Vielen Dank, Herr Präsident. - Vielen Dank, Herr Abg. Sturm. Sie haben jetzt den 24. Rundfunkänderungsstaatsvertrag angesprochen. Daran würde ich gern anknüpfen. Laut „Welt am Sonntag“ erhalten die Landesmedienanstalten pro Ge
bührenbescheid von diesen 17,50 € im Monat 33 Cent. Jetzt soll wieder erhöht werden, obwohl wir wissen, dass allein der MDR ein Vermögen von 1 Milliarde € aufweist und liquide Mittel in Höhe von mehr als 500 Millionen € hat. Wir haben es im Ausschuss gehört; dort hat Frau Wille, die Intendantin, vorgetragen.
Ich frage mich: Wie verhalten Sie sich? - Denn Sie haben gesagt, Sie wollen jetzt nicht alles mitmachen. Wie erklären Sie sich den erhöhten Finanzbedarf, wenn dem MDR doch bereits ein Vermögen von mehr als 1 Milliarde € sowie mehr als 500 Millionen € aufgrund von Rückstellungen und anderweitigen Finanztransaktionen zur Verfügung stehen? Wie erklären Sie sich, dass der KEFBericht besagt, die Rundfunkanstalten brauchten mehr Geld?
Herr Kollege Rausch, wir stimmen heute über den Entwurf des Gesetzes zum 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ab. Über den 24. werden wir dann ausführlich im Ausschuss beraten. Dort können wir natürlich gern ausführlich über die genannten Fragen diskutieren und sprechen.
Wir kommen nun zum Abstimmungsverfahren. Wir stimmen jetzt über die Beschlussempfehlung in der Drs. 7/5740 ab. Ich schlage vor, über den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit abzustimmen. Ist ein Mitglied dieses Hauses anderer Auffassung? - Das sehe ich nicht.
Dann stimmen wir jetzt über die Beschlussempfehlung bzw. über den Gesetzentwurf ab. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die regierungstragenden Fraktionen, die Fraktion DIE LINKE und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer stimmt dagegen? - Dagegen stimmt die AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich sehe keine. Damit hat die Beschlussempfehlung die Zustimmung des Hauses erhalten und der Tagesordnungspunkt 8 ist erledigt.
Entwurf eines Gesetzes über die staatliche Stiftung des öffentlichen Rechts „Zukunftsfonds Morsleben“ (Morsleben Stiftungsgesetz -
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll es dem Landkreis Börde und der Verbandsgemeinde Flechtingen mit ihrer Gemeinde Ingersleben ermöglicht werden, eine staatliche Stiftung des öffentlichen Rechts zu errichten. Die Stiftung soll Bundesmittel ausreichen, die die Belastungen ausgleichen sollen, die mit der Einlagerung von schwach- bis mittelradioaktivem Müll in Morsleben verbunden sind.
Der Gesetzentwurf wurde erstmals im Mai 2019 in das Kabinett eingebracht. Im Januar 2020 erfolgte die zweite Kabinettsbefassung, weil nämlich erst zu diesem Zeitpunkt die Bundesmittel gesichert werden konnten, mit denen die Arbeit der Stiftung ermöglicht wird. Um die bereits in den Bundeshaushalt dieses Jahres eingestellten Bundesmittel in Höhe von 400 000 € jährlich für die Stiftungsarbeit abrufen zu können, ist nunmehr die parlamentarische Beratung über den Gesetzentwurf erforderlich, da die staatliche Stiftung des öffentlichen Rechts „Zukunftsfonds Morsleben“ nur durch einen Landtagsbeschluss errichtet werden kann. Maßgeblich hierfür ist § 11 Abs. 1 des Stiftungsgesetzes. - Herzlichen Dank.
Herr Minister, ich habe Ihnen zwar aufmerksam zugehört, aber Sie waren sprachlich schlecht zu verstehen.
Weitere Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Minister für die Einbringung des Gesetzentwurfs. - In der Debatte ist eine Redezeit von drei Minuten je Fraktion vorgesehen. Für die AfDFraktion hat jetzt Herr Olenicak das Wort. Herr Olenicak, Sie haben jetzt das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Zukunftsfonds Morsleben“ heißt der Gesetzentwurf. Morsleben hat seit Langem einen schlechten Ruf.
