Protokoll der Sitzung vom 29.08.2019

(Thomas Lippmann, DIE LINKE: Ich dachte, ich erhalte am Ende noch einmal das Wort!)

Wenn Sie nicht reden möchten, dann sagen Sie Bescheid.

(Thomas Lippmann, DIE LINKE: Für die Fraktion?)

- Sie sprechen jetzt für die Fraktion. Jetzt habe ich Sie erwischt. Sie haben das Wort.

Während der Rede ist in einem Zwischenruf deutlich gesagt worden, dass wir im Hinblick auf die Besoldung unserer Lehrkräfte - das werde ich auch an anderer Stelle gefragt - insgesamt nicht die Schlechtesten sind. Dies hat mit dem Lehrergleichstellungsgesetz von 1995 zu tun. Davon haben wir immer profitiert.

Die nächste Frage lautete, wer wie lange verbeamtet hat. Ich wiederhole - das habe ich in meiner Rede gesagt -, dass die Anhebung der Besoldung der Grundschullehrkräfte aus unserer Sicht das letzte große Kapitel ist, weil die Lehrkräfte mit einer wissenschaftlichen Hochschulausbildung

und einer entsprechenden Tätigkeit schlichtweg in die Besoldungsgruppe A 13 gehören, nicht tiefer, aber auch nicht höher.

Es gibt weder aus der Ausbildung noch aus der Tätigkeit heraus irgendeinen Grund, also weder bei Förderschullehrkräften noch bei Gymnasiallehrkräften und auch nicht bei Berufsschullehrkräften, eine andere Eingruppierung zu fordern. Wir werden dies auch nicht tun.

Wir glauben, dass wir an der Besoldungsgruppe A 13 nicht nur nicht vorbei können, sondern dass wir sie den Grundschullehrkräften nach so vielen Jahren schuldig sind.

Ich weise noch einmal darauf hin, dass wir nicht die Vorreiter sind. Wir erfinden dies jetzt nicht neu. Von daher ist es immer richtig, sich über die Folgen Gedanken zu machen. Es gibt inzwischen genügend Länder, bei denen man gucken kann, ob und gegebenenfalls welche Folgen dies nach sich zieht.

Dies eröffnet - nicht erzwingt - für eine A 13, wenn man sie hat, die Möglichkeit, sehr wohl inhaltlich darüber nachzudenken - dafür gibt es gute Gründe -, die Ausbildungsdauer der Grundschullehrkräfte von acht auf zehn Semester zu erhöhen, weil dadurch zum Beispiel der interessante inhaltliche Spielraum entstehen würde, dort in einem hohen Maße förderpädagogische Fachkompetenz zu verorten, die wir künftig in den Grundschulen brauchen.

Hierbei handelt es sich, wie gesagt, um die Eröffnung einer Debatte; auch das haben andere schon gemacht. Wir wären also nicht die Ersten. Dies ist sozusagen eine Öffnung und keine Bedingung für die Besoldung.

Ich nehme zur Kenntnis, dass der Gesetzentwurf überwiesen werden soll. Der Gesetzentwurf kann von mir aus zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen werden; denn es soll das Besoldungsgesetz geändert werden.

Ich werde versuchen, an den Beratungen dort teilzunehmen. Wir hoffen, dass wir etwas hinbekommen. Klar ist, wenn die entsprechenden Mittel nicht in den Doppelhaushalt eingestellt werden, dann findet dies in den nächsten zwei Jahren nicht statt und dann fahren natürlich Züge ab. Ich möchte sagen, dass ein wenig Gefahr im Verzug ist.

Dafür ist keine separate Haushaltsstelle erforderlich, sondern es geht letztlich aus den Personalkostenbudgets hervor. Es muss nur klar sein, dass die Personalkostenbudgets ein wie auch immer geartetes Inkrafttreten noch in dieser Legislaturperiode hergeben. Darauf müssen wir bei der Haushaltsplanaufstellung achten. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Lippmann. - Der nächste Debattenredner ist für die CDU-Fraktion der Abg. Herr Scheurell. Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Den Einstieg in eine Rede kann man auf vielfältige Weise vollziehen. Ich möchte mit etwas Positivem anfangen, um die Stimmung für den Rest meiner Rede etwas zu heben, quasi um der Enttäuschung und Empörung vorzubeugen.

