Protokoll der Sitzung vom 26.09.2019

Nun haben Sie ausdrücklich nach der Debatte, die hier im Mai oder Juni zu diesem Thema gelaufen ist, öffentlich diese Anregung - so habe ich Sie jetzt verstanden - gemacht, durch ein explizites Programm die Kommunen dabei zu unterstützen, ihre sanierungsbedürftigen Freibäder wieder herzurichten. Teilen Sie mit mir den Eindruck, dass damit nach der Landtagsdebatte in der Öffentlichkeit eine doch zurückhaltende Erwartung genährt wurde, dass wir einen großen Wurf bei der Unterstützung der Kommunen zur Sanierung ihrer Freibäder schaffen?

Nein, diese Auffassung teile ich nicht, Herr Hövelmann, weil Sie das auf den einen Punkt kaprizieren. Ich habe gesagt, wenn das Parlament im Rahmen der Haushaltsberatungen den Kommunen noch Gelder zur Verfügung stellen sollte - und jetzt gehört noch der Satzteil dazu: und könnte -, würde ich es gut finden, wenn es für bestimmte Projekte vorgesehen wäre, und da ist Schwimmbad eines von möglichen denkbaren Projekten. Ich habe nicht gesagt: ein 100-Millionen-€-Programm für Schwimmbäder. Insofern verstehe ich Ihre Fragestellung nicht, Herr Hövelmann.

Jetzt können wir anfangen, uns gegenseitig in der Koalition vorzuführen. Ich kann mich gut daran erinnern, dass Sie einmal einen Wunsch hatten, für die DLRG - zutreffenderweise fachlich geboten - in Halle ein Ausbildungszentrum zu bauen. Das haben Sie mehrfach politisch gefordert. Wir haben dann im Haushalt sogar eine Leerstelle geschaffen, die in den Haushaltsberatungen durch das Parlament zugunsten der DLRG aufgefüllt wurde.

Ich finde, das ist etwas Normales, das man gemeinsam tun kann. Dem sind wir auch nachgekommen. Wenn hier der Wunsch bestünde, dass die Kommunen mehr Geld bekommen sollten - man wird sehen, ob das geht -, dann ist mein Vorschlag bzw. meine Anregung, bevor man es pauschaliert auf die Kommunen verteilt und es in den Haushalten versackt, lieber zu sagen, es können daraus drei, vier Projekte genommen werden, die in Entscheidung der Kommune priorisiert gefördert werden können. Das ist eine Anregung im Rahmen eines politischen Diskurses.

Vielen Dank, Herr Minister. - Herr Abg. Gallert, Sie haben sich auch gemeldet. Sie haben jetzt das Wort. Bitte.

Ich kannte die Aussage nicht, die von Herrn Hövelmann zitiert worden ist. Ich war nur deshalb irritiert, weil unser Antrag mit einem Startkapital von 5 Millionen € für diesen Zweck in den Landtag eingebracht worden ist. Über 100 Millionen € hätten wir uns nicht zu reden getraut.

Ich sage noch einmal: Sie sind der verantwortliche Innenminister, also der Kommunalminister. Sie sind der verantwortliche Sportminister. Wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, ist entgegen dem, was in diesem Zitat zum Ausdruck kommt, von Ihnen nicht avisiert, dass es für solche kommunalen Schwimmbäder ein besonderes Programm gibt, wie wir es gefordert haben, sondern Sie sagen lediglich, die Kommunen mögen doch einmal schauen, ob sie das mit den Investitionszuweisungen, mit den allgemeinen Zuweisungen, selber machen wollen.

Jetzt frage ich sicherheitshalber noch einmal nach: Oder wollen Sie für den Haushalt oder wie auch immer vorschlagen, dass es ein gesondertes Programm für die Sanierung kommunaler Freibäder gibt?

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Ich habe - ich wiederhole mich - angekündigt, Herr Gallert, wenn der Landtag als Haushaltsgesetzgeber zu dem Ergebnis kommen sollte, wenn genügend Geld vorhanden ist - die Einschränkung muss man machen -, Kommunen zusätzlich Geld zur Verfügung zu stellen, wie es 2019 in dem kommunalen Investprogramm passiert ist, davon abweichend mein Vorschlag wäre, dass man diese Gelder, die im KIP zur Verfügung gestellt waren, projektbezogen verteilt, indem man aber nicht vorgibt, für welches Projekt, sondern sagt: Wir nennen vier Projekte, für die ihr diese Gelder theoretisch verwenden könnt.

