Also, wie gesagt, das „höchstrichterlich“ nehme ich zurück. Aber es war ein richterliches Urteil. Es ist festgestellt worden, dass es rechtswidrig war. Insofern einen Punkt für Sie, bitte schön.
Der zweite Punkt war: Sie haben davon gesprochen, was ja auch der Innenminister gesagt hat, ob es rechtswidrig wäre, wenn wir einstellen, unsere Daten zu übermitteln.
Dazu muss ich Ihnen sagen: Es gibt in der Politik immer unterschiedliche Auffassungen, was rechtswidrig ist und was nicht.
Für mich ist dieses Haus hier das höchste Haus im Land Sachsen-Anhalt. Wir sind alle direkt vom Volk gewählt. Wenn dieses höchste Haus zu der Feststellung kommt und sagt, dass der Datenschutz für unsere Bürger nicht gegeben ist - - Wir haben ja entsprechende Anfragen an die Bundesregierung und an die Landesregierung gestellt, auf die wir keine Auskunft bekommen haben, wie es denn dazu kam und ob das Leck geschlossen worden ist. Vielleicht kennen Sie ja eine, dann können Sie mich informieren.
Da das so ist, da dieses Datenleck offensichtlich immer noch besteht, kann ich es als Abgeordneter in diesem Land nicht verantworten, diesem Bundesamt, solange es seine Hausaufgaben nicht macht, weitere Daten unserer Bürger zur Verfügung zu stellen. Das hier ist das höchste Haus unseres Bundeslandes. Damit steht es über allem. Das ist ganz einfach so.
Haben Sie noch eine Nachfrage? Ich entnehme das Ihrer Körperhaltung. Wenn Sie die haben, können Sie sie kurz stellen.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Erstens. Verantworten müssen Sie es ja nicht, sondern der Innenminister muss es. Das ist in dem Fall auch Ausdruck der Gewaltenteilung.
Zweitens. Herr Roi, sind Sie ernsthaft der Auffassung, dass der Landtag von Sachsen-Anhalt darüber zu entscheiden hat, ob die Behörden des Landes Bundesrecht ausüben? - Das entnahm ich Ihrer Antwort von eben.
Nein. Sind Sie ernsthaft der Auffassung, dass der Landtag von Sachsen-Anhalt befugt wäre zu entscheiden, dass die Behörden des Landes Bundesrecht nicht zur Anwendung bringen?
Der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt ist in erster Linie dazu da, dafür zu sorgen, unsere Bürger vor dem Datenleck des Bundesamtes zu schützen.
Das Mindeste, das ich erwartet hätte, ist, dass sich ein Innenminister - das habe ich bisher nicht gehört - zumindest dafür einsetzt, dass dort ordentlich gearbeitet wird, dass eben aufgeklärt wird, wie solche Gutachten oder Materialsammlungen, wie es Herr Haldenwang nannte, an die Öffentlichkeit gelangen. Ich habe Sie ja schon gefragt. Vielleicht wissen Sie ja, wie es passiert ist. Wir können doch nicht einfach die Augen davor verschließen und so tun, als ob nichts gewesen wäre. Wir als Landtag müssen auch einmal die Stimme erheben und sagen: Es gibt so lange keine Zuarbeit. Man kann das aussetzen. Darin sehe ich kein Problem.
Gut. Jetzt ist das Zwiegespräch zwischen Ihnen beiden beendet. Es gibt keine weiteren Fragen. Deswegen können wir jetzt in die Debatte einsteigen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es ist bekannt, dass DIE LINKE eine grundsätzlich kritische Position zum institutionalisierten Verfassungsschutz vertritt und als Kernziel diese Einrichtung ersetzen möchte.
Die Gründe dafür sind in meiner Partei vielfältig. Zum einen sind es selbstverständlich die Geschichte meiner Partei in der DDR und die Lehren daraus. Zum anderen belegt die lange Liste der Skandale des Bundesamtes für Verfassungsschutz und auch einzelner Landesbehörden, dass
Ferner ist festzuhalten: Rechtsterroristische Taten wie in Rostock-Lichtenhagen, Mölln, Solingen, Hoyerswerda, des NSU, München, der LübckeMord, Halle, auch Hanau, sie alle sind geschehen, trotzdem und obwohl es einen Verfassungsschutz gab.
Nun arbeite ich schon seit vielen Jahren in der Parlamentarischen Kontrollkommission hier in unserem Parlament mit und weiß daher, dass eben auch rechtsextremistische Straftaten aufgrund von Hinweisen aus der Abteilung 4 verhindert werden konnten. Ich bin mir auch bewusst, dass es im Selbstverständnis unseres Verfassungsschutzes nach der Entdeckung des NSU gegenüber dem Parlament eine Veränderung gegeben hat und dies auch bis heute anhält.
