(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung von Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert und von Minister Marco Tullner)
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Schon heute früh habe ich auf die Bedeutung von Antragsüberschriften hingewiesen. Der Koalitionsantrag lautet: „Konzept zur zukünftigen Gestaltung von Förderschulen“, aber nicht: „Konzept zur zukünftigen Gestaltung inklusiver Bildungsangebote“, wie es im Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE heißt.
Die in diesem Änderungsantrag enthaltenen Wünsche nach einer Weiterentwicklung für diese Bereiche sind für uns ohnehin selbstverständlich, und die Fraktion DIE LINKE weist selbst darauf hin, dass mangelnde personelle Ressourcen den Erfolg des gemeinsamen Unterrichts gefährden. Deshalb sollte nicht das eine gegen das andere ausgespielt werden oder gar die Meinung vorherrschen, geben wir nur die Förderschullehrer in die Regelschulen, dann klappt die Chose schon. Ich denke, wir sollten sehr verantwortungsvoll an die Diskussion über dieses Konzept herangehen.
Ich denke, dass der Antrag aus der Sicht der Koalitionsfraktionen weitsichtig ist. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Wir werden den Antrag der Fraktion DIE LINKE aus den eben genannten Gründen ablehnen, aber selbstverständlich wird über die Inhalte diskutiert werden. - Vielen Dank.
Dann sind wir nunmehr am Ende der Debatte. Ich frage noch einmal, ob es Überweisungswünsche zum Antrag der Koalitionsfraktionen gibt.
- Das ist der Wunsch der Koalition. Ist es auch der Wunsch des gesamten Hauses? - Dem ist offensichtlich so. Dann wollen wir zur Abstimmung kommen.
Ich frage zuerst nach dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drs. 7/408. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Sagen wir einmal, die Fraktion DIE LINKE in überwiegender Zahl. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Ursprungsantrag der Koalitionsfraktionen in der nicht geänderten Fassung. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Antrag angenommen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 5 schließen.
Der jetzt ursprünglich im Zeitplan vorgesehene Tagesordnungspunkt 6 ist zurückgezogen worden. Wir kommen deswegen in Fortsetzung unseres Zeitplans zu
Zulassung einer Ausnahme gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 2 des Ministergesetzes Sachsen-Anhalt
Als Einbringer erhält nunmehr der Staats- und Kulturminister Herr Robra das Wort. Bitte sehr, Herr Robra, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen bereits in der Landtagssitzung am 1. September 2016 erläutert, worum es geht. Die Landesregierung bittet darum, eine Ausnahme für Herrn Minister Webel als Aufsichtsratsmitglied bei der Handball Magdeburg GmbH zu ermöglichen. Vielleicht ist es beim letzten Mal nicht deutlich genug geworden, dass es zwar der Rechtsform nach um ein auf Erwerb gerichtetes Unternehmen geht, inhaltlich - ich habe es beim letzten Mal schon gesagt, möchte es aber noch einmal unterstreichen - geht es aber um Sport.
Wenn sich die Handball Magdeburg GmbH nicht für diese Gestaltungsform entschieden hätte, um ihre international so erfolgreiche Mannschaft letzten Endes als GmbH in die Welt zu schicken, dann wäre es ein Verein. Für die Tätigkeit in der Spitze, im Vorstand oder im Beirat eines Vereins bedarf es gar keiner Ausnahmegenehmigung.
Insofern bitte ich wirklich noch einmal zu bedenken, dass es wirklich ausschließlich der gewählten Rechtsform wegen einer Ausnahmegenehmigung des Landtags bedarf und dass wir nur deshalb abermals darum bitten, dem Kollegen Webel zu ermöglichen, in der Handball Magdeburg GmbH als Aufsichtsratsmitglied tätig zu werden. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag. - Ich danke Ihnen.
Danke, Herr Robra. - Ich sehe keine Fragen an Herrn Robra, aber eine Wortmeldung des Fraktionsvorsitzenden der AfD als Fraktionsvorsitzender. Dann, Herr Poggenburg, haben Sie das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Liebe Gäste, auch wenn Sie gerade gehen! Dieser Tagesordnungspunkt ist ohne Debatte angedacht. Aber einige Dinge müssen doch gesagt werden. Ich habe den Auftrag, für die AfD-Fraktion das Wort zu ergreifen, werde Ihre Geduld aber nicht über Gebühr strapazieren.
