Ich will mich auf zwei Ihrer Bemerkungen beziehen, Frau Lüddemann. Zum einen haben Sie mehr oder weniger gesagt - ich habe es so verstanden; Sie können es gern dementieren -, der Gesetzentwurf der LINKEN zum KiFöG sei insofern überflüssig, als dass es entsprechende Erlasse der Landesregierung dazu gebe.
In diesem Erlass der Landesregierung ist meines Wissens - Sie können mich gern korrigieren, wenn das falsch ist - ausdrücklich enthalten, dass die Eltern, die die Kinder in die Notbetreuung bringen, nicht von den Beiträgen befreit sind. Sie müssen mir jetzt einfach sagen, ob Sie es richtig finden, dass von ihnen weiter Elternbeiträge erhoben werden, oder ob sich die Erlasslage inzwischen geändert hat.
Frau Lüddemann, dann will ich Ihnen am Ende sagen, wofür ich überhaupt kein Verständnis habe. Wir bringen einen Arbeitnehmerschutzantrag ein, der die Situation von Arbeitnehmern und ihren Schutz während der Coronapandemie beinhaltet. Sie sagen, dies sei nicht der Zeitpunkt, um diese Dinge zu behandeln. Das verstehe ich definitiv nicht, Frau Lüddemann.
Danke, dass Sie die Frage gestellt haben, weil es mir die Gelegenheit gibt, zu meinem Satz, den ich wirklich aus vollster und tiefster Überzeugung gesagt habe, nämlich dass die parlamentarische
Ich kann mich noch gut erinnern, wie es ist, in der Opposition zu arbeiten. Es ist immer wichtig, alle einzubeziehen, damit man tatsächlich, wenn man an der Sache interessiert ist, eine Lösung herbeiführen kann.
Ich habe im Bundestag erlebt, wie dort in vorbildlicher Weise - das muss man tatsächlich sagen - schwarz-rot auf die Opposition zugegangen ist, wie sich die Opposition mit eigenen Ideen in die Debatte eingebracht hat, wie es ein Geben und Nehmen gab, um dieses große Milliardenpaket auf den Weg zu bringen.
Es sind viele, nicht alle, - das hatte ich erwähnt - Ideen der GRÜNEN eingeflossen. Aber tatsächlich hat dieses Paket in einem gemeinsamen Austausch, im Ringen um das Beste für die Menschen im Land, seinen Weg gefunden. Das habe ich hier im Land nicht erlebt. Unsere Hände waren ausgestreckt. Ich habe das eben beschrieben. Sie waren im Ältestenrat dabei. Wir haben jeden einzelnen Vorschlag, der am Freitag von der Opposition - ich muss in die linke Richtung gucken; denn die AfD hat nichts vorgelegt - vorgelegt worden ist, also jede einzelne Vorlage, durchgekaut und besprochen und darum gerungen.
Wir haben mit Blick auf die Punkte, die jetzt überwiesen werden - dazu zählt auch der Arbeitsschutzantrag - Einigkeit hergestellt und eine positive Rückmeldung ihrer Fraktion erhalten, weil - ich sage es mit meinen Worten - festgestellt wurde, dass noch Dinge nachzuschärfen und zu besprechen sind. Das jetzt im Nachhinein wieder nichtig zu machen, ist im Parlament, finde ich, kein vernünftiger Umgang miteinander.
Tatsächlich finde ich es richtig, wenn man im Moment erst einmal guckt, wie man den Unternehmen hilft, tatsächlich weiter am Markt bestehen zu können. Die Corona-Eindämmungsverordnung - Frau Ministerin hat auf unterschiedlichen Wegen immer wieder Erläuterungen dazu gegeben - gilt selbstverständlich auch für Unternehmen.
Alle, mit denen ich gesprochen habe, wenden sich vielleicht mit Fragen der Auslegung an mich. Aber sie haben natürlich ein hohes Interesse daran - das Offensichtlichste sind immer die Abstandsgebote -, die Abstandsgebote in ihrem Arbeitsprozess, soweit es geht, einzuhalten, weil sie ein hohes Interesse daran haben, weiter am Markt zu bleiben.
