Für die Abschaffung der Enquete-Kommission als Minderheitenrecht gibt es sehr gute Gründe. Herr Farle, ich will Sie daran erinnern, dass diese Gründe gute Gründe sind, dass nämlich eine Enquete-Kommission keinen Sinn macht, wenn sie anschließend nicht mit einer Mehrheit zum Handeln in diesem Lande führt.
Ich will schließen mit einem Dank zunächst an Sie, Frau Präsidentin, da Sie ja unsere Vorsitzende in der Parlamentsreformkommission gewesen sind und den entsprechenden Prozess moderiert haben.
Herzlichen Dank an meine Kollegen parlamentarischen Geschäftsführer, an Markus Kurze, Sebastian Striegel und Stefan Gebhardt! Herzlichen Dank an den GBD und schließlich und endlich herzlichen Dank an die gesamte Landtagsverwaltung, dass wir ein solches Reformwerk hier zustande bringen konnten. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abg. Erben. Es gibt zwei Wortmeldungen. Sind Sie bereit, zu antworten? - Dann hat sich als Erster der Abg. Herr Farle gemeldet. Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Sie das nicht begreifen, Herr Erben, was die Einschränkung von Minderheitenrechten ist, dann kann ich Ihnen gern noch einmal auf den Weg helfen.
suchungsausschuss dann eingesetzt, wenn er mit den entsprechenden 22 Unterschriften versehen war und den gesetzlichen Bestimmungen des Untersuchungsausschussgesetzes entsprochen
nämlich dass Sie sich anmaßen wollen, als Mehrheit in diesem Landtag beschließen zu können - in dem Ausschuss eben -, ob berechtigte Zweifel oder keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines solchen PUA bestehen. Das hat bisher in der Verantwortung der Gerichte gelegen. Da konnte man das immer anfechten.
Aber Sie führen Ihre Willkür hier ein, indem Sie als Mehrheit Minderheitenrechte aushebeln und die beschleunigte und sofortige Einsetzung von Untersuchungsausschüssen verhindern können.
Das ist die Einschränkung von Minderheitenrechten und der erste Schritt zur Aushebelung der Oppositionsrechte in diesem Parlament. Dafür sollten Sie sich schämen.
Herr Farle, ich hatte vorhin schon darauf hingewiesen, dass falsche Dinge nicht durch häufige Wiederholungen wahr werden.
Ich will dies erweitern: Falsche Dinge werden auch nicht dadurch wahrer, dass man sie immer lauter vorträgt. Das haben Sie eben gemacht.
Noch einmal: 22 Antragsteller reichen auch weiterhin aus, einen PUA einzusetzen. Dann wird der auch eingesetzt, Herr Farle.
Sie haben beginnend richtig zitiert, nämlich 22 Mitglieder des Landtages müssen das mindestens beantragen und es muss den Bestimmungen des Untersuchungsausschussgesetzes entsprechen. Sie haben ja richtig begonnen. Und das wird auch zukünftig so sein. Allerdings haben Sie in dieser Wahlperiode wiederholt den Beweis angetreten, dass es erheblichen Zweifel gibt an den Anträgen, die Sie hier stellen. Wir haben ja auch eine solche Ehrenrunde im Ausschuss gedreht.
Sie haben sogar einen zurückgezogen, als Sie gemerkt haben, Sie kommen mit dem Ding hier nicht durch, was dessen Verfassungsmäßigkeit betrifft.
Und es wird auch zukünftig so sein, dass 22 Antragsteller, die einen korrekten Antrag stellen, dieses Minderheitenrecht ausüben können.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Zum Thema Enquete-Kommission haben wir heute Morgen ja gesehen, wie die Koalitionsfraktionen dazu stehen. Sie haben mit Falschaussagen argumentiert und sämtliche inhaltlichen Tagesordnungspunkte von der Tagesordnung getilgt, wie gesagt, begründet mit falschen Behauptungen. Das kann man alles im Protokoll nachlesen.
Das zeigt, dass Sie überhaupt nicht gewillt sind, zu bestimmten Punkten, die aus der Opposition heraus in den Landtag eingebracht und in bestimmten Gremien besprochen werden, mitzuarbeiten. Sie schalten schon jetzt die Opposition durch Ihr Verhalten aus. Und Sie wollen das auch in den Untersuchungsausschüssen machen.
Das hat Herr Farle angesprochen. Denn eine rechtliche Prüfung wollen Sie im Rechtsausschuss ermöglichen. Das haben Sie beim letzten Mal hier schön formuliert, dass dann die Mehrheit hier im Landtag entscheidet. Damit stellen Sie das bisher verfassungsrechtlich garantierte Minderheitenrecht unter einen Vorbehalt, nämlich unter den Vorbehalt der Mehrheit des Landtages.
Es ist in der Politik - und das ist das Entscheidende - völlig normal, dass man unterschiedliche Rechtsauffassungen hat. Sie haben generell eine andere als wir. Das ist so. Das wird dazu führen, dass die Opposition die qualifizierte Mehrheit eines Viertels des Hauses nichts mehr eigenständig einsetzen kann. Das genau ist die Ausschaltung der Minderheit, die Sie hier voranbringen. Und die LINKEN stimmen dem zu und freuen sich, dass sie dann für ihre Spitzenpolitiker mehr
Herr Abg. Erben, auch das war eine Kurzintervention. Sie haben aber die Möglichkeit, darauf zu erwidern.