Aber - und dieses Aber kann ich nicht genug betonen - ich persönlich und auch die Landesseniorenvertretung hätten in diesem Jahr gerne noch einen weiteren Jahrestag mit Stolz feiern wollen, und dies, liebe Landesregierung und liebe Abgeordnete, können wir nicht; denn derjenige, dessen Geburtstag hätte gefeiert werden sollen, war zwar in Planung, hat aber bis zum heutigen Tage nicht das Licht der Welt erblickt.
Denn in dem Beschluss, den ich zu Beginn meiner Rede zitierte, war auch festgelegt worden, dass aus der Mitte der Landesseniorenvertretung ein Landesseniorenbeauftragter eingesetzt wird. Nun frage ich Sie: Wo ist er denn? - Seit 25 Jahren wartet die Landesseniorenvertretung darauf, dass dieser Beschluss Umsetzung findet. Erst vor ein paar Wochen, zur Geburtstagsfeier, war dies eine der Hauptforderungen, die die Landesseniorenvertretung aufgestellt hat. Hier können Sie dies nachlesen.
Ich persönlich möchte Ihnen jetzt eine Brücke bauen. Sie haben es vergessen, oder? - Da es so ist, dass nicht umgesetzte Beschlüsse nicht in eine neue Wahlperiode zur Umsetzung übertragen werden, verfallen diese einfach, wenn kein neuer Antrag gestellt wird. Und es wurde bis zum heutigen Tag kein neuer Antrag zur Einsetzung eines Landesseniorenbeauftragten oder einer Landesseniorenbeauftragten gestellt.
Heute haben Sie die Chance, diesen Fehler oder diesen Fauxpas ein für alle Mal zu beheben. Ich bitte Sie darum, dieses im Sinne der Seniorenarbeit auch zu tun.
Mit unserem vorliegenden Antrag wollen wir der Landesseniorenvertretung einen Landesseniorenbeauftragten oder eine -beauftragte zur Seite stellen, um die immer weiter wachsenden Aufgaben im Bereich der Seniorinnen und Senioren zukünftig überhaupt bewältigen zu können.
Die steigende Zahl unserer Senioren - das haben wir letzthin schon debattiert - wird dazu führen, dass auch die Aufgaben des Gremiums mehr werden. Der Landesseniorenbeauftragte soll die gleichen Kompetenzen und die gleiche Ausstattung bekommen wie der bereits gut arbeitende Landesbehindertenbeauftragte - denn gleiches Recht für alle.
Ich bitte Sie, liebe Abgeordnete, und Sie, liebe Frau Ministerin Grimm-Benne, geben Sie dem Gremium der Landesseniorenvertretung endlich den seit 25 Jahren versprochenen Landesseniorenbeauftragten bzw. die Landesseniorenbeauftragte mit der entsprechenden Ausstattung zur Seite und erfüllen Sie endlich die Zusage aus dem Jahr 1994. Die Geburt soll nicht noch länger dauern. 25 Jahre in den Wehen reichen doch aus.
Ich danke der Einbringerin. Ich sehe keine Fragen. Bevor wir dann in die Dreiminutendebatte eintreten, begrüßen wir auf unserer Nordtribüne
ganz herzlich Vertreterinnen und Vertreter der Landesseniorenvertretung. Herzlich willkommen bei uns!
Dann können wir mit der Dreiminutendebatte beginnen. Für die Landesregierung spricht die Frau Ministerin Grimm-Benne.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Fraktion DIE LINKE fordert die Landesregierung auf, einen Landesseniorenbeauftragten bis Mitte des Jahres 2020 einzusetzen. Hierzu zitieren Sie einen Beschluss vom 24. November 1994, der in Ihrer Einschätzung nur zum Teil umgesetzt worden ist.
Auch wir haben in den Archiven noch einmal nachgesehen. Im Jahr 1994 sollten aufgrund eines Antrags der damaligen PDS sowohl ein Selbstverwaltungsgremium von Seniorinnen und Senioren gefördert werden als auch ein Landesseniorenbeauftragter beim Sozialministerium angesiedelt werden.