Wir haben uns dem Ganzen überhaupt nicht verweigert. Im Gegenteil: Wir werden uns in einem Onlineverfahren - das haben wir, auch Sie waren am Freitag zugegen, in einer absolu
ten Ausnahmesituation so beschlossen - mit diesem überwiesenen Gesetzentwurf und der Arbeitsschutzvorlage befassen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Lüddemann, ich mache es ganz kurz. Es ist auch nur eine Intervention. - Ich habe mich gemeldet, weil ich mich sehr irritiert und sehr entsetzt darüber zeigen wollte, dass Sie hier geäußert haben, dass Arbeitsschutz in diesen Zeiten eher ein Thema ist, das man später behandeln sollte und es jetzt nicht das oberste Gebot haben sollte.
Ich will noch etwas loswerden, weil Sie sich darüber beschwert haben, dass die Anträge angeblich zu kurzfristig eingereicht worden sind. Wir hatten am Freitag eine Ältestenratssitzung, auf der erst die Tagesordnung besprochen worden ist. Beide Anträge sind am 27. März eingegangen, also am letzten Freitag. Wenn diese bei Ihnen noch nicht vorliegen, dann beschweren Sie sich nicht bei uns. Sie sind nicht nur fristgemäß, sondern bereits am letzten Freitag eingegangen. Sie hätten also längst bei Ihnen sein können.
Ich will abschließend noch einmal etwas zu den Anträgen sagen. Wenn Sie erwähnt hätten, dass es Anträge gibt, dass es einen Entschließungsantrag oder was auch immer gibt, dann bin ich mir sehr sicher, dass wir uns damit befasst hätten und dass wir nach einem Verfahren gesucht hätten.
Wenn ich aber am Sonntagabend um 20:34 Uhr in einer persönlichen Mail, die ich gegen 23 Uhr gelesen habe, vom Kollegen Fraktionsvorsitzenden nur diesen Entschließungsantrag bekomme - wie gesagt, den Kulturantrag habe ich bis jetzt noch nicht lesen können, weil ich ihn nicht habe -,
dann kann ich mich nicht mit meiner Fraktion, geschweige denn mit den Koalitionspartnern dazu verständigen. Was erwarten Sie denn, was dann passiert?
Natürlich muss der Antrag überwiesen werden und dann muss der Finanzausschuss versuchen, sich das anzusehen. Das ist kein geordnetes Verfahren. Sie hätten doch am Freitag sagen können, dass Sie etwas in Bearbeitung haben. Dann hätten wir geguckt - wir arbeiten überall im Ausnahmebetrieb -, wie man damit umgeht.
Aber ehrlich gesagt, ich verstehe es nicht. Sie haben diesen Antrag doch nicht erst am Sonntagabend geschrieben. Wenn man also ein ernsthaftes inhaltliches Interesse gehabt hätte, dann hätte man wenigstens die Intention angekündigt.
Frau Präsidentin, wenn Sie gestatten, dann will ich noch einen Satz zum Bereich Arbeitsschutz sagen. Man kann mich natürlich bewusst falsch verstehen. Ich werde es wiederholen und dann werden wir das im Ausschuss besprechen. Selbstverständlich gelten alle Dinge, die im Bereich Arbeitsschutz auf dem Stand der Technik sind, weiter.
Ich habe vorhin darauf hingewiesen, dass bestimmte Dinge, die in der Corona-Eindämmungsverordnung ausführlich beschrieben sind und die mit Erläuterungen auch auf der Website des zuständigen Ministeriums untersetzt sind, auch für den Bereich des Arbeitsmarktes gelten.
