Herr Siegmund, wenn Sie von Klimasündern sprechen und sagen, die Leute sollten bei sich selbst anfangen, das in den Kontext meiner Rede stellen und mich damit als Klimasünderin bezeichnen, dann weise ich das entschieden zurück.
Ich sage nicht, dass mein CO2-Fußabdruck schon da ist, wo er sein soll. Aber Sie wissen ganz genau, dass ich diejenige bin, die im Ausschuss und auch in Ihre Richtung im Europaausschuss dafür geworben hat, nicht zu fliegen, sondern andere
Reisen zu machen, und dass ich die aktuelle Reise aus Klimaschutzgründen auch nicht mitmache. Von daher verwahre ich mich gegen den Vorwurf, ich sei die Klimasünderin,
und insbesondere gegen den Vorwurf, man müsse erst einmal bei sich selbst anfangen und ich tue das nicht. Wir fangen immer bei uns selber an. Für meine grüne Fraktion kann ich das sagen. In all unseren Reden fordern wir von den anderen nicht mehr als das, was wir selber tun.
Vielen Dank. - Frau Frederking, ich sagte nicht, dass jeder bei sich selbst anfangen soll, sondern dass die GRÜNEN bei sich selber anfangen sollen.
Solange Ihre Ministerin von den GRÜNEN einen 745e iPerformance fährt, solange Herr Striegel mit dem Diesel-Bus vorgefahren kommt und solange die GRÜNEN die meisten Vielflieger im Bundestag sind, sind diese Worte leider heiße Luft. - Danke schön.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde darum bitten, den Geräuschpegel wieder zu senken. Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/5714 - -
- Es geht um Ihren Antrag. Deshalb würde ich den gern noch einmal formulieren. - Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Somit ist Ihr Antrag abgelehnt worden.
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Verfassungsschutzes und der Sicherheitsüberprüfung im Land SachsenAnhalt
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde gleichwohl zum Entschließungsantrag der Fraktion der AfD, der mit der Debatte verbunden ist, Stellung nehmen. Das Thema des Entschließungsantrags war bereits Gegenstand einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion zur schriftlichen Beantwortung im letzten Jahr. Die ausführliche Antwort der Landesregierung gibt es in der Landtagsdrucksache 7/5399 vom 11. Dezember letzten Jahres. Insofern ist dieser Antrag eigentlich völlig obsolet.
Im Übrigen in Richtung AfD: Der Verfassungsschutz ist föderal strukturiert. Jedes der 16 Länder hat eine eigene Verfassungsschutzbehörde. Das Bundesamt für Verfassungsschutz nimmt die Verfassungsschutzaufgabe auf Bundesebene wahr und fungiert als Zentralstelle, ohne dass es dabei ein Über- oder Unterordnungsverhältnis gibt. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz regelt eindeutig, dass sich die Landesbehörden für Verfassungsschutz und das Bundesamt für Verfassungsschutz unverzüglich die für ihre Aufgaben relevanten Informationen einschließlich der Erkenntnisse ihrer Auswertungen übermitteln. Wir sind also zur Zusammenarbeit verpflichtet.
Dazu gehört selbstverständlich auch eine Datenübermittlung im erforderlichen Umfang. All das, was an Informationen zwischen den Behörden ausgetauscht wird, ist unverzichtbar und im Übrigen völlig selbstverständlich. Es gelten für alle Beteiligten grundsätzlich die gleichen Datenschutz
regeln. Die in der Begründung Ihres Antrags vorgetragenen Datenschutzbedenken sind völlig unberechtigt. Es wäre nämlich unverantwortlich, relevante Informationen zurückzuhalten und so die Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Ich würde mich freuen, wenn dieser Antrag durch das Parlament abgelehnt werden würde.
Dies vorangestellt, gehe ich auf den vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Verfassungsschutzes und der Sicherheitsüberprüfung im Land Sachsen-Anhalt ein. Dieser Gesetzentwurf dient der Fortführung des unter meiner Leitung bereits im Jahr 2012 begonnenen Reformprozesses im Verfassungsschutz.
Insbesondere sind da sowohl die Empfehlungen des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag - das war die 17. Wahlperiode - als auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 2013 berücksichtigt worden. Dieses Urteil hat sich im Übrigen mit dem Prinzip der informationellen Trennung zwischen Nachrichtendienst und Polizei beschäftigt, was wir aufgrund unserer historischen Verantwortung so praktizieren.
Ein Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die Stärkung der parlamentarischen Kontrolle sowie die Verbesserung der Transparenz des Verfassungsschutzes durch teilweise öffentlich stattfindende Beratungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Zukünftig sollen in zwei Ausschusssitzungen pro Jahr öffentliche Sitzungsteile stattfinden. Die neu eingeführte Ermächtigung der Mitglieder der parlamentarischen Kontrolle zum Austausch mit parlamentarischen Kontrollgremien anderer Parlamente wird zu einer Förderung der länderübergreifenden Abstimmung auf parlamentarischer Ebene und damit zur weiteren Harmonisierung der parlamentarischen Behandlung von länderübergreifenden oder grundsätzlichen Verfassungsschutzangelegenheiten führen. Die Umbenennung der Kontrollkommission in „Kontrollgremium“ erfolgt in Anlehnung an Bundesrecht und ist daher rein formeller Natur.