Jetzt können wir uns etwas ausdenken: Bürgerhäuser, Schwimmbäder, meinetwegen Sportplätze, und nehmen Sie noch ein Viertes. Das steht drin. Dann muss der Gemeinderat oder der Stadtrat entscheiden, wenn er das Geld bekommen würde, für welches Projekt er es verwenden würde. Das ist mein Vorschlag, meine Anregung gewesen.

(Zustimmung von Ulrich Thomas, CDU)

Das kann das Parlament entscheiden. Noch einmal von dem zuständigen Sportminister: Wir können normale Freibäder, lieber Herr Gallert, nicht fördern, weil die diese nicht ausschließlich dem sportlichen Zweck zur Verfügung stehen. Sonst hätten wir sie schon längst gefördert. Das ist der Hintergrund. Ich habe kein Investprogramm für Schwimmbäder gefordert. Das kann man zwar behaupten, aber ich habe es nicht gemacht.

Herr Gallert, Sie möchten eine Nachfrage stellen. Bitte.

Herr Stahlknecht, Sie sprachen über den Haushaltsgesetzgeber.

Das sind Sie.

Genau. - Es gibt sogar den verfassungsmäßigen Auftrag, dass die Vorlage für die Beratung eines Haushalts von der Regierung kommt. In den letzten Tagen gerät man darüber manchmal in Zweifel, aber es ist so. Die Vorlage für einen Haushalt muss also die Regierung geben. Wenn ein Kommunal- und Sportminister eine solche Anregung gibt, dass der Haushaltsgesetzgeber irgendetwas in diese Richtung regeln soll, wäre es doch das Normalste der Welt, der entsprechende Minister schlägt dem Haushaltsgesetzgeber so etwas vor.

(Beifall bei der LINKEN und bei der AfD)

Dann können wir darüber reden, ob wir es umsetzen. Aber ich entnehme Ihren Worten, dass eine solche Passage, die in irgendeiner Art und Weise das Modell präferiert, das Sie genannt haben, nicht im Haushaltsgesetzentwurf enthalten sein wird. - Danke.

Herr Minister.

Herr Gallert, Sie sind so lange in dem Parlament, dass Sie genau wissen, was in den Haushaltsberatungen und am Ende in den Schlussberatungen noch einverhandelt worden ist. Da ich weiß, dass Sie das, was Sie tun, politisch tun, nehmen ich das einfach zur Kenntnis. Aber wir beide, wenn wir uns anschauen, wissen genau, wie

Haushaltspläne am Ende im Parlament zustande kommen. Ich glaube, Sie wollen mir jetzt nicht ernsthaft erzählen, dass im Parlament nicht schon einmal Dinge dazugekommen sind, die die Exekutive nicht vorgesehen hat.

Aber selten auf Vorschlag des Ministers.

Dann seien Sie doch dankbar, dass Sie einen Minister haben, der Ihnen mal einen guten Vorschlag macht!

(Beifall bei der CDU - Ulrich Thomas, CDU: Richtig!)

Herr Minister, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit danke ich Ihnen.

Wir kommen zur nächsten Fraktion. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kann jetzt ihre Frage stellen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Wir hätten gern den Verkehrsminister etwas zum Straßenbau gefragt, aber das ist jetzt nicht möglich. Mich würde von der - -

Sehr geehrte Frau Fraktionsvorsitzende, alle Fragen in der Fragestunde werden bitte von den Saalmikrofonen aus gestellt. Sie haben jetzt erneut das Wort.

Dann entschuldige ich mich dafür, dass ich das nicht sach- und fachgerecht vorgetragen habe. - Meine Einlassung hatte die kleine Vorrede, dass wir gerne den für Verkehr zuständigen Minister zum Straßenbau befragt hätten. Das ist aber jetzt nicht möglich.

Dann würde uns aber die spontane Einschätzung der Sozialministerin zu den heute in der Presse dargestellten Impfquoten interessieren. Die sind deutlich niedriger, als wir das zu dem Zeitpunkt, zu dem wir im Sozialausschuss über die Impfquote für Masern diskutiert haben, vermutet haben. Die Zahlen, die die Barmer vorgelegt hat, sind deutlich niedriger. Teilen Sie meine Einschätzung, dass wir weitere Anstrengungen unternehmen müssen, weil das so nicht hinnehmbar ist und nicht der Intention entspricht, die der Landtag der Landesregierung aufgegeben hat?

Vielen Dank, Frau Lüddemann. Frau Ministerin Grimm-Benne ist bereits unterwegs. - Einen kleinen Hinweis; der kam jetzt nicht von mir: Denken Sie an die Bildmitschnitte. Das wollten wir alle haben. Deshalb habe ich noch einmal darauf verwiesen.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Es steht drin, dass das auch von dem Mikrofon geht!)