Eine kurze Anmerkung vorab: Ich habe gerade in den Ausführungen von Herrn Robra gehört, hierbei gehe es um Sport. Das hat also nichts mit Geld zu tun. Wir alle wissen wohl: Das eine schließt das andere keinesfalls aus.
Liebe Abgeordnete! Ich glaube, wir sind uns einig darüber, dass die AfD-Fraktion die Fraktion ist, die sich am vehementesten gegen irgendwelche Verstrickungen und Verquickungen von Ämtern und Posten in Parlament und Regierung einsetzt.
- Ich habe das einfach nur mal unterstellt. - Das sehen wir als direkten Wählerauftrag an, den wir auch gewillt sind, 1 : 1 in diesem Parlament umzusetzen.
Das heißt, die AfD-Fraktion muss und wird diesen Antrag daher ablehnen. Eines möchte ich allerdings klarstellen, nämlich dass sich diese Ablehnung nicht gegen eine Person oder auch nicht gegen einen Minister Webel richtet, sondern das ist für uns eine grundsätzliche Haltung, der wir natürlich verpflichtet sind und der wir immer wieder gerne folgen.
Jetzt komme ich ganz kurz direkt auf den Antrag zu sprechen. Darin sind mir nämlich zwei Dinge gleich aufgefallen. Die Begründung in dem Antrag ist im Grunde keine tatsächliche Begründung dahin gehend, warum eigentlich eine Ausnahme vorgenommen werden soll. Wenn eine Ausnahme aufgrund einer bestehenden Gesetzeslage vorgenommen werden soll, dann ist doch eine Begründung dahin gehend auch Voraussetzung.
wird auf Paragrafen, auf das Ministergesetz verwiesen. Aber wie gesagt, es erschließt sich aus der Begründung nicht, warum hier eine Ausnahme gemacht werden soll.
Im Gegenteil: In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass eine Ausnahme möglich ist, wenn eine Entsendung in Organe geschieht, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist. Dann könnte man von öffentlichem Interesse sprechen. Im nächsten Satz wird aber gesagt, dass die öffentliche Hand an der Handball Magdeburg GmbH eben nicht beteiligt ist. Im Satz vorher wird darauf hingewiesen, dass das ein Ausnahmekriterium wäre. Aber im nächsten Satz wird klar gemacht, das Ausnahmekriterium treffe hier nicht zu.
Ich möchte kurz aus der aktuellen Kommentierung zur Landesverfassung zu diesem Punkt zitieren. Darin steht:
„Es besteht nur dann ein öffentliches Interesse an der Entsendung eines Mitglieds des Landtages in Aufsichtsräte von Unternehmen, wenn der Staat an ihnen kapitalmäßig beteiligt ist. Im Gegenschluss folgt daraus, dass die Übernahme eines Aufsichtsratsmandats durch ein Mitglied des Landtages dann ausscheiden muss, wenn an dem Unternehmen keine Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand gegeben ist.“
Genau das trifft hier zu. Ich kann der Koalition nur empfehlen, diesen Antrag noch zurückzuziehen und nicht zu stellen. Natürlich kann dieser Antrag einwandfrei rechtmäßig gestellt werden; das ist klar. Aber kommt es jetzt zu einer Abstimmung, kommt es zu einer Befürwortung dieses Antrags, dann allerdings ergeben sich erhebliche rechtliche Bedenken. Ich glaube, die werden dann irgendwann auch entsprechend zu Buche schlagen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Es gibt keine Anfragen an den Fraktionsvorsitzenden. Ich frage einmal: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das scheint nicht so zu sein.
Dann stelle ich den Antrag zur Abstimmung. Wer für die Drs. 7/370 stimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. Wer ist dagegen? - Damit haben die Koalitionsfraktionen dafür und die Opposition dagegen gestimmt. Das wäre, jedenfalls unter normalen Umständen, die Mehrheit. Verlangt jemand die Auszählung? Sonst stelle ich die Mehrheit für die Befürwortung des Antrags fest. - Herr Poggenburg, Sie verlangen eine Auszählung?
Wer möchte für diesen Antrag stimmen? - Wir kommen jetzt zu den Neinstimmen. - Dann frage ich nach den Stimmenthaltungen. - Da sehe ich niemanden. Damit haben wir ein Abstimmungsergebnis: 43 Abgeordnete stimmten dem Antrag zu und 36 Abgeordnete lehnten ihn ab. Damit ist die Beschlussfassung erfolgt und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 9.