Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sollten jetzt hier nicht in ein Zwiegespräch abdriften. Sie haben Ihre Fragen jetzt gestellt und ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr, Herr Minister. Damit kann ich fortfahren.
erste Debattenredner steht auch schon bereit. Für die SPD-Fraktion ist das der Abg. Herr Erben. Bitte.
Danke, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich halte mich gar nicht groß bei der Vorrede auf. Dazu sind drei Minuten auch überhaupt nicht geeignet.
Als ich die Rundverfügung des Landesverwaltungsamtes im Sommer dieses Jahres zum ersten Mal las, habe ich zunächst gedacht: übermotivierte Beamtin aus der Kommunalaufsicht, die jetzt den Kommunen einmal erklärt, was in diesem Land Ehrenamt ist. Insbesondere stieß ich mich bereits an der Aussage, dass es auf der Kreisebene der Feuerwehr gar kein Ehrenamt geben könne, weil es überhaupt keine Kreisfeuerwehr gebe. Dann frage ich mich natürlich auch - ich konnte es ihr nicht entgegnen -, was denn dann der Kreisbrandmeister ist. Wenn es keine Kreisfeuerwehr gibt, dürfte es ja auch dieses Ehrenamt dann nicht geben.
Leider ist es offensichtlich nicht nur eine übermotivierte Beamtin gewesen. Wir haben jetzt eine veritable Diskussion in diesem Lande zur Frage von Honorar und Ehrenamt.
Ich will an dieser Stelle einige Worte dazu verlieren, wie wichtig Kreisausbildung in diesem Land ist. Wir haben vor etwa 20 Jahren fortfolgend einen Paradigmenwechsel in der Ausbildung gehabt, wonach für die Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehren möglichst viel standortnahe Ausbildung erfolgt. In dem Zusammenhang ist das System der Kreisausbildung sehr stark ausgeweitet worden. Das ist unterschiedlich gut in den Landkreisen und es gibt unterschiedlich viele Kreisausbilder in den Landkreisen.
Ich kann mich sehr gut erinnern, weil ich sicherlich einer derjenigen in diesem Haus bin, der die meisten Kreisausbilder persönlich ernannt hat, als das im Aufwuchs war, wie wichtig und wie schwierig es war, dieses System aufzubauen, weil man eigentlich der Meinung war, das sollen die doch bitte in Heyrothsberge machen und nicht hier vor Ort.
Jetzt haben wir ein System, das wesentlich darauf fußt, dass es als Anerkennung auch eine kleine Aufwandsentschädigung dafür gibt. Seit diesem Herbst haben wir eine heftige Diskussion, dass dieses System nicht weitergeführt wird. Wir halten das für falsch,
sem Land nicht werden aufrechterhalten können. Wenn man entsprechende Meldungen aus den Landkreisen hört, scheint das so zu sein. Denn es gibt bereits erste Landkreise, die zum 1. Januar gesagt haben: Die Kreisausbildung mit Ehrenamtlern findet nicht mehr statt. Mein eigener gehört dazu.
Ich will überhaupt nicht - dazu reicht meine Zeit leider nicht aus - die vielen Versicherungsfragen in dem Zusammenhang nennen. Die Feuerwehrunfallkasse sagt ganz klar: Die sind bei uns versichert, egal wie hoch die Aufwandsentschädigung ist. Es muss aber ein Ehrenamt bleiben.
Erstens. Der Erlass muss so geändert werden, dass ein Ehrenamt gegen eine höhere Aufwandsentschädigung zulässig ist.
Deswegen beantragen wir die Überweisung in den Innenausschuss, um das dort weiter beraten zu können. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abg. Erben. Auch hierzu sehe ich keine Wortmeldungen. - Ein ganz kleiner Hinweis. Ich habe heute schon mehrfach gehört, die Zeit von drei Minuten reiche nicht aus. Meine sehr geehrten Herren parlamentarischen Geschäftsführer, es liegt an Ihnen, diese Redezeiten auszuweiten und vielleicht Fünfminutendebatten zu vereinbaren. Ich würde dafür sehr offen sein und ich denke, mein gesamtes Präsidium auch. Es wäre eine bessere Streit- und Redekultur. Nehmen Sie es mit. Vielleicht können wir das auch - -
Wir kommen zum nächsten Debattenredner. Für die AfD-Fraktion spricht der Abg. Herr Roi. Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Als Kamerad und aktive Einsatzkraft habe ich auch nach dem Einzug in den Landtag aktiv am Einsatzgeschehen teilgenommen. Seit 2016 waren es weit mehr als 100 Einsätze.