An der Beschlussempfehlung zur Zahlbarmachung der Besoldungserhöhung, die sich im Gesetzentwurf niederschlägt, kann man sehen, wie gut, wie schnell und wie bürgerorientiert Politik funktionieren kann, wenn sich alle einig sind.

Wir erinnern uns: Nach der ersten Lesung des Gesetzentwurfs haben wir eine Sondersitzung des Finanzausschusses einberufen, um schnellstmöglich die Gehaltsnachzahlungen für 2019 auf den Weg zu bringen. Da es in diesem Hohen Hause so selten passiert, möchte ich hervorheben,

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

dass wir alle, nicht nur die sich durch Einigkeit auszeichnende Regierungskoalition,

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

der Beschlussempfehlung zugestimmt haben. Gut, DIE LINKE hat sich der Stimme enthalten, aber das ist vielleicht der standardmäßige Protest, den man selbst bei den Bürgern zugutekommenden Dingen von einer linken Opposition erwarten darf. Zumindest - das sei positiv angemerkt - stand sie der vorzeitigen Auszahlung der Tariferhöhung nicht im Wege.

Bevor ich mich nun mit dem zur Diskussion stehenden Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag der LINKEN beschäftige und bevor uns danach jemand vorwirft, wir wären geizig oder würden den Beamten ihr Geld vorenthalten, möchte ich, ähnlich wie der Minister, daran erinnern, dass der zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf insgesamt 110 Millionen € zugunsten unserer Landesbediensteten beinhaltet.

In der letzten Ausschusssitzung hat DIE LINKE einen Änderungsantrag eingebracht, der die Anhebung der Jahressonderzahlung zum Ziel hatte. Dieser wurde vom Ausschuss abgelehnt; denn auch wenn eine Erhöhung der Jahressonderzahlung immer ein hehres Ziel sein sollte, um die geleistete Arbeit der Beamten zusätzlich zu honorieren, so muss sie doch finanzierbar sein. Bei den LINKEN ist die Anzahl der Wünsche leider immer

größer als die Anzahl der Vorschläge zur Gegenfinanzierung. Da dies auch auf diesen Vorschlag zutrifft, werden wir ihn ablehnen.

Kommen wir nun zum Gesetzentwurf. DIE LINKE hat im Rahmen der Debatte über das Landesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz die Gelegenheit genutzt, die Forderung der GEW in einen eigenen Gesetzentwurf einfließen zu lassen. Die Inhalte wurden weitestgehend erläutert. Wenn Sie in Ihrer Begründung etwas anderes anführen, dann ist wahrscheinlich sogar Ihnen klar, dass zum Beispiel in Gymnasien und Oberstufen besondere und gehobene Anforderungen an das Niveau der Bildungsvermittlung gestellt werden.

Liest man den Musterbrief der GEW genau - das habe ich getan; denn schließlich haben wir alle ausreichend viele Exemplare per Mail bekommen -, dann stellt man schnell fest, dass nicht die Besoldung das Problem an den Grundschulen ist. Denn als Argument wird angeführt, dass sich die Zusammensetzung der Klassen verändert hat - das beklatschen Sie sonst immer -, eine schlechte Unterrichtsversorgung und damit einhergehende Vertretungen, Klassenzusammenlegungen und große Aufsichten zur Regel geworden sind. Meinen Sie und somit auch die GEW, dass sich diese Probleme durch eine Höhergruppierung lösen lassen?

(Zuruf von Thomas Lippmann, DIE LINKE - Unruhe bei der LINKEN)

Wir glauben das nicht. - Sie können ruhig über mich grölen. Wir haben nun einmal ganz unterschiedliche Standpunkte

(Kristin Heiß, DIE LINKE: Das haben wir gemerkt!)

und diese kommen bei solchen Tagesordnungspunkten hoch.

Wir glauben das nicht. Wenn Sie also schon Geld, welches überdies nicht vorhanden ist - Sie kennen die Kennzahlen des Haushaltes -, in die Hand nehmen wollen, dann nutzen Sie es doch dazu, Lösungen für unbestritten bestehende Probleme vorzuschlagen.

Abschließend möchte ich auf den Änderungsantrag - ja, sehr geehrter Herr Lippmann, er kommt spät, das ist richtig, aber so spät wie die GEW und Sie stehen wir nicht auf - der Koalitionsfraktionen, der Ihnen als Tischvorlage vorliegt, hinweisen.

