Protokoll der Sitzung vom 02.09.2016

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei unserem Ziel, die Finanzausstattung der Kommunen zu verbessern, sind wir noch nicht am Ende angelangt. Die Landesregierung beabsichtigt, in der Landtagssitzung im November 2016 einen Gesetzentwurf einzubringen, der die Finanzausstattung der Kommunen für die Jahre 2017 bis 2021 regelt.

Im Koalitionsvertrag gibt es dazu eine konkrete Verabredung. Danach wird die Finanzausgleichsmasse auf 1,628 Milliarden € festgeschrieben. Wir haben uns in der Haushaltsklausur der Landesregierung in der letzten Woche darauf verständigt, dass dieser Betrag nicht zur Disposition steht. Wir werden zu diesem Gesetzentwurf der Landesregierung, zu dem natürlich vor der Einbringung in den Landtag auch noch die kommunalen Spitzenverbände angehört werden, sicherlich noch sehr intensiv diskutieren.

Als der für den Landeshaushalt zuständige Ressortminister möchte ich zum Abschluss dieser Rede sagen: Die Finanzbedarfe der Kommunen und der Finanzbedarf des Landes sind gleichrangig zu betrachten. Daher müssen wir unsere Aktivitäten mit den Entwicklungen der nächsten Jahre abgleichen; einen entsprechenden Prüfmechanismus wird auch das neue FAG enthalten.

Es kann nicht sein, dass sich der eine auf Kosten des anderen saniert. Oberstes Ziel bleibt auch in den nächsten Jahren ein ausgeglichener Landeshaushalt ohne Schulden. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke, Herr Minister. - Ich sehe keine Fragen. Damit können wir in die Debatte der Fraktionen eintreten. Aus der Fünfminutendebatte ist durch eine etwas längere Redezeit des Ministers jetzt eine Sechseinhalbminutendebatte entstanden. - Herr Roi, Sie wollten Herrn Schröder eine Frage stellen?

(Daniel Roi, AfD: Ich hatte mich gemeldet!)

- Okay, das hatten wir bisher übersehen. - Herr Schröder, wenn Sie noch einmal die Freundlichkeit besäßen? Sie sind als Mitglied der Regierung ja gewissermaßen dazu verpflichtet,

(Minister Marco Tullner: So?)

die Freundlichkeit zu besitzen, genau, Herr Tullner.

Die Freundlichkeit existiert auch ohne Verpflichtung.

Herr Roi, Sie haben das Wort.

Ich habe eine Frage zum Haushalt. Es wurde heute hier im Haus schon des Öfteren gesagt, dass der aktuelle Haushalt ausgeglichen ist und dass auch der nächste ausgeglichen sein soll. Meine Frage ist: Hat man denn, um den Ausgleich hinzubekommen, Rücklagen, beispielsweise die Steuerschwankungsreserve oder sonstige Steuerrücklagen, die man gebildet hat, auflösen müssen? Wie hat man es denn geschafft, die hohen Kosten - -

Meinen Sie den Haushalt 2016?

Der aktuelle Haushalt. Also: Wie hat man es geschafft, den Haushalt 2016 auszugleichen angesichts der hohen Zahlen im Bereich Asyl, über die wir gesprochen haben? Wie sieht das aus für das nächste Jahr? Werden Rücklagen wieder aufgebaut, sollten sie abgebaut worden sein? Wie sind da Ihre Pläne?

Herr Minister.

Die Frage bezieht sich auf das laufende Haushaltsjahr. In vorherigen Wahlperiode hat der

Haushaltsgesetzgeber zunächst einen Doppelhaushalt für die Jahre 2015 und 2016 beschlossen. Die Landesregierung hat dann einen Nachtragshaushalt für 2016 vorgelegt. In den Nachtragshaushalt wurden - das war der entscheidende Grund für diesen Nachtragshaushalt - auch die Mehraufwendungen zur Bewältigung der hohen Flüchtlingszahlen eingepreist, um es finanzpolitisch auszudrücken.

Die Summen haben Sie im Übrigen abgefragt. Das sind die Planansätze, die Sie mit den Istausgaben aus 2015 addiert haben. Die Planansätze, wenn man sie über alle Titel und über alle Einzelpläne zusammenstellt, belaufen sich auf etwa 453 Millionen €. So habe ich es im Kopf. Aber das sind Ausgaben an ganz verschiedenen Stellen für Integrationsangebote, für Personalstellen, beispielsweise für die Integrationslehrer, zur Verfahrensbeschleunigung, auch für Maßnahmen der Abschiebung und Rückführung. Also, es ist alles in Summe zu betrachten, insbesondere auch die kommunale Entlastung, um die Aufgabenträger nach dem Aufnahmegesetz entsprechend auszustatten, damit sie ihre Selbstverwaltungsaufgaben für die einheimische Bevölkerung nicht zurückstellen müssen.

So hat es die Vorgängerregierung vorgelegt und so ist es im Landtag auch beschlossen worden, dass das im Wesentlichen aus den günstigen Einnahmen des Landes finanziert wird, also Steuereinnahmen. Auch eine Rücklagenentnahme war geplant im Haushalt 2016. Wir prüfen gerade, ob die Rücklagenentnahme in dieser Höhe im Haushaltsjahr 2016 wirklich notwendig ist. Wir haben die begründete Erwartung, dass nicht alle eingeplanten und mit dem Landeshaushalt 2016 beschlossenen Ausgaben für Flüchtlinge auch abfließen. Es ist immer entscheidend, wie sich der Haushaltsvollzug gegenüber den Planansätzen gestaltet.

