Meine Damen und Herren! Die Regierungsfraktionen haben sich die Unterstützung der Seniorinnen und Senioren insbesondere im ländlichen Raum auf die Fahnen geschrieben. Durch unser geplantes Landarztgesetz wie auch die Schulgeldfreiheit in den Pflegeberufen wollen wir natürlich einerseits die Attraktivität der ländlichen Regionen mit stärken, vor allem aber wollen wir auch eine gute medizinische Versorgung für alle - für Jung und Alt - im ganzen Land gewährleisten.
An dieser Stelle will ich deshalb auch den Einsatz der Landesregierung für die Errichtung der geriatrischen Ausbildungsmöglichkeit an der Universität in Halle herausstellen. Ich begrüße diese positive Entwicklung im Interesse einer besseren medizinischen Versorgung älterer Menschen. Ich glaube, das sind ganz konkrete Bausteine, die für die Entwicklung unseres Landes wichtig sind.
Wir haben im Land bereits viele wichtige Punkte in diesem Sinne umgesetzt. Aber, meine Damen und Herren, es ist - damit hat Kollegin Bahlmann natürlich recht - auch noch einiges zu tun.
Ich spreche das Thema Altersarmut an. Das steht nicht umsonst ganz oben auf der Agenda der SPD. Gerade die Lebensleistung von älteren Menschen verdient Respekt. Deshalb brauchen wir, meine Damen und Herren, endlich die Grundrente, die in Sachsen-Anhalt insgesamt 130 000 Menschen zugutekommen kann, wenn sie eingeführt wird. Ich sage hier ganz deutlich, auch in Richtung des Koalitionspartners - aber da ist Bewegung drin -: Wir brauchen diese Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung; das ist ganz klar. Ich denke, das ist etwas, das wir den Menschen ersparen sollten.
- Ja. - Menschen, die 35 Jahre lang und länger gearbeitet haben, müssen einfach einen Anspruch darauf haben, im Alter in Würde zu leben und nicht vom Amt abhängig zu sein. Deshalb, meine Damen und Herren, ist es unsere Aufgabe, diesen Menschen eine ordentliche Rente deutlich oberhalb der Grundsicherung zuzusichern.
Alles in allem sind wir der Auffassung, dass eine Vielzahl von Aufgaben und Zielen in den aufgeführten Handlungsfeldern des seniorenpolitischen Programms auf unterschiedlichen Ebenen mit einer konkreten Einbeziehung der Seniorinnen und Senioren durch die Landesregierung umgesetzt werden konnte.
Wir stehen noch vor vielen Herausforderungen, die wir gemeinsam anpacken müssen. Dies muss auch immer wieder erneut die Aufgabe von Politik sein; das ist auch der Auftrag eines Landesparlamentes. Deshalb freue ich mich auf die weitere gute Zusammenarbeit mit den Seniorenvertretungen. Ich denke, es gibt noch viel zu tun. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten! - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Steppuhn. Herr Kirchner hat sich zu Wort gemeldet. - Herr Kirchner, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Steppuhn, ich möchte zur Grundrente an sich einmal nachfragen. Geben Sie mir recht darin oder sehen Sie es vielleicht auch anders, dass ein Mensch, der 30, 40 Jahre gearbeitet hat, eine andere Grundrente haben muss als jemand, der vielleicht 30, 40 Jahre nicht gearbeitet hat? Oder wollen Sie alle in einen Topf werfen und jeder erhält diese 1 050 oder 1 100 €? Ich frage Sie, ob das für Sie auch leistungsbezogen ist oder ob das für jeden gilt.
Natürlich geht es bei unserem Rentensystem immer auch nach Leistung, nach dem, was man eingezahlt hat. Ihre Frage zeigt mir aber, dass Sie da noch viel an Debatte vor sich haben. Wir haben Menschen im Land, die haben 35 Jahre lang und länger gearbeitet und bekommen eine Rente, die nicht höher ist als die Grundsicherung. Wir wollen diese Menschen besserstellen.
Das hat Gründe. Das sind Erwerbsbiografien, die von Arbeitslosigkeit geprägt sind. Da gibt es viele Jahre, in denen Niedriglöhne gezahlt worden sind. Das sind Dinge, die wir ausgleichen müssen. Deshalb muss eine Grundrente kom
men, die für alle langjährig Beschäftigten oberhalb der Grundsicherung liegt. Das ist das politische Ziel.
Weitere Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Steppuhn für den Redebeitrag. - Für die Fraktion DIE LINKE hat noch einmal Frau Bahlmann das Wort. Frau Bahlmann, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. - Es ist immer schwierig, in 15 Minuten über ein so umfangreiches Dokument wie die Große Anfrage, die uns vorgelegen hat, zu resümieren. Dabei muss man sich beschränken. Ich habe mich auf einzelne Punkte beschränkt und habe solche Punkte aufgegriffen, die uns als Fraktion DIE LINKE wichtig waren, die man ansprechen musste.
Man kann ein Papier so lesen, man kann es aber auch anders lesen. Was wären wir als Oppositionsfraktion, wenn wir an der Ausführung des seniorenpolitischen Programms nicht Kritik geübt hätten?
