Protokoll der Sitzung vom 02.09.2016

Herr Heuer, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Kollegin, in dem Entschließungsantrag steht ausdrücklich: ergebnisoffen. „Ergebnisoffen“ heißt ja wohl auch, dass wir das komplett prüfen und auf den Prüfstand stellen; denn nur so machen eine Evaluierung und dann eine Novellierung auch Sinn.

Wenn Sie das so gemeint haben, dann bin ich voll bei Ihnen. Das ist auch das, was wir gefordert haben. Aber ich habe es so nicht herausgelesen.

Vielen Dank, Frau Hohmann. - Bevor ich der dritten Debattenrednerin das Wort erteile, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Damen und Herren der Verbandsgemeinde Egelner Mulde bei uns im Hohen Hause begrüßen zu dürfen. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Wir kommen nunmehr zur dritten Debattenrednerin. Es spricht von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Lüddemann.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - KiFöG ist immer wieder ein alle Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses sehr emotional angreifendes Thema. Man merkt das; denn eigentlich ist es eine sehr kleine Novelle, über die wir heute reden.

Eigentlich machen wir das, was im Gesetz steht. Es ist normaler Gesetzesvollzug, dass wir die Pauschalen anpassen. Es ist bemerkenswert, dass wir all das nachholen, was - das muss man der Ehrlichkeit halber dazu sagen - die Vorgängerregierung nicht in dem Maße umgesetzt hat. Das ist bei der Einbringung im Hohen Hause schon debattiert worden. Deswegen ist die Summe relativ hoch, die hier in Rede steht.

Wir machen auch in der Verfahrensweise nichts Unübliches; denn die Beteiligung der Landkreise ist überhaupt nicht angefasst worden. Wir haben auch nie gesagt, dass jetzt direkt alle Eltern ganz fundamental entlastet werden. Wir haben immer gesagt: Wir eröffnen jetzt die Möglichkeit, vor Ort die Satzungen unter den neuen Einnahmevoraussetzungen noch einmal anzuschauen und gegebenenfalls anzupassen.

Dass das FAG, das wir auch noch auf der Tagesordnung haben, zu den 80 Millionen €, die im Koalitionsvertrag stehen, seinen Teil beisteuert, muss man der Ehrlichkeit halber ebenfalls sagen, Frau Hohmann. Wenn man die Summen von KiFöG und FAG nebeneinander legt, dann stellt man fest, dass eigentlich alle Kreise - ich glaube, bis auf zwei - mit einem Plus herauskommen. Das muss man der Ehrlichkeit halber auch dazu sagen.

Den großen politischen Erfolg und damit auch den großen Erfolg für die Kinder in diesem Land verspreche ich mir in der Tat vom neuen KiFöG im

nächsten Jahr. Diesbezüglich bitte ich alle, sich an den vereinbarten Zeitplan zu halten; denn das ist das einzig Sinnvolle, was man machen kann: jetzt die Pauschalen anpassen, dann das FAG ändern, dann die Evaluation abwarten, zur Kenntnis nehmen und auswerten - selbstverständlich ergebnisoffen; sonst wäre das rausgeschmissenes Geld; das hat Kollege Heuer eben ausgeführt - und dann aufgrund dieser Erkenntnislage das neue Kinderförderungsgesetz stricken.

Der Entschließungsantrag fasst das alles noch einmal zusammen und spiegelt im Grunde das wider, was wir auch im Koalitionsvertrag dazu aufgeschrieben haben.

Ich möchte aber vorausschauend noch einmal grundsätzlich sagen: Für uns GRÜNE ist es völlig unstrittig, dass unterschiedslos - ich bin sehr dankbar, dass Herr Krull das für die gesamte Koalition gesagt hat - für jedes Kind, egal welcher Herkunft, egal in welcher sozialen Lage, egal aus welcher Familie, der gleiche Anspruch auf frühkindliche Bildung und auf Betreuung gilt.

(Zustimmung bei den GRÜNEN, bei der LINKEN und von der Regierungsbank)

Das ist für uns essenziell, um Chancengleichheit und Integration zu ermöglichen, um ein selbstbestimmtes Leben tatsächlich in allen Bereichen später wahrnehmen zu können.