Ich sage das deshalb, weil ich dadurch natürlich aus erster Hand und aus eigener Erfahrung weiß, welches die Anforderungen an die Kräfte der Feuerwehren heutzutage sind. Moderne, komplexe Technik, mehr Einsätze, neue Aufgabenfelder sind Gründe für die gestiegenen Anforderungen.
Um diese Herausforderungen zu bewältigen, braucht es natürlich nicht nur viel Freizeit, die unsere Kameraden aus Überzeugung und mit viel Herzblut freiwillig aufbringen, sondern es braucht vor allem auch eine gute Ausbildung. Über die reden wir heute.
Auf der Kreisebene leisten viele Kameraden auch wiederum ehrenamtlich viele Stunden, um andere Kameraden auszubilden.
Mit der Anweisung durch das Landesverwaltungsamt vom 6. Februar 2019, die ja der Stein des Anstoßes ist, wonach 15 € Aufwandsentschädigung für drei Stunden Ausbildung ausreichend seien, wurde aus meiner Sicht ein neuerlicher Tiefpunkt im Umgang mit den Feuerwehren in Sachsen-Anhalt erreicht.
Mir stellte sich die Frage - ich habe die Frage auch gerade gestellt -: Wie kann man als Minister so etwas absegnen und welche Philosophie steckt dahinter, zumal in Sachsen in der entsprechenden Verordnung mehr als das Doppelte vorgesehen ist und in Thüringen - das wurde schon gesagt - sogar mindestens 17 € je Stunde festgeschrieben sind. Da stellt sich dann auch die Frage: Soll hier an der falschen Stelle gespart werden? - Ich hoffe nicht, Herr Stahlknecht.
Auch wenn Sie in Ihrer Pressemitteilung von Freitag, dem 13. Dezember 2019, richtigerweise auf die Möglichkeit von Honorarverträgen verweisen, will ich Sie ausdrücklich noch einmal darauf hinweisen, dass den Kommunen, in dem Fall den Landkreisen, über die wir reden, auch ausreichend Geld zur Verfügung stehen muss, um die Aufgaben zu bewältigen und das alles zu bezahlen, erst recht, wenn sie jetzt auch noch den Versicherungsschutz übernehmen sollen, wie es ja in der Pressemitteilung steht - und das im Übrigen, während in Thüringen die Kameraden bei der gleichen Feuerwehrunfallkasse Versicherungsschutz genießen.
Genau dieses Geld, um das es geht, wird natürlich benötigt, und das wollen Sie von der Koalition nun wieder kürzen. Sie wollen die Zuweisungen an die Kommunen aus den Einnahmen der Feuerschutzsteuer um 40 % senken, und zwar von 5 Millionen € auf 3 Millionen € im nächsten Jahr.
Deshalb haben wir dazu auch einen Änderungsantrag formuliert. Aus unserer Sicht gehört das zusammen. Ohne Geld kann man keine leistungsfähige Feuerwehr vorhalten. Das ist Fakt. Aus dem Grund haben wir diesen Antrag gestellt.
Wer diese Kürzung vorschlägt, der legt die Axt an das sensible System der freiwilligen Feuerwehren in unserem Land an. Dessen müssen wir uns einmal bewusst sein. Denn in den Kommunen hören die Kameraden immer: Wir haben kein Geld für höhere Aufwandsentschädigungen oder für Vergünstigungen für Kameraden. Das sorgt natürlich für Verdruss.
Der Kreisbrandmeister aus Anhalt-Bitterfeld, Herr Heiko Berkefeld, hat es klar formuliert. Ich hoffe, es ist beim Innenminister angekommen. Ich will Sie noch einmal daran erinnern. Sie selbst haben sich vor der Wahl und im aktuellen Brandschutzgesetz, das wir verabschiedet haben, dafür eingesetzt. Auf den Seiten 3 und 23 steht, dass die Zahlungen aus der Feuerschutzsteuer erhöht werden sollen. Jetzt jedoch schlagen Sie das Gegenteil vor. Aber wir wollen das nicht vertiefen.