Auch der Gedanke der länderübergreifenden Aufgabenwahrnehmung im Verbund unserer Verfassungsschutzbehörden auf der Grundlage vergleichbarer Befugnisse findet bei der Gesetzesänderung Berücksichtigung.
Die Speichervorschriften werden an die des Bundes angenähert, um eine weitere lückenlose Nutzung der gemeinsamen Datenplattform des Verfassungsschutzbundes zu ermöglichen. Künftig sollen daher auch Erkenntnisse über Jugendliche nach Vollendung des 14. und vor Vollendung des 16. Lebensjahres gespeichert werden können. Die bestehenden Altersgrenzen bleiben unverändert.
Der Gesetzentwurf schafft transparente und abschließende Regelungen für die verdeckte Informationsbeschaffung. Insbesondere wird eine abschließende Nennung der nachrichtendienstlichen Mittel durch eine enumerative Aufzählung vorgenommen. Die nachrichtendienstlichen Mittel der verdeckten Mitarbeiter und der Vertrauenspersonen sind näher beschrieben.
Die Regelungen zur Informationsübermittlung von der Verfassungsschutzbehörde an die Polizei und an andere Behörden werden präzisiert, und sämtliche Befugnisse zur Erhebung von Informationen sind konsequent an den Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ausgerichtet.
Mit Artikel 2 des Gesetzentwurfs sollen die Regelungen des Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetzes des Landes so weit wie möglich den Vorschriften des Bundes angepasst werden. Die vorgesehenen Änderungen sind erforderlich, um einen effektiveren Geheimschutz und möglichst einheitliche Rechtsstandards zu etablieren. Ohne diese Gesetzesnovelle würden sich die rechtlichen Bedingungen der Sicherheitsüberprüfung beim Bund und im Land Sachsen-Anhalt in nicht hinnehmbarer Weise auseinander entwickeln.
Ich möchte mir darüber hinausgehend zwei Anmerkungen erlauben, weil ich ahne, dass ein Redebeitrag im Parlament möglicherweise darauf abzielt, Verfassungsschutzbehörden in der Bundesrepublik Deutschland, in den Ländern und auf Bundesebene, abzuschaffen. Ich sage das als Innenminister mit einer neunjährigen Berufserfahrung, der vieles erlebt hat, ob es der NSU war, ob es die Terroranschläge waren, ob es international vorbereitete Terroranschläge waren, die mithilfe dieser Nachrichtendienste am Ende haben abgewendet werden können: Wer die Abschaffung des Verfassungsschutzes in Deutschland fordert, der gefährdet vorsätzlich aus politischer Überzeugung die Sicherheitsarchitektur in Deutschland.
Insofern sage ich ganz deutlich, dass wir einen Verfassungsschutz brauchen. Wer so etwas ablehnt, darf eigentlich in einem solchen Ressort nicht in Regierungsverantwortung kommen. Das ist meine tiefste innere Überzeugung.
Der zweite Punkt. Ich hätte mir persönlich gewünscht - aber Politik besteht immer aus der Kunst des Machbaren -, dass wir in der Lage gewesen wären, Messenger-Dienste oder Internettelefonie auszulesen.
Ich will Ihnen nur an einem Beispiel erläutern, was wir gerade erleben. Das ist fast schon eine Anleitung, wie man es machen muss. Sie telefonieren über ein Handy. Da können Sie über G10Maßnahmen mithören. Dann geben Sie an dem Telefon ein Stichwort, und dann wird mit Voiceover-IP telefoniert. Dann sitzen die Verfassungsschutzbehörden daneben und dürfen diese Telefongespräche schlicht und ergreifend nicht mithören, weil uns die Rechtsgrundlage fehlt, sodass jeder, der mit schlechter Absicht etwas machen will, genau auf diese Mittel zurückgreift, die die Mittel des 21. Jahrhunderts sind und die wir deshalb nicht nutzen können, weil es anscheinend politische Überlegungen gibt, die diese Sicherheitsstruktur und Sicherheitslücke weiter aufrechterhalten.
Da hätte ich mir etwas anderes gewünscht. Aber das Leben besteht in der Regel aus Kompromissen. Wenn wir das Gesetz zumindest so, wie wir es jetzt haben, durchbringen, wäre ich Ihnen außerordentlich dankbar. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Innenminister. Ich habe die Frage, die ich jetzt formulieren möchte, schon einmal im Finanzausschuss gestellt. Sie sprachen es gerade an: Es gibt eine Fraktion, die gern den Verfassungsschutz abschaffen möchte, weil es - - Wie auch immer. Daher meine Frage: Das ist ausgerechnet die Fraktion, die häufig und gern Anfragen stellt, die eigentlich nur unter Zuhilfenahme des Verfassungsschutzes beantwortet werden können. Was würde das bedeuten? Könnten Sie die Informationen, die da erbeten werden, anderweitig beschaffen? Oder müssten die Anfragen dann mehr oder weniger unbeantwortet bleiben?
Es gibt eine Reihe von Anfragen, bei denen wir die Antworten aus gutem Grund als Verschlusssache ins Parlament geben. Bei diesen handelt es sich in der Regel um mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnene Erkenntnisse. Dann würde ein Teil der Anfragen, wenn sie denn gestellt werden würden, durchaus nicht mehr beantwortbar sein.