In den Ausschussberatungen einigte man sich dann einstimmig auf die Änderung, dass dieser Landesseniorenbeauftragte aus der Mitte der Mitglieder des Landtags gewählt werden sollte, um damit die Zusammenarbeit mit dem Landtag und die Berücksichtigung der Belange von Senioren sicherzustellen. Ein Wahlakt durch den Landtag folgte im Nachgang übrigens nicht. Das haben Sie festgestellt. Aber der Auftrag an die Landesregierung, einen Landesbeauftragten beim Sozialministerium zu verankern, ist ausdrücklich geändert worden.
Bei der Lektüre insbesondere der Rede des damaligen Berichterstatters Prof. Dr. Böhmer, seines Zeichens damals Sozialminister, wird allerdings deutlich, wie viel wir bei Interessenvertretungen und besonders auch bei der Vertretung der Interessen von Seniorinnen und Senioren im Land inzwischen erreicht haben. Im Jahr 1994 gab es praktisch nichts, weder Beauftragte noch Beiräte oder die Mitwirkung von Lobbygruppen in den kommunalen Gremien. Insofern musste man sich in der Tat fragen, welche Struktur nun am besten geeignet ist, um die Seniorinnen und Senioren mit ihren Interessen aktiv einzubeziehen.
Heute nun haben wir alle zusammen langjährige Erfahrungen mit vielen Beauftragten für ganz unterschiedliche Belange, mit Beiräten, mit Interessenvertretungen etc., und wissen sehr genau, welches Instrument wie wirkt bzw. welches eher ein stumpfes Schwert ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! In aller Regel muss ein Beauftragter der Landesregierung Geld, Personal sowie gesetzlich oder in der Geschäftsordnung verankerte Beteiligungsrechte haben,
damit er seiner Aufgabe gerecht werden kann. Ansonsten ist er nur ein Anhängsel und hat überhaupt gar keine Möglichkeit, auch unabhängig von der Landesregierung Punkte zu setzen.
Wir können gerne darüber diskutieren, ob wir so etwas etablieren, aber bitte tun Sie mir einen Gefallen: Wir engagieren uns in der Seniorenpolitik und in diesem Bereich sehr. Wir haben das auch, glaube ich, bei der 25-Jahre-Feier noch einmal deutlich gemacht. Ich habe nichts dagegen, wenn wir im Ausschuss darüber diskutieren, ob ein Landesbeauftragter für Senioren notwendig ist, ja oder nein, aber bitte nicht darüber, dass wir etwas nicht umgesetzt haben, wozu wir eigentlich verpflichtet gewesen wären. Das fände ich schade, wenn das so einen Touch bekommen würde, dass wir unzureichend arbeiten.
Ich sehe keine Fragen. Oder? - Nein, die sehe ich nicht. Danke an die Ministerin. - Dann können wir jetzt in die Dreiminutendebatte der Fraktionen eintreten. Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Krull. Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum einen muss man sich die Frage stellen, warum ein Beschluss, der seit 25 Jahren existiert, noch nicht realisiert worden ist. Schließlich waren bis auf eine Fraktion alle hier im Landtag vertretenen Parteien in der einen oder anderen Form direkt oder indirekt an Landesregierungen beteiligt.
Zum anderen muss die Frage gestellt werden, ob der damalige Beschluss immer noch der aktuellen Bedürfnislage der Seniorinnen und Senioren in unserem Bundesland entspricht. Die Vermutung liegt nahe, dass das so ist, weil die Landesseniorenvertretung bei der Festveranstaltung am 1. Oktober zum 25-jährigen Bestehen die Umsetzung dieses Punktes in ihren Forderungskatalog aufgenommen hat.
Zu dieser Festveranstaltung waren aus dem parlamentarischen Raum nicht nur unsere Landtagspräsidentin sowie die Vertreter fast aller Fraktionen - bis auf die AfD, aber vielleicht sind in dieser
sondern auch der Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, Christian Hirte, MdB CDU, anwesend.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen und der Landesseniorenvertretung und ihren Mitgliedern ganz herzlich für ihr ehrenamtliches Engagement danken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst im August dieses Jahres hatten wir uns hier im Hohen Hause mit dem seniorenpolitischen Programm des Landes „Aktiv und Selbstbestimmt“ beschäftigt. Auch die Fortschreibung dieses Programms wurde in den erwähnten Forderungskatalog aufgenommen, insbesondere mit den Schwerpunkten Mitwirkungs- und Rederecht, Gesundheit und Prävention, Pflege, Wohnen, Mobilität, Altersarmut, Altersdiskriminierung und Vereinsamung.
