Zumindest hatten wir uns in der Koalition darauf verständigt, das nur an den Innenausschuss zu überweisen.
Nur an den Innenausschuss, okay. - Ja, der Finanzausschuss hat sowieso die Chance, egal was Sie hier beschließen, sich damit zu beschäftigen. Insofern ist das in Ordnung. Also nicht an den Ausschuss für Recht und Verfassung, sondern nur an den Innenausschuss. Gut.
Ich sehe jetzt keine davon abweichenden Vorschläge. Dann stimmen wir über eine Überweisung an den Innenausschuss ab. Wer dieser seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind offensichtlich alle Fraktionen
und zumindest ein fraktionsloser Abgeordneter. Stimmt jemand gegen die Überweisung? - Nein. Dann ist die Überweisung einstimmig beschlossen worden.
Jetzt kommen wir zu dem Antrag der Fraktion der AfD. Hierzu habe ich keinen Überweisungsantrag registriert. - Es scheint auch keinen zu geben. Deswegen stimmen wir in der Sache ab. Wer dem Antrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/5718 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? - Das sind die Fraktionen der Koalition und der LINKEN sowie ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden.
Wir beenden damit den Tagesordnungspunkt 5 und gehen jetzt in die Mittagspause. Wir treffen uns hier um 15 Uhr wieder.
Berichterstatter ist der Abg. Herr Sturm. Aber bevor ich dem Abg. Herrn Sturm das Wort erteile, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Damen und Herren der Lebenshilfe Saalekreis aus Leuna in unserem Hohen Hause begrüßen zu dürfen.
Herzlichen Dank. - Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Entwurf des Gesetzes zum 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der Ihnen vorliegenden Drs. 7/5321 hat der Landtag in der 89. Sitzung am 17. Dezember 2019 zur Beratung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen.
Bevor der Gesetzesentwurf vorlag, hatte sich der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien bereits mit dem Entwurf des Staatsvertrages, der dem Landtag von der Landesregierung gemäß Landtagsinformationsgesetz übersandt wurde, befasst.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung zielt darauf ab, den 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu ratifizieren. Über das Ratifizierungsgesetz wurde in der 34. Sitzung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien am 24. Januar 2020 beraten. Als Beratungsgrundlage lagen dem Ausschuss die in der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit der Staatskanzlei und dem Ministerium für Kultur abgestimmten Änderungsempfehlungen vor.
Da der Staatsvertrag Regelungen enthält, die das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten einschränken, hat der GBD eine Änderung vorgeschlagen, die deutlich macht, dass sich der Gesetzgeber dieser Grundrechtseinschränkungen bewusst war.
Diese Empfehlung hat sich der Ausschuss zu eigen gemacht und die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung mit 8 : 2 : 0 Stimmen beschlossen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Sturm für die Berichterstattung. - Wir fahren fort. In der Debatte ist eine Redezeit von drei Minuten je Fraktion vorgesehen. Die Landesregierung hat Verzicht angekündigt. Für die AfD spricht der Abg. Herr Tobias Rausch. Herr Rausch, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Heute diskutieren wir über den vorliegenden Gesetzentwurf zum 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der Drs. 7/5321 und über die Beschlussempfehlung in der Drs. 7/5740.
Der 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beinhaltet im Wesentlichen zwei Änderungen: erstens die Beitragsbefreiung mit Blick auf Nebenwohnungen, Anpassung des Rundfunkstaatsvertrages nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Befreiung von Gebühren für Nebenwohnungen vom 18. Juni 2018, und zweitens den vollstän
digen automatischen Erlass von Bescheiden und den vierjährigen Meldedatenabgleich zur Sicherung des aktuellen Datenbestandes.
Vorweg: Wir sind grundsätzlich gegen den Rundfunkbeitrag als Zwangsgebühr und befürworten die komplette Abschaffung sowie eine Reformierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Der 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beinhaltet jedoch die notwendige Anpassung an das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, wonach die Inhaber von Nebenwohnungen nun entlastet werden sollen. So können also Zweitwohnungsinhaber nicht doppelt belastet und aufgrund angeblicher Vorteile nicht doppelt herangezogen werden.
Das haben wir im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien am 23. August 2019 ausgiebig diskutiert. Wir haben auf meine Initiative hin als Ausschuss gemeinsam einstimmig die Stellungnahme beschlossen, dass sich der Ausschuss dafür ausspreche, den Betroffenen eine Information darüber zukommen zu lassen, dass Nebenwohnungen nunmehr beitragsfrei seien.
Das zeigt, dass wir von der AfD-Fraktion parteiübergreifend für das Wohl des Bürgers Politik machen wollen. Die Änderungen sind im Wesentlichen durch den Ausschussvorsitzenden Herrn Sturm vorgetragen worden.
Wenn wir, der Rechtsprechung folgend, den Rundfunkbeitrag für Firmen abschaffen würden, weil weder die Angestellten, die ihren Beitrag schon zu Hause leisten und dort einen entsprechenden Bescheid erhalten, noch der Geschäftsinhaber einen Vorteil hätten, dies jedoch eine Doppelbezahlung darstellen würde, dann wäre dies konsequenterweise der nächste Schritt. Wenn wir dann noch eine Reform des Öffentlich-Rechtlichen ins Auge fassen würden, um ein bisschen abzuspecken, statt wieder zu erhöhen, wären wir auf dem richtigen Weg.
Dass das in ganz Europa diskutiert wird, zeigen die Torys in Großbritannien. Es gibt nicht nur Diskussionen darüber; vielmehr hat Boris Johnson jetzt angekündigt, harte Reformen einzuleiten und das analog zu den Streamingdiensten aufzubauen. Das zeigt uns, dass unsere Auffassung richtig ist. Dafür werben wir. Wir lehnen den Entwurf natürlich ab. - Danke.
Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Tobias Rausch für den Redebeitrag. - Für die SPD hat jetzt der Abg. Herr Hövelmann das Wort. Herr Hövelmann, bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum eigentlichen Inhalt des vorliegenden Gesetzentwurfes gibt es über das hinaus, was wir in der letzten Landtagsdebatte ausgeführt haben, wenig zu sagen. Auch die Debatte im Ausschuss - das hat unserer Ausschussvorsitzender deutlich gemacht - war überschaubar. Es gab lediglich eine Erläuterung zu den rechtsförmlichen Anpassungen, die notwendig sind.
Dennoch, meine sehr verehrten Damen und Herren, gibt es diese Debatte, und ich will sie nutzen, um etwas aus unserer Sicht klarzustellen und um auch denjenigen zu widersprechen, die immer wieder die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fordern.
Nein, wir brauchen keine Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der seinen Auftrag zur Information und Bildung ernst nimmt; wir brauchen vielmehr einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der die Demokratie stärkt und der dafür sorgt, dass das demokratische Gemeinwesen demokratisch kontrolliert wird - durch öffentlichrechtliche unabhängige Medien.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das entbindet die Verantwortlichen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk dennoch nicht davon, zu sparen und mit dem Geld der Beitragszahler wirtschaftlich umzugehen. Das entbindet die Verantwortlichen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht davon, Reformen anzugehen, um das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch finanziell zukunftsfest zu machen.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, eines muss klar sein: Wir als Demokraten stehen - das ist weitgehend unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Rundfunkbeitrages - zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Er hat eine wichtige Funktion; diese soll er behalten; wir brauchen ihn. Deshalb werden wir daran arbeiten, ihn zukunftsfest zu machen. - Herzlichen Dank.
Herr Hövelmann, es gibt eine Wortmeldung. - Herr Kirchner, wollen Sie sich als Fraktionsvorsitzender melden?