Ich möchte meine Rede mit dem Zitat des georgischen Politikers Eduard Schewardnadse - er war auch russischer Außenminister - beenden. Er hat gesagt: Die größte Errungenschaft der Menschheit - freie Meinungsäußerung - war stets sowohl Quelle als auch Antrieb des Fortschritts.
Das ist eigentlich ein gutes Schlusswort. Wenn wir das verinnerlichen, dann ist mir um Deutschland, meine sehr verehrten Damen und Herren, und um Sachsen-Anhalt nicht bange. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abg. Kurze. Es gibt eine Wortmeldung. - Aber zuvor möchte ich nicht versäumen - auch wenn sie die Tribüne inzwischen verlassen haben - zu erwähnen: Es waren Schülerinnen und Schüler der Schule an der Lindenallee in Gräfenhainichen zu Gast.
- Wir lassen die Grüße hinterherschicken. Ich denke, der Fraktionsvorsitzende Herr Borgwardt hat die Grüße mitgenommen.
Herr Kollege Kurze, nur eine ganz kleine Korrektur. Ich habe mich nicht dafür ausgesprochen, solche Räume nicht zu vermieten, sondern dafür, dass die Freiheit gewahrt bleibt, Verträge zu schließen. Zu der Freiheit, Verträge zu schließen, gehört in einem Land, in dem Meinungsfreiheit herrscht, eben auch, dass das Schließen von Verträgen zwischen Vertragspartnern Gegenstand öffentlicher Debatte werden kann. Auch das ist Meinungsfreiheit. Insofern finde ich es legitim, dass Menschen gegen einen solchen Vertragsabschluss protestieren.
Aber meine Frage ist eine andere. Da es hinsichtlich des Kommentars von Herrn Kösters eine entsprechende Meinungsäußerung von Ihnen gab, will ich fragen: Wie bewerten Sie es denn, dass im Bauhaus eine Band unter Verweis auf ihre „von der Meinungsfreiheit gedeckten“ Liedbeiträge nicht spielen durfte?
(Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD: Was? Das ist Vertragsfreiheit! Die wollten halt nicht mit denen! Das ist doch absurd! - Ly- dia Funke, AfD: Sie haben es doch selbst gesagt! - Zurufe von der AfD: Vertragsfrei- heit! - Weitere Zurufe)
Herr Striegel, zunächst zu Ihrer ersten Einlassung. Natürlich ist es so, wie Sie sagen; aber es muss natürlich immer gewaltfrei bleiben. Das kann man noch hinzufügen.
Aber wie gesagt: Druck, der erzeugt wird, sollte letztlich verbal bleiben. Das steht jedem zu. Das muss man eben aushalten.
In die Vertragsgestaltung des Bauhauses haben sich bereits so viele eingemischt; das will ich an dieser Stelle nicht tun. Ich habe einen anderen Musikgeschmack, daher ist das jetzt nicht unbedingt mein Thema, zu dem ich mich hier am Ende - -
Ich möchte nicht wie andere sagen: Hören Sie auf zu quaken! - Das will man doch hier vorn nicht sagen. Aber es ist doch so: Man muss den anderen erst einmal ausreden lassen. Das hat etwas mit Anstand und mit Respekt zu tun.
Deshalb sollten Sie zumindest auch etwas herunterfahren. Ich bin manchmal auch emotional, also von daher: kein Thema. - Ich habe eben meine Meinung dargestellt und bei dieser werde ich auch bleiben. - Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU - Zustimmung von Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD, von Jan Wenzel Schmidt, AfD, und von André Poggenburg, fraktionslos)
Vielen Dank, Herr Kurze. - Wir sind damit am Ende der Aktuellen Debatte angelangt. Nach § 46 Abs. 6 GO.LT werden hierzu keine Beschlüsse gefasst.
Da mehrere Abgeordnete an mich herangetreten sind und gefragt haben, ob es eine Mittagspause geben wird, stelle ich diese Frage in den Raum. Um 13 Uhr findet auch eine Veranstaltung des Landesfrauenrates statt. Insofern darf man sich nicht wundern - das ist auch die Meinung der jeweiligen Abgeordneten -, dass der eine oder andere Abgeordnete fehlt. - Ich sehe keine Zustimmung dafür, eine Mittagspause anzuberaumen. Deswegen werden wir jetzt in der Tagesordnung fortfahren.
Ich kündige an, dass ein Abgeordneter von seinem Recht laut § 68 der Geschäftsordnung Gebrauch machen möchte und eine Erklärung außerhalb der Tagesordnung abgeben möchte. Die Worterteilung wird mein Kollege Vizepräsident übernehmen müssen; denn der Abgeordnete ist im Moment nicht im Plenarsaal und wir nehmen im Präsidium jetzt einen Wechsel vor.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz sind ein wichtiges Gut, einerseits natürlich für die Beschäftigten selbst und andererseits für unsere Unternehmen. Jeder Arbeitsunfall ist einer zu viel,
ebenso jeder Gesundheitsschaden, der durch einen mangelhaften Arbeits- und Gesundheitsschutz hervorgerufen wurde. Um die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten sicherstellen zu können, bedarf es eines klugen und verantwortungsvollen Handelns. Dabei geht es nicht nur um die moralische Pflicht, sondern auch um die Erfüllung rechtlicher Vorgaben.
Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen führen auch zu Prozessstörungen, Lieferverzögerungen, Sachbeschädigungen, Kundenverlusten und vielem, vielem mehr. Dabei geht es primär aber immer um die gefährdete Person selbst. Nicht zu vergessen sind aber auch die Familien, die Angehörigen, die bei schweren Arbeitsunfällen ebenfalls zu den Betroffenen zu zählen sind.