Doch eine gute und bis zum Beweis des Gegenteils transparente Zusammenarbeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission täuscht eben nicht darüber hinweg, dass die Geheimhaltung und die Intransparenz in der Behörde institutionalisiert sind und aus der Sicht des Parlaments und damit auch aus der Sicht der Menschen unseres Landes selbstverständlich, natürlich gefragt werden muss: Wer schützt die Verfassung vor dem Verfassungsschutz?
Angesichts des rechten Terrors brauchen wir in unserem Land eine grundsätzliche, eine gesellschaftliche Auseinandersetzung. Allein die Sicherheitsbehörden oder die Justiz in die Verantwortung zu nehmen, greift daher unseres Erachtens zu kurz. Gesamtgesellschaftliche Probleme kann und muss man auch gesamtgesellschaftlich in Angriff nehmen.
Transparenz in der Demokratie wird sich auch durch zaghafte Reformen und eine nur geringfügig verbesserte parlamentarische Kontrolle nicht auflösen lassen können. Durch die praktisch nicht mögliche demokratische oder öffentliche Kontrolle ist der Missbrauch von Verfassungsschutzämtern für parteipolitische und Regierungszwecke eben nach wie vor möglich.
Insofern arbeiten wir auch nicht an dem im Regierungsentwurf festgehaltenen Ziel einer stärkeren gesellschaftlichen Akzeptanz für die Geheimdienste, sondern an einer größtmöglichen Kontrolltätigkeit durch das Parlament.
Es ist gut und wichtig, dass es weiterhin auch einen kritischen und kontrollierenden Blick auf Geheimdienste aus der Bevölkerung gibt. Grund sind
nicht die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, sondern es ist das Konstrukt an sich. Noch immer gilt: Der beste Verfassungsschutz sind und bleiben mündige Bürgerinnen und Bürger.
Meine Damen und Herren! Wir wissen als LINKE aber eben auch, dass die gegenwärtigen Rahmenbedingungen in der Bundesrepublik und in der heutigen Welt nicht für eine sofortige Abschaffung sprechen und folglich auch einen pragmatischen Umgang mit diesem Thema erfordern. Deswegen ein paar Punkte zum Gesetzentwurf.
Zukünftig sollen sicherheitsüberprüfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen im künftigen parlamentarischen Kontrollgremium mitarbeiten können. Das ist ein guter Schritt. Der länderübergreifende Austausch ist von uns ebenfalls als positiv zu bewerten.
Zudem - der Minister sagte es - sollen in zwei Sitzungen des PKGr öffentliche Beratungsteile stattfinden. Ich verweise nur kurz auf den Koalitionsvertrag, in dem es heißt:
„Zudem wollen wir die Möglichkeit schaffen, dass die PKK so weit wie möglich öffentlich tagen kann.“
Sehen Sie es mir nach, es fehlt mir ein wenig die Fantasie, um mir vorzustellen, über welche Inhalte wir zukünftig im PKGr öffentlich beraten sollen, die nicht auch im Innenausschuss öffentlich beraten werden könnten. Aber da lasse ich mich gern eines Besseren belehren. Nach meinem Dafürhalten ist es eine Nebelkerze. Das sollten wir auch ehrlich so benennen.
Was wir ausdrücklich ablehnen - das sage ich ganz deutlich -, ist die Weiterleitung von nunmehr zu speichernden Daten von 14- bis 16-Jährigen. Diesbezüglich verweise ich auf die letzte Gesetzesnovelle, bei der wir das ebenfalls schon ablehnten. Zudem teilen wir in diesem Punkt die Kritik des Landesdatenschutzbeauftragten zum Bestimmtheitsgrundsatz und dem Übermaßverbot.
Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus die Einführung eines Staatstrojaners vor. Auch das ist nicht neu und auch dies lehnen wir ab. Weitere Kritikpunkte, denke ich, werden in der Anhörung und im Ausschuss zu bereden sein.
Nur ganz kurz zum Antrag der AfD-Fraktion. Damit soll ja der Eindruck erweckt werden, dass die AfD die neue Partei der informellen Selbstbestimmung von Bürgerinnen und Bürgern und
Der Antrag zeigt deutlich, worum es der AfD zuallererst geht. Das hat auch die Diskussion mit Herrn Erben noch einmal verdeutlicht. Es geht darum, dass man die AfD nicht mehr als Prüffall bezeichnen darf. Es geht darum, dass nicht überwacht werden soll, was überwacht werden muss.
Ich denke, auch hierzu bedarf es des Verfassungsschutzes nicht. Wir können uns alle eine Meinung bilden, wenn wir die Reden hören, wenn wir die Texte der AfD lesen
und wenn wir sehen, welch ein rassistisches Menschenbild diese Politik prägt. Wir sehen tagtäglich im Parlament, wie die Menschenwürde infrage gestellt wird, wie Diskriminierung und Hetze vorangetrieben werden, wie letztendlich auch Mitglieder der AfD eng in militanten rechtsextremistischen Kreisen aufgehen.