Protokoll der Sitzung vom 27.02.2020

- Dann hat Herr Kirchner jetzt das Wort.

Sehr geehrter Herr Hövelmann, ich habe eine Frage zur Neutralität und zur Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Finden Sie es neutral und unabhängig, wenn im Studio der ARD bei der letzten Berichterstattung zur AfD in Hamburg mit 4,67 %

(Zurufe von der LINKEN: Och!)

die Beschäftigten in Jubel ausbrechen, da es die AfD in diesem Falle noch nicht geschafft hatte?

(Zuruf von Eva von Angern, DIE LINKE)

Ist so etwas für Sie neutral oder ist so etwas nicht neutral?

Herr Hövelmann, Sie haben das Wort.

Ich war selbst nicht dabei. Ich kann das nur so subjektiv wahrnehmen, wie ich es in den Berichterstattungen und im Fernsehen gesehen habe. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es tatsächlich ein Studio des öffentlich-rechtlichen Rundfunks war oder ob es nicht so etwas war, was auch hier immer passiert, wenn wir Landtagswahlen haben, nämlich dass quasi im Parlament eine studioähnliche Situation aufgebaut wird und dann natürlich nicht nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sender oder der Sendeanstalten zugegen sind, die darüber berichten, sondern noch viele andere Vertreter von Parteien sowie Vertreter von anderen öffentlichen Institutionen und Organisationen.

Insofern bin ich mir gar nicht sicher, ob das tatsächlich zutrifft, was Sie in Ihrer Frage vermutet oder unterstellt haben, nämlich dass es sich um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARD gehandelt haben muss.

Ich sage ganz offen: Auch ich habe mich gefreut, als ich diese Zahl gehört habe.

(Heiterkeit bei der LINKEN)

Ich sage das hier ganz deutlich. Und ich sage hier auch ganz deutlich: Auch wenn ich der FDP nach den Ereignissen in Thüringen einen Dämpfer gewünscht habe, so hätte ich es mir vom Ergebnis her eher andersherum gewünscht, als es tatsächlich in Hamburg am Ende eingetreten ist.

(Zustimmung bei der SPD - Matthias Bütt- ner, AfD: Leider war es nicht so!)

Das sage ich als jemand, der einfach seine Meinung sagt. Ich sage: Ich hätte es besser gefunden, wenn die FDP drin gewesen wäre und Sie

draußen. Aber der Wähler hat anders entschieden. - Herzlichen Glückwunsch!

(Matthias Büttner, AfD: Vielen Dank!)

Ich sehe keine weiteren Fragen. Dann danke ich Herrn Hövelmann für den Redebeitrag. - Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt Herr Gebhardt das Wort. Herr Gebhardt, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Als der Umstieg von der Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag erfolgte und seinerzeit die Finanzierung in Abhängigkeit davon, ob ein Gerät vorhanden ist, abgeschafft und eine Haushaltsgebühr eingeführt wurde, haben wir diesen Schritt grundsätzlich begrüßt; weil er in die richtige Richtung ging und damit mehr Beitragsgerechtigkeit geschaffen wurde. Dadurch konnten zum ersten Mal die Rundfunkbeiträge gesenkt werden.

Was wir seinerzeit kritisiert haben, waren die quasi Doppelt- und Dreifachzahlungen. Wir haben dabei das Argument angeführt, das ich gern noch einmal vortragen möchte: Ein Mensch kann nur an einem Ort Rundfunk konsumieren - entweder in seiner Wohnung oder in seiner Zweitwohnung. Warum er doppelt und dreifach bezahlen soll, hat sich uns an der Stelle nicht erschlossen. Dem wird jetzt abgeholfen. Die Zweitwohnungen werden gemäß dem vorliegenden Entwurf des Rundfunkstaatsvertrages von der Beitragsfinanzierung ausgenommen. Das ist für uns im Landtag ein kleiner Schritt,

(Siegfried Borgwardt, CDU: Für uns auch!)

für die Beitragsgerechtigkeit ein großer Schritt. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Gebhardt für den Redebeitrag. - Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt die Abg. Frau Frederking. Frau Frederking, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Abgeordnete! Am 18. Juli 2018 hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass Privatpersonen für ihre Zweitwohnung und ihre weiteren Wohnungen keinen zusätzlichen Rundfunkbeitrag mehr zahlen sollen. Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung für eine Gesetzesnovelle er

folgt die entsprechende verfassungskonforme Neuregelung.

Die Befreiung von der Beitragspflicht für Nebenwohnungen ist richtig. Es ist weder sinnvoll noch gerecht, einen doppelten Beitrag zu zahlen, nur weil man ein Garten- oder Wochenendhaus hat. Denn zu ein- und demselben Zeitpunkt kann man logischerweise nur einmal Rundfunk empfangen. Die neue Beitragsbefreiung bedeutet in der Konsequenz weniger Beitragsquellen und wird sich auf die Gesamteinnahmen aus den Rundfunkbeiträgen auswirken.

Beitragsgerechtigkeit heißt aber auch, dass alle beitragspflichtigen Personen bzw. Haushalte für ihre Erstwohnung tatsächlich einen Rundfunkbeitrag zahlen. Da zum Beispiel neue Wohnungen gebaut werden, sollen den Landesrundfunkanstalten auf der Grundlage eines regelmäßigen Meldedatenabgleichs, und zwar bundeseinheitlich alle vier Jahre zu einem bestimmten Stichtag, von den Meldebehörden aktuelle Daten zu allen volljährigen Personen übermittelt werden.