Es bedarf daher im Grunde nicht der Erwähnung: Der Arbeits- und Gesundheitsschutz von Menschen darf in einer aufgeklärten Welt des Humanismus nicht dem Kommerz bzw. dem staatlichen Rotstift geopfert werden.
Leider aber zeichnen die Zahlen und das persönliche Erleben von Beschäftigten in SachsenAnhalt ein anderes Bild. Denn sie zeigen relativ deutlich, wie es um den Arbeits- und den Gesundheitsschutz in Sachsen-Anhalt bestellt ist. Viele Unternehmen halten sich an die rechtlichen Vorgaben und tun sogar mehr für den Schutz und die Gesundheit ihrer Beschäftigten. Aber leider gibt es sehr viele Unternehmen, für die der Arbeits- und der Gesundheitsschutz ein Fremdwort ist.
Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Dementsprechend können sie letztlich auch nicht die geforderten Schutzmaßnahmen festlegen, geschweige denn umsetzen. Das ist nicht nur ein Gesetzesverstoß, sondern das gefährdet massiv die Sicherheit und die Gesundheit von Menschen.
Zuständig für die Kontrolle und die Durchsetzung ist eigentlich der Fachbereich Arbeitsschutz des Landesamtes für Verbraucherschutz. Dem steht aber aufgrund eines massiven Personalabbaus das Wasser nicht nur bis zum Hals, sondern schon wesentlich darüber.
Die Situation verschlechtert sich leider von Jahr zu Jahr. Hierzu nenne ich ein paar Zahlen, um das zu veranschaulichen. Im Jahr 2007 wurden noch rund 19 000 Dienstgeschäfte, also Kontrollen und Ähnliches, durchgeführt. Im Jahr 2017 waren es nur noch rund 6 400. Diese dramatische Abnahme ist leider die logische Konsequenz einer radikalen Personalkürzung um fast die Hälfte. Im Jahr 2007 gab es noch 213 Beschäftigte und per 1. März 2018 nur noch 128 Beschäftigte. Aktuell sind es wohl nur noch 86 Beschäftigte. Außerdem wurden im Jahr 2008 noch rund 1 500 Bußgelder und 600 Verwarnungen ausgesprochen. Im Jahr 2017 waren es dann nur noch 256 Bußgelder und 225 Verwarnungen.
Letzteres liegt übrigens nicht daran, dass die Unternehmen besser geworden sind. Dagegen sprechen leider insbesondere die Unfallzahlen und - wie ich schon erwähnte - die mangelhafte Akzeptanz von Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Viele Unternehmen haben einen erheblichen Beratungs- bzw. Unterstützungsbedarf, dem der Fachbereich Arbeitsschutz des Landesamtes für Verbraucherschutz aufgrund der eklatanten Personalkürzungen nur sehr schwer nachkommen kann. Auch die Kontrollfunktionen mussten aufgrund des Personalschwunds in den letzten Jahren, wie wir anhand der Zahlen erkennen konnten, immer weiter eingeschränkt werden. Schon heute wird ein Unternehmen in Sachsen-Anhalt im Durchschnitt nur einmal in rund 19 Jahre kontrolliert.
Das systematische Kürzen beim Personal betrifft übrigens das gesamte Landesamt für Verbraucherschutz. Ein weiteres Problem, das mit dem drastischen Personalabbau zu tun hat, ist, dass sich die Aufgaben des Fachbereiches Arbeitsschutz natürlich nicht verringert, sondern im Gegenteil sogar massiv erhöht haben. Der Bereich ist für die Kontrolle der Einhaltung von mehr als 60 Gesetzen und Verordnungen zuständig. In vielerlei Hinsicht haben diese ihren Ursprung im Bundes- und im Europarecht. Das heißt, Sach
Zusätzlich zum Arbeitsschutz nimmt die Aufsicht Aufgaben in den Bereichen Umweltschutz, Immissionsschutz oder Marktüberwachung wahr. Bereiche, die zu den klassischen Arbeitsschutzthemen hinzugekommen sind, sind beispielsweise Fragen der psychischen Arbeitsbelastung, der Automatisierung und der Robotik oder der Nanopartikel. Die Aufsicht ist zuständig für Fragen des Strahlenschutzes, für Gefahren durch Schadstoffe, für Brandschutz, für Verbraucherschutzfragen, für Medizinprodukte und vieles Weitere mehr.
Bei der Überprüfung von Betrieben ist seit der Verabschiedung des Arbeitsschutzgesetzes nicht mehr nur eine Sichtung der Arbeitsbedingungen nötig, sondern auch eine Prüfung, bei der die organisationalen Gegebenheiten im Betrieb betrachtet werden.
Die Flexibilisierung und die Globalisierung haben außerdem schwierig zu prüfende Strukturen mit sich gebracht bzw. geschaffen. Als Beispiele seien hierzu genannt das Outsourcing von Betriebs- und Unternehmenseinheiten, die Leiharbeit oder auch die Auftragsvergabe an Subunternehmer. Die Digitalisierung bringt gerade weitere Änderungen mit sich, die die Aufsichtsbehörden abdecken müssen.
Diese Aufgabenfülle führt noch zu einem zweiten Effekt. Die drastische Reduktion der Außeneinsätze und der Vor-Ort-Kontrollen hat ihren Grund nicht nur in der rückläufigen Zahl der Kontrolleure. Hinzu kommt, dass die verbleibenden Mitarbeiter immer weniger Zeit haben, weil sie eben auch mit gesetzlich vorgeschriebenen Verwaltungsaufgaben, Gutachten oder Genehmigungsverfahren befasst sind.