Protokoll der Sitzung vom 20.06.2019

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Frau Professor, es gibt eine Wortmeldung von Herrn Farle. Sie können danach entscheiden, ob Sie darauf reagieren wollen. - Herr Farle, Sie haben das Wort.

Es ist natürlich wieder eine Kurzintervention. Ich möchte nur zu einem Punkt etwas sagen.

Wenn die Staatsanwaltschaft so ein Verfahren einstellt, dann tut sie das völlig zu Recht. Denn

mit Ihren Ausführungen, was ein öffentlicher Ort ist, liegen Sie im juristischen Sinn völlig neben der Sache.

Eine Schule ist nicht einfach nur ein öffentlicher Ort. Da kann nicht einfach jemand anderes hineingehen und zugucken. Da kann nicht jemand den Unterricht stören oder sonst etwas. Es ist vielmehr ein besonderer Ort. Lesen Sie es bitte in der Kommentierung nach, damit Sie begreifen, wovon ich rede.

(Zustimmung bei der AfD)

Wenn ein Schüler ein Nazisymbol trägt oder anwendet, dann ist das eine sehr kritikwürdige Angelegenheit. Dann muss man mit diesem Schüler speziell sprechen und seine Auffassung, was Nationalsozialismus ist, dahin gehend beeinflussen, dass wir es alle ablehnen. Darin sind wir uns hoffentlich alle einig.

(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Aber das ist auch alles. Die Schule ist zum Unterrichten und dazu da, Menschen zu bilden. Was Sie machen, ist ganz primitiv einfach nur eine politische Kampagne, mit einem fehlgeleiteten Jugendlichen begründet, um damit wieder ein AfDBashing usw. zu machen. Das lehnen wir ab.

(Beifall bei der AfD)

Das ist einfach nur ideologischer Unsinn.

Dazu nur zwei kurze Bemerkungen. Hier hat im Zusammenhang mit diesem Antrag niemand AfDBashing betrieben. Das haben wir auch gar nicht nötig.

Zum anderen: Wenn der Generalstaatsanwalt diesen Fall wieder aufgreift, zeigt das, dass es offensichtlich Dinge gibt, die rechtlich klärungsbedürftig sind.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke. - Bevor wir in der Debatte durch die Fraktionen fortfahren, nehme ich die Gelegenheit wahr, Schülerinnen und Schüler der Schule des Zweiten Bildungsweges in Magdeburg ganz herzlich auf unserer Tribüne zu begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause)

Jetzt spricht Herr Dr. Tillschneider für die Fraktion der AfD.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Verfassungsfeindlicher Propaganda in den Schu

len konsequent entgegentreten“, so lautet der Titel des vorliegenden Antrages. „Viel Lärm um nichts“ würde besser passen.

Ein Schüler soll an einer Berufsschule in HalleNeustadt im Oktober 2018 mutmaßlich den Hitlergruß gezeigt haben. Die Staatsanwaltschaft Halle hat die Sache geprüft, das Verfahren aber ohne Anklageerhebung eingestellt. Denn selbst dann, wenn der Hitlergruß gezeigt worden wäre, was keinesfalls sicher ist - es gilt ja bei uns immer noch die Unschuldsvermutung -, wäre er nicht in der Öffentlichkeit gezeigt worden, und damit wäre ein wesentliches Tatbestandsmerkmal nicht erfüllt. - Eine saubere juristische Entscheidung also und ein unbedeutender Einzelfall.

(Beifall bei der AfD)

Ich sehe keinen vernünftigen Grund, weshalb sich der Landtag damit befassen sollte.

Dass die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbolik an Schulen zu unterbinden ist, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern, darin sind sich doch alle einig.

Die LINKE aber will etwas anderes. Die LINKE will den Nazivorwurf wieder einmal so überdehnen, dass er sich zur Bekämpfung der patriotischen Opposition eignet. Das kennen wir von Ihnen. Das ist als politisches Verhalten selbst verfassungsfeindlich. Da muss Ihnen einmal entgegengetreten werden.

(Beifall bei der AfD)

Wissen Sie was? - Ich habe den Eindruck, dass Sie sich heimlich über diesen Vorfall sogar freuen, weil Ihre manische Naziriecherei dadurch neue Nahrung erhält.

(Beifall bei der AfD)

Würde nicht hier und da mal irgendein Vollpfosten die Hand zum Hitlergruß heben, hätten Sie nämlich überhaupt keine Rechtfertigung mehr für den Kampf gegen den Faschismus gut 74 Jahre nach dem 8. Mai 1945 und wären mit Ihrem Treiben vollständig der Lächerlichkeit preisgegeben.