Das stellt einen Eingriff in die persönlichen Daten dar, der gut gerechtfertigt und verhältnismäßig sein muss. Um dem zu genügen, wird es keinen automatischen Meldedatenabgleich geben. Er findet nicht statt, wenn die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten in ihrem Bericht feststellt, dass der Datenabgleich noch hinreichend aktuell ist. Diese Regelung soll sowohl den Datenschutzinteressen als auch dem Interesse einer möglichst umfassenden Heranziehung aller Beitragspflichtigen entsprechen.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll dauerhaft Bestand haben. Denn er ist ein wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens und trägt auch zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Er ist gut für das Allgemeinwohl und gut für das Gemeinwesen. Mit den Gesetzesänderungen, die nun beabsichtigt sind, wird er gestärkt. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der LINKEN)

Frau Frederking, Herr Tobias Rausch hat sich zu Wort gemeldet. - Herr Tobias Rausch, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kollegin Frederking, ich stimme Ihren Ausführungen zu. Ich frage Sie aber Folgendes: Würden Sie das, was Sie und die Vorredner in Bezug auf den Nebenwohnsitz gesagt haben, konsequenterweise auch auf Betriebsstätten anwenden? - Denn

wie Herr Gebhardt gesagt hat: Man kann öffentlich-rechtlichen Rundfunk nur einmal nutzen - egal ob ich zu Hause bin oder in der Zweitwohnung, egal ob ich zu Hause bin oder auf Arbeit. Ich frage Sie: Wären Sie - konsequent zu Ende gedacht - nicht auch dafür, die Beitragspflicht für Betriebsstätten abzuschaffen?

Frau Frederking, Sie haben das Wort.

Für Betriebsstätten gibt es extra Regelungen und für die Dienst-Pkw gibt es auch extra Regelungen, die ich jetzt im Detail tatsächlich nicht parat habe.

Ich habe hinsichtlich der Dienst-Pkw einmal nachgefragt. Es wird, glaube ich, nicht jeder DienstPkw gezählt, sondern es gilt nur eine gewisse Quote. Das müsste man sich tatsächlich im Detail anschauen. Wichtig ist, dass das Thema Beitragsgerechtigkeit ganz oben steht. Das heißt also, dass man die Regelungen so sinnvoll gestaltet, dass man zum einen Beitragspflichtige heranzieht und es zum anderen aber wirklich auch gerecht macht, damit Leute oder auch Betriebe tatsächlich nicht überfordert werden. Aber wie gesagt: Ich habe mir das hinsichtlich der Pkw einmal angeschaut und fand, dass es eigentlich eine sinnvolle Regelung ist. Das muss man sich dann im Detail anschauen.

Weitere Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Frau Frederking für ihren Redebeitrag. - Für die CDU-Fraktion hat noch einmal Herr Sturm das Wort. Herr Sturm, Sie haben das Wort.

Herzlichen Dank. - Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute wird zum zweiten Mal der Entwurf des Gesetzes zum 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der Drs. 7/5321 beraten. Schon in der ersten Beratung wurden von den verschiedenen Rednern der einzelnen Fraktionen die zwei wesentlichen Änderungen hervorgehoben.

Im Ausschuss haben wir uns besonders intensiv mit der beabsichtigten Änderung beschäftigt, dass der Meldedatenabgleich zukünftig automatisch durchgeführt werden soll. Die Angst, dass hierdurch Jugendliche, die im Haushalt ihrer Sorgeberechtigten leben, aufgrund des Erreichens der Volljährigkeit plötzlich den Rundfunkbeitrag zahlen sollen, stellte sich als unberechtigt heraus.

Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnungen wird von uns sehr begrüßt.

Meine Damen, meine Herren! Der 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist als unproblematisch anzusehen und bedarf nach den bereits gehörten Ausführungen keiner weiteren umfangreichen Diskussionen. Spannender wird aber die Diskussion zum 24. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sein.

(Tobias Rausch, AfD: Richtig, wenn es um die Erhöhung geht! - Gabriele Brake- busch, CDU, und Guido Heuer, CDU: Bis 2023!)

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF, hat am vergangenen Donnerstag ihren Bericht über den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Anstalten veröffentlicht. Darin schlägt die KEF eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages um 86 Cent auf dann 18,36 € vor. Diese Erhöhung des Beitrages spiegelt nicht die von der CDU-Fraktion geforderte Beitragsstabilität wider.

(Zustimmung bei der CDU)

Unsere Fraktion wird den Bericht der KEF auswerten und über ihn diskutieren. Aber eines ist schon sicher: Ein „Weiter so“ wird es mit uns nicht geben. Es werden sicherlich interessante und aufregende Diskussionen werden, aber für heute bitte ich zunächst um die Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien zum Entwurf des Gesetzes zum 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich sehe keine Fragen, dann danke ich Herrn Sturm - -

(Tobias Rausch, AfD, meldet sich zu Wort)

Doch, doch, hier.

Ach, Herr Rausch. Gut, Entschuldigung. Herr Rausch, Sie haben jetzt das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Vielen Dank, Herr Abg. Sturm. Sie haben jetzt den 24. Rundfunkänderungsstaatsvertrag angesprochen. Daran würde ich gern anknüpfen. Laut „Welt am Sonntag“ erhalten die Landesmedienanstalten pro Ge