Dass wir als Koalition sagen, es gibt aber darüber hinaus Anforderungen, die man im Bereich Arbeitsschutz unter diesen besonderen Bedingungen beachten muss und darüber muss man doch ernsthaft reden können und deswegen diesen Antrag überweisen, finde ich ehrlich gesagt, einen sehr pflichtbewussten Umgang mit dieser Thematik.
Vielen Dank, Frau Lüddemann. - Der nächste Debattenredner kann sich vorbereiten. Herr Abg. Borgwardt, Sie haben jetzt die Möglichkeit, Ihren Redebeitrag zu leisten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bemerkungen meiner verehrten Kollegin Katja Pähle scheinen nicht so ganz gefruchtet zu haben. Die einen hätten gern vorrevolutionäre Verhältnisse, indem sie die Hälfte enteignen, und die anderen gehen davon aus, dass
wir keine Krise haben und wir vorher alles hätten besser wissen können. Das kann man so machen. Ich glaube, beide Seiten sind nicht gut beraten.
Ich möchte einmal mit einer Legende aufräumen: Wenn am Freitag - ich habe Sie noch nie sprachlos erlebt, Herr Lippmann - der Entschließungsantrag vorgelegen hätte oder gefehlt hätte und uns nicht ausgeteilt worden wäre, hätten Sie das doch gesagt. Sie haben nichts gesagt, sondern wir sind mit den Anträgen nach Hause gegangen - -
- Herr Lange, Sie müssen einmal fragen, warum das so ist. Wenn Sie da hinten immer etwas nachquaken - -
Wir saßen dabei, ganz klar, und haben uns, wie es Frau Lüddemann sagte, über alle Anträge unterhalten. Wir hätten sehr gern auch eine Erklärung entgegengenommen, wenn noch etwas gefehlt hätte; das ist doch klar. Wir leben in schwierigen Zeiten. Jeder kann mal etwas vergessen. Aber gar nichts zu sagen und zu sagen, das sei euer Bier, ist ein bisschen sehr einfach, Freunde.
Jetzt fange ich einmal an. Kurz nachdem wir den Doppelhaushalt 2020/2021 in ungewöhnlicher Form beschlossen haben, kommen wir heute bereits wieder zusammen, um einen Nachtragshaushalt für 2020 - meine Vorredner ging darauf ein - zu beschließen. Die Coronapandemie lässt uns keine andere Wahl.
In diesem Zusammenhang möchte ich vor allem der Landesregierung, ganz besonders dem Finanzminister und den Mitarbeitern der Arbeitsebene, dafür danken, dass in diesen schwierigen Zeiten so schnell Lösungen für dieses Problem gefunden worden sind.
Die Medien verkünden es auch. Die Anträge sind ziemlich schlank. Ich hätte mir trotzdem gewünscht, dass es nicht vier oder fünf A4-Seiten sind, sondern dass es zwei gewesen wären, aber gut. Wenn es trotzdem leicht zu lesen ist - ich konnte mich davon überzeugen -, dann kann man damit zufrieden sein. Ich glaube schon, dass das Existenzen sichert. Dieses schnelle Agieren - ich wiederhole mich - verdient Anerkennung und Respekt.
Bevor ich auf konkrete Lösungsansätze zu sprechen komme, möchte ich allerdings kurz zurückblicken, da wir bei der letzten Sitzung - so haben wir es gemeinsam vereinbart -, keine Gelegenheit hatten, dazu zu reden, sondern unsere Reden nur zu Protokoll gegeben haben. Am 24. September 2019 hatte die Landesregierung einen ersten Entwurf des Haushaltplanes vorgelegt. Dieser sah vor - einige wissen es schon gar nicht mehr -, die Grunderwerbsteuer um 1,5 % zu erhöhen, 200 Millionen € aus der allgemeinen Rücklage zu entnehmen und die Steuerschwankungsreserve um 400 Millionen € zu reduzieren. Nicht finanziell untersetzt waren nebenbei unter anderem Bereiche, mit denen sich jetzt alle brüsten, wie zum Beispiel die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und das Azubi-Ticket.