Protokoll der Sitzung vom 02.09.2016

1. In welchem Umfang hat die Stadt Halle bislang

aus dem Landesprogramm Stark II Mittel erhalten und welche Belastungsveränderungen gingen damit einher?

2. Erachtet die Landesregierung eine Fortset

zung des Landesprogrammes Stark II über das Jahr 2017 hinaus für zweckmäßig?

Auf die Frage zu dem Thema Hilfen für die Stadt Halle antwortet die Landesregierung in Person des Ministers der Finanzen André Schröder.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Frage von Herrn Schmidt wie folgt.

Bei den Hilfen für die Stadt Halle handelt es sich um das kommunale Teilentschuldungsprogramm Sachsen-Anhalt Stark II. Das Programm läuft bereits seit dem Frühjahr 2010. Über die Eckdaten des Förderprogramms sind Sie in den vergangenen Jahren bereits informiert worden. Deswegen gehe ich nicht noch einmal gesondert darauf ein.

Die Stadt Halle hat die ersten Hilfen im Jahr 2011 erhalten. Insgesamt wurden bestehende Darlehen in Höhe von 123 Millionen € abgelöst. Die Stadt Halle hat vom Land Sachsen-Anhalt Teilentschuldungsmittel in Höhe von 37 Millionen € erhalten. Das letzte Darlehen wurde Ende November 2014 umgeschuldet. Damit hat die Stadt Halle ihren Gesamtförderhöchstbetrag vollumfänglich ausgeschöpft. Anzumerken ist noch, dass die Stadt Halle auch verbilligte Kredite durch das Stark-II-Programm erhalten hat.

Die Frage nach den Belastungsveränderungen für die Stadt Halle kann ich leider nicht beantworten, da Angaben über die Schuldendienstleistungen der Stadt in meinem Haus nicht vorliegen. Diese

Frage kann die Stadt Halle also nur selbst beantworten.

Die zweite Frage bezieht sich auf die Fortsetzung von Stark II. Bereits im Sommer 2015 wurde die Verlängerung des Stark-II-Programms bis Ende des Jahres 2018 beschlossen. Nach den Programmunterlagen können noch Kredite der Kommunen, die nach dem 31. Dezember 2018 fällig werden, umgeschuldet werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Kommunen dies beantragt haben und dass die Ablösung rentabel ist.

Eine nochmalige Verlängerung des Programms ist nicht vorgesehen. Vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag vereinbarten Aufstockung der Finanzausgleichsleistungen an die Kommunen halte ich eine Fortsetzung auch nicht mehr für geboten. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf

Frage 2 Ausbau der L 20 Walbeck - Schwanefeld

Sie wird von Frau Silke Schindler, SPD, gestellt. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Im Koalitionsvertrag wurde die Aufstockung der Haushaltsmittel für den Landesstraßenbau auf 85 Millionen € jährlich vereinbart. In der Präambel des Vertrages wurde die Anhebung der Infrastrukturmittel als prioritäres Vorhaben vom Finanzierungsvorbehalt ausgenommen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ermöglichen diese Mittel die Behebung des

desolaten Zustands der Landesstraße 20 zwischen Walbeck und Schwanefeld durch einen grundhaften Ausbau, und wenn ja, in welchem Zeitraum soll diese Maßnahme realisiert werden?

2. Gibt es weitere Ausbauvorhaben im Landkreis

Börde, in den Gemeinden Bördeland und Harsleben sowie in der Stadt Wegeleben, die durch die Inanspruchnahme dieser Mittelaufstockung realisiert werden sollen?

Danke. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister für Landesentwicklung und Verkehr Thomas Webel. Bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage der Abg. Frau Schindler wie folgt.

Mit der angestrebten, aber noch im Landeshaushalt zu verankernden Aufstockung der Haushaltsmittel für den Landesstraßenbau auf 85 Millionen € wird es möglich sein, den bestehenden Erhaltungsstau im Straßen- und Brückenbau schrittweise abzubauen. Außerdem könnten besonders wichtige Baumaßnahmen des Um- und Ausbaus und im Bereich des Radwegebaus realisiert werden. Ich bin zuversichtlich, dass wir damit die Qualität unseres Landesstraßen- und Landesradwegenetzes in den kommenden Jahren verbessern können.

Auch mit der angestrebten Aufstockung der Mittel für den Landesstraßenbau können nicht alle erhaltungsbedürftigen Landesstraßen innerhalb kurzer Zeit instandgesetzt werden. Priorität genießen dabei die Projekte mit einer hohen Verkehrsbedeutung. Dazu gehört auch die in der Anfrage erwähnte Landesstraße 20 zwischen Walbeck und Schwanefeld. Dort ist ein grundhafter Ausbau nötig.