Das heißt, mit einer Rücklagenentnahme und mit einer positiven Einnahmeentwicklung sollte im Wesentlichen nach dem Beschluss des Landtages der letzten Legislaturperiode diese Summe aufgebracht werden.

Okay, danke. - Dann können wir nunmehr in die Debatte der Fraktionen eintreten. Als Erster hat für die AfD der Abg. Herr Olenicak das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Hohes Haus! Ich möchte für die AfD sprechen. Im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes sollen die Kommunen laut vorliegendem Gesetzentwurf in Drs. 7/68 in diesem Jahr eine Sonderzuweisung

in Höhe von 80 Millionen € vom Land SachsenAnhalt erhalten.

Die AfD-Fraktion unterstützt diesen Gesetzentwurf der Regierungskoalition, da das Geld in den Städten und Kommunen dringend benötigt wird und die Kürzungen der vergangenen Jahre teilweise große Haushaltslöcher hinterlassen haben. Diese unausgeglichenen Haushalte zwangen die Kommunen zu Haushaltskonsolidierungen, was wiederum mit dem Erhöhen von Steuern wie Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer einherging.

(Minister Holger Stahlknecht: Die Hunde- steuer erheben die Gemeinden!)

- Ja, Kommunen und Gemeinden. Auf jeden Fall wurde der Bürger mit deutlichen Steuererhöhungen belastet.

Noch viel schlimmer muteten die Kürzungen bei den freiwilligen Leistungen an. Hierbei geht es doch in erster Linie um die Lebensqualität in den Gemeinden und in den Städten. Es geht hierbei um Beratungsstellen, Museen, Bibliotheken, Sportplätze,

(Swen Knöchel, DIE LINKE: Jugendarbeit!)

Jugendeinrichtungen, Freibäder, Freizeitangebote, Tierparks usw. Heute wurde in der „MZ“ erwähnt, dass im Landkreis Bitterfeld drei weitere Jugendeinrichtungen geschlossen werden. Sicherlich sind die auch dem Rotstift und dem Zwang, kommunales Eigentum zu verkaufen, zum Opfer gefallen.

So kann es nicht weitergehen. Für mich mutet das stark nach Ausverkauf an.

(Zustimmung bei der AfD)

Um den Kommunen schnell helfen zu können, haben die AfD-Mitglieder im Finanzausschuss die Sonderzuweisung als grundsätzlich richtig, aber gleichzeitig als zu niedrig kritisiert. Denn Anteile dieser 80 Millionen € werden dafür verwendet, Integrationskosten zu tragen.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Ist das nicht wichtig?)

Es kann nicht sein, dass die Bürger die Last der unkontrollierten Zuwanderung tragen sollen. Die Kommunen hofften sicher auf eine Verbesserung ihrer finanziellen Situation, da die Anzahl finanziell klammer Kommunen in Sachsen-Anhalt steigt. Um die finanzielle Schieflage der Kommunen zu entschärfen, fordert die AfD-Fraktion folgende Maßnahmen.

Punkt 1: Eine vollständige Übernahmen der Flüchtlingskosten durch das Land Sachsen-Anhalt.

(Eva Feußner, CDU: Machen wir doch schon!)

Punkt 2: Städte und Kommunen müssen mit ausreichend - ich betone: ausreichend - finanziellen Mitteln ausgestattet werden, um einen ausgeglichenen Haushalt zu ermöglichen und somit die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

(Beifall bei der AfD)

Punkt 3: Gegebenenfalls sollte ein Schuldenschnitt für hoffnungslos überschuldete Kommunen kein Tabuthema mehr sein.

Ich bitte darum, dem Antrag der Regierungsfraktionen zuzustimmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und habe dem nichts mehr hinzuzufügen. - Danke schön.

(Beifall bei der AfD)

Da ich keine Wortmeldungen sehen, können wir die Debatte fortsetzen, und zwar spricht für die Fraktion der SPD der Abg. Herr Erben. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das FAG ist ein Dauerthema in diesem Hohen Haus. Meistens beschäftigen wir uns damit zweimal jährlich. Das ist auch kein Wunder; denn es ist ein Gesetz, mit dem ungefähr 1,6 Milliarden € jährlich umverteilt und verteilt werden.

Ich hatte beim Kollegen der AfD den Eindruck, dass er irgendwann das Thema Asyl ansprechen wird. Er hat es geschafft.

(Heiterkeit bei der SPD und bei den GRÜ- NEN - Zuruf von Daniel Roi, AfD)

Das ist für mich Anlass, auf etwas hinzuweisen. Herr Poggenburg, Sie sind doch ein erfahrener Kommunalpolitiker. Sie besuchen doch regelmäßig die Sitzungen des Kreistages des Burgenlandkreises, zumindest sind Sie öfter dort.

(Swen Knöchel, DIE LINKE: Ein Schweig- samer!)

Sie müssten eigentlich mitbekommen haben, dass die Forderung, die eben Ihr Kollege aufgestellt hat, vollumfänglich erfüllt ist.

(André Poggenburg, AfD: Nein!)

Es wird regelmäßig berichtet, dass die Kosten vollständig übernommen worden sind. Wenn Sie sich der Mühe unterziehen und in das geltende Recht schauen, was auch galt, bevor Sie in dieses Haus eingezogen sind, dann werden Sie erkennen können, dass es bei uns seit Frühjahr dieses Jahres der Gesetzeslage entspricht.