Das ist für uns das Entscheidende. Sie haben heute die Möglichkeit zuzustimmen und das öffentlich zu machen und Sie wollen es wieder nicht. Sie wollen es auf die lange Bank schieben, damit Sie es vertagen können, genauso wie Frau Lüddemann.
Die Geschäftsordnung wurde schon bei der zweiten Landtagssitzung geändert. Und das machen Sie nicht.
Das ist wieder typisch, einfach nur Populismus und mehr nicht. Das, was sie uns vorwerfen, machen Sie.
(Beifall bei der AfD - Unruhe bei der LIN- KEN und bei den GRÜNEN - Siegfried Borgwardt, CDU: Jetzt geht es weiter!)
Herr Gebhardt, möchten Sie etwas darauf antworten? - Nein. Okay. Ich sehe keine weiteren Anfragen. Damit ist Herr Kurze für die CDU-Fraktion der nächste Debattenredner. Herr Kurze, Sie haben das Wort.
Meine sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Forderung, die Ausschusssitzungen für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ist - das haben wir heute schon mehrmals gehört - keine neue. Es ist richtig, dass es Bundesländer gibt, in denen die Ausschüsse öffentlich tagen, und es ist sogar so, dass es in neun und nicht in acht Bundesländern, wie es in dem Antrag steht, so der Fall ist.
Ich stimme Ihnen in dem Punkt zu, werte Kollegen der AfD, dass Öffentlichkeit grundsätzlich der Transparenz dient und sicher auch ein Zeichen für lebendige Demokratie ist. Der Antrag hat insofern durchaus seine Berechtigung. Es gibt etliche Punkte, die dafür sprechen, die Öffentlichkeit in Ausschusssitzungen herzustellen, jedoch gibt es noch viel mehr Gründe dagegen.
bildungsprozess durchsichtiger und vielleicht auch ein Stück weit nachvollziehbarer machen. Es entspricht auch der Realität, dass Informationen von Regierung und Verwaltung an die Fachausschüsse gegeben werden, um beispielsweise Beratungen von Gesetzen nahezu ausschließlich in den fachlich differenzierten und vor allem spezialisierten Ausschüssen stattfinden zu lassen. Auch die Regierungs- und Verwaltungskontrolle erfolgt primär in und durch Fachausschüsse, weniger durch unser öffentliches Plenum.
All das ist Realität, jedoch auch aus gutem Grund. Die Ausschüsse werden auch Fachausschüsse genannt, weil in ihnen Abgeordnete, Regierungsmitglieder und Referenten sitzen, die sich hauptsächlich mit eben jenen Fachthemen beschäftigen, die wir eben noch einmal vorgetragen bekommen haben.
Lediglich wenige Themenbereiche dringen dann letzten Endes in die Öffentlichkeit und interessieren die Öffentlichkeit. In der Regel interessiert es oftmals nur fachspezifische Gruppen. Natürlich gibt es auch Themen, wie beispielsweise die Schul- und Umweltpolitik, die innere Sicherheit und zum Beispiel das KiFöG, die in der Öffentlichkeit breites Gehör finden.
Alles in allem ist es fraglich, ob es Sinn macht, die Ausschüsse insgesamt mit dieser großen Fachspezifik öffentlich tagen zu lassen. Die im Antrag vorgeschlagenen Änderungen lassen am Ende aus unserer Sicht keinen Raum mehr für einen unbefangenen Austausch von Meinungen. Wir kennen das alle aus den Gremien. Wir sehen es auch hier im Plenum. Wenn die Öffentlichkeit großes Interesse an einem Thema hat, dann wird das Parlament lebendig und dann kann es auch dazu kommen, dass man einmal einen Schaufensterantrag stellt. Die Sachlichkeit kann ein Stück weit verloren gehen.
Von daher denken wir schon, dass es so bleiben sollte, wie es ist. Wir haben von den Vorrednern auch gehört, dass wir die Geschäftsordnung schon zweimal geändert haben. Sie wird sicher noch einmal im Ältestenrat in den Fokus rücken. Von daher werden wir mit allen Fraktionen ausführlich darüber befinden müssen, ob wir uns in dieser Frage vielleicht an der einen oder anderen Stelle öffnen. Aber wir sagen, momentan ist es nicht notwendig, dass wir das letzten Endes tun.
Ich bin nicht der Meinung, dass öffentliche Ausschusssitzungen etwa die Qualität der Meinungsbildung verbessern würden. Von daher sehe ich
vielmehr die ernste Gefahr, dass sich diese Entscheidungsfindung dann in andere, nichtöffentliche Gremien verlagert. Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist nicht in unserem Interesse und wahrscheinlich auch nicht im Interesse der Opposition.