Weitere Forderungen, die aufgeführt sind: Die Landesseniorenvertretung ist bei seniorenpolitischen Entscheidungen einzubeziehen; auf kommunaler Ebene ist die Gründung sowie die Arbeit von Seniorenvertretungen zu unterstützen - ich verweise, wie an anderer Stelle auch schon, auf § 80 KVG - Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen -; die Einrichtung einer Enquete-Kommission im Landtag zum Thema „Älterwerden in SachsenAnhalt“ vor allem im Hinblick darauf, dass Seniorenpolitik eine Querschnittsaufgabe ist; die Schaffung landesrechtlicher Voraussetzungen für aktives Altern, also die Überprüfung, ob Rechtsvorschriften unbegründete, überholte Altersgrenzen enthalten, sowie die Einführung des sogenannten Alterschecks in Kabinettvorlagen; die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Arbeit in Seniorenvertretungen; die Verstetigung und Verbesserung der Förderung von Altenhilfestrukturen bis hin zu Landesförderprogrammen, die auch vor Ort umsetzbar seien.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alles das sind Forderungen, die wir zumindest in dem zuständigen Ausschuss einmal mit erläutern sollten, um für die Überarbeitung des seniorenpolitischen Programms bzw. die Debatte dazu gerüstet zu sein. Daher wäre ein Beschluss heute nur zu diesem einen Punkt aus der Sicht meiner Fraktion nicht angemessen.
In diesem Sinne bitte ich um Überweisung des Antrags in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration zur weiteren Bearbeitung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Krull. Ich sehe keine Fragen aus dem Landtag, deswegen können wir weiter fortschreiten. Für die AfD-Fraktion spricht der Abg. Herr Daniel Rausch.
Werter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Krull, ich finde, es ist eine Frechheit, sich hier hinzustellen und zu sagen, ältere Menschen seien uns nicht wichtig. Das ist unmöglich, muss ich Ihnen ehrlich sagen.
Wir diskutieren heute über das Thema „Seniorenarbeit unterstützen - Landesseniorenbeauftragten einsetzen“. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich bei allen Senioren für ihre ehrenamtliche Tätigkeit auf allen Ebenen zu bedanken, sei es in den Städten und Gemeinden, sei es auf Kreisebene und natürlich auch bei den Landesseniorenvertretungen.
Erst vor wenigen Wochen konnte das 25-jährige Bestehen der Landesseniorenvertretung gefeiert werden. Schwerpunkt ihrer Arbeit ist es, die Interessen älterer Menschen gegenüber dem Landtag und der Regierung des Landes Sachsen-Anhalt und der Kommunen zu vertreten. Die Landesseniorenvertretung Sachsen-Anhalt arbeitet ehrenamtlich und bekommt Zuwendungen für den Betrieb ihrer Geschäftsstelle. Des Weiteren bekommen die engagierten Senioren eine Aufwandsentschädigung und Reisekosten. Der Landesseniorenverband Sachsen-Anhalt wird in diesem Jahr mit einer Fördersumme von 32 400 € vom Land unterstützt. Der Verband ist aktiv in die Prozesse und Entscheidungen des Landes eingebunden.
Wer, meine Damen und Herren, wenn nicht der Seniorenverband, kennt die Wünsche und Interessen der älteren Bürger? Darum ist der Landesseniorenverband als Verbindungsglied zu den verantwortlichen Stellen in der Landesregierung zu sehen.
Wichtig ist mir persönlich, dass die Landesseniorenvertretung in ihrer Satzung stehen hat, dass sie überparteilich, konfessionell und verbandsunabhängig arbeitet. In einer Kleinen Anfrage von Frau Lüddemann aus der letzten Legislaturperiode wurde die Landesregierung gefragt, ob die Landesregierung die Einsetzung eines Seniorenbeauftragten auf Landesebene plant. Die Antwort war klar. Ich zitiere:
Ich habe im Vorfeld der Debatte mit der Vorsitzenden Frau Angelika Zander gesprochen. Sie sagte mir, dass sie sich wünschen würde, dass wir gemeinsam mit ihr im Ausschuss für Arbeit und Soziales darüber sprechen könnten. Darum werden wir eine Überweisung unterstützen. - Danke.