Herr Abgeordneter, ist es auch Zufall, dass Sie den Untersuchungszeitraum bis zum 31. Januar 2018 beschränkt haben, obwohl sich einige der von Ihnen erhobenen Vorwürfe auf den Zeitraum danach beziehen?
Bei uns ist es nicht, wie bei der Lottogeschäftsführung, Zufall. Wir planen so etwas ganz genau. Einen Untersuchungszeitraum muss man begrenzen. Den haben wir so festgesetzt. Die genannten Vorfälle betreffen auch das Jahr 2017; das habe ich in meinem Redebeitrag gesagt. Sie gehen jetzt wahrscheinlich auf den Großspieler ein; den gab es schon im Jahr 2017. Wenn Sie einfach noch einmal recherchieren, dann stellen Sie fest, dass alles, was wir genannt haben, Gegenstand des Untersuchungszeitraums ist.
Wir haben durchaus recherchiert. Die Antwort war nicht befriedigend. Man muss Dinge beschränken, darin haben Sie recht. Aber man sollte den Zeitraum so legen, dass man - wenn man dieses Aufklärungsbedürfnis, wie Sie es ausgeführt haben, tatsächlich hat - möglichst alle Vorgänge, die Sie beklagen, auch in Bezug auf das Jahr 2019 untersucht.
Gern möchte ich darauf antworten. Wie gesagt: Der Großspieler ist schon im Jahr 2017 einbegriffen. Sie zielen nur auf dieses Argument ab. Außerdem verwundert mich etwas. Sie sitzen doch, glaube ich, seit der dritten, vierten Legislaturperiode hier. Sie hätten doch einen Än
derungsantrag stellen können und den Untersuchungszeitraum erweitern können. Das haben Sie nicht getan; das verwundert mich.
Sehr verehrter Herr Jan Wenzel Schmidt, wenn ich jemanden wie die verehrte Kollegin Kolb, die sicherlich länger als Sie in diesem Parlament sitzt, kritisiere, dann muss ich die Geschäftsordnung und die Verfahren kennen. Diesen Tipp gebe ich nur einmal.
Erstens ist es so, dass sich das Minderheitenrecht - egal was Sie aufschreiben - leider erst einmal nur mit Ihrem Willen verändern lässt. Die Möglichkeit haben wir nicht. Vielmehr beinhaltet das Minderheitenrecht auch die Wort- und Schriftwerke, die Sie in dem Antrag auf Einsetzung eines PUA nennen. Das ist Nr. 1. Man hätte das also nicht gegen Ihren Willen beantragen können. Was man dann in dem Ausschuss fragt, das ist eine ganz andere Frage.
Ich wollte noch etwas sagen. Hat der Zeitraum möglicherweise auch etwas damit zu tun, dass Sie dem Beirat seit 11. April 2018 angehören und man sonst schwer erklären könnte, weshalb man Mitglied in diesen Ausschuss ist? Hat das zufällig etwas damit zu tun? - Denn Sie heben so gern auf Zufälle ab.
Das erkennen Sie auch, wenn Sie Ihre eigene Besetzung anschauen und sehen, wer von den GRÜNEN oder auch von der SPD in diesen Untersuchungsausschuss entsandt wird - beide Personen sind auch Mitglieder des Beirates. Warum setzen wir dann Januar 2018 und nicht März 2018 fest?
Danke, Frau Präsidentin. - Sie werden aber unschwer erkennen, dass die CDU-Fraktion niemanden in den Ausschuss entsendet, der zurzeit Beirat ist. Das können Sie mir bestätigen.
Ich denke, wir sollten jetzt kein Frage-AntwortSpiel veranstalten. Bitte immer eine Frage stellen und der Nächste antwortet.
Herr Schmidt, warten Sie bitte ab, bis Herr Borgwardt fertig ist. Danach können Sie gern darauf antworten. Bitte.
Herr Borgwardt, Ihre beiden Koalitionspartner haben jeweils jemanden entsandt, der Mitglied im Lottobeirat ist. Also kennen Sie die Antwort doch
selbst. Von uns ist das nicht zufällig gewählt worden. Vielmehr ist es ein sauberer Abschluss. Wenn Sie damit irgendein Problem haben, dann hätten Sie doch zu uns kommen und uns darum bitten können, den Zeitraum auf das Jahr 2019 erweitern. Ich glaube, wir hätten uns nicht dagegen versperrt. - Danke.
Ich sehe keine weiteren Fragen. Die Landesregierung verzichtet auf einen Redebeitrag. Somit steigen wir in die Dreiminutendebatte der Fraktionen ein. Der erste Debattenredner wird für die SPD-Fraktion der Abg. Herr Dr. Schmidt sein. Bitte, Herr Dr. Schmidt, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Vorwürfe gegen die Lottogesellschaft, eine landeseigene Gesellschaft. Diese müssen aufgeklärt werden, keine Frage. Das ist inzwischen auf dem Weg, weil der Landesrechnungshof auf Bitten der Lottogesellschaft eine Prüfung zugesagt hat, die möglicherweise schon in diesen Tagen begonnen hat. Die AfD möchte dies mittels eines Untersuchungsausschusses aufklären. Das ist legitim und ein Minderheitenrecht. Ob das ein geeigneter Weg ist, das mag bezweifelt werden.
Aber das ist Ihre Entscheidung. Die Art, wie dieser Untersuchungsauftrag und der Zeitraum ausgestaltet sind, legt allerdings nahe, dass überhaupt nichts aufgeklärt werden soll, sondern dass vertuscht werden soll.
Der Antrag der AfD ist, nicht nur was die Wahl des Zeitraumes und zum Teil die Wahl der Untersuchungsgegenstände betrifft, ungeeignet. Er führt dazu, dass Herr Schmidt an diesem Untersuchungsausschuss teilnehmen kann und damit um eine Anhörung herumkommt, obwohl er genau in einem Punkt, der hier vorgeworfen wird, Betroffener ist, nämlich in der Frage der Besetzung der Bezirksleiterstelle, um die er sich selbst beworben hat. Das ist übrigens ein ganz bemerkenswerter Vorgang. Dort muss man nämlich richtig arbeiten, das ist eine richtige Vollzeitstelle. Täte ich das, dann würden die Bürgerinnen und Bürger in meinem Wahlkreis zu Recht fragen: Was macht der dann eigentlich noch so als Abgeordneter?
(Oliver Kirchner, AfD: Das fragen sie sich sowieso! - Beifall und Heiterkeit bei der AfD - Swen Knöchel, DIE LINKE: Ach, sind Sie lustig!)
dann müssten mich meine zahlenden Parteimitglieder fragen, ob ich mich an § 19 der Bundessatzung halte. § 19 der Bundessatzung besagt, dass Abgeordnete der AfD in Vollzeitparlamenten - er besagt nicht, sie dürften das nicht und würden sonst verklagt oder aus der Partei geworfen - keine neuen Nebentätigkeiten nach Beginn Ihres Mandats aufnehmen sollen und vorhandene Nebentätigkeiten so weit wie möglich reduzieren sollen.
Herr Schmidt, soll vertuscht werden, dass Sie die Absicht hatten, neben Ihrem Mandat eine Vollzeittätigkeit aufzunehmen?