Wie hoch der Ganztagsanspruch ist, das wird zu verhandeln sein. Ich kann nur daran erinnern, dass wir GRÜNE uns für einen Anspruch von acht Stunden für alle ausgesprochen haben. Aber das ist, wie gesagt, heute gar nicht der Punkt. Heute ist für mich der Punkt, dass von der Koalition das Signal ausgeht: Es muss ein gleicher Anspruch für alle Kinder bestehen.

Insofern bitte ich um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Koalition. Ich denke, wir werden uns im Rahmen der Evaluation vertieft damit zu befassen haben. Dazu werden wir vielfach Gelegenheit haben, Kollegin Zoschke, in Expertengesprächen, in Anhörungen, in der Auseinandersetzung mit den kommunalen Spitzenverbänden, aber auch im Gespräch mit denjenigen, die in dem Feld arbeiten. Es ist mir sehr wichtig, dass wir wirklich vor Ort mit den Praktikerinnen und Praktikern dazu ins Gespräch kommen; denn ich glaube, wir müssen wirklich ein gutes Gesetz vorlegen, damit klar ist, dass Ruhe im System ist. Dann wissen alle, nämlich die Eltern, die Kommunen, wir Parlamentarier und diejenigen, die dies umsetzen müssen, woran sie in den nächsten Jahren sind. Das ist das klare Ziel der Koalition. Das werden wir im nächsten Jahr umsetzen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und von der Regierungsbank)

Danke, Frau Lüddemann, für Ihren Redebeitrag. - Wir fahren in der Debatte fort. Da der Kollege Stepphuhn dort schon steht, kann er noch ein bisschen stehen bleiben; denn es gibt eine Frage an Frau Lüddemann. Frau Lüddemann, wenn Sie bereit wären, noch einmal nach vorn zu kommen und die Frage der Kollegin Dr. Paschke - -

Nein, Zoschke und ohne Doktortitel.

(Heiterkeit)

Frau Zoschke, Entschuldigung.

Danke, Herr Präsident. - Ich habe die Ministerin nach der Zeitschiene der Evaluation und der Einbeziehung des Ausschusses bzw. des Parlaments gefragt. Die Ministerin hat auf den Redebeitrag der Vorsitzenden der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwiesen. Es ist jetzt ein bisschen offen geblieben. Deshalb würde ich die Frage gern noch einmal stellen und auf einer Antwort bestehen.

Bitte.

Danke, Herr Präsident. - Dann möchte ich das gern noch einmal erklären. Wenn Sie die Unterlagen für die heutige Plenarsitzung gelesen haben, dann werden Sie sehen, dass es eine Unterlage gibt: mündliche Fragen. Da gibt es eine Frage meiner Wenigkeit, die genau diesen Zeitplan, die Evaluation und wie das alles ablaufen soll, betrifft.

Die Frau Ministerin hat vorhin darauf verwiesen, dass sie das dort alles ausführlich und in der gebotenen Ruhe ausführen wird. Dann ist das aktenkundig und Sie können es nachlesen. Das muss man, glaube ich, nicht zweimal ausführen.

Ich wäre jetzt auch schon ruhig gewesen.

Aber die Grundsätze dessen, wer alles einbezogen werden soll und wie die Koalition sich das denkt, sind - ich denke, damit habe ich für uns alle gesprochen - schon einmal klar. Dann können Sie sich nachher auf die Antwort freuen.

Das mache ich.

Bei so viel Freude haben wir jetzt aber doch die Chance, dass Herr Steppuhn zu Wort kommt. Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für die Kinderbetreuung in unserem Land. Mit dem heute zu beschließenden Kinderförderungsgesetz entlasten wir nicht nur Eltern und Kommunen, sondern wir sichern auch eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung in unserem Land.

Versprochen und gehalten, wie in der Koalitionsvereinbarung verabredet und zum Ende der letzten Legislaturperiode bereits zugesagt, setzen wir dieses Vorhaben jetzt um. Die Regierungskoalition zeigt mit der schnellen Erarbeitung der Gesetzesänderung und des dazu gehörenden Entschließungsantrags zur Änderung des KiFöG, wie wichtig uns dieses Thema in diesem Land ist.

