Die Landesregierung verfügt über Daten - das kann man dem Statistischen Jahrbuch entnehmen - der Einkommensentwicklung. Das heißt, es ist der Landesregierung bekannt, dass auch der sozial schwächste Mensch im Land nicht mehr das Nominaleinkommen des Jahres 1992 hat. Die erste Frage, die ich habe, lautet: Ist das auch der Landesregierung bewusst?
Zu meiner zweiten Frage. Ich habe Verständnis für eine Position, die sagt, das Land will die Höhe der Parkgebühren nicht komplett freigeben, auch deshalb, weil dann Kommunalaufsichten auf die Idee kommen könnten, Gemeinden, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden, zu zwingen, diese zu erhöhen. Die Frage, die ich dazu habe - das muss nicht null-eins, schwarz-weiß ablaufen - ist: Wäre die Landesregierung bereit, darüber zu reden, die Parkgebührenverordnung so anzupassen, dass da, wo dem unterschiedliche Bodenwerte zugrunde liegen, was mit dem öffentlichen Parkplatz für ein Ertrag zu erheben ist - das ist in einer großen Stadt ja nun einmal anders als auf dem Dorf -, Abstufungen vorgenommen werden, die es insbesondere den großen Städten ermöglichen, Parkgebühren zu erheben, die dem Charakter der großen Stadt angemessen sind?
Herr Dr. Schmidt, natürlich ist uns bekannt, dass die Einkommen gestiegen sind. Aber sie sind unterschiedlich gestiegen. Auf der einen Seite sind sie extrem hoch gestiegen, auf der anderen Seite nicht ganz so hoch. An diejenigen, deren Einkommen nicht ganz so hoch gestiegen ist, an diejenigen, die gerade noch ihren Lebensunterhalt bestreiten können, denkt auch die Landesregierung.
Zur zweiten Frage. Es gibt nur einen einzigen Brief aus der kreisfreien Stadt Halle an mich - das ist das Schreiben von Herrn Rebenstorf aus dem
Monat August -, in dem er zum Ausdruck bringt, dass man im Zuge der Klimadiskussion mit den Fridays-for-future-Demonstranten eventuell darüber nachdenken sollte, die Innenstädte vom Verkehr freizuhalten. Das trifft natürlich ganz entschieden auf die Gegenwehr der beiden Industrie- und Handelskammern, der in Magdeburg und der in Halle/Dessau.
Vielen Dank. - Jetzt haben der Abg. Herr Henke und anschließend der Abg. Herr Gebhardt Gelegenheit, ihre Fragen zu stellen. - Bitte, Herr Henke, Sie haben das Wort.
Möglicherweise habe ich mit meiner Kleinen Anfrage - Drs. 7/4896 vom 12. September dieses Jahres - diese Befassung mit ausgelöst. Ich entschuldige mich dafür nicht.
Aber, Herr Webel, gestatten Sie mir dazu eine Bemerkung: Es ist aus Sicht meiner Fraktion durchaus bedenklich, wenn wir uns politisch daran gewöhnen, dass alljährlich im August die Preise für den ÖPNV zwischen 2 und 4 % angehoben werden müssen,
und das auch als sozial vertretbar akzeptieren, Sie auf der anderen Seite dann aber - jetzt zitiere ich aus Ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage, die ich erwähnt habe - die Auffassung vertreten, dass - ich zitiere aus der Beantwortung zu Frage 8 - die Vorhaltung kostengünstiger öffentlicher Stellplätze - ich verkürze das jetzt - auch im Zuge einer kommunalen Mobilitätswende nicht verzichtbar sein wird, „da diese nach Auffassung der Landesregierung nur gelingt, wenn durch einen Verkehrsmittelmix Mobilitätsangebote ausgebaut und geschaffen werden, die alle Verkehrsarten einschließen“. - Ende des Satzes und auch Ende Ihrer Antwort. Bedeutet diese Antwort aber nicht tatsächlich eine faktische Bevorzugung des motorisierten Individualverkehrs?
Das sehe ich nicht so, Herr Henke. Das ist keine Bevorzugung des motorisierten Individualverkehrs. Es ist im Prinzip ein Mix. Es gibt Gegenden, in denen die Menschen mit dem öffentlichen Personennahverkehr ihre Arbeitsstelle, ihre
Vielen Dank. - Eine Wortmeldung haben wir noch. - Jetzt haben wir sogar schon zwei Wortmeldungen. Zunächst Abg. Herr Gebhardt und dann Abg. Herr Raue.