Ich möchte auf einiges aus den Reden meiner Vorredner eingehen. Ich habe nicht ohne Grund die Verbraucherzentralen in meinem Redebeitrag in den Blick genommen; denn vor Kurzem bekamen wir Abgeordneten alle eine schriftliche Bitte der Verbraucherzentralen Sachsen-Anhalts auf den Tisch. Es handelte sich um die Bitte um mehr Unterstützung aus dem Parlament. Also kann es doch nicht genug sein, was wir tun. Wenn wir seit 2013 keine Stärkung der Verbraucherzentralen an sich vorgenommen haben, dann ist das einfach nicht genug. Diese Aufforderung an uns, hierbei mehr zu tun, hat mich darin bestärkt, das hier im Plenum noch einmal anzusprechen.
Dann möchte ich gern die CDU berichtigen. Man kann sich etwas schönreden, wenn man es sich schönreden will. Der Begriff Senioren beginnt schon ab 55, ob einem das passt oder nicht. Wenn ich dann gucke, wie viele Personen zu diesem Personenkreis zählen, dann sind wir bei weit mehr als 34 % in unserem Land.
Herr Krull, Sie wollten von mir ein Beispiel für eine Negierung des Wortes „sollen“ im KVG hören. Ich wollte das vorhin nicht im Zwiegespräch machen. Schauen Sie in die Verbandsgemeinde Unstrut
tal. Ich kann Ihnen eine Liste weiterer Verbandsgemeinden und Gemeinden erstellen und würde gern mit Ihnen darüber diskutieren, wie wir es hinbekommen, dass auch dort Seniorenbeiräte in den kommunalen Vertretungen eingerichtet werden können und dass das Wort „sollen“ ernst genommen wird.
Ich habe auch recherchiert, wie das Rentenkonzept der AfD aussieht; leider habe auch ich nichts gefunden.
Wenn die Große Anfrage, die wir gestellt haben, heute dazu beigetragen hat, den Dialog anzuregen und die Seniorinnen und Senioren in den Fokus zu nehmen und zu sehen, was funktioniert hat und was nicht funktioniert hat, dann ist das ein erster Schritt, der, so sehen wir das, in eine richtige Richtung geht. Wir fordern aber trotz allen Schönredens der Erfolge - denn es sind nicht viele - mehr und wir werden uns auch in diesem Parlament immer dafür einsetzen, dass diese Personengruppe nicht aus den Augen verloren wird. Dafür machen wir uns stark als LINKE. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Bahlmann, Herr Siegmund hat sich zu Wort gemeldet. - Herr Siegmund, Frau Bahlmann möchte nicht antworten. Sie könnten eine Intervention machen.
Dann frage ich nur, ob das ein inhaltliches Stellen ist. - Nein. Ich wollte wirklich fragen. Frau Bahlmann, Sie haben in der Einführung die Chancen des demografischen Wandels angesprochen. Ich wollte einfach von Ihnen wissen, was denn die Chancen des demografische Wandels aus der Sicht Ihrer Fraktion sind. Es wäre schön, wenn wir darauf eine Antwort bekämen; denn es ist doch eine sachliche Frage. - Danke schön.
Ich sehe, Frau Bahlmann möchte jetzt nicht antworten. Die Aussprache zur Großen Anfrage ist damit beendet und der Tagesordnungspunkt 12 ist abgeschlossen.
Berichterstatter zur Beschlussempfehlung ist der Abg. Herr Daldrup. Herr Daldrup, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes für SachsenAnhalt wurde vom Landtag in der 59. Sitzung am 22. November 2018 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Umwelt und Energie sowie für Inneres und Sport überwiesen.
Mit dem Gesetzentwurf wird das Ziel verfolgt, das Jagdrecht im Land Sachsen-Anhalt nach dessen Novellierung im Jahr 2011 fortzuschreiben und an aktuelle Erfordernisse anzupassen.
Die erste Behandlung des Gesetzentwurfes im federführenden Ausschuss fand in der Sitzung am 6. März 2019 statt. Der Ausschuss führte eine Anhörung in öffentlicher Sitzung durch, zu der neben den mitberatenden Ausschüssen Experten verschiedener Verbände und Institutionen eingeladen waren.
In der darauffolgenden Sitzung des Landwirtschaftsausschusses am 17. April 2019 beantragte die Fraktion der SPD im Namen der Koalitionsfraktionen, den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes und die vorgesehene Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung von der Tagesordnung zu nehmen, da in Detailfragen noch rechtlicher Beratungsbedarf bestand. Diesem Antrag stimmte der Ausschuss mehrheitlich zu.
Die Beratung des Gesetzentwurfs fand in der Sitzung am 29. Mai 2019 statt. Zu dieser Beratung lagen in der Vorlage 3 ein Anschreiben und eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, in der dem Gesetzentwurf der Landesregierung die mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie abgestimmten Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes gegenübergestellt waren, vor.
Ein Schreiben des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr, das sich auf die Verwendung von Geoinformationen bezieht, wurde dem Ausschuss in der Vorlage 4 zur Kenntnis gegeben.
Der Ausschuss erhob die mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie abgestimmten Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur Beratungsgrundlage.
Insgesamt fünf Änderungsanträge der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lagen in Vorlage 8 neu vor. Der erste Änderungsantrag betraf die Streichung der Duldungspflicht des Jagdausübungsberechtigten eines benachbarten, nicht an der Jagd beteiligten Jagdbezirks in Bezug auf das unbeabsichtigte Überjagen von Jagdhunden, da sich, so die Begründung des Antrags, die bisherige Rechtslage in der jagdlichen Praxis grundsätzlich bewährt hat und die beabsichtigte Einführung der Duldungspflicht nicht geeignet ist, mehr Rechtssicherheit zu schaffen.