Vielen Dank, Herr Kurze. - Nächster Redner ist der Abg. Herr Erben von der SPD-Fraktion. Bitte, Herr Erben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Antragsteller von der AfDFraktion! Es ist in diesem Hause seit Jahrzehnten guter Brauch, dass man Regeln für eben dieses Parlament und im Wahlrecht in einem breiten Einvernehmen beschließt. Ich habe heute in der bisherigen Debatte kein Wort so häufig gehört wie das der Transparenz. Herr Roi, dann will ich jetzt mal transparent machen, was sich vor genau einer Woche im Nebenraum zu diesem Plenarsaal hier abgespielt hat.
Da fand nämlich gegen 11:30 Uhr eine Vorberatung der parlamentarischen Geschäftsführer statt. Da liegen normalerweise die Anträge alle vor. Bei der AfD ist es nicht üblich, dass sie alle vorliegen. Sie bringen diese dann zur Ältestenratssitzung mit. Das ist aber ihr gutes Recht. Darin will ich Sie gar nicht beschneiden.
Dabei haben Sie erwähnt, dass es noch einen Antrag der AfD zur Geschäftsordnung gibt. Da haben wir gesagt, zu was denn, die Geschäftsordnung ist groß. Das haben Sie nicht weiter erläutert. Da haben wir genau das gesagt, nämlich was ist Brauch in diesem Hause, gerade was den breiten Konsens zur Geschäftsordnung und zum Wahlrecht angeht.
Dann war es 14 Uhr und da war plötzlich Ihr Antrag mit dem einen fokussierten Thema Öffentlichkeit von Ausschüssen da. - Das gehört auch zur Transparenz und zur Vorgeschichte eben dieses Antrages und zu Ihrer Bereitschaft, sich hier überhaupt einer Debatte zu stellen. Sie stellen einen Schaufensterantrag und sagen, dann reden wir mal über die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen.
Ich habe übrigens die Zahlen parat. Zur Transparenz gehört auch - - Ich will kurz zitieren. In § 85 Abs. 1 der Geschäftsordnung heißt es: „Der Ausschuss kann auf Antrag einer Fraktion“ - zum
Beispiel der AfD - „oder des Ausschussvorsitzenden“ - zum Beispiel der drei Ausschussvorsitzenden, die Ihre Fraktion stellt - „bei Aufstellung der Tagesordnung beschließen, für einen bestimmten Verhandlungsgegenstand“ - es können auch mehrere sein - „oder Teile desselben die Öffentlichkeit zuzulassen.“
Sie werden sich jetzt vermutlich meine Frage denken können, nämlich: Wie viele Anträge hat es denn vonseiten der AfD-Fraktion oder eines Ihrer drei Ausschussvorsitzenden in den bisher 32 Ausschusssitzungen der siebten Wahlperiode gegeben?
Einen kleinen Moment bitte, Herr Erben. - Ich denke, wir sollten nicht wieder in so ein Vokabular verfallen. Wir sollen uns beherrschen und vernünftig miteinander debattieren.
In jedem Fall war kein einziger Tagesordnungspunkt hier öffentlich. Das zeigt auch, wie ernst Sie das Ganze nehmen. Wir nehmen die Geschäftsordnung ernst. Wir haben bereits angekündigt, dass wir uns in dieser Wahlperiode mit der Geschäftsordnung als Koalition, aber im breiten Konsens in diesem Haus beschäftigen werden. Dazu sind auch Sie eingeladen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Erben. - Herr Kohl, Sie haben um das Wort gebeten. Sie haben das Wort, bitte. - Bitte das Mikrofon einschalten.
Herr Erben, Sie werden sich vielleicht noch dunkel erinnern können: Es ging um die Sporthallensituation in Blankenburg. Da hatte ich zum einen beantragt, dass wir die Ausschusssitzung in Blankenburg stattfinden lassen, und ich habe auch angeregt, dass die Sitzung zu diesem Punkt öffentlich
sein soll. Zu behaupten, wir hätten es gar nicht versucht oder so eine Sitzung nicht beantragt, halte ich für nicht richtig.
Herr Kohl, darauf will ich gern reagieren. Ich bin mir sicher, dass Sie in einer Ausschusssitzung als Ausschussvorsitzender das nicht gemacht haben. Sie haben von der Ausschusssekretärin informieren lassen, dass Sie beabsichtigen, die Septembersitzung in der Sporthalle in Blankenburg durchzuführen. Das wäre der Natur nach eine öffentliche Sitzung gewesen. Das entspricht meiner Erinnerung.
Über Ihren Antrag hätte der Ausschuss abstimmen müssen. Ich schaue jetzt einmal zu Silke Schindler. Sie ist mit mir im Ausschuss. Sie kann sich auch an so einen Antrag und an eine Abstimmung darüber nicht erinnern.
Herr Erben, ich bewundere Ihre Professionalität. Was Sie abliefern, ist ganz großes Kino. Wie stellen Sie sich das vor, wenn wir um 10 Uhr einen Ausschuss einberufen, dort legen wir fest oder stellen einen Antrag durch eine dreiköpfige Fraktion - -