Zur Fragestunde sollten wir immer die Saalmikrofone nehmen. Aber egal. - Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Bei der gestrigen Pressekonferenz der Barmer war Frau Staatssekretärin Bröcker anwesend. Sie hat mir gestern Nachmittag kurz berichtet. Ich habe daraufhin veranlasst, dass wir diese Zahlen mit unserem Landesamt für Verbraucherschutz und mit dem Statistischen Landesamt abgleichen.

(Unruhe)

Sie können sich erinnern, als wir im Landtag die Debatte darüber hatten, ob wir bundesgesetzlich dem Masernschutzgesetz folgen, dass ich von ganz anderen Impfquoten gesprochen habe. Ich möchte gern erst einmal einschätzen, welche Zahlen die Barmer erhoben hat und was unser eigenes - -

Frau Ministerin, darf ich Sie einmal kurz unterbrechen? - Ich denke, jede Fraktion hat zur Fragestunde die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen. Dann sollten wir bei den Fragestellern den Geräuschpegel etwas senken, und wenn die Antwort der Landesregierung gegeben wird, ist es nur gerecht, wenn der Fragesteller diese Antwort dann auch verstehen kann. - Bitte, Frau Ministerin.

Auf jeden Fall habe ich gestern Nachmittag veranlasst, dass wir das mit den Zahlen vergleichen, die uns vorliegen, die ich auch im Parlament dargestellt habe. Da waren wir hinsichtlich der ersten Impfraten sehr gut. Wir hatten nur noch bei den Nachfolgeimpfungen Löcher und bei den jungen Menschen, sodass wir sagen, vielleicht wäre es gut, eine Nachimpfung zur Ausbildungsaufnahme etc. zu machen.

Wir werden das noch einmal überprüfen, und ich kann Ihnen zusichern, weil die Frage doch ziem

lich überraschend kam, dass wir noch einmal eine Auswertung machen, welche Grundlage es für die Zahlen die Barmer gegeben hat. Diese werden wir dann mit unseren eigenen im Land erhobenen Zahlen abgleichen. Ich kann Ihnen auch zusagen, dass wir Ihnen das Ergebnis zur nächsten Sozialausschusssitzung zur Verfügung stellen werden. Vielleicht können wir das dann unter „Verschiedenes“ darstellen?

Ansonsten hat mich das auch sehr überrascht. Aber Sie wissen, wir wollen sowieso noch einmal in die Öffentlichkeit gehen. Wir wollen auch noch einmal Flyer in den Kindertagesstätten verteilen. Das ist ja ein Auftrag, den uns Jens Spahn in seinem Gesetzentwurf aufgegeben hat. Es gab nur noch Streitereien darüber, ob es die Gesundheitsbehörden sind, die das machen, oder die Kitaleiterinnen. Da wir in unserem Gesetz sowieso eine Informationspflicht und eine Vorlage hinsichtlich Masernschutzimpfung haben, finde ich, kann man das auch in den Kindertagesstätten und Horten etablieren.

Etwas anders ist es an den Schulen. Aber da müssen wir schauen, dass wir noch einmal mit den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte darüber reden, wie wir das fachlich organisieren. Wenn das Gesetz bundesrechtlich in Kraft ist, müssen wir ohnehin zusätzliche Vorkehrungen treffen.

(Anhaltende Unruhe)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe keine weiteren Fragen.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich merke, dass der Geräuschpegel auch nach meiner Bitte absolut nicht gesenkt wird. Wir können gern fünf oder zehn Minuten Pause machen, wenn Sie Redebedarf haben. Wir haben heute eine Tagesordnung, die nach oben keine Grenzen setzt. Wenn Sie das möchten, werde ich Ihrer Bitte gern entsprechen. Ansonsten möchte ich Sie bitten, den Geräuschpegel zu senken. Wenn Sie wichtige Gespräche zu führen haben, gehen Sie bitte vor die Tür. Dann können wir unsere Tagesordnung heute disziplinierter und besser abarbeiten. - Vielen Dank.

Für die CDU-Fraktion hat jetzt Herr Thomas das Wort. Bitte, Herr Abgeordneter. Bitte immer nur einmal auf das Mikro drücken und nicht zack, zack, zack.

Das geht nicht.

Warten Sie einen kleinen Moment. Die sind sensibel.

(Heiterkeit)

Einfach einmal kurz draufdrücken.