Ich halte mich kurz. Damit soll eine Verordnungsermächtigung für eine Ausgleichszahlung für Arbeitszeitguthaben geregelt werden. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. Es kommt schließlich den Betroffenen zugute und nicht mir. Bei mir könnten Sie dagegen stimmen; ich bin nicht anderes ge

wohnt. Aber stimmen Sie dem Antrag für die Betroffenen zu. - Vielen Dank, liebe Damen und Herren.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Abg. Scheurell. Ich sehe keine Fragen. - Nun spricht der Debattenredner Herr Meister für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie haben das Wort, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Unstrittig ist die Übernahme des Tarifabschlusses des öffentlichen Dienstes für alle Beamtinnen und Beamten in Stadt und Land durch den Gesetzentwurf der Landesregierung. Die Übernahme des Tarifabschlusses erfolgt heute weitgehend unspektakulär und selbstverständlich. Dass die erfreuliche zeit- und inhaltsgleiche Übernahme vor noch gar nicht so langer Zeit gar nicht so selbstverständlich war, ist nur wenig präsent.

Die Kosten steigen von 2018 auf 2020 mit diesem Gesetz um 90 Millionen € und im Jahr 2021 um 110 Millionen €. Diese Summe nannte Herr

Scheurell gerade.

Ich will als Finanzer nur anmerken, dass unsere Spielräume bei stagnierenden Steuereinnahmen naturgemäß um eben diesen Betrag sinken. Alle, die wissen, um welche Beträge wir in den Haushaltsberatungen ringen, können ermessen, was dies für eine Kraftanstrengung für das Land ist.

Um die versprochene Auszahlung zeitnah zu erbringen, hat der Finanzausschuss eine Sondersitzung durchgeführt. Darauf ist Herr Scheurell eingegangen. Es klappt; das Geld steht Anfang September noch zur Verfügung. - So viel zum Entwurf des Landesbesoldungsgesetzes der Landesregierung.

Der Punkt 2 der Debatte betrifft den von der Fraktion DIE LINKE vorgelegten Entwurf eines Änderungsgesetzes mit dem Ziel, die Besoldung von Grundschullehrerinnen und -lehrern zu erhöhen. Für diese schon seit Längerem diskutierte Erhöhung spricht tatsächlich einiges, beispielsweise die gestiegenen Anforderungen an diesen Beruf.

Ab dem Jahr 2022 werden erste Absolventinnen und Absolventen an unseren Grundschulen unterrichten, deren Ausbildung sich nicht mehr von der der Sekundarschullehrkräfte unterscheidet. Aber auch der schlichte Wettbewerb um Lehrkräfte aus anderen Bundesländern, die diesen Schritt bereits gegangen sind bzw. gehen, ist tatsächlich ein gewichtiges Argument.

Diese Einschätzung wird, meine ich, auch relativ breit geteilt - ich habe es nicht bei allen gehört.

Trotzdem ist dieses Geschäft natürlich zäh. Man fragt sich, warum ist es so zäh. Das Problem ist weniger die Hartherzigkeit der Landespolitik, sondern es sind die ganz praktischen Nöte des Haushaltsgesetzgebers.

Wir stehen als Land mit unseren begrenzten Ressourcen einer großen Vielfalt von Ideen und Wünschen für Ausgaben gegenüber. Ich nenne nur einmal die Ausgabenwünsche, über die wir in den letzten zwei Wochen intensiv diskutiert haben, die den Schwellenwert eines zweistelligen Millionenbetrags erreichen. Das sind die freien Schulen. Sie benötigen mehr Geld. Ich meine, darauf gibt es sogar einen Rechtsanspruch. Dann müssen wir es machen. Das Azubi-Ticket ist ein wichtiges Anliegen, die Landesstraßen, die kommunalen Straßen, der Ökolandbau. Im Forst haben wir Probleme. Die Kommunen allgemein, habe ich vom Koalitionspartner gehört; 100 Millionen € sollen es mehr sein. Das Weihnachtsgeld - das ist ja Ihr Änderungsantrag -, die Unikliniken, die Krankenhäuser im Übrigen,

(Eva von Angern, DIE LINKE: Woher kommt das denn? Das sind doch alles selbst gemachte Probleme! Jahrelang vor uns hergeschoben!)

die Straßenausbaubeiträge - das sind nur - -