Ich komme zum Schluss. Werte Kollegen von der CDU, ich bitte Sie wirklich, kommen Sie zur Vernunft. Weisen Sie Ihrem Innenminister den Weg und stimmen Sie dem Änderungsantrag der AfD zu. Stützen Sie die Kreisausbildung und kürzen Sie nicht die Gelder für unsere Feuerwehren. Tun Sie es für die Kameraden und für eine leistungsfähige Feuerwehr in Sachsen-Anhalt. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Roi. Ich sehe auch hier keine Wortmeldungen. - Wir kommen zum nächsten Debattenredner. Für die Fraktion BÜND
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Knapp ein Drittel der Bevölkerung ist Deutschland engagiert sich ehrenamtlich. Allein schon an dieser Zahl kann man die Bedeutung des Ehrenamtes ermessen.
Wir sind uns völlig klar darüber: Gerade auch im Bereich der Feuerwehren, im Bereich des Brandschutzes wären wir ohne Ehrenamt in unserer Gesellschaft nicht nur nicht gut aufgestellt, sondern wir wären furchtbar schlecht aufgestellt. Die Feuerwehren sind ein besonders wichtiges Beispiel für das Ehrenamt.
Gleichzeitig ist aber klar, dass Ehrenamt nur dort ausgeübt wird, wo es seinen Platz und seinen Sinn hat. Im sozialen Bereich erleben wir leider manchmal, dass das Ehrenamt als Lückenfüller dient, wenn sich der Staat aus seiner Verantwortung zurückgezogen hat. Hier und da scheint es durchaus auch Fälle zu geben, dass die für das Ehrenamt vorgesehenen Aufwandsentschädigun
Im konkreten Fall der Kreisausbildung im Bereich des Brandschutzes müssen wir jetzt genau hinsehen, ob das Land die richtigen Rahmenbedingungen gesetzt hat, um die Kreisausbildung auch in Zukunft sicherstellen zu können. Daran bestehen derzeit auch bei meiner Fraktion noch Zweifel, denen wir nachgehen müssen.
Wenn die Landkreise für die Ausbildung aufgrund fehlenden eigenen Personals auf Honorarkräfte zurückgreifen, dann sollte das auch deutlich werden. Die Klarstellungen des Innenministeriums erscheinen aktuell noch nicht ausreichend. Denn es bestehen weiterhin große Befürchtungen bezüglich der bestehenden Notwendigkeit einer gesonderten eigenen Versicherung der Ausbilderinnen und Ausbilder.
Ich freue mich deshalb auf die Beratungen im Innenausschuss. Dort sollten wir es uns dann in der Tat im Detail anschauen und sollten miteinander gucken, wie wir das Innenministerium auch dahin kriegen, eine wirklich sachgerechte Lösung zu finden. - Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abg. Striegel. Auch hierzu sehe ich keine Wortmeldungen. - Der nächste Debattenredner wird für die CDU-Fraktion sprechen. Es ist der Abg. Herr Schulenburg. Bitte, Sie haben jetzt das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Noch einmal zur Genese: Im Frühjahr dieses Jahres stellte sich bei einer Dienstberatung zum Thema Kreisausbildung und Brandschutz heraus, dass einige Landkreise die ihnen obliegende Kreisausbildung für die Feuerwehren zumeist aus Personalgründen auf Basis von Honorarverträgen durchführen. Andere Landkreise hingegen setzen dafür ehrenamtlich tätige Feuerwehrkameraden ein, die lediglich eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Beide Verfahrensweisen unterscheiden sich insoweit, als die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige gerade kein entgeltlicher Ausgleich für die aufgewandte Arbeitskraft und Zeit sein darf und somit zwangsläufig auch niedriger ausfallen muss als das zu zahlende Honorar.
Bei der ehrenamtlichen Tätigkeit ist also der unentgeltliche Charakter prägend und die Aufwandsentschädigung wird für den besonderen Sachaufwand gezahlt.
Hingegen fällt eine Honorartätigkeit nicht unter den Unfallversicherungsschutz der Feuerwehrunfallkasse und ist gegebenenfalls steuerlich und rechtlich anders zu handhaben.