Bereits zum Ende der letzten Legislaturperiode waren sich alle Fraktionen in diesem Haus darin einig, dass Eltern nicht ungebührend mit hohen Beiträgen belastet werden sollen. Deshalb war ein Nachsteuern bei der Finanzierung erforderlich.

Wir als Regierungskoalition haben gemeinsam mit unserer Sozialministerin Petra Grimme-Benne als erste parlamentarische Initiative eine Änderung des KiFöG auf den Weg gebracht. CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass die Landespauschalen gemäß § 12 KiFöG rückwirkend zum 1. Januar 2016 angepasst und damit angehoben werden.

Für die Kommunen und Gemeinden verringern sich die Finanzierungslasten und finanzielle Zwänge müssen jetzt nicht mehr an die Eltern weitergegeben werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein klares Signal zur Entlastung der Kommunen und der Eltern. Wir lassen die Kommunen mit den Kosten für die Tarifsteigerung für die Erzieherinnen und Erzieher nicht allein. Die Gesetzesänderung - das ist angesprochen worden - führt zu einer Entlas

tung von 21 Millionen € in diesem Jahr und von 20,5 Millionen € für das Jahr 2017.

Verehrte Kollegin Lüddemann, allein von den Summen her würde ich nicht von einer kleinen Veränderung des KiFöG sprechen, sondern wir nehmen als Land hierbei richtig Geld in die Hand, um die Kinderbetreuung zu verbessern.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Für das Jahr 2018 haben wir vor, 23 Millionen € für das veränderte KiFöG zu veranschlagen. Dies wird noch einmal dokumentiert in dem Entschließungsantrag, sodass wir davon ausgehen, dass dieses Geld auch zielgerichtet im Jahr 2018 für die Kinderbetreuung eingesetzt wird.

Der Gesetzentwurf berücksichtigt nicht nur die Tariferhöhung für die Erzieherinnen und Erzieher vom September letzten Jahres, sondern auch die Erhöhung aus dem Frühjahr. Als Berechnungsgrundlage der angepassten Pauschalen wurden die Kinderzahlen vom 1. März 2015 verwendet. Das ist auch richtig so, da diese Zahlen die Lebenswirklichkeit im Land bei der Finanzierung der Kinderbetreuung besser abbilden als in der Vergangenheit.

Eine weitere Veränderung haben wir bei Mehrkindfamilien vorgenommen. Im Gesetzentwurf ist eine Verwaltungsvereinfachung bei der Erstattung der verminderten Einnahmen aus der Entlastung der Mehrkindfamilien vorgesehen.

Das aufwendige Verfahren zur Feststellung der Einnahmeausfälle wird durch ein pauschaliertes Verfahren ersetzt. Dies wird für die Zukunft vieles einfacher machen, meine Damen und Herren.

Für das nächste Jahr - das ist angesprochen worden - steht die umfassende Evaluierung und anschließende Novellierung des KiFöG an, wie auch in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen.

Ich denke, das ist eine Aufgabe, der wir uns im Jahr 2017 stellen wollen, um dann im Jahr 2018 unter veränderten Voraussetzungen ein neues Gesetz zu machen.

Vorab wird es eine Vollerhebung von Daten an allen 1 774 Einrichtungen im Land geben. Wir werden neben den Finanzierungswegen auch Qualitätsaspekte der frühkindlichen Bildung und die finanziellen Rahmenbedingungen auf den Prüfstand stellen. Dies wird dann eine gute Grundlage für die Zukunft sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Teil der Mittel für den Ausgleich der Tarifsteigerungen im Jahr 2016 kommt aus dem Betreuungsgeld des Bundes und wird noch in diesem Jahr kassenwirksam. Mit den Mitteln aus dem Betreuungsgeld sollen ab dem kommenden Jahr

explizit die Kosten für Krippenplätze gedämpft werden. Das ist auch unser zentrales Anliegen für die Zukunft.

Meine Damen und Herren! Eine gute Kinderbetreuung tut unserem Land gut. Sie sichert Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit von Anfang an. Hierzu gehören - das sage ich ganz klar - auch gleiche Betreuungszeiten für alle Kinder. Unsere Philosophie ist es, kein Kind zurückzulassen. Dies wird für uns auch in Zukunft so gelten.