(Beifall bei der AfD)

Die Hitlergrüße und Hakenkreuz-Schmierereien sind so gesehen für Sie überlebenswichtig. Deshalb zeigen Sie in solchen Fällen auch keinerlei pädagogische Nachsicht, die Sie ansonsten noch dem übelsten Gewalttäter angedeihen lassen, wenn er nicht gerade das Pech hat, ein Deutscher und kein Linksextremist zu sein.

(Beifall bei der AfD)

In Wittenberg beispielsweise wurden unbescholtene Bürger im Januar nach einer Demonstration von Linksextremisten überfallen und mit Hammern und Eisenstangen beinahe totgeschlagen. Das

juckt Sie nicht die Bohne. Aber wehe, ein dummer Junge, der gar nicht viel von unserer Geschichte versteht und dem es wahrscheinlich nur um tumbe Provokation geht, zeigt irgendwo den Hitlergruß; dann wird daraus ein Politikum.

Der Hitlergruß ist in Deutschland zu Recht verboten. Die Justizbehörden sind in der Lage, dieses Verbot durchzusetzen, die Schulen auch. Sie brauchen keine Entnazifizierungsnachhilfe durch Oberlehrer Lippmann.

(Heiterkeit und Beifall bei der AfD)

Die Staatsanwaltschaft Halle hat unser volles Vertrauen. Der Richterbund hat unser Vertrauen.

Werte Kollegen der LINKEN, hitlern Sie sich meinetwegen weiter in Rage, aber lassen Sie damit die Schulen in Frieden.

(Heiterkeit und Beifall bei der AfD)

Es gibt keine Fragen. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht nunmehr der Abg. Herr Aldag.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Der Vorfall an einer Berufsschule in Halle hat uns ganz deutlich vor Augen geführt, was wir alle längst wissen: Die Hemmschwelle, rechtsnationales Gedankengut zu äußern, sich völkisch und ausländerfeindlich zu geben, ist bis ins Unerträgliche gesunken.

(Zuruf von der AfD)

Geschichtsrevisionismus findet nicht mehr hinter verschlossenen Türen und zugezogenen Fenstern statt. Er gehört bei vielen zum Plausch an der Supermarktkasse oder beim Picknick mit Freunden dazu. Das macht leider auch vor unseren Schulen keinen Halt - eine erschreckende Tatsache, der wir uns stellen müssen.

Für die parlamentarische Initiative der Fraktion DIE LINKE bin ich daher dankbar. Sie fordert uns zu einem Bekenntnis und zum Handeln auf.

Das gibt Anlass und Möglichkeit, uns einerseits vor Augen zu führen, wie viele Schulen bereits engagiert und couragiert vorgehen und sich gegen Hass und Hetze stellen.

Ich freue mich darüber, dass das Netzwerk „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ täglich wächst und viele Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit ihren Lehrerinnen und Lehrern ein deutliches Zeichen setzen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Gleichermaßen sehe ich aber auch die Unsicherheit vieler Lehrerinnen und Lehrer. Wer weiß schon ganz genau, wie man im Ernstfall pädagogisch angemessen und rechtskonform mit verfassungsfeindlichen Äußerungen aus der Schülerschaft umgehen soll?

Ich bin daher davon überzeugt, dass wir Lehrerinnen und Lehrer gezielt darin unterstützen müssen, sich tagtäglich, nicht nur an Projekttagen und während einer Gedenkstättenfahrt couragiert, sensibel und rechtskonform mit den bestehenden verfassungsfeindlichen Tendenzen auch in der Schule auseinanderzusetzen.

Daher muss es Weiterbildungsangebote geben, die die Lehrkräfte unterstützen, die deutlich machen, welche Zeichen und Symbole tendenziös sind, und die die Lehrkräfte dazu ermächtigen, bewusst und unter pädagogischer Prämisse zu handeln, sowohl präventiv als auch bei eindeutigen Vorfällen pädagogisch und rechtlich angemessen.

Ich bin froh, dass die Fraktion DIE LINKE unseren Alternativantrag annimmt. Ich gehe auch davon aus - so haben wir uns vorher abgesprochen -, dass wir auch ihre Ergänzung in unseren Alternativantrag aufnehmen. Wir haben somit eine breite Mehrheit für diesen geeinten Antrag. Damit setzen wir ein deutliches Zeichen hier im Hohen Hause. - Vielen Dank.