In diesem Jahr erfolgten bereits die Entwurfsvermessung und die Baugrunduntersuchung für die notwendigen Baumaßnahmen. Die Planung ist bereits vergeben. Unter der Voraussetzung, dass das Einvernehmen zum Grunderwerb hergestellt werden kann und alle erforderlichen Genehmigungen, insbesondere des Umweltschutzes, erlangt werden können, ist die Realisierung der gesamten Maßnahme unter Vollsperrung im Jahr 2017 vorgesehen.

Zu Frage 2: Neben dem eben erwähnten Projekt sind im Landkreis Börde weitere Ausbauvorhaben geplant. Mit der angestrebten Aufstockung der Mittel wird die Straßenbauverwaltung in die Lage versetzt, diese Bauvorhaben auch Schritt für Schritt umzusetzen.

Im Landkreis Börde sind folgende größere Baumaßnahmen vorgesehen: die L 24, hier die Ortslage Oebisfelde, die L 24/L 80, hier die Ortslage Großalsleben, die L 42, hier die Strecke von Bodendorf über Süplingen nach Haldensleben, die L 42, hier die Ortslage Ivenrode, die L 77, hier die Strecke von Wackersleben nach Uhrsleben, die L 104, hier die Ortslagen Ausleben und Ottleben, die L 44, hier die Brücke in Samswegen, und die L 101, hier die Bodeflutbrücke in Krottorf.

In den Gemeinden Bördeland und Harsleben sind momentan keine größeren grundhaften Sanierungs- bzw. Um- und Ausbaumaßnahmen angedacht. In der Stadt Wegeleben ist der Um- und

Ausbau der Ortsdurchfahrt im Zuge der L 24 geplant. Mit der Gemeinde laufen bereits entsprechende Abstimmungen.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf die

Frage 3 Beteiligung an der Initiative MINT-freundliche Schule

Frau Abg. Dr. Katja Pähle, SPD, Sie haben das Wort. Bitte.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Initiative „MINT Zukunft schaffen“ will profiliert zu einer positiven Einstellung von jungen Menschen, Eltern, Lehrkräften sowie einer breiten Öffentlichkeit zu MINT beitragen. Ein besonderer Schwerpunkt dieser Initiative ist, das Interesse an Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik, also an den sogenannten MINT-Fächern, zu fördern.

Im Rahmen dieser Initiative können sich alle Schulen, unabhängig von der Schulart, um eine Ehrung als MINT-freundliche Schule bewerben. Im Jahr 2015 wurden lediglich drei Schulen aus Sachsen-Anhalt entsprechend geehrt. Zum Vergleich: Spitzenreiter ist Nordrhein-Westfalen mit 81 Auszeichnungen. Auch Sachsen hat 20 sowie Thüringen und Brandenburg jeweils neun ausgezeichnete Schulen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die geringe

Zahl an Schulen aus Sachsen-Anhalt, die 2015 als MINT-freundliche Schule ausgezeichnet wurden und somit von den umfangreichen Angeboten des MINT-MAX-Partnerprogramms für MINT-freundliche Schulen partizipieren?

2. Mit welchen Maßnahmen kann die Zahl der

ausgezeichneten Schulen aus der Sicht der Landesregierung erhöht werden?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet der Minister für Bildung Marco Tullner. Sie haben das Wort, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Frau

Abg. Dr. Pähle namens der Landesregierung wie folgt.

Da man mir beigebracht hat, dass ich das nicht ablesen muss, würde ich es mit wenigen Worten zusammenfassen. Ich habe Frau Pähle die schriftliche Fassung gegeben.

Der Bereich MINT hat in Sachsen-Anhalt natürlich eine große Bedeutung. Das Land der Ingenieure wird sich auch in Zukunft Mühe geben, hier eine ganze Menge zu machen, auch gerade im Bereich der Bildung. Wir haben eine ganze Menge an Hoch- und Domänenbegabungsspezialschulen, Schulen mit inhaltlichem Schwerpunkt usw. Es gibt eine ganze Menge an Sensibilisierung.

Die besagte Initiative, die ursprünglich von Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfahlen ausgeht, versteht sich als ein Dachverband, in dessen Einzelinitiativen Sachsen-Anhalt schon anderweitig vertreten ist.

Den Wettbewerb, um den es hier konkret geht, haben wir über alle möglichen Wege beworben, über den Landesbildungsserver und in Schulleiterdienstbesprechungen. Wir haben auch die schulfachlichen Referenten auf diesen Wettbewerb hingewiesen.

Wir nehmen auch wahr, dass wir da noch besser werden können. Aber ich denke, da die Initiative noch vergleichsweise jung ist, werden wir in den nächsten Jahren zulegen. Wir tun alles dafür, dass die Abgeordnete die Frage mit dieser Intention beim nächsten Mal so nicht mehr stellen muss. - Vielen Dank.