, die nicht nur von ihrer Arbeit erzählt haben, sondern die anhand von konkreten Fällen den Schülerinnen und Schülern bewusst gemacht haben, worum es eigentlich geht. Ich glaube, diejenigen, die tagtäglich in Gerichten darüber zu entscheiden haben, können am besten erklären, worum es geht und wie bestimmte Dinge einzuschätzen sind.
Abschließend noch einmal ein herzlicher Dank für das Engagement der Kolleginnen und Kollegen und an das Netzwerk „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“. - Vielen Dank.