Herr Minister, Sie haben betont, dass Sie die sozial Schwachen mit ihren kleinen Pkw schützen möchten und deshalb an dieser Obergrenze festhalten und den Kommunen nicht die entsprechenden Handlungsspielräume lassen wollen. Ich habe dazu zwei Fragen.
Meine erste Frage lautet: Können Sie mir erklären, warum es in vielen anderen Bereichen und gerade da, wo das Land mitfinanziert, beispielsweise Kita-Gebühren, beispielsweise Musikschulgebühren, diese Obergrenze nicht gibt?
Kann ich daraus schlussfolgern, dass das jetzt vielleicht durchgängige Politik wird, dass Ihr Herz also anfängt, auch für die sozial Schwachen in diesem Bereich zu schlagen?
Die zweite Frage ist: Gibt es Signale von den Kommunen und, wenn ja, von welchen, dass die Parkgebühren, wenn man diese Obergrenze fallen lassen würde, ins Unermessliche steigen würden und dann nicht mehr sozial gerechtfertigt wären? Von welchen Kommunen haben Sie entsprechende Signale erhalten, weshalb Sie weiterhin an dieser Obergrenze festhalten müssen?
Ihre letzte Frage - das kann ich gleich sagen, Herr Gebhardt - habe ich schon bei Dr. Schmidt beantwortet. Es gibt ein Schreiben aus der Stadt Halle vom August dieses Jahres. Weitere Kommunen haben das nicht im Fokus.
Zu Ihrer zweiten Frage, wo das Land mitfinanziert - Musikschulen, Kindertagesstätten und dergleichen mehr -: Parkgebühren finanzieren wir nicht mit.
(Stefan Gebhardt, DIE LINKE: Eben! Warum mischen wir uns dann da ein? Ge- rade da, wo wir mitfinanzieren, gibt es keine Obergrenze; da können Sie machen, was Sie wollen!)
Guten Morgen! Herr Minister, sind Sie mit mir der Auffassung, dass die großen kreisfreien Städte, wie Halle, Magdeburg und Dessau, auch für das Umland wichtige Kultur- und Dienstleistungen erbringen, und teilen Sie meine Auffassung, dass die Attraktivität dieser Städte nachlassen würde und sie im Wettbewerb behindert wären durch Standorte auf der grünen Wiese, wie zum Beispiel Günthersdorf oder Brehna, wenn wir die Kosten für das Parken in den Städten maßlos ansteigen ließen?
Da bin ich mit Ihnen einer Meinung, Herr Raue. Ich denke hier insbesondere an die sozial Schwachen, die dann nicht mehr die Möglichkeit hätten, die Innenstädte zu nutzen.
Herr Minister, ich habe eine Frage, die Sie wahrscheinlich nicht beantworten können - für diesen Fall bitte ich um eine schriftliche Beantwortung -, wenn aber doch, können Sie meine Frage bereits hier beantworten. Ist von der Landesregierung einmal geprüft worden, ob das Festhalten an dieser Obergrenze Konnexität auslöst?
Vielen Dank. Ich denke, Sie sind jetzt erlöst; denn ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. - Somit ist die nächste Fraktion an der Reihe, und zwar kann jetzt die Fraktion der CDU ihre Frage stellen. - Herr Abg. Kurze, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, wir haben jetzt lang und breit über die sozial Schwachen in unserem Land diskutiert, die sicherlich auch unsere volle Aufmerksamkeit brauchen. Aber ich möchte nun eine Frage stellen, die die größere Bevölkerungsgruppe betrifft, diejenigen, die jeden Tag morgens früh mit ihrem Auto zur Arbeit fahren.
Wir haben, wenn man sich tagtäglich in unserem Land auf den Straßen befindet, überall eine doch größere Bautätigkeit zu erkennen, egal, wo du hinfährst, ob du in Magdeburg bist, in Halle oder im ländlichen Raum. Nun stellt sich für mich die Frage: Wer koordiniert die gesamten Baumaßnahmen auf der Straße? Gibt es im Land jemanden, der das mit den Beteiligten abstimmt? Denn man könnte manchmal das Gefühl haben, dass eine gewisse Koordinierung fehlt. Denn egal, wo du hinfährst, triffst du tagtäglich immer wieder auf neue Baustellen, die sicherlich wichtig sind, um den Sanierungsstau abzubauen. Aber es ist manchmal sehr schwierig, den Arbeitsort pünktlich zu erreichen.
