Protokoll der Sitzung vom 28.08.2019

Antrag Fraktion CDU - Drs. 7/4678

Zu a). Durch den vorliegenden Antrag in Drs. 7/4677 soll die Besetzung des 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses dahin gehend geändert werden, dass für den ausgeschiedenen Abg. Florian Philipp, CDU, der Abg. Har

ry Lienau, CDU, Mitglied des 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses wird. Zudem soll der Abg. Guido Heuer als Vorsitzender bestätigt werden.

Zu b). Durch den vorliegenden Antrag in der Drs. 7/4678 soll die Besetzung des 16. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses dahin gehend geändert werden, dass Abg. Herr André Schröder, CDU, für Abg. Frau Angela Gorr, CDU, Mitglied des 16. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses wird.

Möchten Sie über beide Anträge gleichzeitig abstimmen? Wenn nichts dagegen spricht, würde ich das so durchführen. - Es spricht niemand dagegen. Da dazu keine Debatte vereinbart wurde, werde ich gleich das Abstimmungsverfahren einleiten.

Wer den Anträgen in Drs. 7/4677 und Drs. 7/4678 seine Stimme geben will, bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. - Nein, ich schaue einmal in die Runde. Das ist das gesamte Plenum. Stimmt jemand dagegen? - Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand der Stimme? - Das ist auch nicht der Fall. Also einstimmig so angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt 10 ist beendet.

Jetzt werden wir hier vorn einen Wechsel vornehmen. Der Kollege Vizepräsident wird jetzt weiter machen.

Werte Kollegen Abgeordnete! Meine Damen und Herren!

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 11

Wahl zweier Schriftführer gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtages (GO.LT)

Wahlvorschlag Fraktion CDU - Drs. 7/4679

Bedingt durch die Niederlegung des Amtes durch den Abg. Herrn Szarata und den Abg. Herrn Borchert als Schriftführer haben wir über den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU zu befinden, nach dem der Abg. Herr Schumann und der Abg. Herr Lienau nun dieses Amt bekleiden sollen.

Entsprechend der Übereinkunft in der Runde der parlamentarischen Geschäftsführer gehe ich davon aus, dass die Wahl gemäß § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages durch Handzeichen erfolgen kann. Oder widerspricht ein anwesendes Mitglied? - Ich sehe keinen Widerspruch.

Zum Abstimmungsverfahren. Wir stimmen ab über den Wahlvorschlag Drs. 7/4679. Abg. Herr Lienau und Abg. Herr Schumann, ich beglückwünsche - - Nein, wir stimmen erst einmal ab.

(Heiterkeit)

Das war jetzt ein bisschen zu schnell. - Wir stimmen jetzt über die Drs. 7/4679 ab, dass die zwei Abgeordneten als Schriftführer im Hause tätig sein werden.

Wer für diesen Wahlvorschlag stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe, das sind alle Fraktionen und drei fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? - Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Sehe ich auch nicht.

Abg. Herr Lienau und Abg. Herr Schumann, ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Wahl und wünsche uns eine gute Zusammenarbeit.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Damit ist der Tagesordnungspunkt 11 erledigt.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 12

Beratung

Seniorenpolitisches Programm „Aktiv und selbstbestimmt“ - Altenhilfe und Pflege im Land Sachsen-Anhalt bis zum Jahr 2020 - Eine Bestandsanalyse

Große Anfrage Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/3920

Antwort Landesregierung - Drs. 7/4239

Unterrichtungen Landtagspräsidentin - Drs. 7/4271 und Drs. 7/4495

Für die Aussprache zur Großen Anfrage wurde die Debattenstruktur „D“, also eine 45-MinutenDebatte, vereinbart. Die Reihenfolge der Fraktionen und ihre Redezeiten lauten: CDU zwölf Minuten, AfD acht Minuten, GRÜNE zwei Minuten, SPD fünf Minuten und DIE LINKE sechs Minuten.

Gemäß § 43 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Landtages erteile ich zuerst der Fragestellerin das Wort. Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abg. Frau Bahlmann. Frau Bahlmann, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Was soll man sagen zu so einem hohen Maß an Gleichgültigkeit gegenüber der größten Bevölkerungsgruppe und damit auch Wählergruppe in unserem Land?

(Beifall bei der LINKEN)

Aber zur Sache. Wir wollen heute die Auswertung der Großen Anfrage zur Umsetzung des seit 2008 existierenden seniorenpolitischen Programms der Landesregierung mit dem gut klingenden Namen „,Aktiv und selbstbestimmt‘ - Altenhilfe und Pflege im Land Sachsen-Anhalt bis zum Jahr 2020“ thematisieren. Ich kann mir vorstellen, dass dieses Programm im Jahr 2008 noch unter Federführung von Ministerin Gerlinde Kuppe mit viel Enthusiasmus verabschiedet worden ist. Man meinte, damit sei dem Thema Genüge getan. Doch mehr als ein Schubladenfüller ist dieses 76-seitige Papier nicht geworden. Schade eigentlich, es gab viele Chancen darin für unser Land.