Wenn jemand von Morsleben hört, dann denkt er sofort an Atommüll. Morsleben ist also ein Sinnbild für die Lagerung von schwach- bis mittelradioaktiven Abfällen. Die Angst vor radioaktiven Abfällen, auch wenn sie sich tief unter der Erde befinden, ist allgemein sehr groß. So verwundert es nicht, dass dem Ort ein erheblicher Imageschaden entstanden ist.
Dieser Imageschaden führt zu einer spürbaren Belastung des Umfeldes. So leidet die Gemeinde unter Wegzug und sinkenden Immobilienpreisen. Es fällt schwer, junge Menschen davon zu überzeugen, dort eine Familie zu gründen. Auch wirtschaftlich ist es schwer zu vermitteln, dass Firmen dort ansässig werden. Die negativen Effekte durch die Einlagerung der radioaktiven Abfälle sind nicht rückgängig zu machen. Auch zukünftig wird die Region damit zu kämpfen haben. Es ist daher nur recht, einen Ausgleich zu schaffen.
Ein richtiger Schritt für den Nachteilsausgleich für die mit der Einlagerung von schwach- bis mittelradioaktiven Abfällen verbundenen Belastungen ist die Errichtung der staatlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Zukunftsfonds Morsleben“. Dieser Strukturfonds kann mit Ausgleichszahlungen die Kultur und die Gesellschaft in Morsleben un
terstützen. Wir wünschen dem geplanten Zukunftsfonds viel Erfolg. Die AfD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf nicht im Weg stehen. - Vielen Dank.
Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Olenicak für den Redebeitrag. - Für die SPD-Fraktion hat jetzt Frau Schindler das Wort. Frau Schindler, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, es ist immer zu begrüßen, wenn seitens des Bundes Gelder zur Verfügung gestellt werden und wir das Geld in Form einer Stiftung hier auch regional einsetzen können. Die Ursache dafür ist gerade genannt worden.
Es ist eine Belastung, die in der Region vorhanden ist. Morsleben ist im Jahr 1970, damals von der DDR-Regierung geplant, als Endlager - wir haben in unserem Land ein Endlager für radioaktive Abfälle - in Betrieb genommen worden. Seit dem Jahr 1998 werden keine Abfälle mehr eingelagert und zurzeit läuft das Stilllegungsverfahren.
Die Belastung in der Region ist groß. Es ist den örtlichen Vertretern der Gemeinden, des Landkreises, des Bundes und des Landes zu verdanken, dass Gespräche geführt worden sind, die dazu geführt haben, dass ebenso wie in Niedersachsen für die Asse hier entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden, die nun für den Ausgleich dieser Belastung in der Region eingesetzt werden können.
Es ist gut und richtig. Und richtig ist es auch, dass diese Stiftung, eine vom Land auf der Grundlage des Stiftungsgesetzes zu errichtende Stiftung, eine regional wirkende Stiftung ist, dass der Stiftungsrat vorrangig mit den Beteiligten vor Ort besetzt wird und dass auch in der Region entschieden werden soll, für welche Maßnahmen die zur Verfügung stehenden Gelder eingesetzt werden, nämlich für die Strukturänderung und für den wirtschaftlichen Ausgleich.
Wirtschaftlichen Ausgleich brauchen auch die Verbandsgemeinde Flechtingen bzw. die Gemeinde Morsleben, weil aufgrund der Verlagerung des Unternehmens, das für das Stilllegungsverfahren zuständig ist, sogar noch weniger Gewerbesteuereinnahmen in den Gemeindehaushalt einfließen.
So ist es, wie gesagt, deutlich zu begrüßen, dass wir jetzt dieses Geld zur Verfügung bekommen und dass wir diese Stiftung dafür gründen. Ich
bitte um eine relativ zügige Beratung in den Ausschüssen, damit wir diese Stiftung so schnell wie möglich installieren können. - Vielen Dank.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Frau Schindler für den Redebeitrag. - Bevor ich jetzt Herrn Henke das Wort erteile, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Damen und Herren von der Jüdischen Gemeinde und vom Multikulturellen Zentrum in Dessau in unserem Hohen Hause begrüßen zu dürfen.
Herr Präsident! Geehrte Damen und Herren! Ja, dieser Gesetzentwurf könnte die passende Form für einen Nachteilsausgleich für die Verbandsgemeinde Flechtingen und die Gemeinde Ingersleben und damit auch für den gesamten Landkreis Börde darstellen.