Meine zweite Frage betrifft die Autobahnen. Wir haben Achsen, die von Ost nach West oder von Nord nach Süd durch unser Land führen. Wenn wir uns die Autobahnbaustellen anschauen, kann man erkennen, dass in anderen Bundesländern hin und wieder auch Nachtbaustellen durchgeführt werden. Wenn wir durch unser Land fahren - ich weiß, da ist das Land nicht in erster Linie zuständig -, beispielsweise auf der A 2, einer wirklich sehr viel befahrenen Hauptachse durch Deutschland, sieht man manchmal kaum jemanden an den Baustellen. Da fragen sich wiederum viele, die morgens zur Arbeit müssen, die Pendler, wann die Baustellen denn fertig werden und warum man es hier nicht hinbekommt, auch nachts zu arbeiten, wie man das in anderen Bundesländern sieht.
Vielen Dank, Herr Abg. Kurze. - Sehr geehrter Herr Minister Webel, Sie sind schon wieder gefordert. Bitte.
Ja, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abg. Kurze, zur letzten Frage kann ich sagen, dass insbesondere Nachtbaustellen ein erhöhtes Unfallrisiko darstellen.
Zum Verfahren auf der A 2 kann ich nur sagen: Ich weiß aus internen Kreisen, wenn es heißt, die Verkehrsleiteinrichtungen auf der A 2 zu installie
ren, dass sich die Hälfte der Belegschaft bei diesem Unternehmen krankmeldet, weil die A 2 ein erhöhtes Sicherheitsrisiko insbesondere für die Menschen darstellt, die dort arbeiten.
Natürlich hängt dies in den letzten Jahren auch mit dem folgendem Umstand zusammen: Durch die erhöhte Bautätigkeit, die wir Gott sei Dank in den letzten Jahren haben, sind die Kapazitäten nicht in gleichem Maße mitgewachsen. Dadurch können die Baufirmen nur selten auf Schichtsysteme zurückgreifen. Die sind mittlerweile froh, sage ich einmal ganz nebenbei, wenn sie eine Schicht zusammenbekommen und eine Baumaßnahme damit fertigstellen können.
Ich weiß, dass das ein großes Problem ist und dass das woanders besser sein soll. Aber das wird nicht so sein. Auch bei uns gibt es Nachtbaustellen, wenn Not am Mann ist, wenn die Dinge geregelt werden müssen. Aber auf Dauer wird es diese Nachtbaustellen bei uns nicht geben.
In Zukunft wird es sowieso mehr Vollsperrungen geben. Damit komme ich zur ersten Frage. Seit dem 1. Januar gibt es eine neue Arbeitsschutzverordnung, die nicht das Land Sachsen-Anhalt auf den Weg gebracht hat, die aber von den Baufirmen befolgt werden muss. Hier gibt es Abstandsregelungen, die es nicht ermöglichen, halbseitige Sperrungen bei Straßenarbeiten durchführen zu können. So werden wir uns auf die eine oder andere Vollsperrung mehr einstellen müssen.
Zu den Sperrungen ist zu sagen, dass das nicht derjenige veranlasst, der die Straße bauen möchte, sondern das macht in der Regel die beauftragte Baufirma. Nach der Vergabe wird bei der unteren Straßenverkehrsbehörde der Antrag auf Sperrung gestellt. Dort sitzen - so war das in meiner Zeit in Haldensleben - alle 14 Tage die betroffenen Gemeinden, die Polizei, die Nahverkehrsunternehmen, natürlich auch die Rettungsdienste zusammen und legen die Sperrung fest. Das hat früher immer sehr gut funktioniert. Als es noch keine Navigationsgeräte gab, sind die Fahrzeuge die ausgeschilderten Umleitung gefahren. Heute ist das Problem, dass die Akzeptanz, Umleitungen zu fahren, nachgelassen hat und der eine oder andere unter Inkaufnahme von vielen Problemen in die Baustelle fährt.
Aber wir als Land sind im letzten Jahr damit beauftragt worden, ein kreisübergreifendes System zu installieren. Es gibt heute das Problem, dass jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt ihren eigenen Sperrbezirk hat und nicht auf die Nachbarkörperschaft schaut. Wir wollen es bis zum Frühjahr am Laufen haben, dass alle Körperschaften in dieses System melden müssen und dass dann vielleicht überregional einmal gesagt werden kann: „Leute, diese Maßnahme könnt ihr jetzt
nicht durchführen. Da plant die Stadt Magdeburg oder der Landkreis Börde oder der Landkreis Jerichower Land eine Baumaßnahme. Die Umleitung wird nicht funktionieren.“ Das ist ja das Hauptproblem.