Gerade einmal etwas mehr als ein Viertel der damals im Programm festgeschriebenen Maßnahmen wurde umgesetzt. Es wurden vermehrt nur die Maßnahmen umgesetzt, welche ohnehin vom Bund Finanzierung fanden. Dort, wo der Bund nicht mitfinanzierte, wurde nichts getan. Der beste Beschluss ist eben nur so gut wie diejenigen Personen, die ihn umsetzen sollen und auch gewillt sind, danach zu handeln.

(Beifall bei der LINKEN)

Genau dieses Handeln vermisse ich, liebe Landesregierung. Wie ernst man schon damals das Thema Seniorenpolitik nahm, zeigt, dass das Programm auf einen Zeitraum von elf Jahren angelegt war und zeitlich stark begrenzte Projekte mit dem Auslaufen im Jahr 2011 trotz allem darin Einfluss fanden. Suchte man damals Füllmaterial, um schnell Ergebnisse präsentieren zu können?

Falls sich jemand fragt, was dazugehörte, so waren das zum Beispiel die Eltern-Kind-Zentren. In das Konzept aufgenommen wurde im Jahr 2008 auch das Seniorentrainerprojekt. Die Antwort der Landesregierung hat mich schmunzeln lassen: Das ist im Jahr 2006 vom Bund bereits für beendet erklärt worden. - Was soll das, liebe Kolleginnen und Kollegen?

(Beifall bei der LINKEN)

Aber kommen wir nun zu einigen konkret greifbaren Dingen aus diesem Programm, die ich kritisch beleuchten möchte. Ich beschränke mich auf sechs Sachverhalte. Vielleicht bekomme ich in den Ausführungen meiner Nachrednerinnen und Nachredner darauf eine Antwort; denn von der Landesregierung oder dem Schreiber der Antwort bekam ich diese nur sehr marginal.

Welchen Stellenwert und welche Bedeutung hat für Sie die Landesseniorenvertretung? - Meine Wertung zu dieser Frage lautet: So wie Sie, liebe Landesregierung, mit den Forderungen dieses Gremiums umgehen, kann das nur bedeuten, dass die Landesseniorenvertretung in Ihren Augen ein lästiges Übel ist und dass man ältere Menschen in ihrem Engagement nicht ernst

nehmen muss. Wenn es anders wäre, dann hätten Sie vielleicht von all den in den Seniorenforen aufgestellten Forderungen - es waren mehr als 21 - nicht auch nur wiederum lediglich ein Viertel umgesetzt.

(Beifall bei der LINKEN)

Ein Großteil dessen, was Umsetzung fand, war jenes, was sich einfach durch Entscheidung auf Bundesebene über Jahre hinweg von selbst erledigt hatte. Zum Beispiel wurde die medizinische und pflegerische Betreuung durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff des Bundes neu geregelt. Daher hat es sich nach zehn Jahren auch endlich erübrigt, darüber zu sprechen.

Vor der gesetzlichen Regelung hinsichtlich der Mitbestimmung für Seniorenvertretungen verschließt sich das Land bis heute. Das haben die Abstimmungen über das Kommunalverfassungsgesetz und die Änderungsvorschläge dazu klar gezeigt. Hier hätten Sie die Chance gehabt, eine weitere Forderung von den vielen Forderungen der Seniorenkonferenzen umzusetzen.

Eine Mitwirkung der älteren Generation wird vom Land und der Koalition nicht gewollt, obwohl diese Forderung in Ihrem Koalitionsvertrag seit 2016 verankert ist. Ich zitiere:

„Seniorinnen und Senioren sollen über die Seniorenvertretungen an den gesellschaftlichen Entscheidungen mitwirken können, die sie betreffen.“

Es erscheint sehr unglaubwürdig, sich zu Mitwirkungsrechten seit Jahren zu bekennen und sie dann nicht umzusetzen. Die Koalition wird sicherlich an der Umsetzung des Koalitionsvertrages gemessen werden.

Diese Abwehrhaltung kritisieren wir scharf. Die Forderung der Landesseniorenvertretung ist seit Jahren die Einrichtung eines Landesseniorenbeauftragten. Diese Forderung wurde sogar mit dem Beschluss des Landtags in der Drs. 2/9/320 B untersetzt. Das war bereits im Jahr 1994. Meine Frage an Sie alle ist: Wann fand dieser Beschluss des Landtages Umsetzung? - Ich löse auf: Er wurde bis heute nicht umgesetzt.

Wir fordern Sie daher zur sofortigen Umsetzung dieses Beschlusses auf, liebe Koalition und liebe Landesregierung. Nehmen Sie dieses bitte als Arbeitsauftrag für die nächsten Wochen gleich heute mit.

(Beifall bei der LINKEN)

Was tun Sie für von Gewalt und Stalking betroffene ältere Menschen? - Die Antwort im Rahmen der Großen Anfrage - Zitat -: